Rechte als zu Begutachtende

Probleme, Erfahrungen, Tipps und Erfahrungsaustausch.
Sindi
Beiträge: 1
Registriert: Sa 21. Sep 2013, 23:46

Rechte als zu Begutachtende

Ungelesener Beitrag von Sindi » So 22. Sep 2013, 00:37

Hallo Forumsmitglieder

Ich mache mir als zu Begutachtende der BG Gedanken zu meinen Rechten.
Habe ich das Recht, vor Gutachtenerstellung die Fragestellung bzw. den Fragenkatalog zu erfahren?

Gruß Sindi
Zuletzt geändert von Amethyst am So 22. Sep 2013, 15:28, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Überschrift um das Wort "zu" ergänzt, weil sonst ganz andere Bedeutung als in der Frage im Beitrag

Benutzeravatar
k@lle
Administrator
Beiträge: 2599
Registriert: So 10. Jan 2010, 12:16
Hat sich bedankt: 5404 Mal
Danksagung erhalten: 1365 Mal

Re: Rechte als Begutachtende

Ungelesener Beitrag von k@lle » So 22. Sep 2013, 13:46

Habe ich das Recht, vor Gutachtenerstellung die Fragestellung bzw. den Fragenkatalog zu erfahren?
glaub nicht....aber schön wäre das wenn man ja schon vorher wüsste was da im einzelnen gefragt wird
wenn es so was gäbe bzw. wenn ein Recht bestehen würde hätte man es bestimmt schon irgendwo veröffentlicht und man könnte sich die Daten daraus zu nutze machen.

so bleibt dir nur die Möglichkeit dich mit betroffenen auszutauschen um zu erfahren wie bei ihnen verfahren wurde...

schau dich hier doch etwas um du wirst zu diesem Thema schon recht viele popstings finden
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

Benutzeravatar
Amethyst
Global-Mod
Beiträge: 2366
Registriert: Sa 29. Mai 2010, 14:17
Wohnort: Niedereschach
Hat sich bedankt: 353 Mal
Danksagung erhalten: 1176 Mal

Re: Rechte als Begutachtende

Ungelesener Beitrag von Amethyst » So 22. Sep 2013, 15:35

k@lle hat geschrieben:
Habe ich das Recht, vor Gutachtenerstellung die Fragestellung bzw. den Fragenkatalog zu erfahren?
glaub nicht....aber schön wäre das wenn man ja schon vorher wüsste was da im einzelnen gefragt wird
Ich wusste vorher, was der Fragenkatalog für den Gutachter war, bevor ich da hinmusste, da ich die Unterlagen immer von meinem Anwalt bekomme, aber so viel war das gar nicht und es war sehr allgemein gehalten.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

Benutzeravatar
Blacky
Administrator
Beiträge: 2580
Registriert: Mi 30. Dez 2009, 20:41
Wohnort: Lippe
Hat sich bedankt: 1340 Mal
Danksagung erhalten: 807 Mal

Re: Rechte als zu Begutachtende

Ungelesener Beitrag von Blacky » So 22. Sep 2013, 15:38

Das wird es schon aus dem Grund nicht geben weil jeder Fall anders ist.

Bei mir wurde nur ein Gutachten gemacht und der werte Herr ist zu dem Ergebnis gekommen das mein Bandscheibenvorfall nichts mit
meinem Beruf als Kraftfahrer zu tun hat....

Wo sollte ich mir das denn sonst zugezogen haben? :kotzen: :kotzen: :kotzen:

Der GA ist bekannt dafür das er 98% der Antragsteller durchfallen läßt, deshalb bekommt er ja auch alle GA zugeschustert :Miko: :Miko:
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



Bild

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste