Aussteuerung -für DRV beschränkt arbeitsfähig -für AfA nicht

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Beamaus
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Aussteuerung -für DRV beschränkt arbeitsfähig -für AfA nicht

Ungelesener Beitrag von Beamaus » Di 26. Feb 2013, 14:11

Hallo,

ich kämpfe gerade mit dem AA und der DRV und brauche hierzu Eure Hilfe.

Ich war als Elektriker angestellt (inzwischen auch gekündigt- das tut aber nichts zur Sache) und bin seit seit Monaten wegen einer Augenkrankheit die irgendwann zur Blindheit fortschreiten wird, krank geschrieben. Da ich während des Krankengeldbezuges auf Drängen der KK einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt habe, hat mich die Rentenversicherung in ein Berufsförderwerk für Sehbehinderte gesteckt. Dort wurde ein Gutachten erstellt. Das BFW hat festgestellt, dass ich max. 5 Stunden mit ausreichend Pausen und einem sehbehinderten gerechten Arbeitsplatz arbeiten kann. Aufgrund dieses Gutachtens hat die DRV einen Bescheid erlassen dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt werden. Hier solllen also Kosten des zukünftigen Arbeitgebers o.ä von der DRV übernommen werden. Der Bescheid ist bis Oktober 2013 befristet.

Zum Jahreswechsel (genau zum 03.01.2013) lief das Krankengeld aus. Da mich die KK darauf hingewiesen hat, dass ich mich beim AA melden muss, habe ich mich am 17.12.2012 zum 04.01.2013 arbeitslos gemeldet, die Fragebögen und die Schweigepflichtsentbindungen noch vor Ort ausgefüllt und abgegeben. Ab 03.01.2013 war ich auch nicht mehr krankgeschrieben, da das AA ja eine Erstbescheinigung haben wollte.... somit wäre ich vermittelbar gewesen.

Am 19.02.2013 - also zwei Monate nach Antragstellung - war nun die Untersuchung durch den Arzt beim AA, welcher nun merkwürdigerweise feststellte, dass ich weniger als 3 Stunden arbeiten kann...

Nun stellt sich das Arbeitsamt quer und will nicht zahlen, da ich für sie nicht vermittelbar bin. Einen Rentenantrag kann ich aber auch nicht stellen, weil die DRV ja davon ausgeht, dass ich 5 Stunden arbeiten kann.... :Ohnmacht:

Großes Dilemma - was kann ich tun, da ich seit 03.01.2013 kein Geld mehr bekomme.... die Bearbeitungsfristen des AA kommen mir auch sehr lange vor - gibt es keine Frist, in welcher das AA den Antrag auf Arbeitslosengeld entscheiden muss?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Beamaus

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Re: Aussteuerung -für DRV beschränkt arbeitsfähig -für AfA n

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Di 26. Feb 2013, 14:59

Rentenantrag kannst du trotzdem stellen.
AfA muss im Rahmen der Natlosigkeit zahlen §145.
Hast du den Ablehnungsbescheid erhalten ?, wenn ja mal einscannen und deine Daten schwärzen, hier
einstellen.
AfA hat sich fast 8 wochen zeit gelassen ?, von was lebst du den im Moment ?
Ansonsten Beratungsschein vom Amtsgericht holen, ab zum Anwalt, dann am SG eine EA beantragen...
lg
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Re: Aussteuerung -für DRV beschränkt arbeitsfähig -für AfA n

Ungelesener Beitrag von Beamaus » Di 26. Feb 2013, 15:29

Hallo Fatbob,

Den Ablehnungsbescheid habe ich noch nicht, das AfA hat mir das gestern erstmal telefonisch mitgeteilt. Sobald ich was schriftliches habe, stelle ich es hier ein. Da das AfA so lange "geschlafen" hat, hab ich mir von Freunden was geliehen - das möchte ich natürlich schnellstens zurückzahlen. Somit werde ich gleich mal - unabhängig vom AfA - den Rentenantrag stellen.


Vielen Dank und schöne Grüße,
Beamaus

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Re: Aussteuerung -für DRV beschränkt arbeitsfähig -für AfA n

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Di 26. Feb 2013, 15:54

wie gesagt, Rechtsanwalt, zuvor aber Beratungsschein besorgen.
Der sagt dir dann wie es weitergeht.
Die sollen schnellstens den Ablehnungsbescheid raussenden.
Dann Einstweilige Anordnung besorgen beim Gericht.
Zahlen müssen sie, zumal du nach Aussteuerung weniger als 3 std laut ihren AD arbeiten kannst.
Besorg dir beide Teile des Gutachtens, zur Sicherheit ab zum JobCenter dort Leistung beantragen, die
werden dich aber wahscheinlich auch wieder an das AFA zurückschicken, da es klar ist das sie zahlen müssen.
lg
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Re: Aussteuerung -für DRV beschränkt arbeitsfähig -für AfA n

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 26. Feb 2013, 15:56

Hallo Beamaus, :smile:
Ich war als Elektriker angestellt (inzwischen auch gekündigt- das tut aber nichts zur Sache) und bin seit seit Monaten wegen einer Augenkrankheit die irgendwann zur Blindheit fortschreiten wird, krank geschrieben. Da ich während des Krankengeldbezuges auf Drängen der KK einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt habe, hat mich die Rentenversicherung in ein Berufsförderwerk für Sehbehinderte gesteckt. Dort wurde ein Gutachten erstellt.
Liegt dir dieses Gutachten vor :confused: , ansonsten bitte direkt bei der DRV anfordern, darauf hast du einen Rechts-Anspruch nach § 25 SGB X, darin muss ja auch irgendwas bezüglich deiner letzten Tätigkeit /erlerntem Beruf stehen.
So ganz unerheblich ist das u.U. nämlich nicht, es kommt allerdings darauf an, wie alt du bist (vor 02.01.1961 geboren ???), ob hier noch eine gesetzliche Rente wegen Berufsunfähigkeit zum Tragen käme. :confused: :Gruebeln:
Das BFW hat festgestellt, dass ich max. 5 Stunden mit ausreichend Pausen und einem sehbehinderten gerechten Arbeitsplatz arbeiten kann. Aufgrund dieses Gutachtens hat die DRV einen Bescheid erlassen dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt werden. Hier solllen also Kosten des zukünftigen Arbeitgebers o.ä von der DRV übernommen werden. Der Bescheid ist bis Oktober 2013 befristet.
Diese "Zuschußlösung" an einen AG, der dich "so nimmt wie du bist" läßt darauf schließen, dass man dir das nur zwecks Vermeidung einer (eigentlich) notwendigen Zahlung von EM-Rente bewilligt hat. :Gruebeln:
Dabei ist allerdings schon in Frage zu stellen, warum man nach dem Gutachten vom BfW noch keine Teilweise Erwerbsminderung (3 - unter 6 Stunden) in Betracht zieht, denn 6 und mehr Stunden hält man ja offenbar auch seitens der DRV nicht mehr für möglich ...

Seit wann hast du diesen Bescheid über die Teilhabe vorliegen ???
Zum Jahreswechsel (genau zum 03.01.2013) lief das Krankengeld aus. Da mich die KK darauf hingewiesen hat, dass ich mich beim AA melden muss, habe ich mich am 17.12.2012 zum 04.01.2013 arbeitslos gemeldet, die Fragebögen und die Schweigepflichtsentbindungen noch vor Ort ausgefüllt und abgegeben.


Die Meldung bei der AfA war natürlich OK, aber das Ausfüllen und Unterschreiben von FREIWILLIGEN Unterlagen sofort vor Ort war unnötig und auch rechtlich nicht korrekt, dass man dich darauf nicht hingewiesen hat, dass ALLES freiwllig ist was du da gerade machst ... :Ohnmacht:
Hast du wenigstens Kopien von den Unterlagen erhalten oder weißt du jetzt gar nicht mehr was du da so alles unterschrieben und freigegeben hast ...

Bitte gewöhne dir direkt für die Zukunft an, NICHTS mehr sofort und ungeprüft zu unterschreiben, je mehr Druck da von den Behörden gemacht wird, umso eher ist es angebracht diese Unterlagen zu Hause erst mal gründlich zu prüfen, die man da "so dringend" unterschreiben soll. :lesen: :aha:
Ab 03.01.2013 war ich auch nicht mehr krankgeschrieben, da das AA ja eine Erstbescheinigung haben wollte.... somit wäre ich vermittelbar gewesen.
Das war falsch, es gibt keinen Grund die AU-Bescheinigung wegen der Aussteuerung zu beenden, es sei denn es gab eine "Wunderheilung", weil das Krankengeld wegfällt, bei der AfA gibt man den Schein dann einfach nicht mehr ab, klar hätten die "gerne eine Erstbescheinigung haben wollen", dann kann man das ALGI direkt nach 6 Wochen wieder aufheben und bei der KK bekommst du auch nichts mehr wegen der Aussteuerung... :Ohnmacht:

Was die "wollen" ist aber uninteressant, solange du nicht wirklich gesund bist, du hast Anspruch auf ALGI gemäß § 145 SGB III nach der Aussteuerung, obwohl du weiterhin krank bist, mit Folgebescheinigung, nicht mit Erstbescheinigung...dafür ist es jetzt zu spät, aber schon für einen eventuellen EM-Renten-Antrag solltest du dich unbedingt weiterhin AU schreiben lassen....
Am 19.02.2013 - also zwei Monate nach Antragstellung - war nun die Untersuchung durch den Arzt beim AA, welcher nun merkwürdigerweise feststellte, dass ich weniger als 3 Stunden arbeiten kann...
Bist du beim Arzt zur Untersuchung gewesen ???
Gerade in diesem Falle besteht Anspruch auf Leistungen nach § 145 SGB III, bitte hole dir (direkt beim Med. Dienst !!!) das Gutachten in Kopie (verlange Teil A UND Teil B), es ist sehr wichtig zu wissen, was da genau drin steht zur voraussichtlichen Dauer deiner Leistungs-Einschränkung.
War dort das Ergebnis der Reha im BfW bekannt, hast du Unterlagen dazu eingereicht oder gar schon die Bewilligung ???

Beim Gang zum Med. Dienst solltest du direkt auch ALLE Schweigepflicht-Entbindungen AB SOFORT widerufen, die du am XXX erteilt hast, die sind sonst 3 Jahre gültig und die können sich (wahrscheinlich) deine Kranken-Unterlagen /Reha-Berichte/ Gutachten von wer weiß wem Alles bis dahin jederzeit holen, ohne dich erneut fragen zu müssen ...

Mach das bitte schriftlich mit Eingangsbestätigung auf einer Kopie. :lesen: :ic_up:
Nun stellt sich das Arbeitsamt quer und will nicht zahlen, da ich für sie nicht vermittelbar bin.


Das ist NICHT korrekt, du hast auf jeden Fall Anspruch auf dein ALGI im Zuge der Nahtlosigkeit und inzwischen sind die schon fast 2 Monate mit der Zahlung im Rückstand, wann hast den kompletten Antrag abgegeben ???
Ende Januar wäre der Betrag für Januar fällig gewesen, du solltest dich sofort über diese unverschämte Vorgehensweise in Nürnberg beschweren...

E-Mail: Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Schildere dort was bisher gelaufen ist und fordere dir Unterstützung ein, da du deinen Lebensunterhalt nicht mehr sichern kannst, auf das SGB II brauchst du dich nicht verweisen lassen, solange ein Anspruch auf ALGI gegeben ist hat der Vorrang.
Es ist nicht gut wenn die Leute zu geduldig sind, dann bilden die sich noch ein, man könne ja auch gut, ohne das zustehende Geld auskommen.
Einen Rentenantrag kann ich aber auch nicht stellen, weil die DRV ja davon ausgeht, dass ich 5 Stunden arbeiten kann....
Sicher kannst du einen Antrag auf EM-Rente stellen, diese "Teilhabe" die man dir da bewilligt hat ist doch sowieso nur Veralberei und wenn man dir schon bescheinigt hat, dass du Vollzeit (6 und mehr Stunden) gar nicht mehr arbeiten kannst, ist zumindest die Prüfung einer teilweisen EM-Rente angesagt ...
Im Übrigen kann dir Niemand verbieten einen Antrag bei der DRV zu stellen, nur weil die meinen schon mal irgendwas "festgestellt zu haben", sowas kann sich schnell ändern, Gesundheit/Krankheit ist schließlich keine unveränderliche Tatsache. :confused: :Gruebeln:
Großes Dilemma - was kann ich tun, da ich seit 03.01.2013 kein Geld mehr bekomme.... die Bearbeitungsfristen des AA kommen mir auch sehr lange vor - gibt es keine Frist, in welcher das AA den Antrag auf Arbeitslosengeld entscheiden muss?
Ja sicher gibt es Fristen, über einen Antrag an eine Behörde muss innerhalb 6 Monaten entschieden sein, allerdings sollte es sich dabei nicht gerade um einen Antrag auf dringend notwendige Geldleistungen handeln ... :Verwirrt: :Hilfe:

Beschwere dich dringend in Nürnberg über diese Verzögerungen, das ist nicht zulässig, über ALGI wird üblicherweise innerhalb weniger Tage entschieden, sobald ALLE erforderlichen Unterlagen (Formular-Antrag /Bescheinigung vom AG) eingereicht wurden, man braucht auch nicht auf irgendein Gutachten zu warten, die haben zu zahlen wenn der Anspruch gegeben ist, unabhängig davon was der Arzt irgendwann mal feststellen wird.

Selbst wenn die nicht zahlen wollen, haben sie einen entsprechenden Bescheid zu erstellen, damit du dich dagegen wehren kannst ...was die da gerade mit dir veranstalten ist eine bodenlose Unverschämtheit... :keule: :keule: :keule:

Am Donnerstag ist schon das Geld für Februar fällig, da solltest du spätestens am Freitag mit (mindestens) einem Beistand (§ 13 SGB X) und einem Vorschuß-Antrag (§ 42 SGB I) bei denen "auf der Matte" stehen und Bargeld verlangen, wenn am Donnerstag kein Geld auf dem Konto ist ... :kotzen: :kotzen: :kotzen:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.html

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/42.html

Ein Musterschreiben dafür, das du nur noch auf deine Situation anpassen brauchst, kann ich dir auch einstellen. :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Mehr Infos gerne auf Nachfrage, es wird Zeit, dass du denen "Feuer unter dem Hintern machst" ... :Wut: :schimpfen:
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Re: Aussteuerung -für DRV beschränkt arbeitsfähig -für AfA n

Ungelesener Beitrag von Beamaus » Di 26. Feb 2013, 18:21

oh Mann - jezt bin ich wirklick deprimiert.... war gerade beim AfA und habe mir den Untersuchungsbericht aushändigen lassen.

ich habe eine Sehbehinderung und die Ärztin vom AfA bescheinigt mir weniger als 3 Stunden für die Dauer von bis zu 6 Monaten wegen SUCHTKRANKHEIT.....

Somit ist nix mehr mit Nahtlosigkeit..... jetzt muss ich zum JC traben und ALGII beantragen.... und versichert bin auch nicht mehr...

Danke Doppeloma - die Entbindungen der Schweigepflicht werde ich gleich widerrufen - ich hab mich damals schon gewundert, warum die so gedrängelt haben

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Re: Aussteuerung -für DRV beschränkt arbeitsfähig -für AfA n

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Di 26. Feb 2013, 18:37

Gern gesehene Masche bei der AfA, nach/vor 6 Monaten bist du wieder gesund.
Und egal wie das Kind heisst, Suchterkrankung, spielt keine Geige, und wenn du
Fusspilz hast...
Also..Beratungsschein-Rechtsanwalt-Amtsgericht-Kohle
Sonst schicken sie dich so lange von ein Amt bis zum nächsten bist du Hundert jahre alt bist.
lg
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Re: Aussteuerung -für DRV beschränkt arbeitsfähig -für AfA n

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 26. Feb 2013, 18:39

Hallo Beamaus, :koepfchen: :troesten:
oh Mann - jezt bin ich wirklick deprimiert.... war gerade beim AfA und habe mir den Untersuchungsbericht aushändigen lassen.
OK, da hast du es wohl nicht weit zu deiner AfA, ODER ???
ich habe eine Sehbehinderung und die Ärztin vom AfA bescheinigt mir weniger als 3 Stunden für die Dauer von bis zu 6 Monaten wegen SUCHTKRANKHEIT.....
Ach und auf Grund welcher Arztberichte kommt sie "auf dieses schmale Brett" (bist du zur Untersuchung dort gewesen oder ist es ein GA nach "Aktenlage"???) hast du BEIDE Teile bekommen, im Teil A steht drin woher sie ihre Erkenntnisse genommen hat und wieso glaubt die, dass eine "Suchtkrankheit" (wenn sie denn gegeben wäre) unter 6 Monaten behoben ist ... :confused: :Gruebeln:
Somit ist nix mehr mit Nahtlosigkeit..... jetzt muss ich zum JC traben und ALGII beantragen.... und versichert bin auch nicht mehr...
Das darfst du dir nicht bieten lassen, welche positiven Erwartungen hat sie denn (woher) dafür, dass du in weniger als 6 Monaten wieder fitt sein sollst, so geht das nicht, scanne den Kram mit ein und beschwere dich massiv (aber bitte trotzdem sachlich) in Nürnberg, du hast Anspruch auf ALGI und wirst beim JobCenter NICHTS bekommen ... :Ohnmacht:

Die wollen auch erst was schriftlich von der AfA, dass du dort keine Ansprüche hast und das stimmt ja gar nicht, so langsam fängt es an in mir zu "brodeln" ...bitte keine Scheu wegen Nürnberg, dafür sind die da und wenn die nur Blödsinn antworten (was leider auch immer öfter vorkommt) gibt es gleich die nächste Beschwerde hinterher.

Wenn du noch ein paar Tage durchhalten kannst, dann warte noch mit dem Gang zum JC, du machst dich da sonst "nackig" wahrscheinlich für NIX, die zahlen nicht wenn du an die AfA noch Ansprüche hast ... höchstens aufstockend wenn dein ALGI nicht reicht zum Leben ...
Danke Doppeloma - die Entbindungen der Schweigepflicht werde ich gleich widerrufen - ich hab mich damals schon gewundert, warum die so gedrängelt haben
In Zukunft nicht wundern, sondern einstecken und pruefen BEVOR du was unterschreibst :lesen: :ic_up:

Liebe Gruesse von der Doppeloma :umarm:
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Re: Aussteuerung -für DRV beschränkt arbeitsfähig -für AfA n

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Di 26. Feb 2013, 18:47

Sacht mal..kann es sein das Systematisch der §145 ausgehebelt wird ?
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Re: Aussteuerung -für DRV beschränkt arbeitsfähig -für AfA n

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 26. Feb 2013, 20:14

ja natürlich wollen die den aushebeln...

sie wollen möglichst nur solche Arbeitslose in ihren Statistiken haben, die sie auch drangsalieren können und weitervermitteln können...

wenn sie 145er haben, dann kosten die ja nur Geld...und man kann sie nicht aus der Statistik bekommen...
und wenn die DRV dann nicht zu gunsten des Antragstellers entscheidet, hat die Afa ja auch nur zahlen müssen..ohne Druck machen zu können...
ergo ist es besser für die Afa Druck zu machen..damit der Antragsteller und Kranke möglichst das große Flattern bekommt und versucht, zu arbeiten..
und noch zusätzlich würden sie profitieren, wenn die DRV doch eine Rente bewilligt, dann würden sie auch noch das gezahlte ALG zurückbekommen...wenn sie rechtzeitig Ersatzanspruch angemeldet haben..

das ist ja eh der Witz...die melden sofort einen Ersatzanspruch bei der DRV an, auch wenn ihr eigener Gutachter sagt, voll erwerbsfähig...
auf der einen Seite erkennen sie die Erkrankungen des Antragstellers nicht an, auf der anderen Seite wollen sie aber auch von einem Rentenantrag Profit haben..nämlich die Erstattung der gezahlten Beträge...

das geht doch überall nur noch um Geld...es geht nirgendwo mehr um Moral und Anstand...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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