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Darf Gutachter das Gespräch mit Diktiergerät aufzeichnen

Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 06:45
von rosenrotgelb
Hallo zusammen,

habe morgen meinen gutachtertermin und habe kräftig die hosen voll. habe jetzt schon den zweiten termin, habe schlechte erfahrungen gemacht. darf der gutachter eigentlich das diktiergerät mit laufen lassen und das gespräch aufzeichnen. ist da normal, der letzt hat dies so gemacht. kann man dann auch eines dazulegen??? dann spart man ja eigentlich das protokoll danach :Yeah:

Infos wären super!

Viele Grüße
rosenrotgelb

Re: Darf Gutachter das Gespräch mit Diktiergerät aufzeichnen

Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 06:53
von reallyangry
Hallo Rosenrotgelb,
wenn du ein Diktiergerät hast, nimm es mit. Gleiches Recht für alle!!!
Persönlich bin ich der Meinung, dass alles ((Arzt) Gespräche, Gutachten, Gerichtsverhandlungen) so protokolliert und beiden Seiten zur Verfügung gestellt werden sollte.
Hinterher zu sagen: "So hab ich das nicht gesagt"...und letztendlich hat der Versicherte nie einen GLAUBWÜRDIGKEITSVORSCHUSS, im Gegensatz zum Gesprächspartner.
Gruß
ReallyAngry

Re: Darf Gutachter das Gespräch mit Diktiergerät aufzeichnen

Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 07:41
von aggi61
Das Gesicht von dem GA möchte ich sehen, wenn rosenrotgelb ihr Diktiergerät auspackt, einschaltet und auf den Tisch legt :groehl:

Aber im Grunde habt ihr Recht, gleiches Recht für alle :lachen: (außer, da sitzt jetzt wieder ein Spielverderber im Hintergrund und wirft einen § rein, der genau DAS nicht erlaubt ) :keule:

Re: Darf Gutachter das Gespräch mit Diktiergerät aufzeichnen

Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 07:44
von k@lle
nicht ganz so....
also selbst darf man keine Aufnahmen machen...du kannst/musst den Ga fragen ob er es erlauben würde
letztendlich haben aber solche aufnahmen vor Gericht keine Beachtung bzw.dürfen nicht verwendet werden.

viele Ga schreiben ihre Ga nicht selbst so nutzen sie solche Diktiergeräte ...frägt sich was besser ist...wenn er sich Notizen macht hast du keine Einsicht was er da schreibt...wenn er es diktiert und du dabei einen Fehler hörst kannst du noch schnell die Sache klar stellen

Re: Darf Gutachter das Gespräch mit Diktiergerät aufzeichnen

Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 07:45
von aggi61
nicht ganz so....
... also nur ein halber Spielverderber :lachen:

Re: Darf Gutachter das Gespräch mit Diktiergerät aufzeichnen

Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 07:48
von maday
Ich persönlich finde die Aufnahme mit dem Diktiergerät ok. Erst einmal hört man ja was er spricht und wenn es nicht stimmt, kann man es gleich korrigieren. Gibt es nur schriftliche Gutachteraufzeichnungen hat man nicht die Möglichkeit.

Gruß maday

Re: Darf Gutachter das Gespräch mit Diktiergerät aufzeichnen

Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 10:05
von rosenrotgelb
Danke für die vielen Antworte, ich habe allerdings nicht gemeint, das er er auf das Diktiergerät spricht um nachher den Bericht zu erfassen sondern ich meine ist es in Ordnung, dass der Gutachter das ganze Gespräch aufzeichnet?

Gruß rosenrotgelb

Re: Darf Gutachter das Gespräch mit Diktiergerät aufzeichnen

Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 15:49
von Doppeloma
Hallo rosenrotgelb, :smile:
Danke für die vielen Antworte, ich habe allerdings nicht gemeint, das er er auf das Diktiergerät spricht um nachher den Bericht zu erfassen sondern ich meine ist es in Ordnung, dass der Gutachter das ganze Gespräch aufzeichnet?
Wenn er die gesamte Untersuchung "aufzeichnen" will, dann braucht er sicher dein Einverständnis dafür, die Diktiergeräte werden leider inzwischen häufig benutzt, da bekommt dann später einfach die Sekretärin das Band und DARF daraus das GA "basteln"... :Ohnmacht:

Mit dem Einwurf gegen fehlerhafte Übernahme des Gesagten ist das auch so eine Sache, bei meinem 17-Minuten Internisten (DRV) hatte ich dazu keine Möglichkeit, der hat z.B. draufgesprochen ich wäre total fertig, wenn ich meine "gesamte Küche" geputzt hätte, dabei habe ich NUR vom gelegentlichen Wischen des Fußbodens gesprochen, auch betont, dass ich selbst DAS (knappe 10 m² Fußboden !!!) nur noch mit Pausen schaffe und überhaupt nur mache, wenn ich mich einigermaßen dazu in der Lage fühle... :Verwirrt: :Hilfe:

Ich kam gar nicht dazu da was zu korrigieren und so stand es dann auch später im GA, da KANN man natürlich auch Vollzeit arbeiten gehen... wenn man an einem Tag eine 10 m² große Küche komplett "putzen" KANN (ich hatte das ja extra präzisiert!), danach wären auch gesunde Leute erst mal PLATT, ODER... :Ohnmacht:

Klar kann man auch die Notizen nicht sehen, die später für das GA verwendet werden und die Ärzte schreiben das ja im Allgemeinen auch nicht SELBER , da können schon Formulierungen (der Sekretärin/Schreibkraft) manchmal was ganz anderes Aussagen, als überhaupt gemeint war...darum fand ich ja auch das psychiatrische (DRV) - GA vollkommen daneben, denn der beauftragte Arzt hat NUR übernommen, was seine Assistenzärztin notiert hatte, was ich wirklich GESAGT hatte wußte der doch überhaupt NICHT, die hat doch auch nur gefragt und notiert WAS SIE für wichtig gehalten hat...aber das GA hat ER unterschrieben, als SEINES...

Wegen Komplett-Aufzeichnung (durch den GA) könnte man vielleicht bei der Ärztekammer nachfragen, ob das überhaupt erlaubt ist, meines Wissens NEIN, die Gedächtnisstütze Diktiergerät wird man wohl hinnehmen müssen.
Wird ja inzwischen sogar schon am Gericht so gemacht, damit man die Protokollführer einsparen kann, jedenfalls war das damals bei Dopas Verhandlung so und bei meiner Scheidungs-Verhandlung 1999 auch schon.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Darf Gutachter das Gespräch mit Diktiergerät aufzeichnen

Verfasst: Mi 12. Dez 2012, 10:50
von Max.Mustermann
k@lle hat geschrieben:nicht ganz so....
also selbst darf man keine Aufnahmen machen...du kannst/musst den Ga fragen ob er es erlauben würde
letztendlich haben aber solche aufnahmen vor Gericht keine Beachtung bzw.dürfen nicht verwendet werden.
Was so gut wie sicher ist: Das Gericht darf heimliche Gesprächsaufzeichnungen nicht verwerten.
Bei Gesprächsaufzeichnungen, die offen und mit Zustimmung beider (bzw. aller) Beteiligten gemacht werden, sehe ich keinen Grund, weshalb diese Aufzeichnungen vor Gericht nicht verwendet werden dürften. Ob sich das Gericht dann die Mühe macht, den Tonmitschnitt anzuhören, steht auf einem anderen Blatt ...

k@lle hat geschrieben:viele Ga schreiben ihre Ga nicht selbst so nutzen sie solche Diktiergeräte ...frägt sich was besser ist...wenn er sich Notizen macht hast du keine Einsicht was er da schreibt...wenn er es diktiert und du dabei einen Fehler hörst kannst du noch schnell die Sache klar stellen
Ich denke auch, dass es besser ist, wenn man mithören kann, was diktiert wird. Ich würde sogar eine komplette Gesprächsaufzeichnung befürworten und selber wünschen, weil nur so ggf. belegt werden kann, welche Fehler das Gutachten beinhaltet bzw. wo der Begutachtete falsch zitiert wurde. Und oftmals erscheinen auch richtige Zitate, die isoliert wiedergegeben werden, ganz anders, wenn man sie im Kontext des Gespräches betrachtet. Gerade mit selektivem Zitieren kann ein Gutachter einen falschen Eindruck von dem Begutachteten erwecken ... Ich weiß, dass viele Leute gehemmt sind, wenn ein Gespräch aufgezeichnet wird. Aber ich finde, die Vorteile - nämlich dass das Gutachten später überprüft werden kann - überwiegen.

Re: Darf Gutachter das Gespräch mit Diktiergerät aufzeichnen

Verfasst: Mi 12. Dez 2012, 11:08
von Miko
Ich würde zum GA JA sagen,... er dürfe aufzeichnen.

Voraussetzung: Eine Kopie an mich! :groehl:

Mal gucken wie der guckt. :Yeah: