Hallo rosenrotgelb,
Danke für die vielen Antworte, ich habe allerdings nicht gemeint, das er er auf das Diktiergerät spricht um nachher den Bericht zu erfassen sondern ich meine ist es in Ordnung, dass der Gutachter das ganze Gespräch aufzeichnet?
Wenn er die gesamte Untersuchung "aufzeichnen" will, dann braucht er sicher dein Einverständnis dafür, die Diktiergeräte werden leider inzwischen häufig benutzt, da bekommt dann später einfach die Sekretärin das Band und DARF daraus das GA "basteln"...
Mit dem Einwurf gegen fehlerhafte Übernahme des Gesagten ist das auch so eine Sache, bei meinem
17-Minuten Internisten (DRV) hatte ich dazu keine Möglichkeit, der hat z.B. draufgesprochen ich wäre total fertig, wenn ich meine "gesamte Küche" geputzt hätte, dabei habe ich
NUR vom gelegentlichen Wischen des Fußbodens gesprochen, auch betont, dass ich selbst DAS (knappe 10 m² Fußboden !!!) nur noch mit Pausen schaffe und überhaupt nur mache, wenn ich mich einigermaßen dazu in der Lage fühle...
Ich kam gar nicht dazu da was zu korrigieren und so stand es dann auch später im GA, da KANN man natürlich auch Vollzeit arbeiten gehen... wenn man an einem Tag eine 10 m² große Küche komplett "putzen" KANN (ich hatte das ja extra präzisiert!), danach wären auch gesunde Leute erst mal PLATT, ODER...
Klar kann man auch die Notizen nicht sehen, die später für das GA verwendet werden und die Ärzte schreiben das ja im Allgemeinen auch nicht SELBER , da können schon Formulierungen (der Sekretärin/Schreibkraft) manchmal was ganz anderes Aussagen, als überhaupt gemeint war...darum fand ich ja auch das psychiatrische (DRV) - GA vollkommen daneben, denn der beauftragte Arzt hat NUR übernommen, was seine Assistenzärztin notiert hatte, was ich wirklich GESAGT hatte wußte der doch überhaupt NICHT, die hat doch auch nur gefragt und notiert WAS SIE für wichtig gehalten hat...aber das GA hat ER unterschrieben, als SEINES...
Wegen Komplett-Aufzeichnung (durch den GA) könnte man vielleicht bei der Ärztekammer nachfragen, ob das überhaupt erlaubt ist, meines Wissens NEIN, die Gedächtnisstütze Diktiergerät wird man wohl hinnehmen müssen.
Wird ja inzwischen sogar schon am Gericht so gemacht, damit man die Protokollführer einsparen kann, jedenfalls war das damals bei Dopas Verhandlung so und bei meiner Scheidungs-Verhandlung 1999 auch schon.
Liebe Grüße von der Doppeloma