@Doppeloma
Du bittest nochmals um Kostenzusage, hat man diese bereits abgelehnt oder wie ist das jetzt zu verstehen, klar hat man dir bei der AfA den Fahrtkosten-Antrag ausgehändigt, dazu sind die ja auch verpflichtet, das bedeutet aber noch nicht, dass auch Taxi-Kosten erstattet werden.
Das Ganze verfahren lief so ab.
Nachdem ich von der Krankenkasse aufgefordert wurde, mich arbeitssuchend zu melden, habe ich das auch getan. Aber per Email.
Nun hat mir die AfA zurück geschrieben, dass ich mich dann am 05.06.2006 persönlich arbeitslos melden muss nach § 309 SGB III
Daraufhin habe ich erstmals meine Atteste eingeschickt und gesagt, ich kann mich nicht persönlich arbeitslos melden, wenn mir die Fahrtkosten für das Taxi nicht gezahlt werden.
Nun hat man mehrmals am Telefon versucht, mich davon zu überzeugen, dass ich a) auf jeden Fall persönlich erscheinen muss, b) das nicht als Einladung gilt, denn die Arbeitslosmeldung ist meine Pflicht und nicht die Pflicht der Agentur für Arbeit. Nur wenn ich eingeladen werde, dann übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für den Weg dort hin und wieder zurück.
Daraufhin habe ich den oben genannten Brief geschrieben.
Nun kam am 08.05.2012 eine Einladung zum Gespräch über meine Bewerbersituation.Und zwar schon lange, bevor ich dem Grunde nach arbeitslos war. Da persönliches Erscheinen erscheinen erwünscht war und nur wichtige Gründe dagegen gesprochen hätten, habe ich es eben auf einen Versuch angelegt. Und siehe da. Ich hab die Fahrtkosten erstattet bekommen.
Die eigentliche Arbeitslosenmeldung kann ich nun wieder auf dem Postweg abwickeln, sobald das Krankengeld ausläuft, was ja derzeit noch nicht der Fall ist. Ich kann an dem Tag an dem mein Krankengeld ausläuft diesen auch noch gar nicht abschicken bzw. abgeben, da ja der finanzielle Leistungsnachweis der KK noch fehlt. Den krieg ich erst, wenn das Krankengeld endgültig ausgelaufen ist.
Auch kann sich in der Zwischenzeit in Bezug auf die Rentenversicherung noch was tun. Das wäre zwar ein Wunder, aber die soll es ja auch immer wieder geben.
Entweder die Rentenversicherung willigt den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ein, dann würde sowieso Übergangsgeld fällig + Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, oder ich bekomme Erwerbsminderungsrente, dann ist rückwirkend ab Rentenantrag die Rente fällig. In beiden Fällen wäre die Agentur für Arbeit für mich gar nicht mehr zuständig.
Werden es Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, dann muss ich halt mit der Rentenversicherung drum raufen, wie ich zur Rehaberatung komme und wer für die Kosten aufkommt.
Was das Schreiben an das Sozialgericht angeht, muss man die Reaktion von dort abwarten. Ich habe mir zwei Lösungen einfallen lassen und nun ist das Sozialgericht am Zug. Es bliebe ja die Möglichkeit, den Ort der Begutachtung zu ändern. Also einen anderen Gutachter zu bestimmen, der sein Domizil nicht in einer Umweltzone hat. Eine weitere Möglichkeit wäre noch, eine Ausnahmegenehmigung für mein Fahrzeug zu erwirken, so dass ich zum Untersuchungstermin trotz Umweltzone mit meinem eigenen Fahrzeug anreisen kann.
Was das Gericht nicht kann, ist zu sagen, dass ich meiner Mitwirkungspflicht mutwillig nicht nachkomme, wenn ich das Gericht weit vor dem Gutachtertermin auf den Umstand aufmerksam mache, der mich daran hindern könnte, beim Gutachter zu erscheinen, ohne mich unter Umständen strafbar zu machen.
Camper