Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

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Camper1955
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Do 17. Jul 2014, 12:56

Soeben habe ich das Gutachten, betreffend den Grad meiner Behinderung bekommen.

Einzel-GdB psychische Störung heraufgesetzt von 40 auf 60 ab 2011 und auf 70 ab 2012 Spätestens 2004 geht er von 50 aus.
Einzel-GdB operierter Herzfehler 30
Einzel-GdB arterielle Verschlusserkrankung 20

Gesamt-GdB 80

Der Gutachter macht dem ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales, vormals Versorgungsamt) massive Vorwürfe, da ein interner Gutachter schon 2003 einen wesentlich höheren Einzel-GdB festgestellt hat, den das Versorgungsamt einfach ignorierte.

Hier die entsprechende Passage:
4. Diskussion um die bisherigen Schwerbehindertenbescheide


Der GdB aufgrund der psychischen Störung wird mit dem Bescheid vom 04.07.2003 auf einen Einzel-GdB von 20 festgestellt, wobei von einem „psychovegetativen Syndrom“ die Rede ist, eine eher unspezifische Diagnose die keinesfalls der diagnostizierten Persönlichkeitsstörung Rechnung trägt. Zusammen mit dem Einzel-GdB für den operierten Herzklappenfehler von 30 wurde auf eine Gesamt-GdB von 40 anerkannt, immerhin aufgrund des Herzklappenfehlers 20 Punkte über dem Einzel-GdB der seelischen Störung. Im internen Gutachten (Blatt 31 der Schwerbehindertenakte) wird die seelische Störung um den Begriff der Persönlichkeitsstörung ergänzt und als verschlechtert angesehen und mit einer Einzel-GdB von 50 bewertet.Dies würde aus hiesiger Sicht der bei dem Probanden vorgefundenen Störungsschwere i. S. Der Versorgungsmedizin-Verordnung auch gerecht. Das bedeutet nämlich die psychischen Störungen als schwere Störung mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten (vorgesehen ist hier ein GdB von 50 bis 70) anzuerkennen. Nicht nachvollziehbar ist daher, warum die Verschlechterung durch den eigenen ärztlichen Dienst des Versorgungsamtes (Facharzt Brandl, Blatt 31 der Schwerbehindertenakte, Stellungnahme vom 18.10.2003) sich nicht dem zugehörigen Versorgungsamtsbescheid vom 28.10.2003 niederschlägt. Hier bleibt es nämlich weiterhin bei einer Bewertung der psychischen Störung mit 30 und einem Gesamt-GdB von 50. Dies ändert sich auch nicht nach dem Gutachten Saur, der ausdrücklich auf die Beurteilung von Herrn Brandl Bezug nimmt, diese bestätigt und die Persönlichkeitsstörung mit einem Einzel-GdB vomn 50 bewertet (Blatt 129 der Gerichtsakte S9 SB 831/03). Warum es der Gutachter allerdings trotz der erhöhten Bewertung der psychischen Störung auf alleine schon 50 GdB auf einen Gesamt-GdB von 50 belässt, ist nicht nachvollziehbar. Diese, dem Versorgungsamt gegenüber höhere Bewertung wird vom Gutachter stichhaltig begründet (Blatt 126 ebenda). Der Gutachter verweist auf „...massiv erhöhte affektive Reagibilität mit teils kurzschlüssigem Verhalten., suizidalen Krisen. Aus der Anamnese her finden sich nach wie vor erhebliche Auswirkungen auf das Sozialverhalten, insbesondere im Kontakt zu den unmittelbaren Personen seines Umfeldes.“ (Blatt 126 ebenda).
Das Gutachten umfasst übrigens 42 Seiten. Zusammen mit dem Rentengutachten sind das 72 Seiten für das Doppelgutachten.

lg

Camper1955
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Mi 23. Jul 2014, 20:24

Da @Doppeloma

viewtopic.php?f=28&p=57269#p57269

wieder Zweifel an meinen Aussagen geäußert hat, erlaube ich nachfolgend noch ein paar weitere Auszüge aus dem Schwerbehindertengutachten (erstellt am 12.06.2014) einzustellen. Namen der Ärzte, sowie Ortsnamen werden gekürzt.
Blatt 6: Befundbericht Dr. H., W, 07.04.03berichtet werden eine depressive Reaktion seit Okt. 1994 aufgrund eines Ehekonflikts mit damals längerer psychiatrischer und psychotherapeutische Behandlung. Ferner eine Belastungsdyspnoe bei bekannten Herzfehler seit Geburt und Herzoperation 1964.
Blatt 27: BKH A. Entlassungsbericht nach Suizidversuch Auszugsweise vom 16.09.2003
...gedankliche Einengung auf Unterhaltsverpflichtungen...
...prognostisch eher ungünstiger Verlauf anzunehmen...
usw.usw.

Lilafee
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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Lilafee » Mi 23. Jul 2014, 20:39

Und?
Das ist ein Entlassungsbericht aus der Klinik. Da steht alles drin, was du jemals mit den Ärzten besprochen hast.

Deine "gedanklichen Einengungen" haben zur Depression oder wasauchimmer geführt.
Wenn jemand kein Geld hat, denkt er ständig an seine finanziellen Verpflichtungen, was ggf. zu Schlimmerem führt.

Aber man kann sich auch vieles zurechtlegen.

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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Mi 23. Jul 2014, 21:13

@Lilafee

Ich möchte noch eine Auszug einfügen

Blatt 102ff Dr. S. vom 18,10.04
....durchgehend und anhaltend durch krankheitsbedingte Persönlichkeitsstörung Störungen mit erheblichen dramatischen psychischen Krisen im Zusammenhang mit letztendlich für Außenstehende geringfügig erscheinenden Anlässen, so z.B. bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen bei denen der Kläger z.B. auf seinen Urlaub verzichten sollte und dann gleichzeitig suizidal wurde und Monate im Krankenhaus behandelt werden musste."
Tenor des Familiengerichts damals. "Du hast Unterhalt zu zahlen und nicht in den Urlaub zu fahren."

Ach ja noch etwas. Ich habe meine Familie nicht verlassen. Ich wurde als Sperrmüll auf die Straße gesetzt und gleichzeitig kam ein neues Möbelstück ins Haus. Das ist inzwischen zwar wesentlich vergammelter als ich mitsamt meinem GdB von 80, aber er musste es sein.

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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 23. Jul 2014, 21:38

Hallo Camper,
Ach ja noch etwas. Ich habe meine Familie nicht verlassen. Ich wurde als Sperrmüll auf die Straße gesetzt und gleichzeitig kam ein neues Möbelstück ins Haus. Das ist inzwischen zwar wesentlich vergammelter als ich mitsamt meinem GdB von 80, aber er musste es sein.
auch gekränkte Eitelkeit kann sehr krank machen ..., du musst deine EX sehr hassen ... ich lache über meinen mit seiner kleinen "Dick-Madame" nur noch herzlich :lachen: ... wir treffen uns manchmal zufällig bei den Geburtstagen der Kinder und Enkel ... ich kann damit inzwischen sehr gut leben und umgehen ... an dir nagt noch immer die Vergangenheit ... es ging und geht dir gar nicht um deine Kinder ... :Verwirrt: :Hilfe:

Das auszutoben ist aber hier nicht die richtige Plattform, ich hatte eigentlich einen andere Antwort geschrieben aber im Moment denke ich, dass es besser für dich wäre eine längere Foren-PAUSE einzulegen ... ich BITTE dich darum ... man kann das ansonsten auch anders regeln ... wir wollen hier keinen Dauer-Unfrieden in allen Themen haben ... :ic_down:

Liebe Grüße von der Doppeloma und bis bald, wenn du wieder etwas "besser drauf bist" ... :winke:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von maday » Mi 23. Jul 2014, 21:42

Danke Doppeloma für deine Worte. Auch mir ist schon lange aufgefallen, dass Camper in jeglicher Hinsicht irgend ein Seelenfrieden fehlt.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 23. Jul 2014, 21:44

Sorry, aber ... :Gruebeln:

Niemand muss sich rechtfertigen und niemand muss sein Leben in einem Forum in der Art offenlegen, wie es hier gerade getan wird.

Von daher finde ich, alles zuletzt Geschriebene gehört in der Form so nicht zitiert, vorgetragen, angezweifelt und was sonst noch. :nein:

Sensible private Situationen sollten dort besprochen und behandelt werden, wo sie auch Behandlung und Abhandlung finden.

Ich denke, ein jeder von uns hat sein eigenes Päckchen zu tragen und auch schon viel Ballast im Leben mit sich herumgeschleppt, sodass man ihn jetzt aber nicht hier ausschweifend auskippen sollte.

Kehren wir zurück zum Thema, damit auch andere davon profitieren, die Informationen, Hilfe und Rat suchen.

Danke fürs Lesen sagt agnes :amen:
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Do 24. Jul 2014, 09:18

Doppeloma hat geschrieben:Hallo Camper,
auch gekränkte Eitelkeit kann sehr krank machen ..., du musst deine EX sehr hassen
Um das Thema hier abzuschließen. Davon steht in allen 72 Seiten der beiden Gutachten kein Wort und auch in den Vorgutachten kein Wort.

Zumindest dem letzten Gutachter und seinem Kollegen der als Zeuge dabei war, habe ich es genauso gesagt, wie ich hier geschrieben habe. Ist nur a bisserl Schadenfreude.

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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Do 7. Aug 2014, 12:44

So, heute fanden sich wieder drei Schreiben in meinem Emailpostfach. Deshalb ein Update

Das erste Schreiben hat die Rentenversicherung an das Gericht geschickt und hatte folgenden Inhalt.
In dem Rechtsstreit

Camper1955 gegen Deutsche Rentenversicherung Bund

AZ: XXXXXX

Wurde der Anspruch der Rente bereits für Zeiten vor der Antragstellung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (29.08.2011) anerkannt.

§ 116 SGB VI kommt somit nicht zur Anwendung.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXX
Das zweite Schreiben kam vom Sozialgericht und hatte folgendes zum Inhalt
Sehr geehrte Damen und Herren

in dem Rechtsstreit

Camper1955/Deutsche Rentenversicherung Bund

erhalten Sie beiliegende Abschrift des Schriftsatzes vom 22.07.2014 zur Kenntnis- und Stellungnahme (2-fach)

Der Vorsitzende regt nun dringend an, die Klage zurückzunehmen. Anderenfalls käme ggfs. eine Kostenauferlegung gemäß § 192 Abs. 1 Satz Nr. 2 SGG in Betracht.

Um Erledigung wird bis spätestens

29.08.2014 (Eingang bei Gericht)

wird gebeten.
Mein Anwalt hat folgendes dazu an meine Wenigkeit geschrieben
Sehr geehrter Herr Camper

anbei übersenden wir Ihnen

die Verfügung des Sozialgerichtes vom 31.07.2014

mit der Bitte um Kenntnisnahme

es wird dringend angeregt, die Klage zurück zu nehmen. Dies, da ansonsten eine Kostenauferlegung gemäß § 192 Abs 1 Satz 2 SGG in Betracht käme. Dies würde bedeuten, dass ihnen im Rahmen dieses Verfahrens weitergehende Kosten auferlegt würden bei Fortführung des Rechtsstreits.

Ich empfehle Ihnen die Klage zurück zu nehmen. Wollen Sie meiner Empfehlung folgen?

Mit freundlichen Grüßen

RA
Ich habe geantwortet, dass ich eine Entscheidung des Gerichts wünsche, da die Kosten für das zweite Gutachten meiner Rechtsschutzversicherung bzw. mir was die Fahrtkosten betrifft auferlegt wurden. Außerdem hat die Rentenversicherung meine Erwerbsminderung erst ab 01.01.2008 anerkannt, während der Gutachter von mindestens 10 Jahren gesprochen hat.

Das Verfahren wird also weiter gehen, unabhängig davon, ob ich in der Zwischenzeit schon Rente erhalte oder nicht. Ich kämpfe dafür, dass nicht der Proband oder dessen Versicherung die Kosten auferlegt bekommt, wenn es auch ohne Gutachten schon möglich gewesen wäre, so zu entscheiden.

lg

Robert

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Re: Doppelgutachten. Schon einmal etwas davon gehört?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 7. Aug 2014, 14:02

Hallo Camper, :Gruebeln:

möchte dir nur mal die Inhalte des genannten § SGG vor Augen führen ...
2. der Beteiligte den Rechtsstreit fortführt, obwohl ihm vom Vorsitzenden die Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung oder -verteidigung dargelegt worden und er auf die Möglichkeit der Kostenauferlegung bei Fortführung des Rechtsstreites hingewiesen worden ist.
Hervorhebung von Doppeloma

Quelle

http://dejure.org/gesetze/SGG/192.html

Das ist sicher auch allgemein interessant für andere User, die in Erwägung ziehen sollten, dem Rat des Gerichtes UND ihres Anwaltes zur Rücknahme der Klage und Anerkennung /Annahme des Vergleiches der Beklagten NICHT folgen zu wollen ...

Letztlich ist auch in diesem Bereich Jeder seines "Unglückes Schmied" wenn er sich diesen Warnungen und Hinweisen verschließt... :confused: :Gruebeln:

Dass du keine EM-Rente für die letzten 10 Jahre rückwirkend erhalten wirst wurde dir auch hier (aus Laiensicht) schon mehrfach geschrieben ... ich sehe diese Informationen jedenfalls aktuell nicht als "Erfolgsmeldung" deiner persönlichen Wünsche an ... sondern eher als (noch) freundlichen aber sehr deutlichen Hinweis darauf, dass ein weiterer "Kampf" eher einer "gegen Windmühlen" werden wird ... und dich am Ende außer viel Frust auch noch ne Stange Geld kosten wird ...

Mehr gibt es dazu aus meiner ganz persönlichen Sicht nicht zu schreiben /sagen ...

LG von der Doppeloma
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