ALG §125 Gutachten nach Aktenlage.

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sonni1956
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ALG §125 Gutachten nach Aktenlage.

Ungelesener Beitrag von sonni1956 » Di 13. Mär 2012, 23:28

Hallo Zusammen.
Habe ja am 7.9.11 EMR Antrag gemacht und bisher noch keine Bewilligung deshalb ALG 1 nach §125 am 28.2.12 beantragt .Habe der SB meine Artzunterlagen für den Medizinischen Dienst überreicht.Dachte das ich zum Gutachten muß aber nein die haben nach Aktenlage entschieden. Und das Gute ist die sind besonders auf die gesundheitlichen seelischen Erkrankungen der PTBS ein gegangen .Da ich mich schlecht lange konzentrieren kann und nicht lange Belasbar bin.
Zusätzlich noch auf die Schmerzen des Bewegungsapperats .
Das ALG 1 erhalte ich 18 Monate längstens wenn die Rente nicht bewilligt wird.

Hatte letzte Woche noch nach Einstellung des VG von der BG ne Unfallrenten Absage bekommen da der Gutachter meinte das die unfallunabhängigen Erkrankungen im Vordergrund stehen nur die somatoformen Schmerzen kommen sicher vom Trauma ,das wurde gar nicht mit berücksichtigt.

Deshalb werde ich da Wiederspruch einlegen notfals mit den Weißen Ring die mich Anfangs betreut haben.
Das Gutachten Mai 11 ist ja auch sehr wiedersprüchlich und ist anders wie der Rehabericht. Ich hatte ein Zusammenhangsgutachten zum Ende der Reha von der BG können die deshalb die Unfallrente ablehnen hätte nicht jetzt erst noch ein Gutachten gemacht werden müssen ,ich darf keinesfalls meine Arbeit mehr machen und bin psychisch auch nicht mehr in der Lage.

LG SONJA

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