Zweiter Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachten

Probleme, Erfahrungen, Tipps und Erfahrungsaustausch.
Benutzeravatar
k@lle
Administrator
Beiträge: 2599
Registriert: So 10. Jan 2010, 12:16
Hat sich bedankt: 5404 Mal
Danksagung erhalten: 1365 Mal

Zweiter Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachten

Ungelesener Beitrag von k@lle » Sa 3. Mär 2012, 11:02

Eine wiederholte Antragstellung auf Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 109 SGG ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig. Dabei fällt die Beurteilung von Schmerzzuständen nicht in ein spezielles Fachgebiet. Das Antragsrecht steht grundsätzlich nur einmal in beiden Tatsacheninstanzen zur Verfügung.

........Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts4 kann die Beurteilung von Schmerzzuständen nicht vorrangig einer besonderen fachärztlichen Ausrichtung zugewiesen werden. Für die Qualifikation eines Gutachters kommt es nicht darauf an, ob er von Haus aus als Internist, Rheumatologe, Orthopäde, Neurologe, Psychiater oder Schmerztherapeut tätig ist. Notwendig sind vielmehr fachübergreifende Erfahrungen hinsichtlich der Diagnostik und Beurteilung von Schmerzstörungen5.............

weiter :lesen:

http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/zw ... htslupe%29
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste