MDK nach 14tägiger Krankschreibung

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Pippi Langstrumpf
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Re: MDK nach 14tägiger Krankschreibung

Ungelesener Beitrag von Pippi Langstrumpf » Mo 13. Feb 2012, 11:07

Hallo Sani,

dann bleibt Dir nur noch der Klageweg, ist ja meistens so.

Wir sollen ja alle arbeiten, bis wir umfallen und krank sein, darf man nicht.

Das man sich einen Gutachter aussuchen kann, kenne ich nicht, eigentlich wird der bestimmt und gut ist.

Das der Widerspruch dem Widerspruchsausschuß vorgelegt wurde, ist aber richtig, den der SB der den Antrag abgelehnt hat, darf ja nicht den Widerspruch bearbeiten.

Gruß Pippi
Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt !

sani38
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Re: MDK nach 14tägiger Krankschreibung

Ungelesener Beitrag von sani38 » Mo 13. Feb 2012, 21:09

hallo pippi,

ich denke das ich nicht den Klageweg gehen werde weil es sich bei mir um eine Reha handelt.
Da ist das auch mit Gutachtern was anderes.

Habe heute bei meiner KK angerufen und die schicken mir erstmal einen neuen Antrag auf Reha zu. Dann habe ich den wenigstens schon mal hier und brauche wegen den Bescheinigungen von der KK nicht nochmal dahin.
Dann habe ich dumme auch noch was losgetreten wegen dem MDK. Die wollen einen Facharztbericht und den Termin hätte ich am 1.3 gehabt was ich der KK bereits mitgeteilt hatte. Man hat ja bei Krankengeldbezug eine gewisse Mitwirkungspflicht deshalb habe ich der SB heute mitgeteilt das ich den Termin leider verschieben musste. Begeistert war sie nicht weil sie anfang März den MDK einschalten wollte. Aber eine Gerichtsverhandlung geht vor musste sie dann auch einsehen.

Sani

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Pippi Langstrumpf
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Re: MDK nach 14tägiger Krankschreibung

Ungelesener Beitrag von Pippi Langstrumpf » Mo 13. Feb 2012, 21:49

Hallo Sani,

na egal welchen Weg Du einschlägst/einschlagen musst, ich wünsche Dir viel Erfolg dabei.

Der Weg ist das Ziel ! :-)

LG Pippi
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