Wenn Gutachter benebelt oder voreingenommen sind...
Verfasst: Mo 30. Mai 2011, 21:55
... bleibt ja nur eines:
Dass Gutachter merkwürdigerweise stets meinen, dass der Patient unglaubwürdigerweise seine Rente erschwindeln will, ist ja bestens bekannt.
Es bleibt wahrhaftig dann nur ein WEG: DAS SOZIALGERICHT.
Das Sozialgericht MUSS einen Zusammenschlussbericht vom Patienten bekommen in welchem darauf hingewiesen wird, welche Einschränkungen vorhanden sind.
Ich kann nur jedem raten sich seine Gutachterberichte genauestens durchzulesen und besonders die am Ende des Gutachtens aufgeführten Einschränkungen heraus zu schreiben und in WORD oder einem anderm Schreibprogramm zusammen zu fassen.
Richter erhalten die Gutachten und diese besagen: MEHR ALS 6 Stunden arbeitsfähig.
Das HINTENDRAN, also die Einschränkungen werden meist überflogen und nicht regelrecht verwertet.
Deshalb muss die Verwertung im Vorfeld vom Rentenantragsteller vorgenommen werden.
Schreibt bitte eure Einschränkungen aller Gutachten zusammen auf DIN A 4 Blätter handschriftlich oder am PC!!!
Damit wendet ihr euch an den Rechtsanwalt der euch vertritt oder direkt an den Richter.
Die Vermittlung eines mit Einschränkungen behafteter Mensch vom Arbeitsamt bleibt fragwürdig, deshalb ist
die Masse der Einschränkungen dem Richter zuzutragen werden mit der Frage:
Ist der Arbeitsmarkt nicht doch verschlossen für mich?
Und diese Moralfrage sollte entscheidend diskutiert werden.
Oft kommt dann nur ein einziges Ergebnis zum Tragen:
Auch bei mehr als 6 stündiger Einschätzung, ist der Arbeitsmarkt verschlossen, folglich ist die Rente zu gewähren!!!
Bitte in Erwägung ziehen!!!
Miko
Dass Gutachter merkwürdigerweise stets meinen, dass der Patient unglaubwürdigerweise seine Rente erschwindeln will, ist ja bestens bekannt.
Es bleibt wahrhaftig dann nur ein WEG: DAS SOZIALGERICHT.
Das Sozialgericht MUSS einen Zusammenschlussbericht vom Patienten bekommen in welchem darauf hingewiesen wird, welche Einschränkungen vorhanden sind.
Ich kann nur jedem raten sich seine Gutachterberichte genauestens durchzulesen und besonders die am Ende des Gutachtens aufgeführten Einschränkungen heraus zu schreiben und in WORD oder einem anderm Schreibprogramm zusammen zu fassen.
Richter erhalten die Gutachten und diese besagen: MEHR ALS 6 Stunden arbeitsfähig.
Das HINTENDRAN, also die Einschränkungen werden meist überflogen und nicht regelrecht verwertet.
Deshalb muss die Verwertung im Vorfeld vom Rentenantragsteller vorgenommen werden.
Schreibt bitte eure Einschränkungen aller Gutachten zusammen auf DIN A 4 Blätter handschriftlich oder am PC!!!
Damit wendet ihr euch an den Rechtsanwalt der euch vertritt oder direkt an den Richter.
Die Vermittlung eines mit Einschränkungen behafteter Mensch vom Arbeitsamt bleibt fragwürdig, deshalb ist
die Masse der Einschränkungen dem Richter zuzutragen werden mit der Frage:
Ist der Arbeitsmarkt nicht doch verschlossen für mich?
Und diese Moralfrage sollte entscheidend diskutiert werden.
Oft kommt dann nur ein einziges Ergebnis zum Tragen:
Auch bei mehr als 6 stündiger Einschätzung, ist der Arbeitsmarkt verschlossen, folglich ist die Rente zu gewähren!!!
Bitte in Erwägung ziehen!!!
Miko