Hallo Vrori,
die KK bekommen die Abrechnungsunterlagen der Ärzte nicht zu sehen...somit ist schon mal ausgeschlossen, dass die Mitarbeiter sehen können, dass bei dem Facharzt noch ncihts an Behandlung gelaufen ist.
Da habe ich mich wohl ein wenig mißverständlich ausgedrückt, ich meinte ja NUR, dass die zumindest wissen sollten, OB überhaupt schon ein Facharzt /Therapeut aufgesucht werden konnte, über die (konkreten) Inhalte dieses "Besuches" werden sie natürlich nicht informiert.
Schließlich wird ja bei JEDEM Arzt (besonders wenn man dort ganz NEU ist) die Chipkarte eingelesen, damit der Arzt später sein Geld von der KK bekommt, OB und bei welchen Fachärzten man überhaupt in Behandlung ist, sollte die KK also (aus meiner Sicht) durchaus feststellen KÖNNEN, WIE können sie sonst WISSEN, "bei wem sie mal eben telefonisch nachfragen werden"...
Ich war ja auch erst knapp 3 Wochen bei meinem Psychiater, da sind die dem schon auf den Keks gegangen, wie weit DER dann verpflichtet ist Auskunft zu geben, das weiß ich natürlich auch NICHT.
Habe ja selber bis heute noch keine Ahnung, wie der MDK damals zu der Behauptung kam, dass mein DOC eine med. Reha "dringendst" empfohlen haben soll, so steht es jedenfalls in meinem MDK-Gutachten (nach Aktenlage!), mein Arzt hatte MIT MIR darüber jedenfalls NICHT gesprochen, dass er das (schon /überhaupt) für notwendig hält...
Bin dagegen damals NICHT weiter vorgegangen, weil das GA ansonsten "in meinem Sinne" akzeptabel war und ich auch NACH der (von KK /MDK) "gewünschten" Reha weiterhin AU blieb und bis zur Aussteuerung dann relativ problemlos mein Krankengeld bekam, seit dem wird bei KEINEM meiner Ärzte mehr von der KK irgendwas "nachgefragt" UND BEI MIR AUCH NICHT... obwohl ich IMMER noch AU-Bescheinigt krank bin...
Das "Interesse" hält sich also (wie VOR der KG-Zahlung auch!) im Rahmen dessen, was man so üblicherweise mit seiner KK "zu tun hat", wenn man krank ist und regelmäßig Medikamente braucht, die "fast unheimliche Unterstützungswut" endet schlagartig, mit der Aussteuerung aus dem Krankengeld.
An den verbleibenden "Restkosten" läßt sich dann eben (meist) NICHT mehr sparen, vielleicht noch bei Einweisungen zu Klinikbehandlungen von den Ärzten /Fachärzten, da stellt man sich dann auch mal gerne bockig, was die "Kosten-Übernahme-Erklärung" betrifft, da ist eine zielführende Behandlung dann eigentlich auch ambulant ausreichend (nach Prüfung durch den MDK!)...
..und am Telefon Auskunft zu deiner Erkrankung zu geben, gehört nicht zu den Mitwirkungspflichten..deswegen machen die das doch telefonisch...damit sie keinen schriftlichen Beweis haben...
GENAU SO IST ES und das nicht NUR bei der KK...
Liebe Grüße von der Doppeloma
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