Gutachtertermin wegen 2. Rehaantrag innerhalb eines Jahres
Gutachtertermin wegen 2. Rehaantrag innerhalb eines Jahres
Hallo,
ganz kurz ein Abriss meiner Begleitumstände bzw. meines bisherigen Verlaufs, damit ihr den anstehenden Termin besser einordnen könnt:
- seit über 2.5 Jahren krank wegen Burnout, schwerer Depression, Posttraumatischer Belastungsstörung, Angstzuständen etc.
- von Nov 2018 - Jan 2019 war ich bereits zur Reha
- Krankengeld lief im Dezember 2018 aus, während Reha Übergangsgeld erhalten, seit Januar 2019 ALG 1
- AfA forderte mich vor einigen Monaten auf, einen erneuten Rehaantrag zu stellen (war nur so ein Formblatt von der AfA selbst)
--> nun Einladung vom ÄD der Rentenversicherung, der wohl prüfen will, ob tatsächlich eine erneute Reha innerhalb nur eines Jahres notwendig ist
Meine Fragen: welche möglichen Szenarien ergeben sich?
Wenn der ÄD meint, eine erneute Reha sei nicht notwendig (was ich vermute, gerade weil die letzte gerade mal ein Jahr her ist) - führt dann die Ablehnung dieser Reha seitens des ÄD zu dieser Umdeutung in einen EM-Rentenantrag?
Die Frage stellt sich mir deshalb, weil das ALG 1 im Januar ebenfalls ausläuft und ich keinen Anspruch auf H4 hätte. Arbeitsfähig bin ich (noch) nicht , aber perspektivisch denke, hoffe ich natürlich, dass ich wieder fit und gesund werde. Brauche halt noch etwas Zeit...
Wegen des baldigen Auslaufens des ALG 1 muss ich halt überlegen, ob ich den EM-Rentenantrag jetzt selbst schon stelle oder ob ich den ÄD-Termin einfach abwarten soll, weil im Falle einer Ablehnung sowieso die Umdeutung in einen Rentenantrag stattfinden würde?
Also, findet diese Umdeutung in einen EM-Rentenantrag sozusagen immer automatisch statt? Oder sollte ich doch schon selbst etwas auf den Weg bringen?
Danke euch
ganz kurz ein Abriss meiner Begleitumstände bzw. meines bisherigen Verlaufs, damit ihr den anstehenden Termin besser einordnen könnt:
- seit über 2.5 Jahren krank wegen Burnout, schwerer Depression, Posttraumatischer Belastungsstörung, Angstzuständen etc.
- von Nov 2018 - Jan 2019 war ich bereits zur Reha
- Krankengeld lief im Dezember 2018 aus, während Reha Übergangsgeld erhalten, seit Januar 2019 ALG 1
- AfA forderte mich vor einigen Monaten auf, einen erneuten Rehaantrag zu stellen (war nur so ein Formblatt von der AfA selbst)
--> nun Einladung vom ÄD der Rentenversicherung, der wohl prüfen will, ob tatsächlich eine erneute Reha innerhalb nur eines Jahres notwendig ist
Meine Fragen: welche möglichen Szenarien ergeben sich?
Wenn der ÄD meint, eine erneute Reha sei nicht notwendig (was ich vermute, gerade weil die letzte gerade mal ein Jahr her ist) - führt dann die Ablehnung dieser Reha seitens des ÄD zu dieser Umdeutung in einen EM-Rentenantrag?
Die Frage stellt sich mir deshalb, weil das ALG 1 im Januar ebenfalls ausläuft und ich keinen Anspruch auf H4 hätte. Arbeitsfähig bin ich (noch) nicht , aber perspektivisch denke, hoffe ich natürlich, dass ich wieder fit und gesund werde. Brauche halt noch etwas Zeit...
Wegen des baldigen Auslaufens des ALG 1 muss ich halt überlegen, ob ich den EM-Rentenantrag jetzt selbst schon stelle oder ob ich den ÄD-Termin einfach abwarten soll, weil im Falle einer Ablehnung sowieso die Umdeutung in einen Rentenantrag stattfinden würde?
Also, findet diese Umdeutung in einen EM-Rentenantrag sozusagen immer automatisch statt? Oder sollte ich doch schon selbst etwas auf den Weg bringen?
Danke euch
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Re: Gutachtertermin wegen 2. Rehaantrag innerhalb eines Jahres
Guten morgen
Wann hast Du den den GA Termin?
In dem Schreiben der DRV kann auch stehen"Nach unseren Feststellungen Ist Ihre Erwerbsfähigkeit nicht mehr so erheblich gefährdet oder gemindert das eine Reha /Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich ist(bist also mehr als 6 Stunden wieder einsatzbereit/Topfit laut DRV).Ich hatte übrigens auch 2012/2013 2 Rehas hintereinander bekommen ,und war noch nicht mal krankgeschrieben.Geld spielt bei der DRV keine Rolle.
Wann hast Du den den GA Termin?
Gruss und alles Gute
Mike
Jetzt erst recht (Gitte Haenning)
Mike
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- Antik 63
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Re: Gutachtertermin wegen 2. Rehaantrag innerhalb eines Jahres
Hallo joralo,
Du hättest in deinem Fall,weiter schreiben sollen.Dann hättest du bestimmt schon, mehr Antworten bekommen.
Du meinst sicher,eine Einladung vom Gutachter/DRV, hast du bekommen ? War der Termin schon?joralo hat geschrieben: ↑Do 5. Dez 2019, 02:16- AfA forderte mich vor einigen Monaten auf, einen erneuten Rehaantrag zu stellen (war nur so ein Formblatt von der AfA selbst)
--> nun Einladung vom ÄD der Rentenversicherung, der wohl prüfen will, ob tatsächlich eine erneute Reha innerhalb nur eines Jahres notwendig ist
Das kann ich dir nicht beantworten,das weiß ich nicht.joralo hat geschrieben: ↑Do 5. Dez 2019, 02:16Meine Fragen: welche möglichen Szenarien ergeben sich?
Wenn der ÄD meint, eine erneute Reha sei nicht notwendig (was ich vermute, gerade weil die letzte gerade mal ein Jahr her ist) - führt dann die Ablehnung dieser Reha seitens des ÄD zu dieser Umdeutung in einen EM-Rentenantrag?
Was hat du gemacht,hast du den EM Renten Antrag gestellt ? Dein post ist ja schon einige Zeit her.Wann genau läuft dein ALG 1 aus ?joralo hat geschrieben: ↑Do 5. Dez 2019, 02:16Wegen des baldigen Auslaufens des ALG 1 muss ich halt überlegen, ob ich den EM-Rentenantrag jetzt selbst schon stelle oder ob ich den ÄD-Termin einfach abwarten soll, weil im Falle einer Ablehnung sowieso die Umdeutung in einen Rentenantrag stattfinden würde?
Sollte es zu einer Umdeutung kommen,musst du trotzdem noch einen Rentenantrag einreichen. Automatisch findet nichts statt.
Liebe grüße von Antik 63
Meine Berichte sind meine eigenen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung.
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Re: Gutachtertermin wegen 2. Rehaantrag innerhalb eines Jahres
Nur mal zur Info:Ich habe einen Vergleich angenommen,und musste keinen Rentenantrag stellen,das einzigste wo sie hatten war ein LTA Antrag,bzw.einen Rentenantrag von 2013(wo 2015 abgelehnt worden war).Ich habe nur den Vergleich unterschrieben ,und dann kam der Rentenbescheid .Vielleicht ist es bei einem Vergleich wieder anders.
Gruss und alles Gute
Mike
Jetzt erst recht (Gitte Haenning)
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- Engelchen22
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Re: Gutachtertermin wegen 2. Rehaantrag innerhalb eines Jahres
Hallo Antik 63,
was ist Dein Ansinnen...betrifft daa untenstehende Zitat mit Deiner /dieser Aussage:
Engelchen 22
was ist Dein Ansinnen...betrifft daa untenstehende Zitat mit Deiner /dieser Aussage:
Nachdenklicher Gruss
Engelchen 22
Krank-ohne-Rente.de - gemeinsam sind wir stark - !!!
Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
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Re: Gutachtertermin wegen 2. Rehaantrag innerhalb eines Jahres
Hallo Engelchen22,
Ich hatte kein Ansinnen,also nichts vor.
Wir,sollen doch immer in unserem Fall weiter schreiben,damit die Zusammenhänge nicht verloren gehen.Und weil da ja auch die meisten Aktivitäten sind.
Engelchen22 hat geschrieben: ↑Mi 8. Jan 2020, 08:26Hallo Antik 63,
was ist Dein Ansinnen...betrifft daa untenstehende Zitat mit Deiner /dieser Aussage:
Ich verstehe deine Frage nicht ?????
Ich hatte kein Ansinnen,also nichts vor.
Wir,sollen doch immer in unserem Fall weiter schreiben,damit die Zusammenhänge nicht verloren gehen.Und weil da ja auch die meisten Aktivitäten sind.
Auch von mir Nachdenkliche Grüße
Liebe grüße von Antik 63
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Re: Gutachtertermin wegen 2. Rehaantrag innerhalb eines Jahres
Hallo Antik
Ich war auch erst verwirrt wo kommt das Posting auf einmal her
viewtopic.php?f=21&t=6459&p=82962#p82962
LG iwi
Ich war auch erst verwirrt wo kommt das Posting auf einmal her
genau ! Hier weiter zu schreiben wäre für uns besser gewesen
viewtopic.php?f=21&t=6459&p=82962#p82962
LG iwi
- Engelchen22
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Re: Gutachtertermin wegen 2. Rehaantrag innerhalb eines Jahres
Hallo iwi, hallo Antik 63,
Ich war auch erstaunt - wie Du iwi u vermutete, dass sich TE wieder mit einem Posting/Update melden würde.
@Antik hat das Thema mit Ihrer Antwort wieder " aufleben " lassen.
Meldet sich @joralo wieder bei uns.. dann wird das Team ggf " aktiv " werden u entscheiden, wie mit den Postings hier zu verfahren ist.
Kein Grund zur Sorge !
Es besteht keine Schreib u Teilnahmepflicht - so dass es schon vorkommt, dass sich Mitglieder eine Zeit lang nicht mehr aktiv schreibend im Forum einbringen.
Es kann immer Gründe geben, weshalb sich ein TE nicht mehr meldet oder vielleicht auch nicht in der Lage ist, sich am Forenleben zu beteiligen.
Hoffen wir, dass es @joralo soweit " gut " gehen möge, wobei das Posting Anfang 12/2019 erfolgte !
Liebe Grüsse
Engelchen 22
Ich war auch erstaunt - wie Du iwi u vermutete, dass sich TE wieder mit einem Posting/Update melden würde.
@Antik hat das Thema mit Ihrer Antwort wieder " aufleben " lassen.
Meldet sich @joralo wieder bei uns.. dann wird das Team ggf " aktiv " werden u entscheiden, wie mit den Postings hier zu verfahren ist.
Kein Grund zur Sorge !
Es besteht keine Schreib u Teilnahmepflicht - so dass es schon vorkommt, dass sich Mitglieder eine Zeit lang nicht mehr aktiv schreibend im Forum einbringen.
Es kann immer Gründe geben, weshalb sich ein TE nicht mehr meldet oder vielleicht auch nicht in der Lage ist, sich am Forenleben zu beteiligen.
Hoffen wir, dass es @joralo soweit " gut " gehen möge, wobei das Posting Anfang 12/2019 erfolgte !
Liebe Grüsse
Engelchen 22
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