ganz kurz ein Abriss meiner Begleitumstände bzw. meines bisherigen Verlaufs, damit ihr den anstehenden Termin besser einordnen könnt:
- seit über 2.5 Jahren krank wegen Burnout, schwerer Depression, Posttraumatischer Belastungsstörung, Angstzuständen etc.
- von Nov 2018 - Jan 2019 war ich bereits zur Reha
- Krankengeld lief im Dezember 2018 aus, während Reha Übergangsgeld erhalten, seit Januar 2019 ALG 1
- AfA forderte mich vor einigen Monaten auf, einen erneuten Rehaantrag zu stellen (war nur so ein Formblatt von der AfA selbst)
--> nun Einladung vom ÄD der Rentenversicherung, der wohl prüfen will, ob tatsächlich eine erneute Reha innerhalb nur eines Jahres notwendig ist
Meine Fragen: welche möglichen Szenarien ergeben sich?
Wenn der ÄD meint, eine erneute Reha sei nicht notwendig (was ich vermute, gerade weil die letzte gerade mal ein Jahr her ist) - führt dann die Ablehnung dieser Reha seitens des ÄD zu dieser Umdeutung in einen EM-Rentenantrag?
Die Frage stellt sich mir deshalb, weil das ALG 1 im Januar ebenfalls ausläuft und ich keinen Anspruch auf H4 hätte. Arbeitsfähig bin ich (noch) nicht

Wegen des baldigen Auslaufens des ALG 1 muss ich halt überlegen, ob ich den EM-Rentenantrag jetzt selbst schon stelle oder ob ich den ÄD-Termin einfach abwarten soll, weil im Falle einer Ablehnung sowieso die Umdeutung in einen Rentenantrag stattfinden würde?
Also, findet diese Umdeutung in einen EM-Rentenantrag sozusagen immer automatisch statt? Oder sollte ich doch schon selbst etwas auf den Weg bringen?
Danke euch

