Hallo Nebelhirn,
Hi...hab das nochmal im Netz gesucht - und diese Erläuterungen gefunden...hoffe das ist so ok!
Nicht ganz, auch wenn wir natürlich für deine Mühe danken

, aber es ist
IMMER die
QUELLE direkt zu verlinken, sonst könnte es Ärger geben für das Forum...
Man darf nicht einfach irgendwelche Textteile übernehmen, ohne die
QUELLE korrekt anzugeben / zu verlinken wo man das her hat, manche Verfasser solcher Texte erlauben solche "Teil"-Kopien ihrer Texte auch nicht ... hier geht es um Fragen des Urheberrechtes ... ich überlasse den Admins die Entscheidung, ob das so bleiben kann ...
Daher verkneife ich mir die Übernahme zum Zitieren und kommentiere das mal aus meiner Sicht und den Erfahrungen der User hier, wenn sie einen Beistand bei den GA dabei haben wollten ... es macht nicht den Eindruck, dass sich diese Urteile in GA-Kreisen schon besonders "herumgesprochen" haben ...
Mal abgesehen davon, dass es auch alles ziemlich "schwammig" formuliert ist, ein genereller Rechtsanspruch auf einen Beistand bei Begutachtungen läßt sich daraus auch nicht herleiten, vom Grundsatz her steht der ja schon im § 13 SGB X klar drin, auch dass eine Zurückweisung des Beistandes schriftlich zu begründen ist ...
(7) Die Zurückweisung nach den Absätzen 5 und 6 ist auch dem Beteiligten, dessen Bevollmächtigter oder Beistand zurückgewiesen wird, schriftlich mitzuteilen. Verfahrenshandlungen des zurückgewiesenen Bevollmächtigten oder Beistandes, die dieser nach der Zurückweisung vornimmt, sind unwirksam.
Quelle
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.html
Die Realität sieht allerdings ganz anders aus, in den wenigsten Fällen wird ein Beistand bei medizinischen Begutachtungen zugelassen, es wird
NICHTS ernsthaft begründet und schon gar nicht schriftlich ...
Besonders auffällig ist das bei den GA für die Entscheidung zur EM-Rente, ganz ungerne lassen sich da die DRV-GA "in die Karten sehen", ich persönlich habe es einmal durchgesetzt, dass ich als Beistand dabei war bzw. mein Dopa hat die Duldung des GA davon abhängig gemacht, dass ich die ganze Zeit als Beistand dabei sein werde.
Im Vorfeld gab es allerdings schon umfangreiche und sehr "haarige" Auseinandersetzungen mit den höchsten Stellen der DRV, weil er es nach fast 5 Jahren und dem 2. EM-Renten-Antrag nicht mehr akzeptabel fand, dass er nun erneut zum GA sollte, insbesondere bei einer Psychiaterin der DRV ... denn er war zwar seit Jahren chronischer Schmerzpatient (nach mehreren BS-OPs), die zusätzlichen psychischen Probleme hatten sich über die Jahre aber eher als "Nebenprodukt" der Verfahrensdauer und Verfahrensweise ergeben ...
Mit dem 2. Antrag wurden 3 umfangreiche und sehr aktuelle Berichte einer anerkannten multimodalen Schmerzklinik eingereicht, darin hatten Ärzte von 5 verschiedenen Fachrichtungen ihre Statements abgegeben und klargestellt, dass eine Erwerbsfähigkeit nicht mehr gegeben ist und auch nicht wiederhergestellt werden könne ... selbst diese Klinik war inzwischen "am Ende" mit ihrem medizinischen Latein ...
Nach der 2. Antragstellung passierte dann 6 Monate
GAR NICHTS und dann kam dieser GA-Termin zur psychiatrischen Begutachtung, mein Dopa ist fast ausgeflippt

und den bringt normalerweise so schnell nichts aus der Ruhe, man hatte wohl extra "gewartet", bis man diese Berichte wieder "für zu alt" erklären konnte ... und was bitte sollte nun eine Psychiaterin dazu feststellen ...
Mit viel hin und her wurden wir uns dann mit der DRV "einig", dass er diese Begutachtung
NUR in meinem Beisein durchführen lassen würde, um seiner "Mitwirkungspflicht" nachzukommen, einen wirklichen
SINN könne er darin nicht finden ...
Kurze Zeit nach diesem GA bekam er dann den Bescheid zur EM-Rente auf Dauer

... gut ein Jahr zuvor mußte er noch die Klage am SG zurücknehmen (zum 1. EMR-Antrag, nach fast 3 Jahren Verfahrensdauer), weil ihn auch der gerichtlliche GA (wie der DRV-Orthopäde) für Vollzeit Erwerbsfähig befunden hatte ...
Diese GA hatten alle ohne Beistand stattgefunden, wir wußten damals noch nichtmal, dass es diese Möglichkeit gesetzlich überhaupt gibt, dazu wird man ja von Niemandem informiert /aufgeklärt ... der Grund dafür ist wohl mehr als offensichtlich, wenn man sich die Berichte mancher User hier "reinzieht", wie die Damen und Herren GA mit ihnen "umgesprungen" sind ...
JA, das ist teilweise wirklich unmenschlich und menschenunwürdig zu nennen, nur kann man es ja ohne Beistand später nicht beweisen ...
Gerade vor kurzem hatte eine Userin auch wieder GA-Termin, angeordnet von der DRV auch bei ihr läuft inzwischen der 2. Antrag auf EM-Rente ... der Antrag wurde bereits nach 9 (
NEUN) Kalendertagen abgelehnt, nach angeblich "gründlicher Prüfung" ihres aktuellen Gesundheitszustandes ...
Nach dem Widerspruch dann bald die Aufforderung zum GA, bereits in einer zwischenzeitlichen Beschwerde (wegen der fixen "Bearbeitungszeit" des Antrages) wurde darauf hingewiesen, dass sie eine Begutachtung (wegen schlechter, traumatischer Erfahrungen mit GA)
NUR im Beisein eines Beistandes zustimmen und durchführen lassen wird.
So nahm sie dann ihren Beistand mit zum Termin und dort gab es ein kurzes "Wortgefecht" mit der beauftragten Gutachterin (Psychologin übrigens ...), das mit dem Abbruch des GA durch diese Dame endete, "sie könne sich nicht konzentrieren, wenn ein Beistand anwesen sei"

...
Schriftlich gab sie das nicht, nahm auch nicht die mitgebrachten Befunde entgegen... wenige Wochen später wurde auch der Widerspruch abgelehnt, weil die Userin (angeblich) ihrer "Mitwirkungspflicht" bei der GA nicht nachgekommen sei ...
Nun ist die Sache (zum 2. Mal) am Sozialgericht gelandet,
ENDE OFFEN ...
Hier geht es übrigens in allen beschriebenen Fällen, um die gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung, die in den bunten Heftchen der DRV immer als "das Netz für alle Fälle" hoch gepriesen wird, extra dafür da, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seinen Lebensunterhalt nicht mehr durch regelmäßige Erwerbsarbeit verdienen kann...
Es ist also keine "freiwillige" private "Zusatz-Versicherung", sondern eine Pflichtversicherung in die
JEDER Arbeitnehmer entsprechend seinem Einkommen monatlich einen ziemlich beträchtlichen Beitrag (um die 10 % vom Brutto-Einkommen einzahlt, die andere Hälfte zahlt der AG) ... das wird direkt vom Lohn abgezogen und an die DRV überwiesen ...
Oft genug schon
VIELE, VIELE Arbeitsjahre lang ...
Solange man brav einzahlt, ist auch
ALLES in bester Ordnung, man sollte aber besser nicht ernsthaft / dauerhaft krank werden, dann wird man schnell merken, wie groß doch die Löcher in den "sozialen Netzen" so sind, das beginnt inzwischen bei den KK und geht über die AfA (nach der Aussteuerung /Ende Krankengeld) und hört bei der DRV noch lange nicht auf ... denn nur die entscheidet letztlich darüber, ob man wirklich so krank ist, dass man nicht mehr weiter arbeiten
KANN ...
Und überall gibt es Amtsärzte /GA, die jeweils dem Dienstherren gehorchend ihre "Urteile" zu unserer Gesundheit /Erwerbsfähigkeit abgeben dürfen /sollen ... da soll besser Niemand dabei sein, um später was "bezeugen" zu können, solche Urteile bewirken da eigentlich überhaupt
GAR NICHTS ...
Hoffe, das hilf uns in Zukunft.
Fraglich ist nur
WANN diese "Zukunft" mal beginnen wird ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
PS: zu deiner konkreten Frage fällt mir leider nichts ein, denn die Verfahren/Prüfungen zu privaten BU-Versicherungen laufen ja vermutlich sowieso ganz anders ab und auch nicht am Sozialgericht,
ODER ...
