Ja, so würde das wahrscheinlich in der Praxis gehandhabt werden.Vrori hat geschrieben:ich denke eher, dass man das Tonbandprotokoll nicht mehr bei Gericht mit einbeziehen kann...der wird das Tonband nach "Gutachtenerstellung" löschen..
niemals werden die sich X Bänder kaufen und die zur Registratur legen....das wäre für einen Gutachter ja viel zu teuer...
ich denke, nach Abschrift wird das Protokoll gelöscht und die Kassette für den nächsten Kunden genommen..
Ich weiß auch nur, dass in anderen Bereichen gerichtlich beauftragte Gutachter verpflichtet sind, ihre Aufzeichnungen 10 Jahre lang zu archivieren. Auf der Ebene des RV-Verfahrens ist das anscheinend nicht der Fall. Da besteht beim Gesetzgeber wohl "Nachholbedarf" ..
Na "toll", wenn so schlampig gearbeitet wird ...so erklärt sich auch, warum manchmal plötzlich falsche Angabe in gutachten zu finden sind...nicht wirklich gelöscht oder überspielt und bei Pausen dazwischen, ertönen dann die Notizen vom Kunden vorher..und die Sekretärin schreibt und schreibt..
Aber was die Unmengen an Tonbändern betrifft: In Zeiten der Möglichkeit der elektronischen Aufzeichnung dürften Platzbedarf und Kosten wohl nicht so sehr ins Gewicht fallen ...
LG,
Max