gutachten im scheidungsverfahren

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Re: gutachten im scheidungsverfahren

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 18. Feb 2012, 22:15

Hallo,

und hier noch etwas, wo die Anwältin ggf. nachlesen kann..
ganz runterscrollen...dann kommt ein komplettes Urteil...
http://www.ra-kotz.de/unterhalt_wegen_krankheit.htm
LG
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Re: gutachten im scheidungsverfahren

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 18. Feb 2012, 22:19

und noch eins

Unterhaltesänderungsgesetz....
§ 1569 und folgende


xxx


und hier:

BGH 2010: Ist der Unterhaltsberechtigte vollständig an einer Erwerbstätigkeit gehindert, ergibt sich nach dem BGH der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt allein aus den §§ 1570 bis 1572 BGB, und zwar auch für den Teil des Unterhaltsbedarfs, der nicht auf dem Erwerbshindernis, sondern auf dem den angemessenen Lebensbedarf übersteigenden Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB beruht. Ist der Unterhaltsberechtigte hingegen nur teilweise an einer Erwerbstätigkeit gehindert, ergibt sich der Unterhaltsanspruch wegen des allein durch die Erwerbshinderung verursachten Einkommensausfalls aus den §§ 1570 bis 1572 BGB und im Übrigen als Aufstockungsunterhalt aus § 1573 Abs. 2 BGB.



Hallo Admins, darf ich das eigentlich so hier reinsetzen?
Nein, der Link ist mir suspekt, daher gelöscht.

Geändert von Blacky.

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Re: gutachten im scheidungsverfahren

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 18. Feb 2012, 23:41

Liebe Vrori, :icon_e_wink:
Hallo Admins, darf ich das eigentlich so hier reinsetzen?
Bin zwar KEIN Admin...ABER...
Im Prinzip schon, liebe @Vrori aber ICH bekomme eine Warnung wenn ich den Link öffnen will, dass da irgendein Programm für auf meinem PC "benutzt" werden soll und ob ich das "erlauben"möchte, sowas mag harmlos sein, ist MIR aber immer etwas "suspekt"...

Solche Infos öffne ich dann lieber NICHT, es gibt genug Seiten wo man solche Warnmeldungen nicht, aber trotzdem die gewünschten Informationen bekommt.

Habe ja mit @schätzelein noch einige Sachen etwas gründlicher per PN ausgetauscht und ICH habe den Eindruck, dass der beauftragte GA von der EM-Rente noch GAR NICHTS weiß (und wohl auch erst mal nicht WISSEN SOLL ???), dann muss er das GA wahrscheinlich sogar ablehnen denke ich mal.

Die Rechtslage zur "Alleinherrschaft" der DRV Erwerbsminderung betreffend, ist einfach EINDEUTIG das DARF der gar nicht ignorieren.
ob du ihm das Gutachten überstellen sollst..womöglich weiß der Richter oder auch dieser Gutachter noch gar nichts von dieser Bewilligung..
Dein Vorschlag mit der Information des GA über den Renten-Bescheid könnte von mir sein :grinser: , allerdings bin ich NICHT dafür mit dem GA zu telefonieren (du lernst es wohl NIE meine liebe Vrori, dass man SOOO wichtige Sachen NIEMALS telefonisch abhandelt ???), dem würde ich das mit einem kurzen Anschreiben, dass der Termin /diese Begutachtung einer erneuten rechtlichen Prüfung bedarf, per FAX oder (nachweislich!) per Post zukommen lassen.

WAS bitte geht DEN das Gutachten der Rentenversicherung an, DAS Ergebnis IST die EM-Rente :ic_up: , da bekommt der doch keinerlei medizinische Unterlagen mehr zu Gesicht...fraglich ist ja sogar noch, ob er fachlich überhaupt Kompetenz hat ein SOOO umfassendes GA überhaupt abzugeben und diverse fachunterschiedliche medizinische Unterlagen dafür zu sichten und auszuwerten.. :Ohnmacht:

Interessant, was mir dazu @schätzelein per PN geschrieben hat, wegen Unterlagen die sie dort vorlegen soll, ALLES Mögliche (ab 2008 also eigentlich die komplette Kranken-Akte :Neugierig: ) und auch einen Schwerbehinderten-Ausweis und/oder den Antrag darauf, ABER NIX in Richtung EM-Rente (Antrag /Bescheid /Gutachten)...EIN Schelm wem da nicht auffällt, dass der GA DAVON (vermutlich) überhaupt NICHT informiert wurde...noch NICHT mal über die Antragstellung... :Gruebeln: :teufel:

Schweigepflichtentbindungen werden NICHT verlangt, @schätzelein soll offenbar ALLES auf eigene Kosten besorgen und mitbringen, na, DEM (fast-EX) würde ich was husten, da soll(t)en im Ernstfall erst mal die entstehenden KOSTEN (auch Fahrtkosten ???) geklärt werden, SIE WILL doch GAR KEIN GA (MEHR) und nun ist auch GAR KEINS MEHR notwendig, der EM-Renten-Bescheid hat ALLE diesbezüglichen Fragen/Zweifel geklärt... :Zunge_zeigen: :Sturkopf:

Dazu habe ich auch @schätzelein schon entsprechend informiert und sie hat mir auch noch was zu den Hintergründen dieses GA geschrieben, ich denke mal DIESE Gründe gibt es durch den EM-Renten-Bescheid NICHT mehr, da wird der zukünftige "EX" wohl auch nicht mehr weiterkommen.

Da ist endlich mal der Punkt erreicht, wo man der Rechtshoheit der DRV im Bereich der Feststellung von Erwerbsminderung fast DANKBAR sein muss... :lachen: :groehl:

Ich stelle mir auch gerade mal so die Frage nach den Kosten dieses sinnlosen GA insgesamt, denn im Familienrecht wird das ja NICHT vom Gericht getragen, am Ende zahlt der "Verlierer", dann soll er doch lieber den erforderlichen Unterhalt leisten von dem Geld, ODER... und wenn die Kosten "gerecht geteilt werden" soll @schätzelein dann auch noch diesen Unsinn mitbezahlen (zur Hälfte)...:glotzen: :Neugierig:

Wir bleiben am Ball :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: gutachten im scheidungsverfahren

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 19. Feb 2012, 10:22

Hallo, Doma,

ja klar, den GA darauf aufmerksam machen, dass bereits eine EM-Rente bezogen wird...und die Anwältin auf die §§ aufmerksam machen, die ich oben aufgeführt habe...denn dort steht ja etwas drin, zum Unterhalt bei Em-Rentenbezieher...

also den GA anschreiben und die Anwältin wecken...

so, Kaffee ist fertig, jetzt wird gefrühstückt..

LG
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Re: gutachten im scheidungsverfahren

Ungelesener Beitrag von schätzelein » Mo 20. Feb 2012, 10:58

soderle,
ich habe gutachter über meine em-rente in kenntnis gesetzt. :lesen:
und das fam-gericht um stellungnahme gebeten, ob das alles "so" rechtens bzw. erforderlich ist. :Laber:
nun gilt es abzuwarten - wie immer. :keule:
ich schreibe das alles so locker-flockig,aber anders könnte ich das überhaupt nicht aushalten. :nein:
nur mit viiiiiiiel schwarzem humor sind solche situationen zu ertragen. :pfeif:
und natürlich mit der unterstützung hier ! danke :ic_up:

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Re: gutachten im scheidungsverfahren

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 20. Feb 2012, 12:01

Hallo,

ich bin bei dir...

bin gespannt, was der Gutachter dazu sagt...

hast du volle EM-Rente oder Teil?

Lg
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Re: gutachten im scheidungsverfahren

Ungelesener Beitrag von schätzelein » Mo 20. Feb 2012, 14:54

hallo vrori , :Bussi:
ich habe volle eu-rente.. :jaa:

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Re: gutachten im scheidungsverfahren

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 20. Feb 2012, 18:59

Hallo,

dann dürften ja die o.g. §§ zutreffend sein und das Gutachten gar nicht stattfinden...denn einzig und allein der Rentenversicherungsträger entscheidet über die Erwerbsfähigkeit oder- Erwerbsminderung...
was sagten denn die beim Gutachter?
Lg
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Re: gutachten im scheidungsverfahren

Ungelesener Beitrag von schätzelein » Mo 20. Feb 2012, 20:11

habe alles per fax geschickt.
solche telefonate schaffe ich im moment überhaupt nicht. :schuechtern:
da diese geschichte hier nicht meine einzige baustelle ist, muss ich mit meinen kräften haushalten. :depri:
schwanke immer zwischen :Miko: und :traurig:

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Re: gutachten im scheidungsverfahren

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 21. Feb 2012, 00:31

Hallo schätzelein, :applaus:
habe alles per fax geschickt.
solche telefonate schaffe ich im moment überhaupt nicht.
DAS hast du SEHR gut gemacht, das wird schon wirst sehen... :troesten:

WIR sind doch SOOO "leicht" nicht kleinzukriegen. :Wut: :schimpfen:

Hast du das Gericht, um eine DIREKTE Antwort an dich gebeten ???

Lass dich drücken :umarm: , ich habe meinen Termin heute soweit auch ganz gut überstanden, also WARTEN wir mal wieder, :Ohnmacht: auf die Dinge die da noch kommen werden... :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :Bussi:
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