nach Ablehnung des Widerspruchs

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stadtpflanze
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nach Ablehnung des Widerspruchs

Ungelesener Beitrag von stadtpflanze » Mi 28. Jul 2010, 14:32

Ich rechne nun - nach allem was ich hier lese - auch damit, dass mein Widerspruch abgelehnt wird.

ist es sinnvoll , Klage einzureichen?
Oder um Nerven zu schonen, einfach noch mal neu die EM-Rente beantragen?
Wie seht ihr das?
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Nette Grüße von der Stadtpflanze
Aufgeben??
Bild ... ich doch nicht
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Blacky
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Re: nach Ablehnung des Widerspruchs

Ungelesener Beitrag von Blacky » Mi 28. Jul 2010, 14:34

Klage einreichen wenn deine Ärzte hinter dir stehen.
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Amethyst
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Re: nach Ablehnung des Widerspruchs

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mi 28. Jul 2010, 16:03

Hallo stadtpflanze!
stadtpflanze hat geschrieben:ist es sinnvoll , Klage einzureichen?
Oder um Nerven zu schonen, einfach noch mal neu die EM-Rente beantragen?
Klagen! Du bist doch im VDK, die kümmern sich darum und es bleibt nicht alles an Dir hängen.

Zum Vorgehen:
viewtopic.php?f=3&t=614

Ab "Was man tun kann, wenn auch der Widerspruch abgelehnt wird"

Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

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