EM Rente Abgelehnt. VDK oder nicht?

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agnes
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Re: EM Rente Abgelehnt. VDK oder nicht?

Ungelesener Beitrag von agnes » So 22. Okt 2017, 16:42

Hallo Oldie :umarm:

Auch ich überlege gerade, wie ich deine Information zu verstehen habe. :Gruebeln:

Du arbeitest seit zwei Jahren nicht mehr. Aus welchem Grund heraus?
- weil du ab der Zeit keinen Arbeitsplatz mehr hast?
- weil du in der Zeit krank geschrieben warst und mittlerweile ausgesteuert wurdest und immer noch AU-geschrieben bist?

Hattest du denn Krankengeld und ALG I vorher oder während der zwei Jahre sogar noch bezogen?

Wenn das Familien-/Haushaltseinkommen aufgrund des Verdienstes/Gehalts eines Partners ausreichend ist, entfällt ein Anspruch auf weitere Leistung wie das ALG II.

Allerdings, und das hat @Doppeloma gerade schon aufgegriffen, ist es trotzdem wichtig, die zuvor erwirtschafteten versicherungsrechtlichen Zeiten beizubehalten und dies kann, auch wenn man keine Leistungsansprüche mehr wie Krankengeld oder ALG I oder II geltend machen kann, auch über die fortzuführende AU-Bescheinigung erfolgen. :lesen:

Zum besseren Verständnis:
Ich bin aus dem Arbeitsverhältnis heraus erkrankt und wurde nach 78 Wochen von der KK ausgesteuert.
Anschließend wurde ich bei der AfA in der Nahtlosigkeit geführt und erhielt ALG I für 12 Monate.

Während der Zeit war ich nahtlos AU geschrieben und diese Bescheinigung hat auch die KK und auch mein Arbeitgeber bekommen.

Da das Familieneinkommen durch meinen Mann gesichert war, hatte ich danach keine eigenen weiteren Leistungsansprüche mehr (kein ALG II).

Mein Arbeitsverhältnis jedoch ruhte und ich war weiterhin nachweisend AU geschrieben (mein Arbeitgeber bekam diese auch), bis ich die Klage vor dem SG gewann und die DRV mir die EM-Rente (rückwirkend) zusprach, sprich, ich EM-Rentner war.

Hätte ich auch nach dem Krankengeld und nach der Nahtlosigkeit keine weitere AU meinem Arbeitgeber mehr vorgelegt, wäre ich unentschuldigt meiner Arbeit fern geblieben. Durch die AU ruhte weiterhin mein Arbeitsverhältnis.

So habe ich zudem auch meine versicherungsrechtlichen Voraussetzungen weiter aufrecht erhalten können, denn AU-Zeiten (und auch diverse andere Zeiten) sind/zählen zu Anrechnungszeiten, die unterschiedliche rentenrechtliche Auswirkungen haben!

Im Forum gab es Fälle, da wurden die zuvor erwirtschafteten und vorliegenden Voraussetzungen aufgrund langer Verfahrensdauer im Rechtsstreit um die EM plötzlich nicht mehr erfüllt, um ein neues Rentenverfahren z.B. nach einer Klagerücknahme erneut anstreben zu können.
Hätte eine fortlaufend nahtlose AU vorgelegen, hätte dies die einst vorgelegene Voraussetzung dazu weiterhin aufrechterhalten.

So galt sie die gesamte Zeit als arbeitsfähig und war aber nicht berufstätig. Sie hat keine versicherungsrechtlichen Zeiten damit erhalten und durch die lange Verfahrensdauer die vorherigen verwirkt.

Die Betroffene muss nun erst wieder die 3/5 Quote (36 Monate innerhalb von 60 Monaten) erfüllen, in dem sie sich diese Zeit erarbeitet.

Richtig bewusst, wie wichtig es einmal sein könnte solche Anrechnungszeiten nicht irgendwie zu verwirken, habe ich aktuell gerade auch erlebt.
Mir fehlten einige Monate, um die versicherungsrechtlichen Zeiten von 420 Monaten (35 Jahre) voll zu haben, um nun in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte gehen zu können.

Aufgrund meiner nahtlosen AU und der gesamten EM-Rentenzeit habe ich keine Lücke im Versicherungsverlauf und mit diesen anrechenbaren Zeiten auch die fehlenden Monate zu den wichtigen 420 Monaten (35 Jahre) locker erreicht (ich komme nun auf 535 Monate = 44 Jahre und 7 Monate!

Ist jetzt insgesamt weit erklärt und ausgeholt von mir, doch du liest was es alles zu beachten gilt, wenn man nicht mehr arbeitsfähig ist aber auch (noch) nicht als erwerbsgemindert gilt und die EM-Rente dazu anerkannt bekommen hat.

Ich hoffe sehr, dass du nicht den Fehler in deinem Versicherungslauf eingegangen bist, Dich die ganze Zeit nicht weiter hast krank schreiben lassen. :confused: :Gruebeln:

Auch ich kann dir nur den Rat geben, lasse dich bei allem von einem Fachanwalt beraten! :jaa: Gruß agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

Schnecke123
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Re: EM Rente Abgelehnt. VDK oder nicht?

Ungelesener Beitrag von Schnecke123 » Mi 25. Okt 2017, 09:08

Oldie hat geschrieben:
Sa 21. Okt 2017, 16:35
Schnecke123 hat geschrieben:
Sa 21. Okt 2017, 16:33
Beim VDK gibt es große Unterschiede. In manchen Orten sind fähige Leute dabei,
ich hatte hier selbst eher Pech. Daher habe ich eine Fachanwältin ins
Boot genommen, die mir sehr geholfen hat.
Sind denn beim VDK keine Fachanwälte?
Soweit ich weiß, nein, dass sind entweder Ehrenamtler (wie hier und der hatte noch
nicht mal Ahnung von der Materie :Verwirrt: ) oder "normal" Angestellte, die evtl.
einen gewissen fachlichen Hintergrund haben.

Sieh es mal so: ein Verfahren ist kostenintensiv, ein Rechtsanwalt hat jahrelang
studiert und kostet entsprechend. Da kommt man mit den paar Euro, die man
dem VDK dann zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag zahlt, nicht weit...
Gruß
Schnecke

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Re: EM Rente Abgelehnt. VDK oder nicht?

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mi 25. Okt 2017, 12:51

der VDK hat eine eigene Rechtsabteilung (da ist auch ein Rechtsanwalt)...aber aufpassen meist übernehmen "Referenten" den ganzen Schriftkram und den Ra bekommst du gar nicht zu Gesicht außer wenn´s dann vor Gericht geht....übr.rechnet der VDK auch über deinen (falls vorhanden)Rechtsschutz ab.
eigenen Anwalt (Sozialrecht)...dann hast auch einen direkten Ansprechpartner
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
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Re: EM Rente Abgelehnt. VDK oder nicht?

Ungelesener Beitrag von Oldie » Mi 25. Okt 2017, 13:50

Habe mich für einen fachkundigen RA entschieden.

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Re: EM Rente Abgelehnt. VDK oder nicht?

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Mi 25. Okt 2017, 17:08

Hallo Oldie,
Oldie hat geschrieben:
Mi 25. Okt 2017, 13:50
Habe mich für einen fachkundigen RA entschieden.
Diese Entscheidung wird sicher die Richtige sein. Wenn man die Wahl zwischen VDK und RA hat - so wäre auch meine Empfehlung: fähigen Anwalt " suchen "...

Ich bin inzwischen auch seit 10 Jahren VDK Mitglied - die Unterstützung welche ich durch den VDK erfahren habe - war mehr als dürftig :ic_down:

Den EMR Widerspruch welcher über den VDK lief - hätte ich auch selbst tätigen können, als es dann um die Klage am SG ging, riet mir selbst der VDK- bei

bestehender RS-Vers. einen RA zu beauftragen...

Ich hoffe und wünsche Dir, dass Dich Dein RA " gut vertreten wird " - alles Gute für Dein " Verfahren ".

Liebe Grüsse
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Re: EM Rente Abgelehnt. VDK oder nicht?

Ungelesener Beitrag von Schnecke123 » Do 26. Okt 2017, 08:13

k@lle hat geschrieben:
Mi 25. Okt 2017, 12:51
der VDK hat eine eigene Rechtsabteilung (da ist auch ein Rechtsanwalt)...aber aufpassen meist übernehmen "Referenten" den ganzen Schriftkram und den Ra bekommst du gar nicht zu Gesicht außer wenn´s dann vor Gericht geht....übr.rechnet der VDK auch über deinen (falls vorhanden)Rechtsschutz ab.
eigenen Anwalt (Sozialrecht)...dann hast auch einen direkten Ansprechpartner
Das ist interessant! Hier vor Ort macht jemand die Beratungen, auch rechtliche, der mal bei der Berufsgenossenschaft
im Betriebsrat war und bereits seit vielen JJahren berentet ist. Das hab ich aber erst nach meinem Austritt erfahren...und auch,
dass er dieses Beratungen hier wohl gar nicht machen darf :Ohnmacht: ...es wird aber offenbar immer noch geduldet.
Der eigentliche Sitz ist in der Kreisstadt, da verwalten sie sich aber alle eher selbst.

Ich finde es schade, dass es solche Unterschiede bei den einzelnen Orts- und Kreisverbänden gibt, das sollte
zumindest in etwa auf einem Level sein. Meine Konsequenz war, auszutreten, nachdem ich schon bei der Verlängerung
des GdB arge Schwierigkeiten wie verschlampte Unterlagen, mehrfach versäumte Fristen usw. hatte.
Gruß
Schnecke

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Re: EM Rente Abgelehnt. VDK oder nicht?

Ungelesener Beitrag von k@lle » Do 26. Okt 2017, 09:06

auch schon in den Soz-Medien gelesen,dass ein "Ehrenmitglied"(beim VDK) Ehrenamtlich hilft Rentenanträge auszufüllen. und auch ihre Postings im Forum (Soz.Netzwerk)könnte man als Rechtsberatung sehen
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Re: EM Rente Abgelehnt. VDK oder nicht?

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Do 26. Okt 2017, 11:32

Hallo liebe Schnecke 123,
Schnecke123 hat geschrieben:
Do 26. Okt 2017, 08:13

Ich finde es schade, dass es solche Unterschiede bei den einzelnen Orts- und Kreisverbänden gibt, das sollte
zumindest in etwa auf einem Level sein.

:jaa: :jaa: :jaa: sehr schade und ungerecht diese Unterschiede ! :schimpfen:
Schnecke 123 hat geschrieben:Meine Konsequenz war, auszutreten, nachdem ich schon bei der Verlängerung
des GdB arge Schwierigkeiten wie verschlampte Unterlagen, mehrfach versäumte Fristen usw. hatte.
Boah.... das geht ja wohl gar nicht - Fristversäumung... verbummelte wichtige Unterlagen - HILFE...
Was ist das nur für eine Arbeitsmoral und Verantwortungslosigkeit dieser Behörden. :teufel:

Es handelt sich um äusserst wichtige Angelegenheiten für den Antragsteller - mit dessen Nerven und Geldern " gespielt " wird...

Meine Planung läuft auch daraus hinaus, wenn die GdB-Erhöhung erledigt ist, aus dem Verband auszutreten.... :wech:

Meinen letzten GdB-Erhöhungsgesuch hatte der VDK-SB " abgelehnt " mit der Begründung, die VA ´s würden den kompletten auf Dauer erteilten 50 iger GdB " überprüfen "
und dieser könnte mir entzogen werden - dann wäre die vorgezogene Altersrente " futsch "... Dabei war ich mir so sicher, die Erhöhung zu beantragen - mit zahlreichen neu
hinzugekommenen Beeinträchtigungen samt aussagefähiger Klinikbriefe ect...

Sollten meine neu hinzugekommen Beeinträchtigungen ( LE ) in 03/2018 noch andauern so - wird ein Antrag ans Versorgungsamt gehen - stellt sich der VDK- SB dann immer noch quer
erledige ich den Antrag eben alleine - als beitragszahlendes Mitglied könnte man aber schon deren Hilfe erwarten dürfen. :Veraergert:

Vielleicht sind meine Erwartungen/Ansprüche aber einfach zu hoch gesetzt. :icon_e_wink:

Liebe Grüsse
Engelchen 22
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Re: EM Rente Abgelehnt. VDK oder nicht?

Ungelesener Beitrag von Schnecke123 » Do 26. Okt 2017, 12:02

Das hab ich allerdings auch schon mehrfach gehört, dass man heute sehr zurückhaltend 50% und
mehr gibt und bei Gelegenheit durchaus alles auf den Prüfstand stellt. Aber beurteilen kann ich es nicht,
hab da keine Erfahrung.

Ich hab jetzt grad nicht im Kopf, ob du eine volle EM-Rente bekommst. Wenn ja, wirst du damit
ja auch nahtlos in die Altersrente gehen. Dann ist doch die vorgezogenen Altersrente wg. Schwerbehinderung
eh egal...oder mache da jetzt ich einen Denkfehler?
Gruß
Schnecke

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Re: EM Rente Abgelehnt. VDK oder nicht?

Ungelesener Beitrag von bebbe » So 29. Apr 2018, 09:48

Mit dem VDK hab ich grad auch nicht den besten Eindruck erhalten. Ich habe Formulierungen erhalten, die Zweifel aufkommen lassen, auf welcher Seite die tatsächlich sind :traurig:

bebbe

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