Re: Gerichtsurteile - von kalle
Verfasst: Sa 12. Jan 2013, 09:10
Ein Jobcenter muss einer von Schmerzen geplagten Hartz-IV-Empfängerin eine teurere Wohnung mitfinanzieren
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/ ... erzen-beim...
und hier noch ein weiterführender Link zu diesem Urteil:
http://www.juris.de/jportal/portal/t/1e ... sessionid=...
Gericht/Institution:... SG Gießen
Erscheinungsdatum: 10.01.2013
Entscheidungsdatum: 10.01.2013
Aktenzeichen:.......... S 25 AS 832/12 ER
Schmerzen beim Treppensteigen: Jobcenter muss Kosten für teurere Wohnung übernehmen
Das SG Gießen hat in einem Eilverfahren einer Hartz-IV Bezieherin aufgrund erheblicher Schmerzen beim Treppensteigen höhere Unterkunftskosten zuerkannt.
Die 59jährige Frau bewohnte zusammen mit ihrem Sohn eine Mietwohnung im 4. Stock eines Hauses in Gießen.
Ein Aufzug war nicht vorhanden.
Das Jobcenter zahlte ihr hierfür einschließlich Heizung die Hälfte der Kosten in Höhe von 191,70 Euro monatlich.
Die andere Hälfte übernahm ihr Sohn.
Im August 2012 beantragte sie bei dem Jobcenter die Zustimmung zu einem Umzug, den sie dann zum 01.10.2012 durchführte.
Die Miete für die neue Wohnung betrug einschließlich Nebenkosten 599,00 Euro im Monat.
Die Notwendigkeit des Umzugs begründete die Frau damit, die bisherige Wohnung genüge nicht mehr den gesundheitlichen Anforderungen, sie habe erhebliche Schmerzen beim Treppensteigen.
Dem Umzug stimmte das Jobcenter nicht zu, weil es hierfür keine Notwendigkeit sah.
Das SG Gießen hat das Jobcenter Gießen verpflichtet, die Kosten für die teurere Wohnung anteilig in Höhe von 299,50 Euro monatlich zu übernehmen.
Der die Frau behandelnde Orthopäde hatte einen Knorpelschaden im rechten Kniegelenk und auch Gesundheitsstörungen im Bereich der Lendenwirbelsäule festgestellt.
Er vertrat die Auffassung, beschwerdefrei werde seine Patientin ihre Einkäufe nicht mehr in den 4. Stock tragen können.
Das Sozialgericht hielt dies nach Einholung von Befundberichten bei drei Ärzten für ausreichend, um den Umzug zu rechtfertigen.
Auch ein Nichthilfebedürftiger würde umziehen, wenn das Treppensteigen dauerhaft mit Schmerzen verbunden wäre.
Die Anforderungen an die Erforderlichkeit eines Umzugs dürften gerade bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe nicht überzogen werden.
Der Beschluss kann nicht angefochten werden.
Daher ist es weiterhin nicht "selbstverständlich" das ein JC auch in anderen Fällen unbedingt höhere Wohnkosten übernehmen muss.
Sondern es sollte/müsste je nach Fall jeweils eine Einzelentscheidung getroffen werden und der jeweilige HE MUSS die Notwendigkeit dann auch ausreichend gegenüber dem JC nachweisen können. So wie hier in dem Fall wo das Sozialgericht selber sogar noch drei weitere Ärzte hierzu um ihre Befundberichte gebeten hatte und aufgrund dessen dann eine Entscheidung zu Gunsten der HE gefällt hatte.
Aber es muss nicht immer so ausgehen.
Zudem handelt es sich hierbei leider wiederum nur um ein Sozialgericht innerhalb Deutschland und muss somit auch nicht unweigerlich von anderen Sozialgerichten in anderen Bundesländern in ähnlichen Fällen geurteilt werden.
Was anderes wäre es natürlich wenn es ein Urteil vom Bundessozialgericht, vom Bundesgerichtshof oder vom Bundesverfassungsgericht wäre. Dieses wäre dann auch für alle Sozialgerichte innerhalb von Deutschland bindend.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/ ... erzen-beim...
und hier noch ein weiterführender Link zu diesem Urteil:
http://www.juris.de/jportal/portal/t/1e ... sessionid=...
Gericht/Institution:... SG Gießen
Erscheinungsdatum: 10.01.2013
Entscheidungsdatum: 10.01.2013
Aktenzeichen:.......... S 25 AS 832/12 ER
Schmerzen beim Treppensteigen: Jobcenter muss Kosten für teurere Wohnung übernehmen
Das SG Gießen hat in einem Eilverfahren einer Hartz-IV Bezieherin aufgrund erheblicher Schmerzen beim Treppensteigen höhere Unterkunftskosten zuerkannt.
Die 59jährige Frau bewohnte zusammen mit ihrem Sohn eine Mietwohnung im 4. Stock eines Hauses in Gießen.
Ein Aufzug war nicht vorhanden.
Das Jobcenter zahlte ihr hierfür einschließlich Heizung die Hälfte der Kosten in Höhe von 191,70 Euro monatlich.
Die andere Hälfte übernahm ihr Sohn.
Im August 2012 beantragte sie bei dem Jobcenter die Zustimmung zu einem Umzug, den sie dann zum 01.10.2012 durchführte.
Die Miete für die neue Wohnung betrug einschließlich Nebenkosten 599,00 Euro im Monat.
Die Notwendigkeit des Umzugs begründete die Frau damit, die bisherige Wohnung genüge nicht mehr den gesundheitlichen Anforderungen, sie habe erhebliche Schmerzen beim Treppensteigen.
Dem Umzug stimmte das Jobcenter nicht zu, weil es hierfür keine Notwendigkeit sah.
Das SG Gießen hat das Jobcenter Gießen verpflichtet, die Kosten für die teurere Wohnung anteilig in Höhe von 299,50 Euro monatlich zu übernehmen.
Der die Frau behandelnde Orthopäde hatte einen Knorpelschaden im rechten Kniegelenk und auch Gesundheitsstörungen im Bereich der Lendenwirbelsäule festgestellt.
Er vertrat die Auffassung, beschwerdefrei werde seine Patientin ihre Einkäufe nicht mehr in den 4. Stock tragen können.
Das Sozialgericht hielt dies nach Einholung von Befundberichten bei drei Ärzten für ausreichend, um den Umzug zu rechtfertigen.
Auch ein Nichthilfebedürftiger würde umziehen, wenn das Treppensteigen dauerhaft mit Schmerzen verbunden wäre.
Die Anforderungen an die Erforderlichkeit eines Umzugs dürften gerade bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe nicht überzogen werden.
Der Beschluss kann nicht angefochten werden.
Daher ist es weiterhin nicht "selbstverständlich" das ein JC auch in anderen Fällen unbedingt höhere Wohnkosten übernehmen muss.
Sondern es sollte/müsste je nach Fall jeweils eine Einzelentscheidung getroffen werden und der jeweilige HE MUSS die Notwendigkeit dann auch ausreichend gegenüber dem JC nachweisen können. So wie hier in dem Fall wo das Sozialgericht selber sogar noch drei weitere Ärzte hierzu um ihre Befundberichte gebeten hatte und aufgrund dessen dann eine Entscheidung zu Gunsten der HE gefällt hatte.
Aber es muss nicht immer so ausgehen.
Zudem handelt es sich hierbei leider wiederum nur um ein Sozialgericht innerhalb Deutschland und muss somit auch nicht unweigerlich von anderen Sozialgerichten in anderen Bundesländern in ähnlichen Fällen geurteilt werden.
Was anderes wäre es natürlich wenn es ein Urteil vom Bundessozialgericht, vom Bundesgerichtshof oder vom Bundesverfassungsgericht wäre. Dieses wäre dann auch für alle Sozialgerichte innerhalb von Deutschland bindend.