Vergleich angeboten!

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Fee59
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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Do 28. Jan 2016, 15:00

Hallo,

erst mal Glückwunsch dazu, dass sich Dein Kampf nun doch langsam auszahlt.
Der im Vergleich genannte Beginn der EM-Rente (01.12.2013) liegt vor dem "eigentlichen" Datum der Antragstellung (16.12.2013), ist das ein Fehler oder kann das Gericht das auch so "beschließen"?
Das Datum liegt meines Wissens daran, dass Rente immer für einen vollen Monat bezahlt wird.
Wenn also am 16. 12. beantragt wurde, würde trotzdem für den vollen Dezember bezahlt, so dass man als Renteneintrittsdatum auch den 1.12. nimmt.

Waren Deine außergerichtlichen Kosten sehr hoch?
Du bekommst bei diesem Vergleich nur die Hälfte davon erstattet.

Bevor Du der Anwältin irgend etwas mitteilst, würde ich dan Deiner Stelle noch einmal nachfragen, was das nun konkret für Dich heißt und wie groß die Chancen auf ein Urteil stehen, das besser ist als der Vergleich.

Interessant wäre natürlich auch, wie die DRV zu diesem Vorschlag steht.
Ist eine Frist angegeben, bis zu der man sich bei Gericht äußern muss?
Könnte man ggf. die Antwort der DRV noch abwarten und dann erst entscheiden?

LG
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agnes
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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von agnes » Do 28. Jan 2016, 15:59

Hallo Manderley :umarm:

Ich sehe es als eine Gewinn für dich an.

Dir wird in dem Vergleich eine volle EMR aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes (die sogenannte Arbeitsmarktrente, welche grundsätzlich als Zeitrente zu leisten ist) zugebilligt.

Einen Vergleich schließen immer zwei strittige Parteien miteinander, d.h. jeder dieser Parteien muss diesem Vergleich zustimmen, damit er wirksam wird.

Dir würde man ab 1.12.2013 zum Monatsbeginn des vom SG ermittelten/festgelegten Eintritts des Leistungsfalls, laut Antragstellung vom 16.12.2013 an gerechnet, für volle drei Jahre demnach eine volle EM als Arbeitsmarktrente anerkennen.

Auch wenn du bereits im Juni/Juli 2016 einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen musst/solltest, so würde ich das noch gar nicht negativ betrachten, denn ich nehme an, dass dein Gesundheitszustand sich bis dato nicht zum Positiven so rasch verändern wird, dass diese gerade festgelegte Rente bereits wieder abzuerkennen sei.

Dazu musst du am Besten weiterhin kontinuierlich in Therapie bleiben, deine Ärzte/Fachärzte/Therapeuten wie bisher auch aufsuchen, um jederzeit den aktuellen Status behandeln und nachweisen zu können und vor allem jegliche Berichte/Befunde/Diagnosen/Röntgenbilder usw. akribisch sammeln, um einen Nachweis über deinen aktuellen Gesundheitszustand gleich dem Weiterbewilligungsantrag beilegen zu können.

Auch mir wurde damals, allerdings auf richterliche Anordnung (also es wurde kein Vergleich zwischen der DRV und mir geschlossen, sondern der Richter hat die DRV zum Anerkenntnis verdonnert), die volle EMR 2,5 Jahre rückwirkend zugesprochen und ein Jahr noch voraus.

Also viel Zeit zum wirklichen erholen nach dem Kampf vor dem SG blieb mir demnach auch nicht.

Die DRV hatte mir ca. 5 Monate vor Ablauf automatisch die Antragsformulare zur Weiterbewilligung einer Rente zugesandt. Da ich gerade zu dem Zeitpunkt auf dem Weg zur stationären Schmerztherapie in die Klinik war, habe ich dem Antrag gleich einen Verweis dazu beigelegt und der DRV offeriert, dass ein aktueller Abschlussbefundbericht in ein paar Wochen zu erwarten sei, der gerne von Ihnen zur Beurteilung hinzugezogen werden könnte.

Ich hatte mich dies gewagt, da ich feste davon überzeugt war, dass die Klinik mich, wie bereits zwei Jahre zuvor, als arbeits- und erwerbsunfähig einstufen würde, was auch genau so geschah.

Da bekanntlich bei der DRV viele verschiedene Sachbearbeiter an einem Fall mitmischen, kam es so, dass sie mir trotzdem noch einen Gutachtertermin benannten, just als der Abschlussbericht noch über den Postweg lief.

Die beauftragte Gutachterin benannte mir innerhalb einer Woche den Termin und ich befand mich auf dem Weg zur Gutachterin, als man sie und auch mich anrief (due Nachricht fand ich auf Anrufbeantworter vor, als ich vom Gutachten nach Hause kam), dass das Gutachten nicht mehr notwendig sei, also die DRV es versuchte zu canceln.

Die Gutachterin zog aber das Gutachten mit mir trotzdem durch, schließlich hatte sie sich die Zeit eingeräumt und ich stand ja auch schon in der Praxis. Die DRV hätte sich das halt früher überlegen sollen, dass meine eingereichten Befunde und der aktuelle Abschlussbericht der Schmerzklinik bereits ausreichten, zur Feststellung einer Weiterbewilligung.

Auf jedenfall kam die Gutachterin gleichfalls zur Einschätzung, dass eine EM auf Dauer einzuschätzen sei und so wurde aus der zuvor befristeten EMR eine unbefristete.

Ich schildere dir bewusst von meinem Beantragungs- und Weiterbewilligungsantragsverlauf, denn wie du an meinem Fall liest, ist es doch nicht so schlecht am Ende gelaufen, da ja innerhalb kurzer Zeit mehrfach der desolate gesundheitliche Status zur Überprüfung/Beurteilung kam und in der kurzen Zeit auf keinen Fall ausreichend Zeit dazwischen lag, um eine Wunderheilung oder eine zuvor prognostisch etwaig zu erwartende Besserung erfolgt war. :jaa:

Du kannst es im Forum u.a. auch bei @Doppeloma nachlesen, denn auch sie hatte kaum Zeit zum Durchschnaufen, nach dem ersten Sieg über die DRV. Umgehend stand auch bei ihr die nächste Weiterbewilligungsantragstellung im Raum und auch ihr wurde dieser Antrag dahingehend beurteilt, dass aus der zuvor befristeten EM nunmehr eine unbefristete zu beschieden war.

Ich würde an deiner Stelle dem Vergleich zustimmen und wie bereits oben geschrieben zusehen, dass du weiterhin ärztlich und therapeutisch betreut bleibst, um den Nachweis im Sommer beizubringen, dass keine Besserung eingetreten ist (evtl. kannst du auch sogar einen Nachweis über einen unveränderten oder leicht/stetig progredientem/verschlechterndem Zustand beibringen, auch wenn das natürlich persönlich nicht so toll wäre) wenn du den Weiterbewilligungsantrag stellen wirst.

Bedenke, dass du immer noch unter dem ganzen emotionalen Stress stehst, da gesundet man nicht von heute auf morgen! :koepfchen:

Wenn die DRV dem Vergleich in vollem Umfang gleichfalls zustimmt, wird man dir eine Nachzahlung der Rente ausrechnen und evtl. Erstattungsansprüche zunächst mit den Ersatzleistungsträgern (KK oder AfA) zwecks Erstattung der gezahlten Leistungen abgleichen und später zur Verrechnung bringen.

Aber darum brauchst du dich nicht kümmern. Du solltest jedoch die Erstattungsansprüche für dich auf Korrektheit zeitlich überprüfen.

Beachte, dass du deinen AG von der rückwirkenden EMR Anerkennung unterrichtest, wenn der Vergleich rechtsgültig wird und du den Bescheid dazu bekommst.
Während der befristeten EMR würdest du, sofern nichts anderes in deinem Arbeitsvertrag/Tarifvertrag steht, in einem ruhendem Arbeitsverhältnis bleiben.

Die KK und die AfA würden von der DRV, nach rechtsgültiger Anerkennung/Bescheiderstellung, automatisch unterrichtet, alleine schon um die Erstattungsanspruchsfrage zu klären.

Ich wünsche dir von Herzen, dass du endlich bald zur Ruhe kommen kannst und gratuliere dir zu deinem bisher erreichten Sieg! :Bussi: agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

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Manderley
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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von Manderley » Do 28. Jan 2016, 18:48

Liebe Fee59, liebe Agnes, danke für Euere raschen Nachrichten, schön, wieder so lieb und hilfreich von Euch zu lesen,
liebe @lle,

@Fee
Fee59 hat geschrieben:Das Datum liegt meines Wissens daran, dass Rente immer für einen vollen Monat bezahlt wird.
Wenn also am 16. 12. beantragt wurde, würde trotzdem für den vollen Dezember bezahlt, so dass man als Renteneintrittsdatum auch den 1.12. nimmt.
Achso ... na dann solls mir ggf. auch Recht sein (s. auch unten noch Frage zum verspäteten Erhalt des ALG1 nach Vergleich)

Was mir halt nicht klar ist, wie soll ich solch Vergleich bei Anwalt/Gericht zustimmen können, ohne überhaupt zu wissen, was er genau für mich (in Ziffern) "beinhaltet". Wer kann denn sowas vorab selbst ausrechnen bzw. wer rechnet einem das aus?
Im Grunde verstehe ich doch nichtmal, was daran der "Vergleich" ist. Vielleicht die Tatsache, dass man mir jetzt nicht rückwirkend die unbefristete EM-Rente bewilligt, sondern stattdessen "nur" die Arbeitsmarktrente auf 3 Jahre rückwirkend?
Fee59 hat geschrieben:Waren Deine außergerichtlichen Kosten sehr hoch?
Du bekommst bei diesem Vergleich nur die Hälfte davon erstattet.
Das muss ich erst noch aus den Unterlagen raussuchen bzw. soll mir das das Sekretariat der RA nochmals zusammenstellen, denn diese Kosten ziehen sich über Jahre,
nachdem ich das KG rückwirkend erhalten hatte, wurde "Restbetrag" für die Auseinandersetzung mit der AfA weiterübertragen und nach Abschluss dieses Vergleichs der "Rest" auf die Auseinandersetzung mit der DRV weiterübertragen. Insofern kann ich das derzeit gar nicht genau sagen, wie viel da auf die DRV-Sache genau entfallen war, gehe aber davon aus, auf jeden Fall gesamt unter 500 €. Also erhielte ich ggf. ca. 250 € zurück, das wäre für mich in Ordnung.
Fee59 hat geschrieben: Bevor Du der Anwältin irgend etwas mitteilst, würde ich an Deiner Stelle noch einmal nachfragen, was das nun konkret für Dich heißt und wie groß die Chancen auf ein Urteil stehen, das besser ist als der Vergleich.
Ja, genau deshalb bin ich ja nun hier mit meinen Fragen, damit ich für ein Gespräch mit der Anwältin (die weiß ja alles perfekt und hats immer eilig) mit Wissen "gewappnet" bin.
Im Grunde wäre ich aber nach derzeitigen, vorsichtig optimistischen Überlegungen schon glücklich, wenn das "durch ginge". Vielleicht aber auch nur deshalb, weil ich ja über die "Berechnungen, Konsequenzen, etwaige Fallstricke" usw. kei-ner-lei Ahnung habe. Aber "eigentlich" sollte man ja davon ausgehen dürfen, dass ein Richter des Sozialgerichtes den Privatmenschen nicht irgendwie "reinlegen" will, oder? Ich denke, es ist doch ein Unterschied, ob die DRV einem einen Vergleich anbietet oder ob das Sozialgericht das beiden Beteiligten anrät? Insofern möchte/sollte ich es aus jetziger Sicht eher nicht auf einen Ausgang eines tatsächlichen "Prozesses" ankommen lassen, der mich womöglich letztlich schlechter stellt als der Vergleich?
Fee59 hat geschrieben:Interessant wäre natürlich auch, wie die DRV zu diesem Vorschlag steht.
Ist eine Frist angegeben, bis zu der man sich bei Gericht äußern muss?
Könnte man ggf. die Antwort der DRV noch abwarten und dann erst entscheiden?
Tja, wenn man das wüsste, was die DRV "dazu sagt" ...

Gerichtsschreiben datiert vom 14.02.16, Eingang bei RA am 18.02.16, mir per Mail zugegangen am 22.02.16 - Frist ist wie schon oben gesagt innerhalb 4 Wochen vom Gericht angegeben worden.

@Agnes
agnes hat geschrieben:Wenn die DRV dem Vergleich in vollem Umfang gleichfalls zustimmt, wird man dir eine Nachzahlung der Rente ausrechnen und evtl. Erstattungsansprüche zunächst mit den Ersatzleistungsträgern (KK oder AfA) zwecks Erstattung der gezahlten Leistungen abgleichen und später zur Verrechnung bringen.
Aber darum brauchst du dich nicht kümmern. Du solltest jedoch die Erstattungsansprüche für dich auf Korrektheit zeitlich überprüfen.
Zeitlich überprüfen, das kann ich doch vor Zustimmung zum Vergleich gar nicht?
Das ist bei mir ja auch recht kompliziert, weil ich - wie schon beschrieben - sowohl um das KG als auch das ALG1 Auseinandersetzungen führen musste. Was gilt denn da nun für ein Zeitraum? Will heißen, wird das im "Bewilligungszeitraum" verrechnet oder erst dann, wenn das Geld "erst" auch tatsächlich geflossen ist? Sprich ... ggf. Monate/Jahre später?
Der KG-Bezug (Bewilligungszeitraum und tatsächliche Zahlungserhalte liegen alle vor dem Vergleichs-Renteneintrittsdatum), die ALG1-Zahlungen hätte ich (laut Vergleich) schon ab 13.06.2013 erhalten müssen, also ein halbes Jahr vor dem Vergleichs-Rentendatum, die Zahlungserhalte erfolgten aber für den gesamten bewilligten Bezugszeitraum erst in 09/2014
(nach geschlossenem Vergleich inkl. Bearbeitungszeit der AfA).

Dass ich "zu viel" erhaltenes Geld nicht zurückbezahlen muss, wenn nun die Rente bewilligt wird, habe ich schon mehrfach im Forum gelesen. Aber es geht ja auch um etwaige "Nachzahlungen" seit 2013, denen ich mich mit dem Schluss eines Vergleiches "ausliefere", ohne einen Überblick zu haben, was ich da unterschreibe.

Ich kanns meine Befürchtung diesbezüglich leider nicht deutlicher konkretisieren, nur nochmal zur Verdeutlichung, mir hätte in 2013 schon ein halbes Jahr ALG1 zugestanden, BEVOR ich überhaupt die Rente eingereicht hatte. Da ich diese Bezüge aus 6 Monaten aber erst 2014 tatsächlich auf dem Konto hatte, fallen die bereits in den Zeitraum NACH Einreichung der Rente ...

Könnte man denn überhaupt (aus finanziellen Gründen) in einem "überarbeiteten" Vergleich einen anderen Rentenbeginn anstreben und wann wäre sowas sinnvoll oder völlig abgeraten?

Oder sind die "Verrechnungen" der Institutionen von sämtlichen dieser Bewilligungszeiträume und tatsächlichen Zahlungszeitpunkten unabhängig?

Seit Ablauf des ALG1 bis heute habe ich übrigens die KK-Beiträge privat bezahlt (also nicht über AfA),
bekomme ich die dann eigentlich von der KK zurückerstattet? Und auch die zukünftige Zahlung an die KK wird mir automatisch mitgeteilt, denn ich soll gerade jetzt wieder einen Antrag auf einkommensabhängige Beitragsbemessung neu abgeben *grummel*. Möchte aber auch nicht bei der KK schon was sagen, dass da der Vergleich in der Schwebe ist, wenns dann doch nicht dazu kommt, wär arg peinlich ...
agnes hat geschrieben:Beachte, dass du deinen AG von der rückwirkenden EMR Anerkennung unterrichtest, wenn der Vergleich rechtsgültig wird und du den Bescheid dazu bekommst.
Während der befristeten EMR würdest du, sofern nichts anderes in deinem Arbeitsvertrag/Tarifvertrag steht, in einem ruhendem Arbeitsverhältnis bleiben.
Beim AG hatte ich "damals" Bescheid gegeben, dass ich EM-Rente beantragt habe. Damals sagte mir die Kollegin in der Personalbuchhaltung, ich müsse mich erst wieder melden, wenn diese Rente UNBEfristet bewilligt würde. Aber wenn es korrekt/er ist, wenn ich dem AG nun die Bewilligung der BEfristeten Rente, dann mach ich das natürlich. Danke auf jeden Fall für Deinen fürsorglichen Hinweis.

Was mir irgendwie auch noch Sorgen macht, ist, wie das dann "rückwirkend" beim Finanzamt alles aussieht ...

Und ... kann mein Kind (19, noch in Schulausbildung) auch mit mir "familienversichert" bleiben, wenn ich nun EM-Rentnerin bin?

Mal wieder - Fragen über Fragen *schäm*

Auf jeden Fall vielen lieben Dank für Euere Einschätzungen, dass Ihr die Tatsache, dass das SG mir - und insbesondere auch der DRV einen Vergleich "nahelegt", zunächst mal positiv seht, da fühl ich mich nach der ersten Verwirrung schon ein ganz kleines bisschen besser ...

<3lichst ... Manderley

P. S. @Agnes ... die "Story" um Deinen letzten Gutachtertermin ist ja auch der "Oberknaller" :Ohnmacht:
Morgen werde ich mich ändern, gestern wollte ich es heute schon [Christine Busta]
(hm, aber vielleicht überleg ich das vorher doch besser nochmal gründlichst ...)

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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von royan » Do 28. Jan 2016, 23:53

Hallo,
eine Frage kann ich Dir beantworten. Ich bin voll erwerbsgemindert und mein Sohn (17 Jahre) ist weiterhin über mich familienversichert bei der Krankenkasse. Das hat sich nicht geändert, nur die Zuordnung meiner Person bei der Krankenkasse ist von Arbeitnehmerin auf Rentnerin verändert worden (da gab es eine neue Versichertennummer).
LG
Royan :umarm:

maday
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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von maday » Fr 29. Jan 2016, 02:12

Auch volljährige Kinder können bei Erwerbsminderungsrentner familienversichert sein. Mein Kind ist 20 und Student. Bis zum 23. Lebensjahr wird sie über mich krankenversichert sein.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von Paulinchen » Fr 29. Jan 2016, 10:27

Hallo,

mit der Familienversicherung gibt es keine Probleme. Meine Tochter war bei Beginn meiner EM-Rente Studentin und wurde automatisch bei meiner KK mitversichert. Erst ab 25 Jahren mußte sie selbst eine Studentenkrankenversicherung abschließen und die kostet ca. 80 € pro Monat.

Ich würde dem Vergleich zustimmen. Die Abrechnung mit Afa und KK wird ja automatisch von der DRV gemacht. Die werden schon untereinander aufbröseln was zu zahlen ist und du bekommst ja dann auch Unterlagen aus denen du ersehen kannst was abgerechnet wurde. Aber das braucht im Moment nicht deine Sorge sein.

Ich bin auch mit einem Vergleich in EMR gekommen ( 2 Jahre rückwirkend) und mußte ein halbes Jahr später schon wieder Verlängerung beantragen. Ich hatte eine unbefristete Teilrente und eine befristete Arbeitsmarktrente. Nach Einreichen des Verlängerungsantrages ( mit aktuellen Befunden) wurde mir dann innerhalb von ein paar Wochen die volle, unbefristete EMR gewährt.

Ich habe dem Vergleich auch innerhalb eines Tages zugestimmt und es wurde dann alles verhältnismäßig zügig bearbeitet.

Wenn du nicht zustimmen solltest, dann wird es wohl eine Gerichtsverhandlung geben deren Ausgang ungewiss ist, du kannst eventuell besser gestellt werden aber auch schlechter. Ich halte einen deinen Vergleich für gut und würde ihn nicht gegen Ungewissheit tauschen.

Ich hoffe du triffst für dich die richtige Entscheidung.
Liebe Grüße
Paulinchen

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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von Manderley » Fr 29. Jan 2016, 11:54

Hallo Ihr Lieben,

besten Dank Dir, maday, ebenfalls Dir, Royan sowie auch Dir, Paulinchen!

Wisst Ihr, was ich wirklich klasse finde? Zunächst mal, dass Ihr Euch meinen ganzen "Sermon" durchgelesen habt, Euch aber nicht von den diversen "Sonderheiten" habt beirren lassen. Andere wären vielleicht zurückgeschreckt, überhaupt zu antworten.

Aber Ihr habt Euch aus dem Wust genau die eine Frage ausgesucht, zu der Ihr was sagen könnt und bei der Ihr Euch auskennt.

Wisst Ihr, leider kann ich selbst ja nicht viel bei anderen Hilfesuchenden beitragen, weil meine ganze Krankengeschichte quasi nur aus "Sonderfällen" besteht, ich somit gar nicht weiß, wie "sowas" normal abläuft bzw. abzulaufen hat. Dass ich mich deshalb nicht so einbringen kann, betrübt mich manchmal schon.

Aber ich werde mir Euch als Beispiel nehmen - wenn ich doch mal mit eigenem Wissen und eigenen Erfahrungen jemandem eine (wenn im Gesamtvergleich vielleicht auch klein erscheinende) Sorge weniger verschaffen kann, werde ich das zukünftig auch tun. Denn ich persönlich tendiere leider dazu, eher gar nicht zu antworten, wenn es um komplexe Zusammenhänge geht. Dabei wissen wir alle hier, wie sehr man darauf wartet, Antworten zu bekommen ...

Deshalb nochmals ein Dankeschön!

Vielleicht macht das nicht nur mir, sondern auch anderen Mut, gerne sogar dann ein "kleines Puzzlestückchen" passend einzufügen, wenn man ggf. den Überblick über das "fertige Mosaik" nicht hat.

Hoffe, ich werde richtig verstanden :umarm: und liebe Grüße
Manderley
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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 29. Jan 2016, 15:44

Hallo Manderley, :smile:

das liest sich ja sehr gut was du zu vermelden hast und viele Hilfreiche Antworten hast du auch schon bekommen ... :ic_up:
Wird/kann sich die DRV der Empfehlung des Richters eigentlich nur noch anschließen oder ist zu befürchten, dass die "weiter ablehnen"?
da wird sich die DRV jetzt dran halten müssen, das ist keine "freundliche Bitte" des Richters mehr, ähnlich war es nach meinen gerichtlich angeordneten GA damals.

Mein Anwalt teilte mir dann (als die fertig waren) nur noch mit, "dass die weiteren Verfügungen des Richters für die DRV jetzt abzuwarten seien" ... ich saß dann da, studierte immer wieder diese GA (die bekam ich direkt mitgeliefert) und konnte es auch nicht glauben, dass nun wirklich ein Ende absehbar schien ... :Verwirrt: :Hilfe: :Heiss:
Der im Vergleich genannte Beginn der EM-Rente (01.12.2013) liegt vor dem "eigentlichen" Datum der Antragstellung (16.12.2013), ist das ein Fehler oder kann das Gericht das auch so "beschließen"?
Das ist sicher kein Fehler, bei dir "reicht" es eben noch knapp für die Befristung der Arbeitsmarktrente, bei mir lag der Antrag schon zu weit zurück und darum hat sich die DRV dann ein "genehmeres Datum" ausgesucht, das war sinnigerweise der Monat wo man mir die EM-Rente ursprünglich abgelehnt hatte :grinser: ... aber nun "passte" es eben für die DRV, dass nicht sofort ohne Befristung berentet werden musste ... :icon_e_wink: :pfeif:

Die versuchen selbst dann noch für sich die beste Variante herauszuholen, aber wenn der Richter genug hat dann ist es wenigstens mit der kompletten Ablehnung vorbei und die DRV sieht nur noch zu möglichst "günstig" dabei weg zu kommen, um kein Urteil zu kassieren.
Die drei gewährten Jahre sind ja im November 2016 schon wieder um - diese Jahre habe ich mit Kämpfen um Krankengeld, ALG1 (beides hatte ich auch erst Jahre zu spät in Vergleichen erstreiten müssen) und natürlich die EM-Rente "verbracht". Mir graut schon davor, dass in wenigen Monaten vier ... oder fünf ??? schon wieder alles von vorne losgeht.
Diese Gedanken gingen mir damals auch durch den Kopf und mein Anwalt hat noch versucht das mit einem Gegenvorschlag zu ändern, denn die GA hatten ja klar geschrieben, dass ich bereits seit der Antragstellung mindestens EM gewesen sei, vermutlich schon bei der Reha davor, aber darauf hat sich die DRV dann nicht eingelassen und so habe ich den Vergleich (auch fast 2 Jahre rückwirkend) dann akzeptiert und inzwischen bin ich SEHR froh darüber. :jaa:

Mein Anwalt meinte, dass es wenig Sinn ergibt für mich das Verfahren weiter zu führen (also den Vergleich komplett abzulehnen), denn es könnte dann noch unbestimmte Zeit dauern bis der Richter das dann als Urteil entscheiden wird und das muss nicht unbedingt "günstiger" für mich ausfallen, bis dahin gibt es dann natürlich immer noch keine Rente.

Im Grunde ist aktuell schon das "Höchstmögliche" heraus geholt worden, es sei auch nicht zu erwarten (die teilweise EM bekam ich immerhin sofort OHNE Befristung bis zur Altersrente), dass sich der Teilzeit-Arbeitsmarkt in der kurzen Zeit so bedeutend ändern wird und somit wird die erste Verlängerung auch kein besonderes Problem darstellen.
So war es dann auch, ich hatte auch nur noch knapp ein Jahr in die Zukunft aber die Verlängerung ging ganz schnell und ohne neues Theater durch ... :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Die Erstattungen mit den Vorleistern richten sich nach der bewilligten Rentenzeit, was davor war ist egal und wenn du nur noch Geld von der AfA zu bekommen hattest (ab 01.12.2013) dann kann auch nur mit der AfA verrechnet werden, hattest du danach kein Einkommen mehr (Jobcenter ?), bekommst du die volle Monatsrente als Nachzahlung auf dein Konto, sobald die Abrechnungen (mit KK/ AfA/JC) erledigt sind.

Bei mir hatte die AfA 2,5 Monate und das JC rund 1,5 Jahre zu bekommen, aber es blieb trotzdem noch ein nettes Sümmchen übrig, das hängt natürlich von der Höhe der Rente ab die du nun zu erwarten hast, kennst du denn den Betrag noch nicht, auch nicht "so ungefähr", das steht doch in den Renteninformationen immer drin, hast du bestimmt (vor dem Renten-Antrag) auch schon mal bekommen. :Gruebeln:

Bei uns hat das damit sehr nahe übereingestimmt, die reale EM-Rente wird natürlich erst ausgerechnet wenn du jetzt dem Vergleich zugestimmt hast, das geht dann meist relativ schnell ... mein Vergleich wurde damals im April vorgeschlagen und im Juli bekam ich bereits die Rentenbescheide von der DRV, die erste Rente kam dann ab September auf das Konto.

Zwei Monate brauchen die immer um dann die Abrechnungen zu erledigen, darum wird eine Nachzahlung "vorerst" nicht ausgezahlt ...

Nimm das an kann ich dir nur raten, damit du endlich mal zur Ruhe kommen kannst und um die Verlängerung solltest du dir wirklich keine Gedanken machen, das dürfte in deinem Falle auch nur "Formsache" werden, zumindest bei der ersten Verlängerung ... es gab hier schon einige Fälle mit so langer Rückwirkung nach einem Vergleich, da wurde IMMER verlängert wenn die erste Befristung abgelaufen war ... :lesen: :ic_up:

Jedenfalls freue ich mich so gute Nachrichten von dir zu lesen ... :umarm: :Bussi:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von Manderley » Fr 29. Jan 2016, 17:58

Liebe DOMA (und liebe @lle),

vielen Dank für Deine Nachricht und ja, ich tendiere ebenfalls sehr dazu, dem Vergleich zuzustimmen. Schon auch deshalb, weil ich dann meinen guten Willen zu einer gütlichen Einigung gezeigt habe, egal, wie "biestig" sich die DRV dann evtl. doch noch zeigen mag ...

Übrigens war wohl für die Entscheidung des Richters zu dem Vergleich vom letzten Gutachten (psychiatrisch-neurologisch) abhängig.

Das wegen meiner Schmerzsymptomatik vom Gericht zunächst angeordnete GA (Ende Juli letzten Jahres, rein orthopädisch) hatte noch von "unerklärlich" und "vollschichtig leistungs- und wegefähig (!)" gesprochen. Jedoch legte der Ortho-GA dem Gericht wenigstens zu Ende seiner Ausführungen nahe, noch ein psy-neur. Gutachten einzuholen.

Das fand Mitte Dez. letzten Jahres statt, datiert bereits 4 Tage später fix&fertig und wurde ans Gericht eingesandt. Wenn das nicht vorbildlich ist ...

Von dem GA des Psy-Neur. hatte ich mir indes nach Absolvierung "gar nichts" erhofft, weil es meiner Ansicht nach total mies gelaufen war. Z.B. wurde gleich mal ein EEG gemacht (wusste ich nicht, dass das ansteht, musste ich vorher noch nie im Leben und hab am ganzen Leib geschlottert vor Angst). Auch fand ich das Gespräch grottenschlecht, da waren Fragen dabei *kopfschüttel*. (Aber das wäre eine gaaaanz andere Geschiiiiichteeeeee... u. A. stehen in dem GA Fakten drinnen, bei denen mir nichtmal bewusst ist, dass diese Untersuchungen überhaupt stattgefunden haben sollen, z. B. Augenhintergrund, Hörprobe, tz - das werd doch hoffentlich auch ich gewesen sein, die dort war?).

All das hat sich aber nun im Nachhinein als komplette Fehleinschätzung meinerseits erwiesen. Sogar wurde mir "glaubhaft nicht wegefähig" attestiert *staunlach*, gibt doch noch Krähen, die anderen Krähen eins aufs Auge geben (nicht nur dem zweiten Ortho, sondern auch der ersten Psy-GA vom 27.03.14).


Doppeloma hat geschrieben: Mein Anwalt meinte, dass es wenig Sinn ergibt für mich das Verfahren weiter zu führen (also den Vergleich komplett abzulehnen), denn es könnte dann noch unbestimmte Zeit dauern bis der Richter das dann als Urteil entscheiden wird und das muss nicht unbedingt "günstiger" für mich ausfallen, bis dahin gibt es dann natürlich immer noch keine Rente.
Siehst und diesen Rat oder diese Aussage erhoffe ich mir halt von meiner Anwältin auch, bislang steht ja in der Mail nur "teilen Sie mir mit, ob Sie mit dem Vergleich einverstanden sind". Das find ich halt schon ein bissel dürr. Aber wahrscheinlich geht sie davon aus, dass mir klar ist, dass ich jetzt schon überglücklich sein muss ... :cool: Oder sie gab der RA-Fachangestellten einen Wink, es mir zuzusenden und diese hat das "Anschreiben" eigenständig knappstneutral gefasst ... naja, ich werds noch erfahren, ist ja noch bisschen Zeit, bis die Entscheidung dem Gericht mitgeteilt sein muss (Mitte Februar).
dass sich der Teilzeit-Arbeitsmarkt in der kurzen Zeit so bedeutend ändern wird und somit wird die erste Verlängerung auch kein besonderes Problem darstellen.
So war es dann auch, ich hatte auch nur noch knapp ein Jahr in die Zukunft aber die Verlängerung ging ganz schnell und ohne neues Theater durch ...
Ja, das steht jetzt schon inständig zu hoffen ... aber "first things first und step by step" *oooommmmm* über diese Brücke werde ich mir Gedanken machen und gehen, wenn ich davor stehe und nicht schon, wenn ich mal irgendwo auf den Globus schaue ...
hattest du danach kein Einkommen mehr (Jobcenter ?)
Nein, dort hatte ich mich nach Ablauf von ALG1 nicht mehr angemeldet, weil ich ALG2 sowieso nicht bekommen hätte (mehrere Lebensversicherungen, Auto usw., mehrere Kredite, die ich unter H4 nicht mehr hätte prolongiert bekommen, Rentenverfahren in der Schwebe liest sich für eine Bank halt wesentlich besser).

Außerdem hatte ich eine meiner LV schon auflösen müssen, als mir MItte 2012 widerrechtlich (wie sich hinterher zeigte) das KG gestrichen worden war. Von diesem "Ersparten" habe ich dann mit meinem Sohn gelebt (bis Nachzahlung KK kam in 11/13) und auch dann wieder, bis nach Klage endlich (09/14) die Nachzahlung ALG1 von der AfA kam.

Die durch Schnellverkauf meiner LV erlittenen Verluste ersetzt mir natürlich aber niemand mehr, auch nicht der nachträgliche Erhalt der EM-Rente. Andererseits gut, dass ich überhaupt irgendwas zum Veräußern hatte, sonst hätten wir das alles gar nicht "gepackt".

Nach Ablauf des ALG1 mich "wegen nix" von AfA/JC "drangsalieren" zu lassen, habe ich mir nicht angetan. Womöglich vergeblich zahllose Bewerbungen schreiben zu müssen, das hätte ich nervlich gar nicht geschafft, etwaige Vorstellungsgespräche schon körperlich nicht ... KK habe ich dann schweren Herzens privat einbezahlt. Wenigstens ließ man sich dort drauf ein, mich vorläufig mit dem Geringstsatz zu veranlagen. Aber nun bekäme ja die KK die Beiträge seit 12/2013 rückwirkend und später laufend von der DRV. Somit gehe ich eigentlich davon aus, dass ich meine "Eigenleistung" unabhängig davon auch privat zurückerstattet erhalte, denn sonst wären ja die Monate 15.09.2014 bis zur ersten regulären Rentenzahlung bei der KK doppelt bezahlt.
das hängt natürlich von der Höhe der Rente ab die du nun zu erwarten hast, kennst du denn den Betrag noch nicht, auch nicht "so ungefähr", das steht doch in den Renteninformationen immer drin, hast du bestimmt (vor dem Renten-Antrag) auch schon mal bekommen
.

Nein, weiß ich nicht, weil doch mein gesamter Aktenordner KK/DRV im Kellerbüro einem Rohrbruch zum Opfer gefallen war (hatte ich vor Ur-zei-ten schonmal erzählt) und mir die DRV freundlicherweise verweigerte eine solche Renteninfo (es hätte mir ja auch eine "ältere" genügt) zuzusenden, dies sei nach Einreichung eines Rentenantrags nicht mehr üblich/erlaubt/möglich, was auch immer ...

Was lernen wir daraus? Zumindestens seinem Nachwuchs und auch allen anderen Menschen um sich herum immer zu raten, sämtliche Dokumente nach Möglichkeit zu scannen (weil man so vertrauliche Unterlagen ja eher nicht "fremd" zu einem Dienstleister außer Haus geben möchte) und diese Daten regelmäßig aktualisiert auf einem oder sogar mehreren Datenträgern gleichzeitig gesichert aufzubewahren (Minitresor daheim, Bankschließfach o. Ä.).
Zwei Monate brauchen die immer um dann die Abrechnungen zu erledigen, darum wird eine Nachzahlung "vorerst" nicht ausgezahlt ...
Dass die Verklüngelungsberechnung Zeit in Anspruch nimmt, ist für mich verständlich und auf diese Verzögerung kommts nun wirklich auch nicht mehr an.

Andererseits finde ich, müsste es "logischerweise" so sein, dass der nächstfällige Monatsbetrag so-fort zu Ende des folgenden Monats zur Auszahlung kommt, wenn der Vergleich gültig wird, denn dieser Auszahlbetrag wird sich ja nicht ändern (wenn Du sagst, der hätte eh schon auf meiner letzten Renteninfo gestanden ...). Finde ich allerhand, dass die "laufende Rente" monatelang mit der "Nachzahlung" zusammen innerhalb "eines Topfes" auf dem "DRV-Herd" rumsimmern darf.
Jedenfalls freue ich mich, so gute Nachrichten von dir zu lesen ...
Ja, so ganz heimlich innendrin lächle ich auch schon ein bisschen, aber NOCH ist das EMRn-Vergleichs-Ei weder von der DRV gelegt (Zustimmung) noch in trockene Tücher gehüllt (Rentenbescheid da) - noch kann auch alles in den Brunnen fallen (man wird halt in den Leidensjahren arg vorsichtig, skeptisch, misstrauisch usw.).

Habt alle nochmals vielen Dank für Geduld, Zeit und Mühe, die Ihr bei meinem damaligen Erstanlauf hier im Forum schon für mich aufgewendet habt.

Und insbesondere auch dafür, dass ich jetzt ohne Harm und Vorwürfe wegen meines abrupten Fernbleibens erneut so freundlich und hilfsbereit aufgenommen worden bin.

Liebe Grüße

Manderley

P. S.
Ne Super-Formulierung aus dem Freu-GA muss ich Euch aber doch noch mitschicken, über die hab ich beim wiederholten Lesen des GA echt schon Tränen gelacht ... 8ung:

Ohne unmittelbare Gesundheitsgefährdung sind nur noch leichte körperliche und geistige Frauenarbeiten zumutbar. :groehl:
Morgen werde ich mich ändern, gestern wollte ich es heute schon [Christine Busta]
(hm, aber vielleicht überleg ich das vorher doch besser nochmal gründlichst ...)

royan
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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von royan » Fr 29. Jan 2016, 19:49

Manderley hat geschrieben:Ne Super-Formulierung aus dem Freu-GA muss ich Euch aber doch noch mitschicken, über die hab ich beim wiederholten Lesen des GA echt schon Tränen gelacht ... 8ung:

Ohne unmittelbare Gesundheitsgefährdung sind nur noch leichte körperliche und geistige Frauenarbeiten zumutbar. :groehl:
Da wüsste ich doch gern, was leichte geistigen Frauenarbeiten sind :icon_e_wink:

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