Vergleich angeboten!

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Doppeloma
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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 25. Feb 2016, 18:40

Hallo Manderley, :smile:
Grundsätzlich sollte "man" doch meinen dürfen, dass seit Unterbreitung des Vergleichsvorschlages durch das SG Mitte Januar AUCH die DRV bis zum Stichtag 15.02.2016 genügend (Bedenk- und Administrations-) Zeit gehabt haben sollte, zumindestens die Zustimmung auf den Weg gebracht zu haben.
Mische mal so "von der Seite dazwischen", denn meine EM-Rente kam ja damals auch per Vergleich zu Stande.

Allerdings bekam (nach den gerichtlichen GA) die DRV bereits vom Gericht / vom Richter die "Anordnung" SELBER einen akzeptablen Vorschlag zu machen, das machen die ja nicht, weil sie "freiwillig" selbst irgendwas "einsehen" würden ...
An diesen eigenen Vorschlag haben die sich dann zu halten, da gibt es keine konkreten "Vorschläge" vom Richter und dann "dürfen die sich dazu noch wieder äußern", ob ihnen das gefällt ... :Verwirrt: :Hilfe:

Man wartet bei Gericht eigentlich NUR noch auf DEINE (schriftliche) Zustimmung ... so verstehe ich das jedenfalls im Moment ...
:lesen: :lesen: :lesen:

Habe nicht alle Einzelheiten nachgelesen, nur soviel verstanden, dass der Draht zum Anwalt bei dir offenbar auch ziemlich "gestört" ist und du (eigentlich) befürchtest nun könnte das scheitern mit dem Vergleich, wegen Fristversäumnissen.
Ich habe das hier zu spät gelesen (weil du dich nicht mit einem / in einem eigenen Thema dazu gemeldet hast), aber du bist NICHT auf die Informationen deines Anwaltes angewiesen wenn da NIX kommt.

Du hast als Klägerin durchaus das Recht eigene Erkundigungen bei Gericht zu deinem laufenden Verfahren einzuholen, zudem musste ICH auch meinem Anwalt ein Schriftstück (für das Gericht) unterschreiben, dass ICH diesen Vorschlag / Vergleich annehmen werde ... :lesen: :lesen: :lesen:

Wenn dein Anwalt offenbar unfähig ist /war die nötigen Schritte für diese Erklärung einzuleiten, dann solltest du dich selbst DIREKT an das Gericht wenden und die Angelegenheit für dich klären, dann wirst du auch sehr bald Bescheid wissen zum Endergebnis.

Ich wusste zunächst auch nur, dass ich teilweise EM-Rente ohne Befristung bekommen kann (lt. Vergleichsvorschlag) und darauf dann die "Arbeitsmarktrente" (volle EM-Rente befristet) gepackt wird, das ganze für fast 2 Jahre rückwirkend.
Mein Anwalt hat noch im Gegenzug die Volle EM-Rente direkt unbefristet verlangt (denn die GA hatten bereits den Antragszeitpunkt gesehen, eventuell schon die Reha davor) aber darauf hatte sich die DRV dann noch nicht eingelassen, also habe ich das erste Angebot akzeptiert.

In der Regel KANN die DRV davon dann nicht mehr abweichen aber der Kläger muss sich natürlich (über Anwalt oder eben notfalls direkt) klar dazu äußern, ob er den Vergleich so akzeptieren wird oder nicht, damit wird das Gerichts-Verfahren dann (ohne Urteil) abgeschlossen (du nimmst die Klage zurück, damit die DRV da "sauber raus kommt"), aber so ist das nun mal bei einem Vergleich.

Das Gericht bestätigt diese Regelung / Einigung dann und da komm dann auch die DRV NICHT mehr raus, du selbst kannst aber auch keinen Widerspruch mehr einlegen, gegen diese grundsätzliche Regelung, nur wenn dann in den Berechnungen (später im Bescheid) was falsch wäre.

Danach geht eigentlich alles weitere recht schnell, die DRV erstellt den Bescheid und dann ist der Fall (bei Befristung) vorerst abgeschlossen.

Also warte nicht länger, sondern teile dem Gericht unter deinem Aktenzeichen (schriftlich / nachweislich) selber mit, dass du den Vergleichsvorschlag vom XX annehmen möchtest und man Informationen zum weiteren Vorgehen zukünftig auch DIR persönlich zukommen lassen soll.

Ob du deine Anwältin dann gleich in die Wüste schicken willst ( Mandat entziehen) musst du selber wissen ... für dieses Verfahren brauchst du dann keinen Anwalt mehr ... :jaa: :cool: :applaus:
DU bist die Klägerin und dein Anwalt soll dich eigentlich unterstützen und entlasten, wenn der das nicht tut, dann musst und darfst du dich jederzeit SELBER an das Gericht wenden, es ist DEIN Verfahren, der Anwalt ist nur dein "Gehilfe" und nicht dein "Vormund" ...

Mein Verfahren war nach der Annahme des Vergleiches recht schnell beendet, ich bekam dann auch zügig die Bescheide von der DRV zur EM-Rente und ab wann nun gezahlt wird usw., das weitere Vorgehen der DRV ist dann wieder direkt mit denen zu klären, der Vergleich ist einfach wie gerichtlich beschlossen umzusetzen, dazu gibt es dann NICHTS mehr mit der DRV zu diskutieren.

Trau dich und VIEL ERFOLG ... :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Manderley
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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von Manderley » Do 25. Feb 2016, 22:37

Liebe Doppeloma,

bei mir war es so, dass nicht der Richter die DRV aufgefordert hat, einen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten, sondern

das Sozialgericht (gez. Richter XY) schrieb (nach vorheriger Schilderung der Sachlage) wie folgt:


Zur einvernehmlichen Beilegung des Rechtsstreits schlage ich den Beteiligten daher folgenden Vergleich vor:

1.
Die Beklagte gewährt der Klägerin Rente wegen voller Erwerbsminderung für die Zeit vom 01.12.2013 - 30.11.2016.
2.
Die Beklagte erstattet der Klägerin die Hälfte ihrer außergerichtlichen Kosten.
3.
Die Beteiligten erklären den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt.

Bitte teilen Sie binnen vier Wochen mit, ob Sie mit diesem Kompromiss einverstanden sind.


Ob ein solcher direkt vom Richter beiden Parteien unterbreiteter "Vorschlag" (für die DRV) dem entspricht, was Du mit "Anordnung" bezeichnet hast, kann ich leider nicht beurteilen.

Fristende war am 15.02.2016. Diesem Vergleich HABE ICH über den Anwalt FRISTGERECHT ZUGESTIMMT. Diese meine Zustimmung MUSS also dem Gericht seit 15.02.2016 schriftlich vorliegen.

Jedoch weiß meine Anwältin und damit leider auch ich seit eben jenem 15.02. NICHT, ob die DRV zugestimmt hat.

Deshalb wollte ich an Euch die Frage gestellt haben, ob das "normal" ist, dass
nach nunmehr 8 Arbeitstagen bzw. 10 Kalendertagen das Gericht meiner Anwältin noch keine Info übermittelt hat, die wenigstens beinhaltet, wie es um die Zustimmung der DRV steht und dass direkt von dort eine "Anerkenntnis" folgt ODER ABER, dass die DRV den Vergleich abgelehnt hat (ggf. mit welcher Begründung bzw. weiteren "Einlassungen") und wie dann die weitere Vorgehensweise ist, Prozess läuft weiter? Stellungnahmen meinerseits? Läuft auf ein zu fällendes Urteil hinaus? usw.

Dass diese Schreiben der DRV (falls zugestimmt) bezüglich Anerkenntnis (bzw. vor- und nachgelagerte Berechnungen) noch dauern können, verstehe ich.
Doppeloma hat geschrieben:Du hast als Klägerin durchaus das Recht eigene Erkundigungen bei Gericht zu deinem laufenden Verfahren einzuholen
Das möchte ich lieber vermeiden, da es
1. bei Gericht bestimmt keinen guten Eindruck hinterlässt, wenn ich nun plötzlich selbst agiere bzw. drängle und
2. meine Anwältin von Anfang an dazu geraten hat, keinerlei Schritte "hinter ihrem Rücken" mit irgendwelchen Institutionen zu unternehmen.

Habe ja mit dieser RA bereits den Rechtsstreit mit der KK (gewonnen) und der AfA (für mich sehr positiver Vergleich) durchgezogen. Im Grunde bin ich schon sehr mit ihr zufrieden.

Lediglich mit der Erreichbarkeit bzw. Abstimmungs"gesprächen" ist es immer schwierig. Durch meine sehr schmerzhafte Gehbehinderung verkehre ich mit der RA ja ausschließlich mailish bzw. telefonisch, habe sie in den ganzen nun über 3 Jahren nur einmal bei der mündlichen Verhandlung am SG gegen die AfA für ca. 1 Std. persönlich getroffen (im Wartebereich und während der Verhandlung).

Was man so im Internet liest, ist sie eine recht "prominente" und erfolgreiche Anwältin für Sozialrecht in Deutschland und entsprechend "ausgelastet". Sie als Fachfrau wertet wohl viele meiner laienhaften Fragen und Bedenken und Hinweise als für den Verfahrensverlauf nicht wirklich wichtig, da sowieso gesetzlich festgeschrieben ... sie überblickt das alles natürlich von ganz anderer Warte als ich mit meinen Kleinkrämeransichten". Sie versteht da wohl meine "geistigen Nöte" nicht so wirklich, da ich vermutlich als absolute Laiin Winz-Dinge zu bedenken gebe, die sie als Crack bereits mental abgehakt hat.

Allerbesten Dank und viele Grüße - Manderley
Morgen werde ich mich ändern, gestern wollte ich es heute schon [Christine Busta]
(hm, aber vielleicht überleg ich das vorher doch besser nochmal gründlichst ...)

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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von royan » Fr 26. Feb 2016, 14:14

Liebe Manderley,

das Du vom Gericht noch keine Nachricht erhalten hast, ob die DRV dem Vergleich zugestimmt hat, kann am mehreren Faktoren liegen. :grinser:

Zum einen: die DRV hat sich noch nicht erklärt oder die DRV hat dem Vergleich zugestimmt und der Brief ist auch beim Gericht eingegangen, ,der zuständige Richter aber grad erkrankt/im Urlaub und die weitere Vorgehensweise erfolgt erst nach der AU bzw. dem Urlaub (erst bei Erkrankungen, die nachweislich über vier Wochen dauern werden, wird die Akte dann möglicherweise durch einen anderen Richter weiterbearbeitet).

Auf alle Fälle geht so ein Brief erst mal in der Poststelle ein, wird dann an das zuständige Sachgebiet weitergegeben, dann der Urkundsbeamtin vorgelegt, die den dann dem Richter vorlegt, der angibt, was weiter passieren soll. Der gibt dann z.B. die Anweisung, diesen Brief in Kopie an Deine Anwältin weiterzuleiten, d.h. er muss mit entsprechendem Stempel und Schreiben versehen, fertig gemacht werden, kommt wieder in die Poststelle und wird dann verschickt. :grinser:

So was kann allein schon eine Woche in Anspruch nehmen, aber so ist das Procedere am Gericht nun mal. :jaa:

Also bleib stark und positiv - Du wirst die Anerkennung durch die DRV bald in Händen halten. :ic_up:

LG
Royan :umarm:

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Manderley
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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von Manderley » Fr 26. Feb 2016, 15:40

Liebste aller lieben Royan-innen *lach*

danke für Deine so detaillierte Beschreibung der "langsamen Mühlen", die hoffentlich dann aber auch "trefflich FEIN (für mich) mahlen" werden *seufz*

Eine Fallunterscheidung hast Du - psychologisch sehr klug - in Deinem Geschäftsfluss-Diagramm aber nicht erwähnt ... nämlich die, dass die DRV die "gütliche Einigung" ab-ge-lehnt hat ... hihi, siehste, hab ich Dich er-tappt!

Wenn halt alles doch in die Binsen geht, beantrage ich bei Goscinny/Uderzo einfach den Passierschein "A38" ( siehe auch hier https://www.youtube.com/watch?v=lIiUR2gV0xk ). Und JA-HAA, ich habe heute einen unglaublichaberwahren migränefreien Tag!

in den Amtsstuben wird jetzt eh schon der fette Gummibaum gepflegt (demselben sei es von Herzen gegönnt) und die Alibi-Aktentasche liegt zum sekündlich herbeigesehten Aufbruch bereit ...

Werde auch versuchen, das Wochenende halbwegs in "Ruhe" zu verbringen ... ab Montag dann "auf ein Neues" mit Weiterwartenbangenhoffen ...

<3lichst - Manderley
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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von Manderley » Fr 4. Mär 2016, 17:31

tja - und schon ist eine weitere Woche ohne jegliche Info um ...
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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von royan » Sa 5. Mär 2016, 19:24

Die Warterei ist schrecklich, aber im Moment ist alles - leider - immer noch im zeitlichen Rahmen. :troesten:

Bleib stark und positiv, es wird sicher nicht mehr lange dauern. :jaa:

LG
Royan :umarm:

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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von Manderley » Mo 7. Mär 2016, 18:48

Hallo,

heute hatte ich erneut beim Anwalt nachgefragt, ob "was" vorliegt - wie es sich im Moment darstellt, hat die DRV dem vom Richter vorgeschlagenen Vergleich nicht zugestimmt.

SONDERN:

hat die DRV einen eigenen Vergleichsvorschlag eingereicht (nicht zur Frist 15.02., sondern erst am 01.03.), der allerdings wohl "bessere Kondition" umfasst als der vom Richter vorgeschlagene - nun VERSTEH ich gar nichts mehr ..

Die DRV schlägt nun MEHR vor als "verlangt", nämlich das komplette Widerspruchsverfahren komplett zu bezahlen und (wie vom SG vorgeschlagen) das Klageverfahren hälftig ...

Habe WIEDER zugestimmt und um EILT gebeten, nachdem sich die DRV mit ihrer Äußerung zum richterlichen Vergleichsvorschlag über VIERZEHN Tage mehr Zeit gelassen hatte als anberaumt ...

Aber ... im Grunde glaub ich, ich hab sie, die volle EM-Rente bis 30.11.2016 - kann mich, da die DRV durch ihr eigenes Vergleichsangebot wieder rausgezögert hat - noch nicht wirklich freuen, ich warte damit noch, bis ich "ECHTES PAPIER" von der DRV in der Hand hab, mit Bescheid, Berechnungen usw. ALLEM ... und schiebe jetzt schon wieder Panik vor dem Verlängerungsantrag, der in in 3 - 4 Monaten fällig sein wird ...

Nach der Mail vom Anwalt glatt wieder Migränehirnschuss gekriegt und muss mich hinlegen ...

Lieben Gruß - Manderley
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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von royan » Mo 7. Mär 2016, 20:23

Ja, so kennt man sie, unsere Freunde von der DRV. :teufel:

Aber es ist doch schon mal gut, dass sie endlich was gemacht haben - und wenn das DRV-Angebot sogar besser ist, als das vom Richter vorgeschlagene, ist das doch prima. Den entsprechenden Bescheid hältst Du bestimmt bald in Händen (zeitlich denke ich, vermutlich aber erst nach Ostern). :ic_up: :jaa:

Der Verlängerungsantrag wird sicherlich keine großen Schwierigkeiten machen, den kannst Du ca. 5 Monate vor Ablauf stellen - also, wenn die Rente zum 30.11.2016 ausläuft, dann ca. im Juli. Und die DRV wird Dir dann wohl keine Probleme bereiten, die wissen ganz genau, dass gerade bei SG-Prozessen nicht innerhalb von drei Monaten eine 100 % Verbesserung zu erwarten ist. :grinser: :icon_e_wink:

Dass Dich die Migräne wieder quält, tut mir leid. Gute Besserung. :Bussi:

LG
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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von Manderley » Di 5. Apr 2016, 11:27

Liebe @lle,

nur mal zur Zwischeninfo - seit Annahme des "zweiten" Vergleichs sind nun wieder fast vier Wochen vergangen. "Nach Ostern" ist es auch.

Dennoch - bislang nichts von der DRV. Telefonische Nachfrage dort (Stelle für Widersprüche, Sozialgerichtsverfahren usw. in Berlin) erbrachte ... NICHTS bzw. die lapidare Auskunft, das sogenannte "Arbeits-Team" täte derzeit, was sein Name schon sagt, nämlich: die Angelegenheit BEARBEITEN.

Rückerstattung der privat einbezahlten Krankenkassenbeiträge kann natürlich erst erfolgen, wenn das Arbeitsteam der DRV gearbeitet hat ...

Steuererstattung vom Finanzamt lässt auch seit Monaten auf sich warten ...

So viel dazu ... Ausführungen zu meinem "sonstigen Zustand" erübrigen sich damit quasi ..

Liebe Grüße
Manderley
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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von royan » Mi 6. Apr 2016, 11:05

Liebe Manderley,

auch das ist - leider - immer noch im zeitlichen Rahmen. :Gruebeln: Den Weg bei Gericht hatte ich Dir ja schon mal beschrieben. Vermutlich ist die Annahme des Vergleichs durch Deinen Anwalt vor Ostern an die DRV weitergegeben worden (Dein Anwalt hat die Annahme ja in der Woche um den 07.03.2016 erklärt).

Bei der DRV ist es im Widerspruchsverfahren ja so, dass die Angelegenheit dem Widerspruchsausschuss vorgelegt wird, der dann entscheidet bzw. in Deinem Fall den angebotenen Vergleich noch einmal "absegnet" (das ist nur eine Formalität, da die DRV diesen Vergleich selbst angeboten hat, ist die Zustimmung sicher). Dieser Widerspruchsausschuss tagt nach meinen Infos aber nur einmal im Monat (ich glaube am Anfang), ich schätze mal, der ist mit dem "Arbeits-Team" gemeint.

Hat der Widerspruchsausschuss dann seine Zustimmung gegeben, geht das zurück an den zuständigen Sachbearbeiter, der erstellt den Bescheid, dieser geht dann an den Vorgesetzten zur Unterschrift und erst danach auf den Weg zu Dir bzw. zu Deinem Anwalt, der Dich dann informiert. Ich schätze mal, alles zusammen wird sicherlich noch ungefähr drei Wochen brauchen. :Gruebeln:

Ich drück Dir die Daumen, dass es schneller geht. :ic_up:

LG
Royan :umarm:

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