Vergleich angeboten!

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Eishockey
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Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von Eishockey » Mi 18. Jun 2014, 18:10

Mir wurde heute ein vergleich angeboten,Volle EU Rente ab 1.9.2014 bis 31.12.2015.WSoll dem Gericht mitteilen ob ich dem Vergleich zustimme,Was meint ihr??
Die halbe Rente wird aufgehoben.Neue Rente an 1,09.2014.Bedeutet das da neue Rente auch die 40Euro bei Neurenten mehr?Habe 6Wochen Zeit mich zu
entscheiden.LG Nicky

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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 18. Jun 2014, 22:33

Hallo Eishockey, :smile:
Mir wurde heute ein vergleich angeboten,Volle EU Rente ab 1.9.2014 bis 31.12.2015.WSoll dem Gericht mitteilen ob ich dem Vergleich zustimme,Was meint ihr??
Bin gerade nicht so auf dem Laufenden, bekommst du jetzt schon die halbe Rente und ab 01.09. wird dann zur Vollen umgewandelt ... ODER ... :confused: :Gruebeln:
Die halbe Rente wird aufgehoben.Neue Rente an 1,09.2014.Bedeutet das da neue Rente auch die 40Euro bei Neurenten mehr?Habe 6Wochen Zeit mich zu
entscheiden.LG Nicky
Wenn die halbe Rente schon gezahlt wird bis dahin ... handelt es sich eventuell um die volle "Arbeitsmarktrente" (weil befristet), da werden natürlich nicht zwei Renten gleichzeitig gezahlt, sondern nur die höhere ... verstehe das gerade noch nicht so ganz ... :confused: :confused: :confused:

Wenn du aktuell schon (die halbe) Rente bekommst, dann gelten die alten Bedingungen weiter, durch die "Erweiterung" auf die volle Rente ändert sich ja der ursprüngliche Beginn der (halben) Rente nicht in die Zukunft ... falls ich was falsch verstehe, dann bitte korrigieren ... :Gruebeln:

Welche Wahl hast du denn sonst, außer den Vergleich anzunehmen, mir blieb eigentlich damals nichts anderes übrig, wenn ich endlich mal Ruhe haben wollte ... :confused:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von Eishockey » Do 19. Jun 2014, 09:31

Hallo Doppeloma!Die halbe Rente erhalte ich schon 2 Jahre(Wegen Berufsunfähigkeit nach dem alten Gesetz da vor 61 geboren)Bin jetzt62.Die Beklagte erkennt
volle Erwerbsminderung auf Zeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom1.09.2014bis 31.12.2015 an anstelle der bisherrigen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse der Klägerin.Die Rente wir auf Zeit geleistet da Sie von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig ist.bzw. es nicht unwahrscheinlich ist,dass die Erwerbsminderung behoben werden kann.LG Nicky

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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von maday » Do 19. Jun 2014, 10:54

Du bist Bestandsrentner und damit tritt auch bei Änderung der Rentenart das neue Rentenrecht nicht in Kraft.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 19. Jun 2014, 22:46

Hallo Eishockey, :smile:
volle Erwerbsminderung auf Zeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom1.09.2014bis 31.12.2015 an anstelle der bisherrigen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse der Klägerin.Die Rente wir auf Zeit geleistet da Sie von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig ist.bzw. es nicht unwahrscheinlich ist,dass die Erwerbsminderung behoben werden kann.
Hervorhebung von Doppeloma ...

danke für den Nachtrag, da kann ich @maday nur zustimmen und meine Vermutung, dass dir jetzt eine "Arbeitsmarktrente" zugebilligt wird auf Zeit, weil sich die Lage (Verschlossenheit des Teilzeit-Arbeitsmarktes für dich aktuell) ja mal wieder "bessern" könnte, hast du damit auch bestätigt ...

Es gibt wohl keine Alternative, wenn du die reguläre (alte) BU-Rente bisher schon bezogen hast, ist das "besondere Angebot" dabei, die Zuerkennung der (vollen) Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt ... denn die gibt es zu BU-Rente üblicherweise nicht als Erweiterung.

Daneben soll man ja (meist) sogar noch Vollzeit (also 6 und mehr Stunden) eine andere (geringer bezahlte) Tätigkeit am "allgemeinen Arbeitsmarkt" ausüben können ... und die DRV-BU-Rente soll nur den Einkommensverlust ausgleichen, den man bei ungelernten Tätigkeiten normalerweise dann in Kauf nehmen muss.

Es handelt sich aber insgesamt NICHT um eine komplette Erstbewilligung von EM-Rente und daher gelten die Regelungen ab dem 01.07.2014 auch für dich nicht, die BU-Rente beruht ja bereits auf den Berechnungen für eine Rente bei "teilweiser EM" = 50% der vollen EM-Rente vom Betrag her ... das wird einfach nur "verdoppelt", eine Neuberechnung dazu wird es ansonsten nicht geben ...

Die BU-Rente wird eingestellt und die volle "Arbeitsmarktrente" wird gezahlt ab September 2014, dazu bekommst du zwar einen Extra-Bescheid , das gilt aber nicht als "Neuberentung" ... zusätzlich kämen nur die "Mütter-Rente" (für Kinder die vor 1992 geboren wurden, falls du Kinder in dem Alter hast) und die laufende Renten-Anpassung ab dem 01.07. zum Tragen, das bekommen auch alle Bestandsrentner ...

Trotzdem solltest du den Vergleich akzeptieren, die Verlängerungen gehen dann meist problemlos durch, weil sich die Lage am Arbeitsmarkt vermutlich auch bis 12/2015 nicht bedeutend bessern wird ... meine "Arbeitsmarktrente" (auch per Vergleich am Gericht), wurde dann direkt bis zum Eintritt in die reguläre Altersrente verlängert ...

Plötzlich ging das ganz einfach, was man am Gericht noch abgelehnt hatte ... :Gruebeln: :teufel:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von Eishockey » Fr 20. Jun 2014, 08:40

Liebe Doppeloma!Herzlichen Dank ,jetzt verstehe auch ich es.LG Nicky

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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von Gänseblümchen » Mo 29. Dez 2014, 16:57

Herzlichen Glückwunsch auch nochmal verspätet von mir. Ich habe am 23. Dezember auch einen Vergleich angeboten bekommen nach mehr als zwei Jahren. Habe angenommen..
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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von Eishockey » Mi 31. Dez 2014, 17:23

Es freut mich für Dich,wieder einer der nach Kampf positives erreicht hat.Guten Rutsch und viel Glück für 2015 LG Nicky

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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von Gänseblümchen » Fr 2. Jan 2015, 10:15

Hat mir auch langsam echt gereicht. Ich hatte leider das Pech, dass mein Anwalt zunächst sehr viel für mich getan hat. Die letzten Angelegenheiten hab ich quasi für ihn gemacht. Aber ich war wirklich kurz davor aufzugeben. Vorallem, nachdem sie bei mir am 1. Dezember Schuilddrüsen-Krebs gefunden haben, der nun im Januar operiert wird..da war ich völlig platt..und am 23. Dezember krieg ich plötzlich die gute Nachricht... :smile:
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Re: Vergleich angeboten!

Ungelesener Beitrag von Manderley » Do 28. Jan 2016, 14:28

Liebe @lle,

war lange nicht hier, kämpfte mit meiner Anwältin zusammen vor mich hin ...

Nach Klage beim Sozialgericht und insgesamt 4 Gutachten erhalte ich nun die Nachricht, dass das Sozialgericht einen Vergleich vorschlägt. Das Gericht schreibt:

Streitig ist ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung

Nach den Angaben des Sachverständigen Dr. XY ist das zeitliche Leistungsvemögen der Klägerin derzeit auf drei bis unter sechs Stunden täglich beschränkt. Wegen der sog. Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes folgt daraus ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung. Da diese Rente nicht "unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage" besteht, kann sie nur befristet gleistet werden (vgl. § 102 Abs. 2 S. 5 SGB VI). Außerdem hält es der Sachverständige Dr. XY für möglich, dass sich bei adäquater Therapie der Gesundheitszustand noch einmal bessern wird. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn (§ 105 Abs. 2 S. 2 SGB VI).

Vor diesem Hintergrund hielte ich hier einen Kompromiss für sinnvoll, wonach die Klägerin ab dem Anragsmonat Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält - allerdings zunächst einmal nur für drei Jahre.

Zur einvernehmlichen Beilegung des Rechtsstreits schlage ich den Beteiligten daher folgenden Vergleich vor:

1.
Die Beklagte gewährt der Klägerin Rente wegen voller Erwerbsminderung für die Zeit vom 01.12.2013 - 30.11.2016.
2.
Die Beklagte erstattet der Klägerin die Hälfte ihrer außergerichtlichen Kosten.
3.
Die Beteiligten erklären den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt.

Bitte teilen Sie binnen vier Wochen mit, ob Sie mit diesem Kompromiss einverstanden sind.


Leider kann ich die Anwältin derzeit nicht erreichen (wurde nur ohne weiteren Kommentar per Mail gebeten, mitzuteilen, ob ich zustimme), und es ist mir nicht klar, was das nun eigentlich bedeutet.

Wird/kann sich die DRV der Empfehlung des Richters eigentlich nur noch anschließen oder ist zu befürchten, dass die "weiter ablehnen"?

Der im Vergleich genannte Beginn der EM-Rente (01.12.2013) liegt vor dem "eigentlichen" Datum der Antragstellung (16.12.2013), ist das ein Fehler oder kann das Gericht das auch so "beschließen"?

Die drei gewährten Jahre sind ja im November 2016 schon wieder um - diese Jahre habe ich mit Kämpfen um Krankengeld, ALG1 (beides hatte ich auch erst Jahre zu spät in Vergleichen erstreiten müssen) und natürlich die EM-Rente "verbracht". Mir graut schon davor, dass in wenigen Monaten vier ... oder fünf ??? schon wieder alles von vorne losgeht.

Wäre lieb von Euch, wenn mir irgendjemand was zu Obigem sagen könnte ...

Dankeschön schon im Voraus

Manderley
Morgen werde ich mich ändern, gestern wollte ich es heute schon [Christine Busta]
(hm, aber vielleicht überleg ich das vorher doch besser nochmal gründlichst ...)

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