Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

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Mine
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Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » Sa 31. Mai 2014, 08:22

Hallo Ihr lieben,

Im Sommer letzten Jahres habe ich mit Hilfe meines RA Klage gegen die RV erhoben.

Vor einer Woche bekam ich Post von meinem Anwalt. Dieser Brief versetzte mir so einen Schock! Ich kann es kaum in Worte fassen.

Das SG sieht keinen Anlass dafür einen GA zu beauftragen. Meine Befunde sprechen nicht für eine Verschlechterung meines Gesundheitszustandes! Der Fall ist jetzt sitzungsreif und wird in der nächsten Zeit terminiert.

Ich bin echt vom Glauben abgefallen!

Die Befunde, die das SG in Kopie mitgesandt hat, sind veraltet. Aus den Jahren 2012 und 2013. lediglich die Berichte von meinem HA und SA sind aktuell. Der Bericht des Neurologen und des HNO-Arztes sind nicht aktuell. Den HNO-Bericht habe ich direkt an das SG versandt, nachdem mir der Arzt mitteilte, dass er dem SG schon geantwortet hat, bevor ich jetzt wieder bei ihm auftauchte. Es ist eine deutliche Verschlechterung meines Hörvermögens eingetreten und ich muss nun Hörgeräte tragen.

Desweiteren war ich vor ca. 3 Wochen beim Neurologen, da ich an unklarem nächtlichen Harnverlustes litt. Der Neurologe forderte einige Röntgenbefunde an. Diese Sache ist noch nicht geklärt, weil der Arzt nun in Urlaub ist.

Nun zu meiner Frage. Ist Euch sowas auch schon passiert, dass das SG so handelt? Wie habt Ihr darauf reagiert?

Mein RA hat vorab schon an das SG geschrieben, in dem er kundtut, dass er dieses bis aufs Äußerste kritisiert. Mir berichtete er aber direkt, dass er trotz dieses Schreibens auf keine positive Nachricht seitens des SG denkt.

Vielmehr soll ich mir jetzt überlegen, einen eigenen GA zu beauftragen. Wie seht Ihr das? Das wird doch sowieso wegen Befangenheit abgeschmettert!

Ich bin fix und alle und weiß beim besten Willen nicht, wie es weitergehen soll. Das ganze Verfahren macht mich kaputt! Ich kann nicht mehr! Ich weiß nicht, ob ich das alles weiter durchstehen kann.

Ich danke Euch schon mal vorab für Eure Tipps und Ratschläge.

Viele liebe Grüße
Mine

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Sa 31. Mai 2014, 20:27

Hallo Mine,

schön, dass Du uns Deine Sorgen u Probleme mitteilst.....auch wenn der Anlass leider traurig ist. Leider leider kommt da so vieles an Problemen / Fragen ect
zusammen.... das man Hilfe benötigt ! :koepfchen:
quote="Mine[/b]"

Im Sommer letzten Jahres habe ich mit Hilfe meines RA Klage gegen die RV erhoben.
So im Schnitt dauert eine Klage viele Jahre... Leider braucht man da viel mehr als Geduld ....
Gut, dass Du den Schritt der Klage gegen die DRV gegangen bist - nur wer sich " zur Wehr setzt " - kann gewinnen... :icon_e_wink:
Das SG sieht keinen Anlass dafür einen GA zu beauftragen. Meine Befunde sprechen nicht für eine Verschlechterung meines Gesundheitszustandes! Der Fall ist jetzt sitzungsreif und wird in der nächsten Zeit terminiert.
Deine Befunde sprechen nicht für eine Verschlechterung :confused: :Gruebeln: Was stand den in den Ärztl. Befundberichtsanfragen für die DRV ? Und auch in den Arztberichten ?
Wie sehen das denn Deine behand. Ärzte mit der " Verschlechterung " ??
Ich bin echt vom Glauben abgefallen!
Das kann ich gut nachvollziehen - das bin ich auch mehrmals !!!
Aber bitte gebe nicht auf ! :Sturkopf:
Die Befunde, die das SG in Kopie mitgesandt hat, sind veraltet. Aus den Jahren 2012 und 2013. lediglich die Berichte von meinem HA und SA sind aktuell. Der Bericht des Neurologen und des HNO-Arztes sind nicht aktuell. Den HNO-Bericht habe ich direkt an das SG versandt, nachdem mir der Arzt mitteilte, dass er dem SG schon geantwortet hat,
Na so " alt " sind Befunde von 2012/13 ja auch wieder nicht :Verwirrt: - Ich hatte auch nicht nur aktuelle Befunde eingereicht - da waren auch " alte " dabei.... Wenn diese aussagefähig sind - :smile:
Desweiteren war ich vor ca. 3 Wochen beim Neurologen, da ich an unklarem nächtlichen Harnverlustes litt. Der Neurologe forderte einige Röntgenbefunde an. Diese Sache ist noch nicht geklärt, weil der Arzt nun in Urlaub ist.
Diese Befunde wenn " aussagefähig "- kannst Du über Deinen RA dem SG " nachreichen " - dann haben sie " ganz aktuelle " Befunde ! :amen:
Mir berichtete er aber direkt, dass er trotz dieses Schreibens auf keine positive Nachricht seitens des SG denkt.
:confused: Kann Dein RA denn Deine gesundheitliche Situation bzw Deine Erkrankungen einschätzen ??
Wichtig ist - dass Deine beh. ( Fach )-Ärzte hinter Dir und Deiner EMR- stehen und Dich unterstützen.... :jaa:
Vielmehr soll ich mir jetzt überlegen, einen eigenen GA zu beauftragen. Wie seht Ihr das? Das wird doch sowieso wegen Befangenheit abgeschmettert!
Ist es nicht so - dass bevor man ein § 109´er GA in Auftrag geben kann - zuerst alle " Instanzen " durchlaufen sein müssen ?
Also dann wenn das SG - Deine Klage " abweisen " würde .... ?
Sollte ich da " falsch " liegen - bitte um Berichtigung - DANKE !

Ich bin fix und alle und weiß beim besten Willen nicht, wie es weitergehen soll. Das ganze Verfahren macht mich kaputt! Ich kann nicht mehr! Ich weiß nicht, ob ich das alles weiter durchstehen kann.
Das ist sehr gut nachvollziehbar @ MIne :koepfchen: - die meisten User hier können ein :pfeif: davon singen - Ich war auch sehr oft ganz nahe daran - die ganze Tortur mit DRV, GA und Co " einzustellen " und mich wieder ( wie auch immer ) in die Arbeit zu schleppen.... :Heiss: :traurig:
Heute bin ich froh, dass ich mich nicht " ganz kleinmachen " lies von DRV und sonstigen Institutionen.

Mit Hilfe des K-o-R - Forums - wirst auch sicher Du " durchhalten " - entscheiden musst natürlich letztendlich Du allein - :umarm:

Viel Kraft u Glück
wünscht Dir mit
lieben Grüssen Engelchen 22
Krank-ohne-Rente.de - gemeinsam sind wir stark - !!!
Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
Jeder Mensch braucht einen Engel...

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » So 1. Jun 2014, 01:27

Hallo Engelchen,

Ich bin froh, wieder hier zu sein :jaa: .

Wieder habe ich eine schlaflose Nacht vor mir :Verwirrt: . Dann werde ich Dir jetzt mal antworten. Leider klappt es mit dem Zitieren nicht, da ich mit IPad schreibe :icon_e_wink: .

Die Anlagen vom SG waren zum Teil die Befunde, die auch damals die RV bekommen hat. Es waren aber auch aktuelle Berichte von meinen Ärzten dabei. Warum eine Verschlechterung meiner Gesundheit vorliegen muss, um eine Klage anzugehen, wäre mir neu :Wut: !

Ich (und auch meine Ärzte) bin der Meinung, dass ich genug gesundheitliche Probleme habe! Ich bin ständig in Behandlung, das kann man ja anhand der neueren Befunde ersehen.

Allerdings hat mein SA in seinen Bericht an das SG geschrieben, dass mein Gesundheitszustand jetzt konstant ist. Ich bekomme morphiumähnliche Präparate und Antidepressiva. Auf diese Tabletten bin ich angewiesen. Und dauerhafte physikalische Therapie bekomme ich auch! Hm, also ein Dauerrezept für KG'en habe ich nicht! So, das SG sagt jetzt mit diesem Schreiben, das mein Gesundheitszustand sich nicht verschlechtert hat.

Für mich bedeutet das, dass das SG genau der Meinung ist, wie die RV! Nur durch eine Verschlechterung würde ich noch die Klage durchbekommen. Das verstehe ich nicht. Warum reichen meine Erkrankungen und Einschränkungen nicht aus für das SG? Ich dachte, das SG muss neutral sein! Für mich sieht es leider nicht so aus,

Mit meinen Ärzten habe ich noch nicht gesprochen, da ich dieses Schreiben erst Mitte dieser Woche bekommen hatte. Am Montag habe ich Termin beim HA und ich rufe den Anwalt an.

Der Anwalt meint, dass die Klage nach jetzigem Stand nach Aktenlage abgewiesen wird. Deshalb riet er mir, einen GA zu beauftragen. Das Geld müsste ich halt vorschießen. Wenn ich dann gewinnen sollte, würde ich das Geld wieder bekommen.

Dass mein RA meine gesundheitliche Situation einschätzen kann, wage ich zu bezweifeln und genau das ist mein Problem an der ganzen Sache. Er kann nur reden, wie alleine das Verfahren rundum abläuft, aber wie es in mir aussieht, kann er nicht beurteilen! Aber so geht's uns ja allen, stimmt's ?

So, ich hoffe, ich habe Dir erstmal neue Auskünfte zukommen lassen und hoffe, dass Du mir weitere Denkanstöße und Tipps und natürlich auch :koepfchen: gibst :umarm: . Danke.

Ich wünsche Euch allen eine ruhige erholsame Nacht.

Viele liebe Grüße

Mine

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 1. Jun 2014, 18:19

Hallo,

mir ging es ähnlich.....das SG soll neutral sein...

nun ja...(ich denke mir meinen Teil)...nach unglaublich vielen Gutachten, die von erwerbsgemindert unter 3 Stunden, bis zur vollen Erwerbsfähigkeit reichen...hat dann das SG selber Gutachter beauftragt..auch hier die unterschiedlichen Wahrnehmungen der ärzte..

der Richter hat dann einen dieser Gutachter als seinen "Vertrauensgutachter" ernannt..(vermute ich zumindest)...und jedes Gutachten, was ich beibrachte, oder wo ich aufgrund des SG wieder hin mußte, wurde diesem Gutachter vorgelegt....der war dann das Zünglein an der Waage..

nur: dieser Gutachterliebling vom Gericht ist Chefarzt einer Klinik, die von der DRV belegt wird....der ist nie und nimmer neutral...!!

jedes Gutachten hat der wieder anders dargelegt und, wie sagt mein Anwalt: dieser Gutachter arbeitet schon jahrzehntelang mit dem Gericht zusammen und die Richter vertrauen ihm voll...toll..da hat man keine Chance...

meine Rente ist nun nach 4 Jahren endgültig abgelehnt worden....in die Revision gehe ich nicht...da ich jetzt 59 Jahre alt bin, einen Schwerbehinderungausweis, GDB 50, auf Dauer habe...und somit mit 60 Jahren und 9 mOnaten in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte gehen kann...d.h. ich warte jetzt noch diese 18 Monate ab und dann stelle ich den Rentenantrag auf die Schwerbehindertenaltersrente...und dann müssen sie zahlen..ob sie wollen oder nicht...und ich hoffe, ich werde mindestens so alt wie meine Mutter..dann zahlen sie fast so lange Rente, wie ich Beiträge eingezahlt habe...

sie wollen es nicht anders....

man müßte diesem Richter und diesem Gutachter das Handwerk legen..aber mein Anwalt ist zu jung..der will es sich nicht mit dem Gericht verderben..er hat ja schließlich auch noch X andere Fälle bei diesem Gericht....es ist ungerecht..aber nicht zu ändern..
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » Do 19. Jun 2014, 09:19

Hallo Ihr lieben,

Puh, ich weiß nicht, wie es weiter geht.

Mein RA hat mir gestern gemailt, dass das SG überhaupt nicht auf unsere Kritik geantwortet hat! Das ist ja mal auch ne ganz feine Art und Weise!

Die RV hat sich dem Gericht über nochmal geäußert, dass an ihrem Standpunkt sich nichts geändert hat. Ich soll eine Multimodale Schmerztherapie machen!

Bloß, was ist dann mit dem Klageverfahren? Ich mache ja alles mit, aber was ist, wenn diese Therapie auch nichts bringt!

Ich habe letztens ein Upright-MRT von HWS und LWS mit Funktionsröntgen der HWS auf meine Kosten machen lassen.

Das Ergebnis ist, dass ich noch einen BV in der HWS habe. Desweiteren besteht in der HWS eine Instabilität. In der LWS sind Protrusionen und Arthrose über den operierten Wirbeln. Ich habe arge Probleme mit meiner WS. Die neuesten Befunde werde ich noch mit einem Neurochirurgen besprechen müssen. Und das alles reicht nicht aus um mir eine EM-Rente zu bewilligen? Dazu fällt mir nichts mehr ein!

Was soll da eine Multimodale Schmerztherapie bewirken?

Die neuesten Befunde werden demnächst von meinem RA dem SG übersandt. Er meint außerdem, dass ich einen GA auf meine Kosten beauftragen müsste.

Ich verstehe die Welt nicht mehr. Bitte helft mir, was soll oder kann ich jetzt noch machen?

Viele liebe Grüße
Mine

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » Di 24. Jun 2014, 07:35

Huhu,

schade, dass keiner einen Rat für mich hat.

Dann versuche ich es nochmal mit einer anderen Frage:

Die RV meint ja, dass ich eine Multimodale Schmerztherapie machen soll.

Ich werde das nun mit meinem HA besprechen.

Wie sieht es dann mit dem Klageverfahren aus? So eine Therapie kann sich ja über mehrere Wochen hinziehen. Was ist dann mit der Klage? Ruht das Verfahren für die Zeit?

Hat jemand von Euch sowas schon mal gemacht?

Ich bin für jede Antwort dankbar.

Viele liebe Grüße
Mine

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 24. Jun 2014, 10:45

Hallo

eine mulitmodale Schmerztherapie geht (nach meiner Erfahrung) nur stationäre und bis zu 15 Tagen...danach kann man erkennen, ob eine Besserung eingetreten ist.

oder...du suchst einen Facharzt für Schmerzmedizin auf und der stellt dich auf Opiate ein....wenn dann eine Besserung eintritt...Glückwunsch....
LG
Vrori

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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » Di 24. Jun 2014, 11:16

Hallo vrori,

Einen Schmerzarzt habe ich schon. Ich bekomme Palexia 200 mg.

Er empfiehlt auch eine MS.

Durch das Palexia sind meine Nervenschmerzen fast weg, aber die anderen Schmerzen und Beeinträchtigungen halt nicht.

Liebe Grüße
Mine

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » Mo 18. Aug 2014, 07:58

Hallo Ihr lieben,

Ich wollte mal kurz berichten, wie der Stand der Dinge momentan ist.

Das SG hat nach den letzten Befunden nun doch einen orthopädischen GA beauftragt. Der Termin ist nun am 01.09.

Mit meinen letzten Befunden bin ich in der Schön-Klinik inHH-Eilbek gewesen.

Der Chefarzt hat mich untersucht und sich die Bilder angeschaut. OP steht zur Zeit nicht an. Ich soll noch ein CT der HWS machen lassen und PRT.

Er riet mir nun auch erstmal eine MMST zu machen.

Ich bin immer noch auf der Suche nach einer geeigneten Klinik, die diese Multimodale Schmerztherapie anbietet.

Ich bin sehr aufgeregt, was den Termin beim GA angeht. Das könnt Ihr ja alle nachvollziehen. Ich hoffe so sehr, das dieser GA meinen Zustand richtig einschätzt und mich wenigstens für 2 Jahre aus dem Berufsleben nimmt. Damit ich endlich mal zur Ruhe kommen kann und mich um meine Gesundheit kümmern kann.

Die Fragen, die es beim GA-Termin zu klären gibt sind folgende:

- Welche Gesundheitsstörungen schränken das LV der Kl. in welcher Weise und in welchem Ausmaß seit Jan. 2012 ein?

- Welche regelmäßige Arbeitsbelastung - in Stunden ausgedrückt - war und ist der Klägerin zumutbar?

- Sind weitere Einschränkungen bei dieser Arbeitsbelastung erforderlich und aus welchen Gesundheitsstörungen folgen diese jeweils?

- Kann die Klägerin tägl. viermal Gehstrecken von mind. 500 Metern in jeweils weniger als 20 Min. zurücklegen und zweimal öffentl. Verkehrsmittel in den Hauptverkehrszeiten benutzen?

- Ist es unwahrscheinlich, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann?

- Ist zur Feststellung des LV ein weiteres GA erforderlich z. B. neurologisch/psychiatrisch?

Kennt Ihr auch diese Form der Fragenstellung?

Mich würde es sehr interressieren, wie es bei Euch beim GA-Termin verlaufen ist.

Ich danke Euch schon mal für die Antworten.

Für Tipps und Anregungen bin ich sehr dankbar.

Viele liebe Grüße
Mine

agnes
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von agnes » Mo 18. Aug 2014, 08:55

Hallo Mine

Jetzt hat das SG doch reagiert und ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Die Fragen sind die üblichen und typischen, die zur Klärung des Sachverhalts grundsätzlich im Vordergrund stehen.

Sollte der GA der Meinung am Ende sein, dass es nicht nur körperliche sondern auch psychische Begleitsymptome zu beurteilen gilt, wird er dem SG fairerweise mitteilen, dass das durch ein psychiatrisches Fachgutachten zu beurteilen bleibt.

Ich persönlich hatte das Glück, dass das psychiatrische Gutachten alle Vorgutachten auf neuro-orthopädischem Gebiet zunächst zerpflückte und den psychisch hinzugekommenen Anteil mit den körperlichen Erkrankungen zusammenfassend einband.

Eine MMST hatte ich im gleichen Jahr der Begutachtung ein halbes Jahr vorher schon hinter mir, sodass die SG-Gutachter aus dem Klinikbericht auch mit ersehen konnten, wie diese Fachklinik urteilte.
Da man in der Klinik nicht nur physio- und ergotherapeutisch sondern gezielt auch psychotherapeutisch arbeitet, waren alle gesundheitlich relevanten Spektren abgeklärt und für die Folgegutachten durchs SG auch als richtungsweisend einzubinden.

Die OP-Indikation liegt ja noch nicht dringend vor, weitere Diagnostik sollte auch erst immer noch erfolgen und nicht zu schnell operiert werden. Vor einer OP würde ich das auf jedenfall mit der MMST in Angriff nehmen.


Warum denkst du zur Zeit nur in einem Zeitrahmen von zwei Jahren?
Bist du der Meinung, dass dein Gesundheitszustand danach stabilisiert sei?

Ich würde mich mit einer solch prognostisch eigenen Äußerung/Meinung bei dem GA aber zurückhalten und nicht verlauten lassen, dass ich mir zwei Jahre Ruhe wünsche um dabei zu genesen.

Lasse das mal auf dich zukommen und sieh zu, dass du nur die Fragen beantwortet bekommst, die er dir stellen wird. Mehr muss man nicht plaudern, sei lieber mit unnötigen Informationen zurückhaltend.
Da dir die Fragestellung des SG bekannt ist, kannst du dir schon gut gewählte Antworten gedanklich zurechtlegen.

Viel Erfolg und einen lieben Gruß :umarm: agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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