Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

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Doppeloma
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 20. Sep 2014, 22:16

Hallo Mine, :koepfchen:

kann mich der Analyse von @agnes nur voll anschließen, jedenfalls wenn es sich hier um eine rein orthopädische Begutachtung gehandelt hat ... da zählen eben nur bildgebende "Beweise" und Befunde, das musste der Dopa damals (im ersten Verfahren) auch lernen, die Schmerzproblematik wurde dann (leider) auch völlig außer acht gelassen.

Allerdings lagen von ihm schon umfangreiche Berichte mehrerer multimodaler Klinik-Aufenthalte vor, es war /ist für uns bis heute nicht nachvollziehbar, dass der gerichtlich beauftragte (rein orthopädische) GA das auch beurteilen und für irrelevant halten durfte, die gerichtliche Entscheidung betreffend ... der Richter hat das dann auch nicht weiter hinterfragt, "er sei ja auch kein Arzt" ... :Ohnmacht:

Im Gegensatz zum Ablauf deiner Begutachtung, wurde auch schon während der Untersuchung Vieles als "rein subjektiv" abgewiegelt und sein Fazit war letztlich, dass der Dopa nur mehr Schmerzmittel in höherer Dosierung :ic_down: :Ohnmacht: nehmen braucht, dann habe er auch keine "unzumutbaren" Schmerzen mehr ...

Trotzdem ist mir da noch eine kleine Ergänzung aufgefallen ...
Zu 3: Die Tätigkeiten sind zu begrenzen auf leichte körperliche Arbeiten in wechselnden Körperhaltungen, wobei unter objektiven Gesichtspunkten ein Wechsel der Körperhaltung in etwa einstündigen Abständen ausreichend ist. Auszuschließen sind das Heben und Tragen mittelschwerer und schwerer Lasten, Tätigkeiten in WS-Zwangshaltungen, längere einseitige Tätigkeiten im Gehen, Stehen oder auch im Sitzen, Tätigkeiten unter mehr als nur geringer Witterungsexposition, Tätigkeiten unter erhöhtem Zeitdruck.
Die Frage stellt sich doch in welchem konkreten Arbeitsbereich ein solcher (regelmäßiger) Haltungswechsel möglich sein soll ... irgendwie erfordert doch JEDE Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens eine "längere einseitige Körperhaltung", aus den GA-Richtlinien kenne ich den Hinweis, dass es eine Arbeit "mit ständigem Wechsel" der Körperhaltungen im realen Arbeitsleben nicht gibt und daher mindestens EINE Körperhaltung überwiegend möglich sein MUSS.

Sonst entspricht das Leistungsvermögen eben insgesamt nicht den Erfordernissen "unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes", Dopas GA hat ja dann auch entschieden, dass er zwar möglichst oft die Haltung wechseln sollte :glotzen: , aber überwiegend eine sitzende Tätigkeit (das bedeutet bis zu 90 % der Arbeitszeit) Vollzeit ausüben könne.

Was schon merkwürdig anmutet wenn der GA bereits einleitend geschrieben hatte, dass der Proband während der Begutachtung (ca. 90 Minuten Dauer) mehrfach aufgestanden und im Raum umhergegangen ist, weil er NICHT mehr sitzen konnte ... das war bis dahin übrigens auch schon mehrfach von anderen Ärzten (u.A. seinem behandelnden Orthopäden) bestätigt worden ... :Verwirrt: :Hilfe:

Der GA machte sogar "Vorschläge" welche Arbeiten der Dopa noch so ausführen könnte (aus seiner Sicht), das ging von "Klebe- und Montage-Arbeiten" bis zum "Reinigen von Maschinen", Spielzeugmaschinen vermutlich denn er sollte sich ja nicht bücken, keine Arme ständig hochheben müssen und auch keinerlei "Zwangshaltungen" ausgesetzt sein, natürlich auch keinem Lärm (wegen der Schwerhörigkeit) und keinen Witterungsbedingungen (Nässe /Feuchte/Kälte), besonders auch keinem Stress /Leistungs- und Zeitdruck ... naja, kommt ja alles nicht so häufig vor, in der aktuellen Arbeitswelt " wo man nach Bedarf die Körperhaltung wechseln kann" ...

Nun wäre ja mal interessant welche Tätigkeitsfelder sich dir so öffnen mit diesen Vorgaben /Einschränkungen ... es genügt ja nicht ganz, dass GA meinen wir könnten noch (sehr eingeschränkt aber Vollzeit) was arbeiten, was es so in der Art am Arbeitsmarkt überhaupt nicht real gibt ... da ist die DRV durchaus auch irgendwann in der Pflicht solche Tätigkeiten konkret zu benennen, die es auch tatsächlich am aktuellen Arbeitsmarkt (in ausreichender Anzahl !!!) geben würde.

Es geht nicht darum, dass die auch tatsächlich freie Stellen haben sondern nur um die Klärung des zumutbaren Berufsfeldes /Tätigkeitsfeldes überhaupt, die Fantasie-Jobs der DRV gibt es nämlich oft am realen /aktuellen Arbeitsmarkt gar nicht "unter den üblichen Bedingungen"... es dürfen keine "Schonarbeitsplätze" benannt werden, die es nur ausnahmsweise und in geringer Anzahl gibt (wie den berühmten Pförtner an der Nebenpforte), der Pförtner (Schichtdienst/Arbeit oft auch im Freien bei jedem Wetter/oft Pakete schleppen/regelmäßige Rundgänge/ oft viel Treppen steigen müssen usw.) taugt dafür inzwischen nämlich nicht mehr und die Telefonistin (Telefonhörer halten kann man noch im Liegen :glotzen: ) sitzt fast permanent (kann auch nicht oft aufstehen oder gar mal öfter umhergehen) heutzutage im Dauerstress am PC und Kundentelefon, arbeitet meist auch im Schichtdienst ... :Heiss:

Die machen sich das immer sehr leicht (und die DRV schließt sich da dann gerne an), man kann noch Vollzeit arbeiten und der Rest (wo denn eigentlich, als WAS ???) interessiert die gar nicht mehr, dafür ist ja dann (angeblich) die AfA zuständig ... die wissen das aber auch nicht bei solchen Einschränkungen, was man da noch machen könnte "unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes" und genau das ist auch ein wichtiger Punkt, der nur zu gerne (leider auch von Gerichten und deren GA) außer Acht gelassen wird. :Verwirrt: :Hilfe:
Zu 4: Die Klägerin kann täglich viermal Gehstrecken von mindestens 500 Meter in jeweils weniger als 20 Min. in zumutbarer Weise zurücklegen und dabei zweimal öffentliche Verkehrsmittel während der Hauptverkehrszeit benutzen.
Ob du dazu auch psychisch in der Lage bist, könnte nur ein Psychiater begutachten, wie hat er denn die Wegefähigkeit geklärt bei dir ... das wird leider auch oft einfach behauptet ohne, dass es je bewiesen/geprüft/wenigstens erfragt wurde ... wenn man selbst weniger angibt (weil es leider so ist), dann ist das später trotzdem auch "alles in Ordnung" ... weil der Proband ja sowieso meist etwas "übertreibt" ... :pfeif: :Ohnmacht:
Zu 5: Angesichts der Chronizität des Beschwerdebildes ist es unwahrscheinlich, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann.
Das verstehe ich nicht, ich denke es gibt keine Minderung der Erwerbsfähigkeit, du kannst doch 6 und mehr Stunden arbeiten, dann bist du NICHT Erwerbsgemindert ... bist du es doch, lt. dieser Aussage, dann muss er sich äußern in welcher Stufe (teilweise 3 - UNTER 6 Stunden / Voll UNTER 3 Stunden), das ist ein Widerspruch den es so eigentlich in einem GA nicht geben darf, wenn er eine Erwerbsminderung bereits ausgeschlossen hat.

Das andere sind Einschränkungen in deiner Berufsausübung, die (angeblich) ein AG berücksichtigen sollte, was der reale Arbeitsmarkt natürlich unter den "üblichen Bedingungen" auch gar nicht hergibt ...
Leider habe ich nicht die Illusion, dass der Richter das genau so sehen wird aber dein Anwalt sollte diese Fragen auf jeden Fall in eine Stellungnahme dazu einbringen, denn solche Widersprüche darf es in einem GA wo es ja gerade sehr genau um die Klärung der Erwerbsfähigkeit geht eigentlich gar nicht geben ...

Das wäre wohl ähnlich, wenn man sich Fenster anschaut um festzustellen ob die schmutzig sind und geputzt werden sollten und man "begutachtet dann, NEE die sind überhaupt nicht schmutzig aber geputzt werden könnten sie mal wieder" ... :confused: :Gruebeln: :teufel:

Lass dich nicht unterkriegen! :koepfchen: :troesten:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: :Bussi:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » So 21. Sep 2014, 06:24

Guten Morgen Doma,
schön, wieder von Dir zu lesen.
Doppeloma hat geschrieben:Allerdings lagen von ihm schon umfangreiche Berichte mehrerer multimodaler Klinik-Aufenthalte vor,
Wie hat denn der Dopa das damals gemacht? Bei mir ist es so, alle sprechen davon, aber keiner macht mal Nägel mit Köpfen. Ich meine damit, eine Einweisung in eine solche Klinik wäre doch schon mal sehr ratsam! Meine Recherchen auf diesem Gebiet sind sehr dürftig ausgefallen. Und da, wo ich dann angerufen habe, hieß es :"Führen Sie mal erstmal ein Schmerztagebuch über mind. 3 Monate. Unsere Wartezeiten betreffen 6 Monate und mehr auf einen Platz!"

Ich verstehe es nicht, ich fühle mich im Moment echt nicht in der Lage, Massen von Formularen auszufüllen. Kann ich nicht irgendwie akut in so eine Klinik?
Doppeloma hat geschrieben:Was schon merkwürdig anmutet wenn der GA bereits einleitend geschrieben hatte, dass der Proband während der Begutachtung (ca. 90 Minuten Dauer) mehrfach aufgestanden und im Raum umhergegangen ist, weil er NICHT mehr sitzen konnte ...
Auch das war bei mir der Fall. Ich habe den GA gefragt, ob ich mal aufstehen dürfte und ein bisschen im Raum umhergehen kann. Er sagte, ja selbstverständlich. Im GA ist er darauf gar nicht eingegangen. Auch während er körperlichen Untersuchung merkte er wohl, dass ich Schmerzen hatte. Er meinte dann: Fr. J. bitte sagen Sie mir, wenn irgendetwas wehtut. Ich kann ja nicht in Ihren Körper reinschauen. Auch wenn es Ihnen unangenehm ist, zu jammern. Es muss schon sein." Na ja, das tat ich dann auch. Und er sagte mir auch, dass alle Beschwerden, die ich habe, 100%ig zu meinen Befunden passt. Es ist alles nachzuvollziehen! Na toll, und im GA schreibt er, dass mein Beschwerdebild nicht zu meinen Befunden passt!
Doppeloma hat geschrieben:Nun wäre ja mal interessant welche Tätigkeitsfelder sich dir so öffnen mit diesen Vorgaben /Einschränkungen ...
Das würde mich auch mal interressieren! Zumal der HNO-GA, der von der RV beauftragt wurde, noch mehrere Einschränkungen festgestellt hat. Er stufte mich für meine Tätigkeit für 3 bis unter 6 Std. ein, aber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt natürlich für voll!

Die Einschränkungen waren (sinngemäß): Telefonverstärker, nicht überwiegend telefonieren, nicht viel Kundenkontakt und wegen dem Schwindel keine gefährlichen Tätigkeiten oder so. Den genauen Wortlaut habe ich jetzt gerade nicht zur Hand.

Zählen diese Einschränkungen jetzt im Klageverfahren nicht mehr dazu?

Ach so, auch die Reha-Klinik hatte ja noch erwähnt, dass ich keinen Springer-Platz haben dürfte. Mein AG hatte mir gesagt, wenn ich wiederkomme, könnte ich wohl nur als Springer arbeiten. Überall da, wo jemand gebraucht wird, werde ich dann eingesetzt.
Doppeloma hat geschrieben:Leider habe ich nicht die Illusion, dass der Richter das genau so sehen wird aber dein Anwalt sollte diese Fragen auf jeden Fall in eine Stellungnahme dazu einbringen, denn solche Widersprüche darf es in einem GA wo es ja gerade sehr genau um die Klärung der Erwerbsfähigkeit geht eigentlich gar nicht geben ...
Das werde ich auf jeden Fall am Montag mit ihm besprechen.
Doppeloma hat geschrieben:Ob du dazu auch psychisch in der Lage bist, könnte nur ein Psychiater begutachten, wie hat er denn die Wegefähigkeit geklärt bei dir ...
Er hat mich nur dazu befragt. Wie weit können Sie am Stück gehen? Ich berichtete ihm auch, dass mir ja mal eine MMST in Hamburg in einer Tagesklinik angeboten wurde. Leider kann ich da nicht mit dem Auto hinfahren, da ich mir weitere Strecken nicht mehr zutraue (schon gar nicht in einer fremden Umgebung). Und ein Bus von meinem Dorf aus, kann ich auch nicht nehmen, da wir nur eine Bushaltestelle im Dorf haben und die ist ca. 800 m von meinem Haus entfernt. Desweiteren kann mir ja keiner einen Sitzplatz garantieren in der Hauptverkehrszeit. Die Strecke mit dem Bus würde sicherlich über eine Stunde dauern. Das könnte ich niemals im Stehen aushalten.

Zu dieser Aussage nickte der GA und meinte, "nein das geht wirklich nicht!"
Doppeloma hat geschrieben:Das verstehe ich nicht, ich denke es gibt keine Minderung der Erwerbsfähigkeit, du kannst doch 6 und mehr Stunden arbeiten, dann bist du NICHT Erwerbsgemindert ... bist du es doch, lt. dieser Aussage, dann muss er sich äußern in welcher Stufe (teilweise 3 - UNTER 6 Stunden / Voll UNTER 3 Stunden), das ist ein Widerspruch den es so eigentlich in einem GA nicht geben darf, wenn er eine Erwerbsminderung bereits ausgeschlossen hat.
Aha, das ist ja sehr interessant. Darüber bin ich gar nicht gefallen. Klingt aber einleuchtend, wie Du es erläuterst.
Doppeloma hat geschrieben:Leider habe ich nicht die Illusion, dass der Richter das genau so sehen wird aber dein Anwalt sollte diese Fragen auf jeden Fall in eine Stellungnahme dazu einbringen, denn solche Widersprüche darf es in einem GA wo es ja gerade sehr genau um die Klärung der Erwerbsfähigkeit geht eigentlich gar nicht geben ...
Aber wie will denn der Richter diese Aussage sonst sehen?

Eins fällt mir noch ein. Ich habe den GA auf seine Hörgeräte angesprochen. Er ist sofort darauf eingegangen mit den Worten: "Ja, ich trage auch Hörgeräte. Ich hatte vor 2 Jahren einen Hörsturtz und der Piepton geht nicht mehr weg. Man wird ja ganz schön im seinem sozialen Umfeld damit eingeschränkt. Geht Ihnen das auch so? Ich gehe zu keine Veranstaltungen mehr! Ich verstehe ja eh nix, was die sagen. Sobald mehrere Menschen in einem Raum sind, kann ich den Gesprächen nicht mehr folgen"!.

Ich sagte ihm, dass es mir genau so geht. "Jetzt, wo wir beide hier in einem ruhigen Raum sitzen, dann ich mich wunderbar mit Ihnen unterhalten. Keine großartigen Nebengeräusche, kein Stimmengewirr"! "Jaaaaa, genau Fr. J. so geht es mir auch."

Ich weiß, er ist nicht der GA auf diesem Gebiet, aber er hätte das doch irgendwie in sein GA mit einbauen können, wenn er wollte. Oder sehe ich das falsch?

Ich merke, wie es mir von Tag zu Tag psychisch schlechter geht. Ich komme einfach nicht damit klar, dass mir keiner glaubt. Ich bin nicht der Typ für solche Kämpfe. Es will einfach nicht in meinen Kopf, dass die Schmerzen, die ich habe, nicht zu meinen Befunden passt! Ich verstehe es nicht.

Und wenn ich daran denke, in nächster Zeit wieder meine Arbeit aufnehmen zu müssen, dann könnte ich nur heulen. Was denken die Kollegen und Vorgesetzte bloß von mir! Die hat mal schön 2 Jahre einen auf "blau" gemacht und wir mussten ihre Arbeit mit übernehmen! Ich kann es nicht ertragen, dass sie so von mir denken werden. Und das ist doch logisch, das es so kommt! Ich habe verloren! Und nun kann ich plötzlich wieder meine Arbeit aufnehmen?

Mein HA hat stellt mir ja alle 3 Monate ein Attest für den AG aus, dass ich bis auf weiteres nicht arbeitsfähig bin, aber mindestens für 3 Monate. Das heißt im Moment für mich, dass das zuletzt ausgestellte Attest zum 01.12. ausläuft. Muss ich dann wirklich wieder am 1.12. zur Arbeit? Oder wie läuft es nach einer Rücknahme der Klage oder nach verlieren der Klage?

Danke, dass Ihr für mich da seid :Bussi:

Viele liebe Grüße
Mine

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von k@lle » So 21. Sep 2014, 12:20

liest sich genau wie bei mir....auch schon X Ga aber weder orthopädisch noch Neurologisch alleine für mich brauchbar....daher lies ich letztes 109§ Ga gleich von 3 Ga erstellen (Ortho;NeuroNPsycho) in einer Schmerzlink erstellen....(ursprünglich war auch nur der Ortho.benannt aber er machte gleich darauf aufmerksam,dass er in meinem Fall alleine nicht entscheiden kann und hatt deshalb den Vorschlag unterbreitet .dass noch gleichzeitig Neuro & Psycho mit eingebunden werden sollten)
und da wurden dann die Zusammenhänge erörtert und dann Pos.für mich entschieden...

naja DRV hat mal wieder gegen argumentiert und nun hat die Richterin eine erneute Stellungnahme der § Ga veranlasst..und dieses spricht wieder nachweislich für mich...

also kann ich nur abwarten was jetzt die Richterin daraus macht...

P.S.die Adr.der Ga kann ich dir gerne geben .....allerdings kostet so was ca.4500€ daher solltest du klären ob du die Kosten erstattet bekommst (bei mir hatte es die RS übernommen)

sr ist alles recht umfangreich ggf.kann ich dir zu allem später noch mal was ausführlicheres sagen...
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » So 21. Sep 2014, 13:35

Oh mein Gott! 4.500€ sind mal gar nicht drin bei mir :-(.

Ich hoffe so sehr, dass das SG jetzt noch einen weiteren GA beauftragt, der sich mit der Schmerzverarbeitungsstörung auskennt, aber die Chance ist wohl eher gleich Null, da das SG ja erst den orthopädischen GA nicht beauftragen wollte. Erst als ich die neuesten Upright-MRT Befunde einsandte, hatten sie Erbarmen und beauftragten den GA.

Das Upright-MRT habe ich auch schon mit 700 € selbst bezahlt. Eine RSV habe ich leider nicht. Der Anwalt muss also auch bezahlt werden. Mehr geht definitiv nicht.

K@lle, mich interressiert das natürlich sehr. Bitte schreibe mir mehr dazu, danke.

Viele liebe Grüße
Mine

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von agnes » So 21. Sep 2014, 13:42

Hallo @alle
Zu 3: Die Tätigkeiten sind zu begrenzen auf leichte körperliche Arbeiten in wechselnden Körperhaltungen, wobei unter objektiven Gesichtspunkten ein Wechsel der Körperhaltung in etwa einstündigen Abständen ausreichend ist. Auszuschließen sind das Heben und Tragen mittelschwerer und schwerer Lasten, Tätigkeiten in WS-Zwangshaltungen, längere einseitige Tätigkeiten im Gehen, Stehen oder auch im Sitzen, Tätigkeiten unter mehr als nur geringer Witterungsexposition, Tätigkeiten unter erhöhtem Zeitdruck.
Die "Minderung der Erwerbsfähigkeit" liegt resultierend in den von dem GA oben gemachten Leistungseinschränkungen und wird so bereits ein-/abgegrenzt.
Darüberhinaus liegt demnach gutachterlich festgestellt ein vollschichtiges Leistungsbild weiterhin vor, unter Berücksichtigung der oben dargestellten Einschränkungen.

Zitat Doppeloma:
Die Frage stellt sich doch in welchem konkreten Arbeitsbereich ein solcher (regelmäßiger) Haltungswechsel möglich sein soll ... irgendwie erfordert doch JEDE Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens eine "längere einseitige Körperhaltung", aus den GA-Richtlinien kenne ich den Hinweis, dass es eine Arbeit "mit ständigem Wechsel" der Körperhaltungen im realen Arbeitsleben nicht gibt und daher mindestens EINE Körperhaltung überwiegend möglich sein MUSS.
Sonst entspricht das Leistungsvermögen eben insgesamt nicht den Erfordernissen "unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes",
Die Krux dabei, die DRV kann auf jegliche (in ihren Augen egal welche und auch egal wo) zumutbare Tätigkeit verweisen, sofern kein Berufsschutz (vor 2.1.1961 geboren) aufgrund Berufsunfähigkeit besteht.

Eine Feststellung zur Berufsunfähigkeit kann ich in Mines Beitrag allerdings nicht herauslesen.
Jedoch man beachte: "Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit vollschichtig ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen."

Eine Verweistätigkeit kann ausgesprochen werden.
Denn: "Kann der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Hauptberuf gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben, ist er dennoch solange noch nicht berufsunfähig, solange er noch auf eine andere vollschichtige Tätigkeit verwiesen werden kann (Verweisungstätigkeit)."
Zur Beurteilung der Zumutbarkeit hat das Bundessozialgericht ein Mehrstufenschema entwickelt. Danach sind in der Regel solche Tätigkeiten noch zumutbar, die der gleichen Qualifikationsstufe oder der nächstniedrigeren Qualifikationsstufe entsprechen. Zu der Stufe 1 gehören ungelernte Berufe; Berufe mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren sind der Stufe 2 zuzuordnen; Berufe mit einer Ausbildung von mehr als zwei Jahren der Stufe 3; Berufe, die zusätzliche Qualifikationen oder Erfahrungen oder den erfolgreichen Besuch einer Fachschule voraussetzen gehören zur Stufe 4, ebenso wie Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion gegenüber anderen Facharbeitern, Spezialfacharbeiter, Meister und Berufe mit Fachschulqualifikation als Eingangsvoraussetzung; zur Stufe 5 gehören Berufe, die einen erfolgreichen Abschluss einer Fachhochschule oder eine zumindest gleichwertige Berufsausbildung voraussetzen; der Stufe 6 sind schließlich Berufe zuzuordnen, deren hohe Qualität regelmäßig auf einem Hochschulstudium oder einer vergleichbaren Qualifikation beruht.[5]
Quelle : http://de.m.wikipedia.org/wiki/Berufsunfähigkeit

Hinweisend wurde eine wechselnde Körperhaltung innerhalb einer Stunde, aus orthopädischer Sicht, als zumutbar angesehen!

Wie ich es bisher lese, wurde die zuletzt ausgeübte Beschäftigung weder erwähnt noch darüberhinaus dahingehend sich ausgelassen, ob man diese Tätigkeit weiter als zumutbar sieht.
Mir ist Mines zuletzt ausgeübte Tätigkeit auch nicht geläufig, es könnte sein, dass sie bereits zu den rentenrechtlich einzuschätzenden leichten Tätigkeiten gehört.

Somit erklärt sich vielleicht auch, dass man ein vollschichtiges Leistungsbild weiter, unter Berücksichtigung der üblichen Einschränkungen bei WS/BS Leiden, ansieht.

Der GA hat richtungsweisend die orthopädischen Schäden eher nach hinten verlagert und die psychosozialen Symptome in den Vordergrund gestellt und genau darin würde ich die Chance sehen, das näher gutachterlich noch einmal aufzugreifen, sofern das SG ein erneutes neuro-psychiatrisches Gutachten in Auftrag geben mag.

Wie ich es lese, wurden bereits einige Fachgebiete gutachterlich verfolgt.

Mines Anwalt sollte das aktuelle Gutachten nun aber nutzen, um den Verweis des Orthopäden auf die diagnostizierte und anzunehmende Schmerzverarbeitungsstörung noch einmal aktuell objektiv begutachten zu lassen!

Wie lange zurückliegend die Vorgutachten sind, spielt sicher eine Rolle bei der Entscheidung des SG, gleiches Fachgebiet noch einmal zu beauftragen.

Der psychosoziale Aspekt innerhalb der Fehlregulation zur Schmerzverarbeitung brachte bei mir auch den Durchbruch, nach unzähligen orthopädischen und neuroorthopädischen Gutachten.

Ich mag es vielleicht nicht ganz so paragrafengenau sehen, bin aber der Meinung, dass das SG dem Gutachten und den Vorgutachten nunmehr Folge leisten wird, zumal die Beweisführung schon einige Fachbereiche abgedeckt hat und ein anderslauterndes Ergebnis bisher nicht erfolgt zu sein scheint, als dass volle Berufsfähigkeit besteht (unter Berücksichtigung diverser üblichen Einschränkungen bei orthopädischen Schäden).

Lieben Gruß und kämpfen bis zum Schluss sagt agnes :koepfchen:
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

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Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » So 21. Sep 2014, 16:11

Ihr lieben,

ich habe jetzt mal das neuro/psychologische GA vom 28.10.12 rausgesucht.

Der GA sieht mich in der der letzten beruflichen Tätigkeit für 3 bis unter 6 Std. arbeitsfähig.
Die Dauer der Leistungsminderung wurde begrenzt bis voraussichtlich 30.10.13 (also für 1 Jahr).

Positives und negatives Leistungsbild:

Positives LB:

Körperliche Arbeitsschwere: leichte bis mittelschwere Arbeiten
Arbeitshaltung im Stehen zeitweise, im Gehen zeitweise, im Sitzen zeitweise (bei keiner Arbeitshaltung ist überwiegend angekreuzt).
Tagschicht.

Negatives LB:

Einschränkungen:

Bewegungs-/Haltungsapparat:
Zu beachten sind insbesondere Gebrauchsfähigkeit der Hände, häufiges Bücken, Ersteigen von Treppen, Leitern und Gerüsten, Heben, Tragen und Bewegen von Lasten, Gang- und Standsicherheit, Zwangshaltungen.)

Beurteilung des zeitlichen Umfanges, in dem eine Tätigkeit entsprechend dem positiven und negativen LB ausgeübt werden kann:
6 Std. und mehr

So, nach einer Pause suche ich noch das GA vom HNO raus.

Bis später.

Mine

Ach, jetzt kann ich noch hier ranhängen.

Also, jetzt das GA vom HNO vom 10.12.12

Frau J. kann als VerwAngst in einem ruhigen Raum ohne vorwiegenden Kundenkontakt und ohne vorwiegende Telefontätigkeit arbeiten. Das Telefonieren könnte durch einen Telefonverstärker technisch erleichtert werden.

Beurteilung des zeitlichen Umfanges, in dem die letzte berufliche Tätigkeit ausgeübt werden kann:

3 bis unter 6 Std.

Dauer der Leistungsminderung voraussichtlich weniger als 3 Jahre: nein

Positives LB:

Körperliche Arbeitsschwere: leichte

Arbeitshaltung im Stehen: zeitweise
im Gehen: zeitweise
im Sitzen: überwiegend
Tagschicht

Negatives LB:
da ist überall ein Kreuz gemacht worden. D. h. Einschränkungen: geistig/psychische Belastbarkeit, Sinnesorgane, Bewegungs-/Haltungsapparat, Gefährdungs- und Belastungsfaktoren.

Beschreibung des LB:

Bürotätigkeiten in ruhiger Umgebung sind möglich. Keine überwiegenden Kunden- oder Telefontätigkeit wegen Tinnitus und Schwerhörigkeit. Keine gefährlichen Tätigkeiten wg. Schwindelbeschwerden.

Beurteilung des zeitlichen Umfanges in dem eine Tätigkeit entsprechend dem positiven und negativen LB ausgeübt werden kann: 6 Stunden und mehr. Dazu hat der GA noch "Nur HNO-Bereich!" notiert.


So, das soll´s erstmal gewesen sein.

Die GA vom Neuro-psycholog. und HNO GA sind ja nun schon fast 2 Jahre her. Meint Ihr, dass ich deswegen vielleicht Chancen habe, ein erneutes GA durchzubekommen?

Viele liebe Grüße
Mine

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von k@lle » So 21. Sep 2014, 18:08

Die Krux dabei, die DRV kann auf jegliche (in ihren Augen egal welche und auch egal wo) zumutbare Tätigkeit verweisen, sofern kein Berufsschutz (vor 2.1.1961 geboren) aufgrund Berufsunfähigkeit besteht.
nu so einfach mit dem Berufsschutz ist es nicht (musste ich leider schon selbst erfahren)

denn da ist ein kleiner § (§240)eingebaut und auf den berufen sie sich...warte mal such ihn gleich...
Berufsunfähigkeit
ergänzung zum vorherigen Beitrag

Berufsunfähig im Sinne der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfanges ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufes und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können. Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind. Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit vollschichtig ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen (§ 240 Absatz 2 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches - SGB VI).
Seit 1. Januar 2001 gibt es die Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind und nur in Form der teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gemäß § 240 SGB VI.



§ 240 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

(1) Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch Versicherte, die
1.
vor dem 2. Januar 1961 geboren und
2.
berufsunfähig
sind.
(2) Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können. Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind. Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von k@lle » So 21. Sep 2014, 18:36

du bräuchtest einen Ga der alle Erkrankungen mit berücksichtigen könnte...und das war der Vorteil bei meinem letzten Ga,dass 3 Ga mit 3 Fachgebieten alles berücksichtigten und zusammen fügen konnten.Der Orthopäde musste von allein der Ortho.Sicht gegen mich entscheiden (war mir aber inzwischen klar hatte mir u.a.schon mein Ortho/Schmerzthera.erklärt (auch er macht Ga))er hatte allerdings "Dezent" auf andere Erkrankungen hingewiesen ohne dabei eigene Befunde aus anderen Fachgebieten zu stellen.

Wenn du heute in eine Schmerzlink gehst und dort eine Therapie machst wirst du auch von mehreren Fachärzten behandelt und die tauschen sich gegenseitig aus und behandeln dementsprechend

das Problem ist: vermerkt ein Ga eine Erkrankung aus einem anderen Gebiet kann dieses angezweifelt werden.

Beispiel:hatte ein Ga bei einem Schmerztherapeut (sehr anerkannt in diesem Fachgebiet) ausgebildeter Orthopäde....nun er erwähnte u.a. eine Psychische Störung (war u.a. durch GdB belegt)...und dann hieß es vorm SG es wäre ja nich sein Fachgebiet und deshalb könnte diese Befund nicht verwendet werden.
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von agnes » So 21. Sep 2014, 20:47

Hallo Kalle

Paragraf 240 sollte auch mich damals beeindrucken und gleichfalls wurde mir sogar eine Verweistätigkeit innerhalb meines Berufsbildes namentlich benannt, bei gleichzeitiger Anerkennung meiner BU! :Gruebeln:

Nur, dass ausgerechnet in dieser Verweistätigkeit meine Wiedereingliederung in der Hauptsache erfolgte und ich ärztlicherseits von dort mehrfach erneut herausgezogen wurde.

Da lief einiges nicht rund.

In der Schmerzklinik (zur ansässigen Rehaberatung wurde ich hingeleitet, obwohl sie nicht zuständig gewesen wären) nahm man sich meine Akte vor und erklärte mir, dass ich über den Tisch gezogen würde.

Da es eine multimodale Therapie war, wurde ein orthopädischer, neurologischer, logopädischer, physio- und psychotherapeutischer Status erhoben und der Befundbericht ausführlich erstellt.

Mein Anwalt hat sich um alles gekümmert und auch den kleinen Paragrafen und sämtliche Fußangeln, die man als Ablehnungsgrund verwandte und versuchte einzubauen, näher beleuchtet. :jaa:

Dem SG wurden von seiner Seite drei Varianten dargeboten, warum eine EMR in meinem Fall zum Tragen kam und anzuerkennen sei.


Mines vorherige GA lauten berufsbezogen zwar auf ein Leistungsbild für 3 - unter 6 Std. jedoch für den allgemeinen Arbeitsmarkt wurde bereits auch dort auf ein vollschichtiges Leistungsbild verwiesen.

Berufsschutz liegt wohl keiner vor, zumal auch im Vorgutachten ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit als weiter fortführbar eingeschätzt wurde, unter Zuhilfenahme von technischen Hilfsmitteln (auf HNO-Seite) und einer speziellen Arbeitsplatzzuweisung.

Das Berufsbild einer Verwaltungsangestellten wird man rentenrechtlich ihr als leichte Tätigkeit zusprechen und wenn ihr Arbeitgeber der DRV signalisiert, dass man ihr einen leidensgerechten Arbeitsplatz bieten kann, dann ... :Heiss:

Ja Mine, wenn die Vor-GA bereits 2 Jahre alt sind, solltest du auch das anwaltlich anmerken lassen und versuchen ein aktuelles (vor allem ein neuro-psychiatrisches) zu erwirken.

Ich sehe wirklich darin die Chance, wenn du einen objektiven GA bekommst, über die Diagnose "fehlregulierte Schmerzverarbeitungsstörung" das Blatt neu aufzurollen und voran zu kommen.

Eine Schmerztherapie unbedingt so schnell es geht erwirken, auch wenn das zunächst mit viel Formulararbeit zu tun hat ... ohne Mitwirkung kommst du nicht voran. :Verwirrt:

Es bringt dich ja nicht weiter, immer wieder Auflagen zu bekommen, wenn nichts davon erfolgt wird man auf dem jetzigen Stand weiter beurteilen.

So bleibst du auf dem jetzigen Befundstand und das privat bezahlte Upright MRT bringt dich nicht weit, da orthopädisch laut GA keine EM rentenrechtlich damit zu erwirken ist.

Lieben Gruß sendet agnes :umarm:
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 22. Sep 2014, 00:46

Hallo Mine, :Bussi:

ich klau mal gerade zunächst bei @agnes, denn damit hat sie schon zusammengefasst was ich auch zu deiner Frage nur schreiben kann ...
Eine Schmerztherapie unbedingt so schnell es geht erwirken, auch wenn das zunächst mit viel Formulararbeit zu tun hat ... ohne Mitwirkung kommst du nicht voran. :Verwirrt:
du fragst oben wie das beim Dopa dann gelaufen ist mit der multimodalen Klinik, es ist korrekt, dass diese Kliniken sehr lange Wartezeiten haben, das war auch beim Dopa damals nicht anders.

Er war zunächst in einer anderen Klinik, eher psychosomatisch /psychiatrisch /neurologisch orientiert, die aber bei uns in der Gegend auch sehr viel mit schmerzgeplagten Patienten arbeitet, dort hat ihn seine Schmerztherapeutin eingewiesen und es dauerte nicht ganz so lange bis er dort auch aufgenommen wurde.
Zunächst war das auch "ein rotes Tuch" für ihn, zumal er sich eigentlich psychisch immer (noch oder schon wieder ???) recht stabil gefühlt hat, im Vergleich mit meinen zeitweisen Zuständen war er das auch aus meiner Laiensicht, die Ärztin meinte aber es könne hilfreich sein, dass er sich dort mal komplett untersuchen lässt auch für den laufenden Rentenantrag.

Wie lange es damals bis zum ersten Termin bei der Schmerzärztin gedauert hat, das weiß ich leider nicht mehr (hier am neuen Wohnort ging das recht schnell, obwohl es hier nur diese eine Spezialistin dafür gibt) aber Schmerzfragebogen (mehrere Seiten) und regelmäßig Schmerztagebuch führen gehört nun mal dazu, es ist ja nicht "objektiv" messbar, wie du deine Schmerzen empfindest kannst du nur selber (subjektiv) beschreiben, ebenso wie und ob sich das (z.B. durch die Medikation) verändert.

Seine damalige Schmerztherapeutin hatte auch medizinisch "enge" Beziehungen zu dieser Klinik, darum gelang es ihr den Dopa zu überzeugen und eine zügige Akut-Einweisung durchzusetzen, auch bei der KK, denn die meinten zunächst, das sei alles ambulant und in der Nähe zu regeln ... wollten also die Klinik-Kosten nicht übernehmen (müssen).

Einige Zeit später kümmerte sie sich auch darum. dass er in eine sehr anerkannte multimodale, spezielle Schmerzklinik kam, wo sich immerhin 5 verschiedene Fachrichtungen mit seinen gesamten Gesundheitsproblemen befasst haben (in 3 Wochen Aufenthaltsdauer), denn er hatte ja zusätzlich auch mit den Problemen durch den Infarkt/hohen Blutdruck zu kämpfen, was manche Medikamente schon ausgeschlossen hat.

Zu der Zeit lief bereits das Gerichtsverfahren zum 1. Renten-Antrag und sie hat wirklich enorm DRUCK gemacht, damit er nach 6 Wochen und nicht erst (wie zunächst von der Klinik geplant) nach 6 Monaten aufgenommen wird.
In beiden Kliniken wurde von den verschiedenen beteiligten Fachärzten ein sehr klarer Entlassungsbericht geschrieben, der eigentlich auch bei DRV und / oder wenigstens bei Gericht hätte anerkannt werden müssen, denn es wurde bestätigt, dass er nicht mehr Erwerbsfähig ist und auch eine Besserung nicht mehr zu erwarten sei.

Dort wurden ja auch alle noch möglichen Behandlungsmethoden (Schmerzpumpe z.B.) beraten/besprochen, Medikamente verändert und "ausgetestet", sogar diese Spritzen direkt in den Rücken unter Röntgenbeobachtung (weiß gerade nicht mehr wie die heißen) hat er noch einmal über sich ergehen lassen, aber die Wirkung war gleich NULL ... als "Belohnung" für diese Quälerei ... auch psychologische Betreuung erfolgte dort, in einer Weise, die auch der Dopa für sich gut annehmen konnte.

So eine Spritzen-Langzeit -Therapie hatte er bereits einmal ambulant durchgeführt (einige Zeit nach der 2. BS-OP), da hat das zunächst ganz gut geholfen, er ist dann sogar noch eine Zeit lang wieder arbeiten gegangen ... es ist ja nicht so, dass er nicht wollte ... aber man konnte ihm in dieser Klinik auch nicht mehr ernsthaft weiterhelfen und so stand das dann auch erneut sehr klar in dem Bericht ...

Leider durfte das alles dann vom gerichtlichen Orthopäden "außer Kraft" gesetzt werden, "es interessiere ihn nicht, habe für das Verfahren keine Bedeutung", der Dopa sei Vollzeit Erwerbsfähig ... wir haben damals wirklich nicht mehr verstanden was daran noch "gerecht sein sollte" ... er musste die Klage dann zurück nehmen, weil der Richter "seinem GA schon seit Jahren vertraue" und er selber "schließlich auch kein Arzt" sei, um das nun anders zu beurteilen ...

NaJa immerhin (nehme ich an) wäre der Richter wohl fähig gewesen SELBER zu lesen was in den Klinikberichten stand, das war eigentlich alles sehr "laienverständlich" geschrieben, WIR haben es ja auch verstanden ... :Verwirrt: :Hilfe:

Nach der Klage-Rücknahme war der Dopa (genau wie du gerade :koepfchen: :troesten: ) eigentlich "fertig mit der Welt" und so kam er dann auch zum nächsten Termin seiner Schmerztherapeutin, ohne zu wissen was er denn nun weiter tun sollte /könnte (unsere Hausärztin hat ihn unbeirrt weiter AU geschrieben, sie wäre nicht auf den Gedanken gekommen, dass er nun wieder arbeiten gehen müsse/könne ... "das stehen wir zusammen durch" waren immer wieder ihre Worte ... :Verwirrt: :Hilfe: ), da hat sie ihn erneut in die Schmerzklinik eingewiesen und wieder dafür gesorgt, dass es relativ schnell ging mit der Aufnahme dort ...

Das macht diese Klinik ganz sicher nicht für "Simulanten", sie kannten ihn ja schon und wussten eigentlich auch, dass es wenig Sinn machen wird, aber sie haben dann (nach weiteren 2 Wochen) erneut einen entsprechenden Bericht geschrieben und darin auch die sehr einseitige orthopädische Begutachtung (durch DRV / Gericht) bemängelt, weil ein so komplexes Krankheitsbild damit nicht zu erfassen und zu beurteilen sei.

Dann habe ich mich an den PC gesetzt und einen neuen Antrag auf EM-Rente für den Dopa ausgefüllt, alle DREI Klinikberichte habe ich (in Kopie) beigefügt, damit sich nun die DRV noch einmal damit befassen MUSSTE ... :keule: :keule: :keule:
Er selbst hatte wenig Hoffnung auf Erfolg, hat den Antrag aber unterschrieben, ohne wirklich noch daran zu glauben, dass es was bringen wird ...

Man hat ihn dann auch schmoren lassen, dazu habe ich an anderer Stelle schon mehr geschrieben, dass ist eine Geschichte für sich ... aber 7 Monate nach der 2. Antragstellung bekam er den Bescheid zur vollen EM-Rente, nun sogar direkt OHNE Befristung bewilligt ...

Ob es für dich Sinn machen kann das aktuelle Verfahren weiter zu führen kann ich nicht beurteilen aber die bisherigen Begutachtungen lassen da bei mir wenig Hoffnung auf Erfolg aufkommen, dein Anwalt kann (und sollte) natürlich versuchen ein weiteres Fachgutachten zu erwirken ... in Dopas Fall war letztlich die Rücknahme der Klage und der neue Antrag die "bessere" Variante ... am Verhandlungstag hatte er wirklich keine reale Chance mehr, sogar seine Anwältin (auf PKH) hat direkt den "Schwanz eingezogen" und ihm geraten die Klage besser zurück zu nehmen. :kotzen: :ic_down:

Erst in der Zusammenarbeit mit meinem Anwalt (auch auf PKH) ist uns da so Einiges klar geworden, was bei ihr von Beginn an nicht so wirklich richtig gelaufen ist, wir waren zunächst "sehr angetan von ihr", weil sie gleich meinte: "man würde meinen Mann ansehen, dass er schwer krank ist", leider hat sie sich nicht besonders viel Mühe gegeben, auch das Gericht und den Richter davon zu überzeugen ... :Verwirrt: :Hilfe:

Da haben wir eigentlich die meiste Arbeit selber gemacht, sie hat nur jeweils unsere Stellungnahmen (ohne eigene Kommentare dazu) weitergeleitet, das hätten wir auch alleine geschafft ... aber hinterher ist man immer schlauer ... :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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