Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

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agnes
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von agnes » Di 12. Jan 2016, 09:25

Uups, sorry, doppelte Einstellung irgendwie erfolgt :aha: :Verwirrt: :Hilfe:
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

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Mine
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » Di 12. Jan 2016, 10:05

Hallo Agnes,

Danke für Deine ehrlichen Worte.

Es stimmt schon, dass ich die Voaussetzungen momentan nicht erfülle für einen neuen Rentenantrag. Allerdings hat die Dame von dem SoVD mir gesagt, dass wir beweisen könnten, dass ich innerhalb der Fünfjahresfrist (also vor Okt. 14) leidtungsgeminderleistungsgemindert war. Nämlich die mittelschweren Depressionen, die mir in der Klinik diagnostiziert wurden.

Ich weiß, dass ich aufgrund meiner Rückenbeschwerden alleine die Rente nicht durchbekommen würde. Aber wenn man alles zusammen sieht (Rücken, Ostheocrondrose, Arthrose, Instabilität der HWS, Schmerzerkrankung, Schwerhörigkeit, Tinitus, rez. Magengeschwüre und mittelgradige Depressionen), könnte es doch einen erneuten Versuch wert sein.

Desertieren läuft mein Verschlechterungsantrag des GdB auch noch. Es dauert verdächtig lange, bis sie eine Entscheidung treffen. Ob das nun gut oder schlecht für mich ist, kann ich nicht einschätzen.

Viele liebe Grüße
Mine

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Evkuda » Di 12. Jan 2016, 10:23

Hallo Mine,

wieso hast Du noch keine Gleichstellung bei der AA gestellt? Würde ich an Deiner STelle sofort machen. Ab Antragstellung hast Du dann schon den Schutz und jegliche Veränderungen müssen vom Arbeitgeber mit der Schwerbehindertenvertretung abgesprochen werden. Vielleicht kannst Du damit dann verhindern, dass Du runtergestuft werden sollst? Einen neuen Arbeitsplatz, der vielleicht weniger STress bedeutet, würde ich wahrscheinlich nicht ablehnen.

Formular kannst Du Dir über google herunterladen - ist nicht so kompliziert wie der Rentenantrag!!!!
Bei mir waren die richtig flott. Innerhalb von vier Wochen hatte ich die Anerkennung auf dem Tisch. Die Schwerbehindertenvertretung und der AG bekommen ein Formular von der AA zugesendet. Schwerbehindertenvertretung hat Formular fair ausgefüllt, mein AG hat alles so neutral und positiv formuliert, dass er diese Gleichstellung noch abwenden kann. Aber bei der AA wird die Aussagen des AG nicht überbewertet, man weiß, dass dieser doch versucht, gegenzusteuern.

Wünsche Dir ganz viel Glück und ja, ich versuche in vielen Schicksalswindungen das Positive zu sehen - meist fügt sich das Erforderliche in das Gewünschte und das wünsche ich Dir von ganzen Herzen!

Liebe Grüße
Evkuda

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » Di 12. Jan 2016, 10:36

Danke Evkuda,

Dann bist Du ja doch mit meinem Fall betraut ;-).

Ich werde mal gleich nach diesem Formular schauen, danke. Ich meine, im öffentl. Dienst ist man mit 30% angepasst, aber das werde ich noch klären. Wir haben bei uns eine Schwerbehindertenbeauftragte.

Was macht Deine Klage, Evkuda?

Viele liebe Grüße
Mine

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von royan » Di 12. Jan 2016, 13:24

Mine hat geschrieben:Leider hat er mir offenbart, dass ich für meine Wiederaufnahme der Arbeit ganze 2 Gehaltsstufen runtergestuft werden muss!
...
Nun komme ich in die Poststelle und wenn die Kollegen erfahren, dass ich mit meiner alten Gehaltsstufe dort arbeiten würde, würde es Mord- und Totschlag geben, so seine Aussage.
Hallo Mine,

wenn ich das richtig im Kopf habe, dann arbeitest Du im öffentlichen Dienst (so wie ich auch mal :grinser: ). Da gibt es normalerweise in solchen Sachen einen Besitzstand, d.h. so einfach runterstufen ist nach meiner Info nicht möglich, auch wenn Du nicht an Deinen ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehren kannst. :Gruebeln:

Wende Dich mal an den Betriebsrat, der sollte das wissen. :ic_up:

LG
Royan :Bussi:

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 12. Jan 2016, 16:31

Hallo Mine, :smile:

habe das natürlich auch weiter verfolgt und ein Telefonat zur Änderung eines Arbeitsvertrages GEHT GAR NICHT, nirgendwo, auch nicht im ÖD ... was soll denn das werden ???

Dein AG sollte sich nicht so viele Gedanken machen welche "Probleme" er mit den anderen Kollegen bekommen könnte wenn du mehr Geld bekommst ... das Argument ist einfach nur lächerlich, als ob alle das gleiche Gehalt bekommen würden die gleiche oder ähnliche Arbeit machen wie die Kollegen.
Es hat ja seinen tieferen Sinn, dass man zu seinem Lohn /Gehalt üblicherweise überall unterschreiben muss zu allen "Stillschweigen" zu bewahren, ich kann mir kaum vorstellen, dass es im ÖD anders zugeht in der Richtung.

Was immer dazu telefonisch besprochen wurde hat überhaupt KEINE rechtliche Bedeutung, eine Änderung deines Arbeitsvertrages (egal ob Arbeitsplatz-Änderung und /oder Einkommens-Änderung) ist schriftlich und mit dir zusammen niederzulegen und was dir zum Nachteil ist musst du nicht unterschreiben (wollen) ... ich bin immer wieder erschüttert welche Wege da ausgerechnet die öffentlichen AG "bevorzugen", die doch die besondere Fürsorge für kranke und behinderte Mitarbeiter immer so groß "auf ihre Fahnen schreiben" und den Rest erledigt man dann mal so "nebenbei" telefonisch. :ic_down: :kotzen:

Da kann ich mich den Vorschreibern nur voll anschließen, den Betriebsrat und die Schwerbehinderten-Vertretung mit in DEIN Boot zu holen, ehe du was unterschreibst, was deine gesamten Einkünfte (auch späteres Krankengeld / ALGI / Altersbezüge) dauerhaft negativ beeinflussen wird.
Ich werde mal gleich nach diesem Formular schauen, danke. Ich meine, im öffentl. Dienst ist man mit 30% angepasst, aber das werde ich noch klären. Wir haben bei uns eine Schwerbehindertenbeauftragte.
Es geht nicht darum nach welchen Kriterien du vielleicht im ÖD "angepasst" wirst sondern darum, dass du die reguläre Gleichstellung von der AfA vorweisen kannst, dann ist auch das Integrationsamt erst einzuschalten, wenn es um Arbeitsvertragliche Veränderungen geht, du solltest ohne (AG-unabhängige !!!)Rechtsberatung dazu überhaupt KEINE Änderungen dazu unterschreiben, gerade dann nicht wenn man dich "unter Zugzwang" setzen will.

Man muss sich keineswegs "automatisch" mit weniger Einkommen abfinden, weil man aus gesundheitlichen Gründen eine andere Arbeit übernehmen muss / sollte ... schon gar nicht wenn das AG-Argument bisher eher darin besteht, "was wohl die anderen Kollegen denken könnten", das ist gewiß KEIN haltbares und arbeitsrechtlich wirklich relevantes Argument ... :Wut: :schimpfen:

Zur Gleichstellung kannst du hier schon den Antrag und weitere wichtige Informationen finden ... da wird dir vielleicht schon die fehlende, reguläre AU-Bescheinigung das erste Mal "auf die Füße fallen", denn dafür brauchst du diese Liste deiner KK über die dort registrierten AU-Zeiten und Diagnosen der letzten 3 - 4 Jahre ... weil ja auch häufige (nachgewiesene) Krankheitszeiten bei dieser Entscheidung eine wichtige Rolle spielen werden.

viewtopic.php?f=3&t=1277

... denn auch dabei gibt es bestimmte "Fallen", die eine Gleichstellung ausschließen würden, bei Bedarf frage bitte nach, ehe du nachteilige Eintragungen machen würdest.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Mine
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » Di 12. Jan 2016, 19:55

Danke liebe Doma,

Du sprichst mir aus der Seele. Ich werde jetzt kämpfen. Ich sehe nicht ein, dass ich 2 Herabstufungen In Kauf nehmen soll! Ich werde nichts unterschreiben. Da ich im Moment noch in Urlaub bin, kann ich nur telefonisch agieren. Ich werde morgen mit unserer Schwerbehindertenbeauftragten telefonieren, was ich jetzt schon mal tun kann.

Ich komme erst am 30.01. aus dem Urlaub wieder und am 01.02. trete ich meinen Dienst an. Ich soll mich dann in der Geschäftsstelle melden zwecks Änderungsvertrag. Der Änderungsvertrag wird notwendig sein, da ich für die kommenden 2 Monate halbtags arbeiten möchte, um mir den Wiedereinstieg etwas zu erleichtern.

Der AG wollte jetzt die Tage noch mal anrufen, weil er meine finanzielle Einbuße ausrechnen wollte und mir dies dann mitteilen. Ich werde ihm dann sagen, dass ich das nicht akzeptieren werde.

Mit SoVD will ich dann morgen auch noch telefonieren, ob sie mal nachhaken können, wie weit die Bearbeitung beim Landesamt noch dauert um meinen GdB zu ermitteln. Vielleicht bekomme ich ja die 50%.

Ansonsten werde ich dann sobald ich wieder zuhause bin den Antrag auf Gleichstellung einreichen.

Puh, es kommt einfach keine Ruhe in mein Leben! Wie soll man das bloß alles packen? Ich glaube, so langsam überfällt mich wieder diese Überforderung.

Liebe Doma, ich danke Dir für diesen Link.

Ich bin so froh, dass Ihr da seid.

Viele liebe Grüße
Mine

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von agnes » Di 12. Jan 2016, 20:00

Hallo Mine :umarm:
Es stimmt schon, dass ich die Voaussetzungen momentan nicht erfülle für einen neuen Rentenantrag. Allerdings hat die Dame von dem SoVD mir gesagt, dass wir beweisen könnten, dass ich innerhalb der Fünfjahresfrist (also vor Okt. 14) leidtungsgeminderleistungsgemindert war. Nämlich die mittelschweren Depressionen, die mir in der Klinik diagnostiziert wurden.
Mine, ich mag dir nur ungern jedwede Illusion dahingehend nehmen. :umarm:

Überlege einmal, wenn die damals in der Klinik diagnostizierte mittelschwere Depression rentenrelevant gewesen wäre, hätte die DRV und auch das SG diese bereits im laufenden Rentenverfahren würdigen und anerkennen müssen und dir nicht die Klagerücknahme aufgrund Aussichtslosigkeit empfohlen.

Gutachterlich hätte man dies im Verfahren bereits gleichfalls feststellen und dem SG gegenüber darlegen können/müssen, wenn der Klinikbericht eindeutig auf diese Diagnose verwies und bereits darin auch eine Leistungsminderung sah.

Vor allem der gerichtlich bestellte Gutachter wäre darin als feststehende und aussagende Person wichtig gewesen, dies ausführlich in seinem Gutachten zu deuten und auf die Schwere der Leistungsminderung zu verweisen, sie ggf. selbst dahingehend auch festzulegen und zu dotieren.

Außerdem, die Dame vom SoVD hätte dir doch dann auch damals mit ihren Gedanken bereits auf die Sprünge helfen und sich rechtlich gesehen einbringen können, respektive dich damit zu deinem betreuenden Anwalt zur Klageeinbringung schicken, wenn sie es so sieht, dass der Beweis der Leistungsminderung dermaßen einfach beizubringen ist, um die DRV und das SG zu überzeugen und umzustimmen.

Ein jeder dieser dich in der damaligen Rentenangelegenheit betreuende (rechtliche) Begleiter hat dir gleichfalls die Aussichtslosigkeit an der Klage festzuhalten erklärt und eher dazu geraten, der Empfehlung des SG nachzukommen, die Klage zurückzuziehen, bevor sie vom SG offiziell rechtlich abgewiesen/als verloren ging.
Ich weiß, dass ich aufgrund meiner Rückenbeschwerden alleine die Rente nicht durchbekommen würde. Aber wenn man alles zusammen sieht (Rücken, Ostheocrondrose, Arthrose, Instabilität der HWS, Schmerzerkrankung, Schwerhörigkeit, Tinitus, rez. Magengeschwüre und mittelgradige Depressionen), könnte es doch einen erneuten Versuch wert sein.
Selbstverständlich ist ein neuer Versuch jederzeit möglich. :jaa:

Es sollten sich aber an deinen gesundheitlichen Verhältnissen nachweislich progrediente oder einschneidend neue Veränderungen ergeben haben. Wirst du mit den gleichen Diagnosen wie zuvor aufwarten, wird es m.E. nicht ausreichen, das SG zu motivieren den Fall dahingehend auch neu aufzurollen.

Der DRV liegen schließlich deine zuvor gestellten Nachweise deines Gesundheitzustands vor und sie werden diese mit den neuen Befunden abgleichen und gegenüber dem SG analysieren.

Von daher würde ich an deiner Stelle zunächst zusehen, dass du deine Vorraussetzungen zur erneuten Antragstellung in trockene Tücher bekommst und die Zeit gleichsam dazu nutzt, aussagekräftige Befundberichte über deinen "aktuellen Gesundheitszustand" zum Zeitpunkt der erneuten Antragstellung vorliegen zu haben und auch Nachweise darüber, dass du therapeutisch alle Optionen ausgeschöpft hast und vor allem dahingehend gewillt warst, an deiner Gesundung mit zu arbeiten.


Ich bin von Natur aus ein skeptischer und vorsichtiger Mensch.
Ich versuche im Vorfeld meist abzuwägen, was mir gut tun oder eher schaden könnte, bevor ich einen Weg einschlage.
Ich versuche für mich und meine Belange Wege zu finden, um möglichst wenig unnötige Aufmerksamkeit oder Reibungspunkte zu erzeugen, die mir nachhaltig negativ angelastet bleiben.
Ich lebe selten von der "Hoffnung" auf etwas, vielmehr versuche ich Dinge realistisch einzuschätzen.

Ich verachte Ungerechtigkeit und versuche meinem Gegenüber auf ehrliche und offene Weise entgegenzutreten, bin jedoch immer aufs Neue verwundert und maßlos enttäuscht, wenn man versucht mich "unterzubuttern, mich für dumm verkaufen möchte oder versucht über den Tisch zu ziehen".

In solchen Fällen werde ich zur Kämpferin und halte auch mit klärenden Worten nicht zurück.

Aus diesem meinem persönlichen Verhalten heraus, war ich bei Klageerhebung auch gut vorbereitet und hatte auch meine befundlichen/diagnostischen jahrelangen Aufzeichnungen und Bemühungen auf meinen Gesundheitszustand bestmöglich positiv einzuwirken zum Beweis vorliegen, sodass mir am SG keiner meine körperlichen und seelischen Leiden/Beschwerden absprechen konnte.

Wie du es auch schreibst, auf die Rückenbeschwerden (nebst Osteochondrosen etc.) wird man nur sehr selten alleine eine EMR erhalten, zumal nicht in unserer Berufssparte der Bürotätigkeit, selbst wenn man nachweislich damit verbundene neurologische Defizite zurückbehält.

Auch eine Arthrose (ich leide gleichfalls darunter, wie du sicher gelesen hast, nahezu an der gesamten WS, an den Hüften und Knieen und vor allem hochgradig an dem rechten oberen und unteren Sprunggelenk) für sich muss nicht rentenrelevant sein, hier kommt es wohl auch auf die Körperregion und deren Ausprägung an und wird gleichfalls der beruflichen Zumutbarkeit gegenüberzustellen sein.

Deine Schwerhörigkeit und auch der Tinnitus sind ärztlich sowie im Rentenverfahren gutachterlich zu bemessen und der beruflichen Zumutbarkeit gegenüberzustellen. Sind Hilfsmittel, die dir eine berufliche Teilhabe mit diesen Handicaps ermöglichen, notwendig, wird man zunächst zu prüfen haben, welche man dir zukommen lässt.

Dass über therapeutische/rehabilitative Maßnahmen eine EM ggf. abzuwenden ist, wurde dir bereits praktiziert/gezeigt und die Klinik war demnach auch auf dem Standpunkt, dass deine damals vorliegenden Erkrankungen noch ein vollschichtiges Leistungsvermögen hergeben, sodass man deinem Antrag auf vorliegen und Anerkennung einer EM auch vor dem SG nicht stattgab.

Auch wenn mit dem gesamten Verfahrensverlauf bereits Jahre ins Land zogen, so war demnach in der Zeit eine Verschlechterung in dem Sinn nicht nachweisbar geworden und prognostisch nicht zu erwarten, um deinem Antrag stattzugeben.

Ich glaube demnach kaum, dass du zum jetzigen Zeitpunkt bei der DRV schon Gehör finden wirst und schon gar nicht, dass du die, so wie es dir die Dame vom SoVD sagte, damals dokumentierte "mittelgradige Depression" erneut als Nachweis einer schon damals vorliegenden und anzuerkennenden Leistungsminderung vorbringen kannst, um eine Wende in deinem Fall zu erwirken und die nun nicht mehr vorliegenden Anspruchsvoraussetzungen damit rück zu versetzen.

Ich mag mich gerne in meiner Annahme irren, wenn du es tatsächlich erreichen könntest, doch mir fehlt dazu die realistische Einschätzung, dies in der Form rechtlich gegenüber der DRV durchsetzen zu können. :Gruebeln:

Wenn du selber aber an dem Gedanken festhalten magst, dann lasse dich vorab fachlich/rechtlich aufklären, ob du tatsächlich (so wie es die SoVD Dame sagt) mit dem Klinikbericht und der Diagnose "mittelgradige Depression" eine nachträgliche Anerkennung auf Leistungsminderung erwirken kannst, um damit im Nachgang den Fortbestand der zuvor bestehenden "erfüllten Anspruchsvoraussetzungen" zu behalten und um nicht erst neue Anspruchsvoraussetzungen durch drei Jahre Tätigkeit erneut schaffen zu müssen.

Du hattest und hast wahrlich keinen leichten Stand :koepfchen: :umarm: und ich kann deine Ängste und deine Sorgen auch verstehen, zumal du nach vier Jahren des Kämpfens ohne wirkliche Anerkennung deiner Leiden dastehst und dich beruflich jetzt auch noch auf ein niedrigeres Niveau begeben sollst (und das würde ich unkommentiert von meinem AG nicht hinnehmen und ihm meine Erwartung auf eine gerechte Behandlung auch mitteilen), was definitiv zuvor auf Rechtmäßigkeit zu prüfen bleibt.

Und es tut mir erneut weh mit anzusehen, wie verzweifelt du versuchst jeden Strohhalm zu packen um womöglich letztendlich wieder mit leeren Händen dazustehen.

Wie gesagt liebe Mine, ich sehe die Dinge anders (für mein Empfinden realistischer) und wage es kaum zu hoffen, dass die Dame vom SoVD mit ihren Gedanken auf Erfolgskurs geht.

Plausibler für mich dagegen wäre es, alle deine Kräfte einzusetzen, um die verlorengegangenen Anspruchsvoraussetzungen wieder zu erlangen und den "neuen Weg" mit bis dahin gesammelten und aktuellen Befunden und Therapienachweisen zu pflastern.

Eine EMR Anerkennung bei nicht vorliegenden Anspruchsvoraussetzungen wird dir auch wenig von Nutzen sein.

Sei lieb umarmt :umarm: agnes (die das leider wieder einmal sehr nüchtern betrachtet hat, aber ihre Gedanken gerne auch von anderen mitlesenden widerlegen lässt).
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » Di 12. Jan 2016, 20:34

Hallo liebe Agnes,

Ich habe Deinen Post noch nicht komplett gelesen, aber das wichtigste kann ich schon mal beantworten.

Die Depressionen wurden NACH Klagerücknahme festgestellt. Ich habe die Klage im Mai zurückgenommen und im September bin ich in die Psychosomatische Klinik gekommen.

Quasi würde ich diese Gesicherte Diagnose als neues Futter verwenden wollen.

Jetzt werde ich mal Schritt für Schritt Deinen Beitrag lesen. Ich schreibe hier immer mit Handy, deshalb kann ich nicht zitieren.


So, da bin ich wieder. Ich danke Dir, liebe Agnes für Deine ehrliche und nüchterne Antwort, aber jetzt bin ich etwas verunsichert. Ich erkläre nochmal kurz:

Den Bericht aus der psychosomatischen Klinik und die neuen BSV habe ich der DRV doch noch gar nicht zukommen lassen. Somit könnte auch kein GA davon Kenntnis haben. Dies ist ja alles erst geschehen, nachdem ich die Klage zurückgenommen habe.

Alleine der SoVD hat die neuesten Befunde und Diagnosen. Vielleicht liebe Agnes könntest Du jetzt noch mal in Dich gehen und meinen Fall neu bedenken.

Mir ist am Anfang meines RV immer wieder gesagt worden, dass alleine mein Rücken nicht ausreicht, Rente zu bekommen. "Da müsste dann schon die Psyche mit in Mitleidenschaft gezogen sein". Dies habe ich immer verneint und es war auch am Anfang so, aber nun nach nunmehr 4 Jahren erfolglosen Kampf ist es leider nicht mehr so. Diese Nichtanerkennung meiner Beschwerden vor der DRV und manchen Ärzten hat mich fertiggemacht. Ich bin ja zu Zeit in Psychotherapeutischer Behandlung. Ich weiß noch nicht, ob es mir guttut, aber ich gebe mir Mühe aus diesem Loch zu kommen. Wenn mir aber immer wieder Steine in den Weg gelegt werden, ist dies schwer für mich zu packen. Ich denke, Ihr wisst alle, was ich meine.

Viele liebe Grüße
Mine

Mir fällt gerade noch was ein:

Könnt Ihr Euch vielleicht noch dran erinnern, als ich im April zum gerichtlich. bestellten neuropsychologischen GA geschickt wurde?

Da musste ich Massen von Fragebögen bezüglich meiner Psyche ausfüllen. Am Ende sagte mir der GA, dass das Ergebnis der Fragebögen eine Depression ergibt, er aber mich nicht so einschätzt. Und so ist dann auch das GA ausgefallen.

Nun habe ich aber die gesicherte Diagnose Depressionen.

agnes
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von agnes » Di 12. Jan 2016, 22:09

Hallo Mine :umarm:
Es stimmt schon, dass ich die Voaussetzungen momentan nicht erfülle für einen neuen Rentenantrag. Allerdings hat die Dame von dem SoVD mir gesagt, dass wir beweisen könnten, dass ich innerhalb der Fünfjahresfrist (also vor Okt. 14) leidtungsgeminderleistungsgemindert war. Nämlich die mittelschweren Depressionen, die mir in der Klinik diagnostiziert wurden.
Du schreibst in dieser Konstellation davon, dass du beweisen könntest, dass du vor Oktober 2014 leistungsgemindert warst und benennst dabei die mittelschwere Depression, die man dir im Jahr 2015 in einer Klinik diagnostiziert habe.

Nun schreibst du gerade neu, dass diese Diagnose erst nach Klagerücknahme in der Klinik erstellt wurde, also lag das doch zeitlich nach dem Oktober 2014, denn die Klagerücknahme war doch im Jahr 2015 ... :confused: :Gruebeln:

Wie soll diese Diagnose nun als rückwirkenden Beweis Geltung für "vor Oktober 2014" finden? :Hilfe:

Verstehe ich womöglich deine Gedanken etwa nicht? :Gruebeln:

Die Diagnose als neues Futter zu verwenden ist natürlich (für die Zukunft) sehr sinnvoll, sofern diese gerade neu von der Klinik erstellte Diagnose "mittelgradige Depression" auch zukünftig klinischen Bestand haben wird und auch von anderen/mitbehandelnden Ärzten, oder gar im weiteren Verfahren beauftragten Gutachtern, auch weiterhin so eingeschätzt wird.

Ich befürchte, dass du an der jetzt mangelnden Anspruchsvoraussetzung aktuell einen Rentenantrag zu stellen jedoch scheitern wirst und diesen für dich in ein positives Licht zu rücken und einen finanziellen Leistungsanspruch zu erwirken damit nicht einhergeht, da die Voraussetzung eines Leistungsanspruch, nach deiner an uns erteilten Auskunft, derzeit nicht gegeben ist.

Wie du mit einer aktuell aus dem Jahr 2015 erstellten Diagnose beweisen möchtest, dass du innerhalb der Frist, die du mit Oktober 2014 bezifferst, leistungsgemindert warst, um damit keine Unterbrechung in deinen rentenrechtlichen Voraussetzungen zu erwirken, ist mir leider nicht schlüssig. :Verwirrt: :Verwirrt:

Gerne lasse ich mir erklären, wo meine Gedanken dahingehend dir/der SoVD Dame nicht folgen kann.

Deine Klagerücknahme liegt bereits Monate zurück, von daher kann ich mir auch eher nicht vorstellen, dass du jetzt erneut daran anknüpfen kannst und ein Neuantrag würde ohne Anspruchsvoraussetzung m.E. wenig bringen.

Mag sein, dass ich andere Gedankengänge habe, nach dem Lesen und Verfolgen deiner Beiträge. Für mich stellen sich jedoch diese Voraussetzungen dar, die ich aus deinen Posts filter.

Kläre mich bitte gerne erneut auf :jaa:

Lieben Gruß sendet agnes :umarm:
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