Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » Mo 18. Aug 2014, 15:21

Danke Agnes,

Ich dachte, dass die EM-Rente sowieso erstmal für 2 Jahre gegeben wird. Ich kann es natürlich nicht einschätzen und werde darüber auch kein Wort verlieren.

Nachdem ich heute beim Rheumatologen war und der mir mitteilte, dass das non plus Ultra die MMST ist - und zwar für mind. 4-6 Wochen stationär, bin ich wieder mal ziemlich Down. Er meinte noch "Sie müssen ja auch mal wieder arbeiten gehen, das ist gut für Ihre Psyche. Und Sie kommen auf andere Gedanken und lenken sich von Ihren Schmerzen ab".

Da haben wir es wieder! Die Götter in weiß sind mal wieder allwissend! Wenn ich solche Äußerungen höre, denke ich, keiner glaubt mir und das zieht mich noch mehr runter.

Agnes, kannst Du mir mal genauer schildern, wie es in Deinem Fall bei dem GA war oder kann ich es hier lesen?

Viele liebe Grüße
Mine

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von agnes » Mo 18. Aug 2014, 16:36

Hallo Mine :umarm:

gerade vorhin habe ich @Lebenswert den Ablauf beim GA etwas näher gebracht, zumindest so wie ich es meistens erlebt habe. :jaa:

Hier nachzulesen:

viewtopic.php?f=7&t=4893&start=10

ganz unten, letzter Beitrag auf der Seite.

Lieben Gruß sendet agnes
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » Do 28. Aug 2014, 08:14

Guten Morgen Ihr lieben,

Am Montag ist es nun so weit. Der GA-Termin steht an.

Seit ca. einer Woche führe ich eine Art Schmerztagebuch. Ich schildere darin, wie mein Tag aussieht. In erster Linie beschreibe ich meine Schmerzen und in welcher Situation sie auftreten oder welche ohne etwas beizutragen ständig da sind.
Ich hoffe, dass das so richtig ist und dem GA verständlich rüberkommt.

Ich bin total aufgeregt und in meinem Kopf ist nur der Gedanke an diesen Termin.

Ich träume schon davon.

Drückt mir doch bitte die Daumen für Montag, ja?

Ich glaube, das kann ich gebrauchen.

Habt Ihr noch weitere Ratschläge für mich?

Viele liebe Grüße
Mine

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » Mi 3. Sep 2014, 07:13

Guten Morgen Ihr lieben,

wollte Euch kurz berichten, wie mein Termin beim GA war:

Vorweg möchte ich sagen, dass der gerichtl. Sachverständige sehr nett war. Um 8.45 h haben wir angefangen und um 10.30 h waren wir fertig.

Als allererstes führten wir ein sehr langes entspanntes Gespräch. Er fragte mich nach den Anfängen meiner Beschwerden und wie es jetzt aktuell ist.

Die aktuellsten CT-Bilder schaute er sich intensiv an und schüttelte immer wieder mit dem Kopf. Danach teilte er mir mit, dass er in seiner ganzen Laufbahn als orthopädischer Chefarzt in einer Klinik und jetzt als gerichtl. Sachverständiger noch nie so eine junge Patientin mit so einer verschlissenen WS gesehen hat.

Desweiteren riet er mir als Arzt (nicht als GA), mich bitte nicht an der HWS operieren zu lassen. Nachdem ich ihn fragte, was er an meiner Stelle machen würde und wie es ohne OP in ein paar Jahren aussehen würde, wich er aus. Eine Alternative konnte er mir nicht nennen. Er meinte nur, dass die OP in der LWS ja auch nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat.

Auch sprachen wir über meine Hörgeräte (er trug auch welche). Meine Einschränkungen mit den Hörgeräten bestätigte er mir zu 100%. Genau so ginge es ihm auch. Man kann an keine Veranstaltungen mehr teilnehmen, da es schwierig wird, mehreren Menschen gleichzeitig zuzuhören. Ich berichtete ihm auch, dass meine sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert sind (eigentl. auf null). Auch dies bestätigte er mir aus eigener Erfahrung.

Nach diesem langen Gespräch folgte die Untersuchung. Auch diese war sehr intensiv und genau. Und immer wieder die Bemerkung von ihm: "Sie sind doch noch so Jung!"

Zum Schluss sagte er mir noch, dass er sich ein ganz anderes Bild im Vorwege von mir gemacht habe. Ob nun positiv oder negativ kann ich nicht beurteilen.

Eine CD von meinem Upright-MRT der HWS und LWS hat er noch behalten und schickt sie mir nächste Woche zu. Die neuesten Befunde und Arztberichte hat er sich kopiert.

Tja, das war es so im Groben.

Ich habe keine Ahnung, in welche Richtung das GA ausfällt.

Ach so, am Ende habe ich ihm von mir aus eine Art Schmerztagebuch und meine täglichen Einschränkungen in Aufsatzform vorgelegt und gefragt, ob er das bitte behält. Er bedankte sich für die tolle Mithilfe und nahm es an sich.

In dem ausführlichen Gespräch ging es überhaupt nicht darum, die Auswirkung der Einschränkungen zu erläutern. Das lag mir die ganze Zeit auf der Seele. Am Ende habe ich ihn dann diese schriftlichen Erläuterungen vorgelegt.

Das ist das, was mich so verunsichert. Wie will er denn beurteilen, wie sich die Funktionsstörungen auswirken? Ich hoffe, er nimmt nun wenigstens meine schriftlichen Aufzeichnungen zur Hilfe.

So, jetzt heißt es wieder warten, warten und noch mal warten.

Viele liebe Grüße
Mine

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 3. Sep 2014, 13:41

Hallo Mine, :koepfchen:

jetzt ist das endlich geschafft und natürlich steht wieder die nervtötende Wartezeit an. :umarm:

Doch wenn der Gutachter sein GA rasch schreibt und es dem SG vorliegt, kann es dann auch sehr zügig mit einer Entscheidung gehen, sofern er in seinem GA nicht noch vermerkt, dass z.B. ein weiteres GA, ggf. auch noch auf psychologischer Ebene, zur Mitbeurteilung (zu dem orthopädischem) erfolgen sollte.

Nachdem mein letzter (erst neuro-orthopädisch, dann noch von mir eingefordert ein psychiatrisches) gerichtlich bestellter GA sein Gutachten verfasst hatte und es dem SG vorlag, dauerte es knappe drei Wochen und ich erhielt über meinen Anwalt den Bescheid der DRV, dass sie durchs SG aufgefordert wären mir die volle EMR zu zahlen.

Und danach lief alles zügig ab, der offizielle Bescheid mit der Berechnung kam und man wickelte die Rückzahlung an die AfA und an mich ab und 2 Monate später lief schon alles automatisch, auch die Zahlung der VBL-Rente, nachdem ich den Bescheid auch in kopieform denen zusandte.

Auf jedenfall erfreulich zu lesen, dass der GA dir gegenüber freundlich und menschlich war. :jaa:

Wie und was er nun in seinem GA schreiben wird, wirst du später lesen können ... ich drücke dir dazu die Daumen, dass er seine Worte auch so verständlich wählt, wie er sich dir gegenüber verhalten hat. :ic_up:

Lieben Gruß sendet agnes
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » Do 18. Sep 2014, 19:13

Hallo Ihr lieben,

die Wartezeit auf das GA hatte heute ein Ende. Ganze 18 Tage nach Begutachtung. Das nenne ich mal wirklich schnell.

Tja, zum Inhalt des 37 Seiten langes Gutachten kann ich nur sagen: ich bin vollschichtig einsetzbar.
Ich habe keine Ausfälle oder Lähmungen. Desweiteren gibt es ältere Patienten, die diesen hochgradigen Verschleiß an der WS haben, die damit auch noch erwerbsfähig sind.

Alles war für die Katz! Ich bin sprachlos und fertig mit der Schicht. Ich kann und will auch nicht mehr.

Das alles macht mich fertig.

Viele liebe Grüße
Mine

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von agnes » Do 18. Sep 2014, 22:53

Hallo Mine :koepfchen:

Jetzt nicht alles gleich hinwerfen und resignieren :umarm:

Schlaf mal drüber und analysier das Gutachten in aller Ruhe und in allen Einzelheiten.
Danach entscheide ob es Sinn machen wird nun aufzugeben, falls das Sozialgericht es dir auch so nahelegen wird und sich dem Gutachten in der Entscheidung anschließt.

Weißt du, ob das SG auch deine Fachärzte zur schriftlichen Stellungnahme vorab gebeten hat?
Zum Beispiel den Rheumatologen, weil der doch auch darauf verwies, dass du eine stationäre Schmerztherapie machen sollst um mal wieder arbeitsfähig zu sein/werden.
Hat der Gutachter solche Aussagen vorab auch in den Unterlagen/Akteneinsicht vorliegen gehabt?

Wenn du weiterhin ärztlich und therapeutisch betreut bleibst, kannst du nach einer gewissen Zeit, sofern deine Ärzte es auch weiterhin so sehen und zu dir stehen, einen erneuten Antrag stellen.

Was hat er denn zu den gestellten Fragen, die du oben vor dem Gutachtertermin eingestellt hattest, im Einzelnen geschrieben?

Weißt du, ich denke gerade, dass er als Chefarzt einer Klinik sicher auch nach einer BS-OP argumentiert hätte, dass alles nun OK sein muss und ein vollschichtiges Leistungsvolumen vorliegt, wenn er auf deine "Jugend" und dem schweren Verschleiß während des Gutachtens hinweist und dich jetzt trotzdem orthopädisch als voll leistungsfähig sieht.

Der Vergleich "Jung und Alt" und vergleichbare BS-Schäden hinkt etwas, denn als junger Mensch davon bereits betroffen sind die zukünftigen Aussichten wohl eher schlechter anzusehen, auch wenn ein älterer Mensch aktuell damit sich auf Arbeit schwer tut.

37 Seiten ist ja schon ein umfangreiches Gutachten.
Was hat er da aus deiner Krankengeschichte alles interpretiert und verglichen, respektive dem SG dargelegt.
Konntest du auch herauslesen, ob er deine selbst verfassten Aufzeichnungen (die Art Schmerztagebuch) ausgewertet hat?

Mehr fällt mir sonst gerade nicht ein, worauf ich noch näher eingehen könnte.
Da man insgesamt ja von Deiner Krankengeschichte nur Teile kennt, (nur du wirklich fühlst wie mies es dir geht) und das Gutachten nicht vorliegen hat, kann man auch nur aus den vorherigen Beiträgen sich ein Bild machen.

Ich nehme jedoch nun an, dass das SG die Klage abweisen wird, du dann ggf. Berufung einlegen kannst.
Das musst du aber mit deinem Anwalt und wie gesagt auch mit den behandelnden Ärzten besprechen, denn ihr alle gemeinsam müsstet dabei weiter an einem Strang ziehen, wenn die Aussicht doch noch eine Chance zu bekommen nicht ganz verloren ist.

Lieben Gruß und viel Trost sendet agnes :umarm:
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » Sa 20. Sep 2014, 07:05

Guten Morgen Agnes und alle anderen,

vielen Dank für Deinen Trost und Deine Unterstützung Agnes.

Dann werde ich mal versuchen, alle Fragen zu beantworten:
agnes hat geschrieben:Weißt du, ob das SG auch deine Fachärzte zur schriftlichen Stellungnahme vorab gebeten hat?
Nein, das weiß ich leider nicht. Aber ich denke mal eher nein, weil mein HA mich immer nach dem neuesten Stand fragt und er wußte nicht, dass ich einen GA-Termin bekommen habe.
agnes hat geschrieben:Zum Beispiel den Rheumatologen, weil der doch auch darauf verwies, dass du eine stationäre Schmerztherapie machen sollst um mal wieder arbeitsfähig zu sein/werden.
Hat der Gutachter solche Aussagen vorab auch in den Unterlagen/Akteneinsicht vorliegen gehabt?
Den Bericht vom Rheumatologen hatte ich dem GA im Original mitgebracht und diesen hat er sich kopiert und er war dann anschließend im GA zu finden.
agnes hat geschrieben:Was hat er denn zu den gestellten Fragen, die du oben vor dem Gutachtertermin eingestellt hattest, im Einzelnen geschrieben?
Zu 1: Das LV der Klägerin wird auf orthopädischem Fachgebiet durch folgende Gesundheitsstörungen beeinträchtigt:
Zeichen einer stattgehabten Wurzelschädigung S 1 rechts bei Zustand nach Spondy L5/S1 ohne Anhalt für ein derzeit florides bedeutsames Nervenwurzelreiz- oder - kompressionsgeschehen, ausgehend von der LWS.

Ausgeprägte degenerative Veränderungen der gesamten mittleren und unteren HWS mit anamnestischen Hinweisen auf eine sensible Wurzelreizsymptomatik C 6 rechts sowie C 8 links bei derzeit jedoch unauffälligen neurologischen Befunden und nur geringer Bewegungseinschränkung der HWS.

Chronische Schmerzstörung ausgehend von der HWS und LWS ohne adäquate Erklärung seitens des orthopädischen Fachgebietes in Klinik und Bildgebung bei Verdacht auf Überlagerung durch psychosoziale Belastungsfaktoren im Sinne einer somatoformen Störung.

Zu 2: Unter Berücksichtigung der objektiven Befundlage sind der Klägering regelmäßige Arbeitsbelastungen über einen Zeitraum von sechs Stunden und mehr zumutbar.

Zu 3: Die Tätigkeiten sind zu begrenzen auf leichte körperliche Arbeiten in wechselnden Körperhaltungen, wobei unter objektiven Gesichtspunkten ein Wechsel der Körperhaltung in etwa einstündigen Abständen ausreichend ist. Auszuschließen sind das Heben und Tragen mittelschwerer und schwerer Lasten, Tätigkeiten in WS-Zwangshaltungen, längere einseitige Tätigkeiten im Gehen, Stehen oder auch im Sitzen, Tätigkeiten unter mehr als nur geringer Witterungsexposition, Tätigkeiten unter erhöhtem Zeitdruck.

Zu 4: Die Klägerin kann täglich viermal Gehstrecken von mindestens 500 Meter in jeweils weniger als 20 Min. in zumutbarer Weise zurücklegen und dabei zweimal öffentliche Verkehrsmittel während der Hauptverkehrszeit benutzen.

Zu 5: Angesichts der Chronizität des Beschwerdebildes ist es unwahrscheinlich, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann.

Zu 6: Nach der Leitlinie zur Begutachtung von Schmerzen ist bei mangelnder adäquater Erklärbarkeit der Schmerzen auf körpermedizinischer Ebene eine nervenärztliche Begutachtung erforderlich. Eine derartige ist im Verwaltungsverfahren bereits durchgeführt worden. Ob eine erneute nervenärztliche Begutachtung durchgeführt werden sollte, muss in das Ermessen des Gerichts gestellt werden.
agnes hat geschrieben:Konntest du auch herauslesen, ob er deine selbst verfassten Aufzeichnungen (die Art Schmerztagebuch) ausgewertet hat?
Nein, das Schmerztagebuch und die täglichen Einschränkungen waren im GA als Anhang. Darauf eingegangen ist er aber im Bericht nicht. Genau so wenig darauf, dass er eine Upright-MRT-CD einbehalten hat. Ich rief den GA an und fragte ihn, ob die CD abhanden gekommen ist. Sie habe für mich einen hohen Wert, da ich diese Untersuchung selbst bezahlen musste. Er antwortete mir nach einer gewissen Zeit des Suchens: " oh, mea culpa! Tatsächlich, ich habe die CD noch hier liegen. Ich schaue mir sie noch an und schicke sie Ihnen zurück."

Eins möchte ich noch hier reinschreiben, was der GA noch geschrieben hat:

Bei der Klägerin besteht ein komplexes von der HWS- und LWS ausgehendes Schmerzsyndrom, das trotz Nachweises erheblicher degenerativer Veränderungen in der Bildgebung im Bereich der HWS ein adäquates Korrelat seitens des orthop. Fachgebietes nicht bietet. Nach meiner Auffassung besteht bei der Klägerin eine Schmerzverarbeitungsstörung, anders sind auch die ausgeprägten geschilderten Beeinträchtigungen im täglichen Leben kaum nachzuvollziehen. Auch wenn die Klägerin im Rahmen dieser Untersuchung keine psychischen Auffälligkeiten erkennen ließ, muss vom Vorliegen psychosozialer Belastungsfaktoren ausgegangen werden, die das Beschwerdebild im Sinne einer somatoformen Störung überlagern. Das scheinen mir auch die behandelnden Kollegen zum großen Teil so zu sehen, wenn sie unter Hinweis auf die komplexe Situation von operativen Maßnahmen - die bei einer somatoformen Störung auch strikt kontraindiziert wäre - ab und zu einer multimodalen Schmerztherapie zuraten.

Ob bei dieser Sachlage und angesichts des Ergebnisses der nervenärztlichen Begutachtung im Verwaltungsverfahren eine erneute nervenärztliche Begutachtung erfolgen soll, muss in das Ermessen des Gerichts gestellt werden.

Ich wusste ja schon immer, dass ich mir die Schmerzen nur einbilde :lesen: :Wut:

So, das waren erstmal die beantworteten Fragen des SG.

Ich werde die nächsten Tage über immer mal wieder das GA lesen. Wenn ich eine Frage dazu habe, hoffe ich, dass ich sie hier stellen darf.

Danke, dass Ihr da seid.

Viele liebe Grüße
Mine

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von agnes » Sa 20. Sep 2014, 15:56

Hallo Mine :umarm:

Zu 1: der GA hat deine degenerativen Veränderungen erfasst und diese Schäden mit den für ihn sichtbaren Funktionsstörungen gegenübergestellt. So wie es dabei scheint, liegen (man muss da ehrlich sein) Gott sei Dank zur Zeit wenig/keine feststellbaren Einschränkungen neurologischer Art vor und auch die Beweglichkeit der Segmente scheint nicht gravierend betroffen zu sein.

Zu 2: Demnach/auf Grund dessen kommt er zum Ergebnis, dass dir ein vollschichtiges Leistungsspektrum zumutbar ist.

Zu 3: Die hier aufgeführten Einschränkungen sind die typisch und gängigsten für ein WS/BS-Leiden und eine Standartaussage.
Er verweist lediglich informativ abweichend darauf, dass ein Abstand von einem einstündigen Haltungswechsel ausreichend sei.

Weitere Einschränkungen sieht er leider nicht, damit meine ich, dass vermehrte Pausen oder Ruhemöglichkeiten z.B. angebracht sind, denn das wäre noch ein guter Knackpunkt um für dich Punkte zu sammeln.
Schade, leider nicht!

Zu 4: Hier zeigt er dem SG auf, dass du auf jegliche Art einen Arbeitsplatz zumutbar erreichen kannst, zu Fuß, mit dem Auto und mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Es geht dabei um die Wegefähigkeit, die dich nicht hindert einen Arbeitsplatz zu erreichen, da keine neurologischen oder motorischen Ausfälle vorliegen.

Zu 5: Eine Chronifizierung des Krankheitsbild sieht er schon und beschreibt sie auch dahingehend, dass diese eine Minderung der Erwerbsfähigkeit darstellt und es auch unwahrscheinlich ist, dass sie behoben wird.

Ich vermute allerdings, dass er dies im jetzigen Stadium als noch nicht ausreichend arbeitsschädlich ansieht und von daher ein volles Leistungsbild attestiert.

Zu 6: Wie ich es herauslese sind für ihn (so schreibt er unter Punkt 6 und auch das was du noch weiter unten ergänzend einstelltest) die von dir geschilderten Beschwerden/Schmerzen der bildgebenden und orthopädischen Untersuchung betreffenden Feststellungen nicht zuzuordnen.

Ein nervenärztliches Gutachten liegt anscheinend vor (darauf verweist er zumindest) sodass die Frage an das SG im Raum steht, ob ein weiteres Gutachten dieser Fachrichtung überhaupt noch einmal einzuholen ist.

Von welchem Gutachten im Verwaltungsverfahren spricht er dabei und war das ein neurologisches oder psychiatrisches GA?


Eine Schmerzverarbeitungsstörung obliegt einer psychisch/psychiatrisch zu begutachtenden Stelle und wäre somit genauer über ein psychiatrisches Gutachten zu analysieren!
(Ich habe ein solches eingefordert und nur dieses war so ausführlich und aussagekräftig, da es die körperlichen und daraus resultierenden seelischen Beschwerden im Zusammenhang stellte und der GA es dem SG kompakt darlegte).

Er verweist darauf, dass eine operative Maßnahme kontraindiziert sei (was will man auch dabei erreichen, wenn das Schmerzbild kein Zusammenhang zu den Schäden ergibt und der neurologische Status keine OP Indikation herstellt, man würde womöglich mehr kaputt operieren oder zusätzlich nur noch Narbengewebe produzieren), vielmehr jetzt schmerztherapeutisch angesetzt werden sollte.


Nein Mine, die Schmerzen spricht er dir ja nicht ab!
Auch nicht deine körperlichen Schäden, die ja auch bildgebend belegt wurden.

Er spricht lediglich davon, dass dein dich quälendes Schmerzempfinden nicht nur durch die WS/BS auslösend sein kann, vielmehr dein Körper fehlreguliert mit/auf Schmerz reagiert.

Die Schmerzverarbeitung ist gestört und es muss die Ursache dazu herausgefunden werden, die in/an vielen Lebensbereichen sich in einer Überlastung zeigt z.B. durch deinen Arbeitsplatz, durch familiäre Unzulänglichkeiten, Stress jeglicher Art usw. ...

Das kann ein orthopädischer Arzt/Gutachter nicht ad hoc herausfinden, das ist etwas für den Fachbereich Neuro-Psychologen/-Psychiater.

Daher eine kompakte und/oder längerfristige multimodale Schmerztherapie, die sich mit allen Bereichen einer Schmerzentstehung und -Verarbeitung beschäftigt.

Abschließend möchte ich zu dem Gutachten sagen, dass es sich recht fair liest.
Er hat sein Fachgebiet m.E. nach bestem Gewissen bearbeitet und darauf verwiesen, dass rein orthopädisch die vorhandenen Leiden keine EMR rechtfertigen, er jedoch auf einem anderen Fachgebiet Störungen sieht und er es dem SG überlässt, sich hierzu noch einmal ein Gutachten erstellen zu lassen.

Ich kann dir dazu raten, das mit deinem Anwalt erneut zu besprechen und ein psychiatrisches Gutachten einzufordern, welches sich nunmehr mit der Schmerzverarbeitungsstörung, der Fehlregulation des Schmerzes, befasst.

Hierin würde ich eine Chance auf Anerkennung des gesamten Krankheitsbild sehen!
(Ich erhielt daraufhin die umgehende Anerkennung einer vollen EMR)

Du kannst nur hoffen, dass das SG es auch so einschätzt und dem stattgibt und nicht schon sein Urteil gefällt/gesprochen hat.

Ich wünsche dir viel Glück und es würde mich freuen, wenn mein Beitrag dir etwas helfen kann, das Gutachten mit offenen Augen zu lesen.

Lieben Gruß und einen liebgemeinten Streichler der Hoffnung signalisieren soll, sendet agnes :koepfchen:
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » Sa 20. Sep 2014, 17:10

Puh Agnes,

vielen Dank für Deine Hilfe, dieses GA RICHTIG zu verstehen.

Ich schreibe gerade mit dem Handy, deshalb kann ich nicht zitieren.

Also ein neuro/psychologisches GA ist damals von der RV in Auftrag gegeben worden. Dieser ist eigentlich nicht großartig auf die Psyche eingegangen, sondern eher auf die neurologischen Sachen. Er hat mit mir ein paar Konzentrationsübungen gemacht, die ich sehr gut bestanden habe.

Mein RA hat ja jetzt schon gleich nach Erhalt dieses GA einen erneuten GA beantragt, welcher sich mit der Schmerverarbeitungsstörung auskennt.

Ich habe trotzdem wenig Hoffnung, dass sich das Blatt noch wenden wird. Wir werden sehen. Vielen Dank liebe Agnes.

Viele liebe Grüße
Mine

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