Sozialversicherungspflicht

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1roland1
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Re: Sozialversicherungspflicht

Ungelesener Beitrag von 1roland1 » Mi 19. Jun 2013, 10:15

ok, nur wenn die näher hinschauen und feststellen dass es zig-fach in der vergangenheit praktiziert wurde dann war es das!
eine ordnungswidrigkeit die mit mehr wie 90 tagessätzen bestraft wird kann zur folge haben das der laden dicht ist.

und ich gehe nicht davon aus das das dzernat von einem einzelfall ausgeht.
friedensangebote hatte ich zu genüge gemacht, jetzt wird aus sturheit ein echter fall.

ich wurde zum 25.04. das erstemal zum kundenbetrieb geschickt, weisungsrecht, ort, datum und lohn wurden vom verleiher alles erledigt.
das erkennt das dezernat als beginn des beschäftigungsverhältnisses an und wird eine anmeldung zum 25.04. durchsetzen, so wurde mir berichtet!

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hasenstall
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Re: Sozialversicherungspflicht

Ungelesener Beitrag von hasenstall » Mi 19. Jun 2013, 11:00

ok roland,

dann geh ich mal davon aus, dass du am 25.04. das Erste mal beschäftigt warst in dieser Firma! (weil du meine Fragen nicht beantwortet hast)?
Dann sind für dich auch nur diese Tage interessant, wo du nicht angemeldet wurdest!

Nach meiner Erfahrung wird da nicht viel passieren, die werden evtl. wenn es so ist die Strafe bezahlen und gut!
Ob die da nach zigfacher- Wiederholung schauen bei diesem Clearing-Dingens, glaub ich grad nicht, weil, wo kein Kläger auch kein Beklagter!
Wie dir jetzt schon so oft gesagt, nur der Zoll schaut da richtig hin!

Würd mich trotzdem interessieren, wann dein Arbeitsverhältnis angefangen hat!

Ich krieg da einfach die Kriese, warum solche Arbeitgeber überhaupt immer wieder geduldet werden, vor allem von Menschen, die auf das bisschen Kohle angewiesen sind. Weil sie vielleicht von dem HARTZEN-DRECK wegwollen, genötigt werden von irgendwelchen Behörden, mit Sanktionen bestraft werden, wenn sie sich wehren und auf Rechte pochen.

Also gib kurz Bescheid, würd mich auch brennend interessieren, was so in deinem Arbeitsvertrag steht :Neugierig:

Lg hasenstall
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1roland1
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Re: Sozialversicherungspflicht

Ungelesener Beitrag von 1roland1 » Mi 19. Jun 2013, 21:33

hallo hasenstall,

es kann kein versehen gemeldet werden, denn ich hatte denen ja eine e-mail gesendet das man mich zum 25.04. anmelden soll.
die antwort wird denen jetzt schwer zuschaffen machen.
den ich hatte diese an die DRV gesendet, da ging draus hervor dass man mich nicht rückwirkend anmelden wird,
weil mein arbeitsvertrag erst am 27.04. beginnt, die schulung soll freiwillig gewesen sein und der lohn kulanz.

das sieht der herr vom dezernat aber völlig anders! schlecht gelaufen wenn man auf e-mails dieser art antwortet.

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