Sozialversicherungspflicht

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1roland1
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Sozialversicherungspflicht

Ungelesener Beitrag von 1roland1 » Sa 15. Jun 2013, 09:29

Mein Arbeitgeber hatte mich (Leiharbeit), um eine Tätigkeit ausüben zu dürfen am 25.04.-26.04. zur Einweisung und Aufnahme in ein Kassensystem in den Kundenbetrieb geschickt weil das der Kunde so vorschreibt.
Den Arbeitsnachweis sollte ich als Beweis unterschrieben zum Verleiher mitbringen. Die 13 Stunden die ich dort abgeleistet hatte fanden sich in der Lohnabrechnung als Zeitguthaben wieder und wurden nicht ausgezahlt.

Wie ich die Meldebescheinigung § 25 DEÜV bekam stellte ich fest das der Verleiher mich erst zum 27.04. angemeldet hatte. Ich sagte ihm dass er die Anmeldung stornieren soll und mich zum 25.04 anmelden, da ich ja da schon für ihn im Einsatz war. Er behauptet dass es nicht so ist, ich hätte diese 2 Tage freiwillig abgeleistet und die 13 Stunden die er dafür auf dem Zeitkonto geparkt hat wäre aus kulanz gründen geschehen.

Ich fühle mich ehrlich gesagt um 2 Tage Renten und anderen Versicherungsbeiträgen betrogen. Stand ich jetzt in einem Beschäftigungsverhältnis oder hat der Verleiher Recht mit seiner Aussage?
Kann ich in dem Fall einen Statusfeststellungsantrag bei der DRV Clearingstelle stellen um das pfrüfen zu lassen?

Vrori
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Re: Sozialversicherungspflicht

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 15. Jun 2013, 13:26

Hallo,

das kommt mir doch alles sehr bekannt vor..hast du das in einem anderen Forum bereits gepostet? Warst du nun bei der KK und hast das mit denen geklärt?

Ich würde der KK mitteilen, dass du ab....dort beschäftigt bist..und das dieser AG die 2 Tage keine Beiträge zahlen will..

irgendwie meine ich, hab ich dir diesen Rat oder ähnlich, bereits einmal gegeben...
LG
Vrori

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Re: Sozialversicherungspflicht

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 15. Jun 2013, 14:22

Hallo 1roland1, :Gruebeln:
Mein Arbeitgeber hatte mich (Leiharbeit), um eine Tätigkeit ausüben zu dürfen am 25.04.-26.04. zur Einweisung und Aufnahme in ein Kassensystem in den Kundenbetrieb geschickt weil das der Kunde so vorschreibt.
Meines Wissens ist der Arbeitgeber wo man den Arbeitsvertrag hat, zuständig für die Pflichtversicherungen/Anmeldungen bei KK und DRV und nicht der "Verleihbetrieb", der hat dazu gar nichts zu bestimmen und vorzuschreiben, die Wahl der KK ist dabei alleine DEINE Entscheidung.

War auch mal eine Zeit in Leiharbeit angestellt, das einzige was der "Kunde" bestätigt hat, waren meine täglichen Arbeitsstunden zur Abrechnung/Bezahlung bei meiner Firma, bestimmt wurden von der Verleihfirma ansonsten nur die entsprechenden Einsatz-Zeiten und bei wem ich KK-versichert war (und ob überhaupt), das war dem "pupsegal".

Der Nachweis ab wann dein Arbeitsvertrag (bei deinem AG) gelaufen ist, dürfte ja so schwierig nicht sein, oder gibt es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag mit der Leiharbeitsfirma???

Dann solltest du dich vielleicht mal an die zuständige Gewerkschaft wenden ???

Nimm es mir nicht übel aber derlei Probleme sind eher nicht Thema dieses Forums, mit der "Arbeitswelt" haben die meisten hier schon (fast) abgeschlossen und kämpfen wegen Krankheit um die EM-Rente ...
Soweit möglich hat dir ja die KK betreffend @Vrori schon geantwortet.

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
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Re: Sozialversicherungspflicht

Ungelesener Beitrag von 1roland1 » So 16. Jun 2013, 04:37

Der Arbeitsvertrag wurde auch ganz einfach auf den 27. gelegt. Das Datum ist genau so fehlerhaft wie die Anmeldung für Sozialversicherung.

Ich hätte hier aber gern erfahren ob jemand in so einem Fall schon Erfahrungen mit einem Statusfeststellungsantrag bei der DRV gemacht hat.
Alles Andere ist mir nach 37 Jahren am Arbeitsmarkt schon bekannt!

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Re: Sozialversicherungspflicht

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 16. Jun 2013, 12:14

Hallo,

wie gesagt, kläre das über die KK....bzw. über den "Ausleiher"....

die Clearingstelle bei der DRV ist nur für Ehegattenbeschäftigungen und für Gesellschafter zuständig..die klären, ob Versicherungspflicht bei denen vorliegt, oder eben nicht..

da kann nicht jeder hin und seinen Fall klären lassen...das wird bei normalen Beschäftigungsverhältnissen über die Kk geklärt...

auf der anderen Seite...diese 2 Tage haben keine Auswirkungen auf dein RV -Konto....ein Monat wird in der RV schon dann als 1 Monat angesehen, wenn auch nur ein Tag mit RV-Beiträge belegt ist...

von der Seite gibt es für dich keine Probleme...

ich persönlich würde mir überlegen: was habe ich davon, wenn ich jetzt den Lauten machen?...
Das RV-Konto wird davon nicht berührt, KV hab ich auch..und das Geld für die 2 Tage bekomme ich auch irgendwann...

also? welche Nachteile hast du ???
LG
Vrori

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Re: Sozialversicherungspflicht

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 16. Jun 2013, 14:20

Der Arbeitsvertrag wurde auch ganz einfach auf den 27. gelegt. Das Datum ist genau so fehlerhaft wie die Anmeldung für Sozialversicherung.
Und warum unterschreibst du sowas, wenn dir doch alles bekannt ist aus 37 Jahren Berufstätigkeit ... auf dein Rentenkonto hat das tatsächlich keinen Einfluß (mir "fehlen" da insgesamt einige Monate in meinem Rentenkonto), bei arbeitsrechtlichen Problemen (mit dem fehlerhaften Arbeitsvertrag) ist dann das Arbeitsgericht zuständig ...

Wer bei ZAF / Leiharbeit das arbeitsvertragliche "Sagen" hat und wer nicht, scheint dir ja noch nicht so bekannt zu sein, die Einsatzfirma hat dir überhaupt nichts vorzuschreiben (was nicht direkt mit der Tätigkeit dort zu tun hat) schon gar nicht bei welcher KK du sein möchtest /darfst ... mit deinen K-Beiträgen haben die doch gar nichts zu tun ... :Verwirrt: :Hilfe:

Hier wird sich eher Niemand intensiv mit der Klärung dieses Problemes befassen (wollen) ... die meisten hier fühlen sich um deutlich mehr als nur 2 Tage ihrer Rentenbeiträge betrogen, du bist doch schon länger hier angemeldet, dann sollte dir doch die Thematik des Forums auch schon bekannt sein. :confused: :Gruebeln:

LG von der Doppeloma :Gruebeln:
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Re: Sozialversicherungspflicht

Ungelesener Beitrag von 1roland1 » So 16. Jun 2013, 16:36

mir hat auch keine einsatzfirma was vorgeschrieben! mir geht es ganz einfach darum dass der verleiher mich nicht irgend wann anmeldet, sondern wenn ich meine tätigkeit im kundenbetrieb aufnehme.

bei 20 leuten im jahr, keine steuern und versicherung für einige tage zahlen, sondern die stunden einfach auf ein zeitkonto packen und als freizeit abbummeln lassen anstatt auszuzahlen ist schon echt krass!
wenn ich jemanden beschäftige, und die stunden auf stundenkonto schiebe oder auszahle ohne ihn anzumelden, zählt für mich immer noch zu schwarzarbeit!!

laut verleiher haben wir alle nur 3 tage gearbeitet, obwohl es 5 tage waren.

bevor ich das meldedatum nicht geändert bekommen habe, dafür ist kein arbeitsgericht zuständig, brauche ich mit dem arbeitsvertrag auch nicht zum arbeitsgericht!
ich könnte das mit der KK klären, ist mir auch bekannt. sozialgericht ist auch zuständig!

von daher, wenn man mir antwortet das die clearing der drv nicht zuständig ist, dann reicht das. ob ich mir in meiner angelegenheit für 2 tage RV etc. einen vorteil verschaffe oder auch nicht
darum geht es in zweiter linie! bei 20 mitarbeitern kommt schon eine erhebliche summe zusammen!

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Re: Sozialversicherungspflicht

Ungelesener Beitrag von hasenstall » Mo 17. Jun 2013, 08:41

Hallo 1roland1,

Ich glaube eher, dass diese Stunden auf deinem Stundenkonto solange auf Eis liegen, bis du diese Tage dann abfeierst und dadurch ausbezahlt bekommst. Dann werden sie auch versteuert und sozialversicherungstechnisch verarbeitet in deiner Lohnabrechnung, erst dann, weil du ja dann auch erst dein Geld für kriegst.

Aber wenn du dir sicher bist, dass daran wirklich was faul ist (was ich grad nicht unbedingt glaube) kannste ja mal beim Zoll anrufen!

Zuständig für Schwarzarbeit ist der Zoll!

Einfach nachfragen und deine Bedenken mitteilen und dass sich jetzt niemand für dein Problem zuständig fühlt. Ich glaub nicht, dass die da deinen Namen öffentlich machen. Musst du aber vorher abklären, weils ja wie eine Anzeige läuft, dann evtl. dein Job in Gefahr ist. Oder wenns so ist wie ich denke auch peinlich für dich sein kann.

Kann evtl. auch sein, dass deine Leihfirma dann ein paar Probleme bekommt.

Hoffe mal, dass sich für dich alles klärt.
Bei mir haben beim Rentenkonto klären auch ein paar Sachen nicht gestimmt, war dann schon verärgert. :schimpfen:, war aber dann schon verjährt!

Alles gute hasenstall
"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen!" "Ich lächelte, war froh und es kam schlimmer!"

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Re: Sozialversicherungspflicht

Ungelesener Beitrag von 1roland1 » Mi 19. Jun 2013, 06:12

hallo hasenstall,

alle bemühungen haben früchte getragen!
heute kam ein antwortschreiben von der drv- clearingstelle, dezernat VII. 1.1 - Grundsatzdezernat für das Versicherungs-Beutrags-und Melderecht.

Man wird in Bezug auf meine Angaben Kontakt mit dem Arbeitgeber aufnehmen und die ausstehende Meldung
für die Zeit vom 25. bis 26.04.13 einfordern.
Ein Beschäftigungsverhältnis bestand mit der Aufnahme der Schulungsmaßnahme.

Wenn es so kommt dass eine Rentenformel für den Niedriglohnsektor verabschiedet wird, dann geht es nicht mehr um den Bruttolohn für den Rentenpunkt
sondern um 40 Beitragsjahre für die Grundrente. Wenn mir am Ende für 40 Jahre 2 Tage fehlen und beim nächsten Arbeitgeber auch wieder 3 dann
dann kann ich mich beim Sozialamt anstellen!!

Der Verleiher hat jetzt ein Problem. Er hat es aber nicht anders gewollt, weil er wissentlich ein Steuersparprogramm auf Kosten der so schon gebeutelten
Arbeitnehmer gefahren hat. Das wird es so in Zukunft nicht mehr geben!!

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Re: Sozialversicherungspflicht

Ungelesener Beitrag von hasenstall » Mi 19. Jun 2013, 08:39

Hallo 1roland1,

Gut wenn man sich wert :ic_up:

Viel passieren wird da wahrscheinlich nicht, deine Verleihfirma wird behaupten, ein Versehen und wird dich rückwirkend anmelden.

War ja grad erst wieder in den Medien, was sich z.B. Kaufland Heilbronn geleistet hat, haben dann kurz 5 Mio Euronen Strafe (eher Schweigegeld) bezahlt und gut!

Was ich aber nicht ganz verstehe, wie das so läuft?
Werdet ihr nur eingestellt, wenn ihr verliehen werdet und dann wieder entlassen?
Was ist mit dem Rest der Zeit, wovon lebt ihr?
Was steht im Arbeitsvertrag?

Oder kann es sein, dass du erst an diesem besagten Tag eingestellt worden bist? Dann ist es schon korrekt, dich zu wehren, falls dein Arbeitgeber dich nicht anmeldet!

Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass du schon länger dort in dieser Verleihfirma arbeitest, weil dann bist du doch sowiso angemeldet und dann hat es doch nichts mit der Firma zu tun, in der du eingesetzt wirst!

Und mit 20 Leuten, da würde ich sofort einen Betriebsrat gründen und die Gewerkschaft um Hilfe bitten, wenn mir dubiose Praktiken auffallen würden.

Kannst ja dann schreiben, was dabei rauskommt und wie gesagt, für Schwarzarbeit ist der Zoll da, die kommen auch mal unangemeldet und schauen sich die Bücher an.

Obwohl, bei uns gibts so eine Firma, da arbeiten nur Minijobber, aber komischerweise ist das halbe Pflegeheim um die Ecke auch dort gemeldet. Wenn man dann die ArbeiterInnen darauf anspricht, dass es Mindestlohn gibt und auch Minijobber krank werden dürfen und Feiertage auch bezahlt werden und es Heimarbeiterzuschläge gibt................. und dass es vor allem Gesetze gibt in Deutschland................! Dann sind die immer ganz entsetzt, weil man wehrt sich nicht auf dem Land, bin doch froh, dass ich den ganzen Tag (dreimal auf 450,-) arbeiten darf und dadurch keine Abzüge habe!

Also in diesem Sinne
Lg hasenstall
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