Bu oder EM/EU-Rente?

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wilhelmineamalia
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Bu oder EM/EU-Rente?

Ungelesener Beitrag von wilhelmineamalia » So 25. Nov 2012, 22:58

Hallo Ihr Lieben :winke:

nach ganz langer Zeit und vielen aufreibenden Tagen habe auch ich wieder mal eine Frage. Meine Vorgeschichte spare ich hier aus....(wer möchte, kann nochmal kurz nachlesen). Meine Rentengeschichte wurden ja von der DRV abgelehnt und nun "liege" ich schon seit geraumer Zeit beim Sozialgericht. Alle Berichte wurden schon von denen angefordert und liegen in Detmold vor.

Da ich ja nicht allein diese Hürden schaffe, habe ich das mit Hilfe einer Rechtsanwältin in Angriff genommen.
(Die beiden GA (Orthopädie / Neurologe) bescheinigten.... 6 Std. und mehr arbeitsfähig.)

Zwischenzeitlich war ich in der stat. Schmerztherapie, unter CT gesteuerte Schmerzmittel - die nichts geholfen haben und nach dem 5. x abgebrochen wurden, im Juli 2012 wurde letztendlich noch eine Myelographie erstellt. Hierbei stellte sich heraus, dass operativ nichts z.Zt. mehr vorliegen würde. Seit dem Sommer bin ich mittlerweile bei einem Psychotherapeuten in Behandlung. Meine Beschwerden sind genauso vorhanden wie damals -Rückenbeschwerden - Gehstrecke höchstens 100m ..dann stehen ..80 m und danach werden die Abstände immer kürzer, langes Sitzen immer noch nicht möglich usw.)

Nun zu meiner heutigen Frage. Meine RA drängt mich auf die BU-Rente - unter 6 Std. nicht arbeitsfähig - zu gehen.

Mittlerweile bin ich so konfus, ich habe hier im Forum schon gesucht .... Mr. Google ebenfalls, ich weiß bald nicht mehr, was ich anstreben soll :confused:

In der Ablehnung der DRV hab ich bei der Ablehnung gefunden:

Da Sie vor dem 2.Jan.1961 geboren sind, haben wir zusätzlich geprüft, ob Sie berufsunfähg sind und deshalb Rente wegen teilweiser EM bei Berufsunfähigkeit erhalten können.
Wir haben festgestellt, dass Sie in Ihrem bisherigen Beruf als kfm.Angestellte (8 Std. Büro) mind. 6 Std. tägl. erwerbstätig sein können. Deshalb sind sie nicht berufsunf. und können auch keine Rente wegen teilw. Erwerbsmind. bei Berufsunf. erhalten usw.

Meine Frage wäre: was wäre die beste Lösung für mich? EM ... EU....BU ?????

Auch ich bin mittlerweile seit 8 Mon. in ALG II (78 Mon.Krankengeld + 18 Mon. ALG I hab ich nun schon hinter mir) und bin seitdem, so der Rat der SB des Jobcenters, weiter vom Orthopäden wieder krankgeschrieben.

Wer weiß Rat? :winke:

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Rudra
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Re: Bu oder EM/EU-Rente?

Ungelesener Beitrag von Rudra » So 25. Nov 2012, 23:55

Hallo Wilhemime Amalia,

Deine Frage ist mir nicht verständlich. Die Rente wurde abgelehnt. Dies bedeutet, dass alle Anspruchsmöglichkeiten geprüft wurden; also volle EM, teilweise EM und teilweise EM wegen Bu.

Es gibt keine Rente wegen Bu mehr!
wilhelmineamalia hat geschrieben: Meine RA drängt mich auf die BU-Rente - unter 6 Std. nicht arbeitsfähig - zu gehen.
Was heißt, sie drängt Dich? Hat die DRV im Klageverfahren ein Teil-Anerkenntnis angeboten?
:confused:
Ich helfe Dir gerne, wenn Du die Angaben präzisieren kannst.

lg
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Re: Bu oder EM/EU-Rente?

Ungelesener Beitrag von wilhelmineamalia » Mo 26. Nov 2012, 00:23

Hallo Rudra,

Die Rente wurde von der DRV abgelehnt. Ich habe daraufhin beim Sozialgericht Klage eingereicht.

Ich dachte auch, dass es das nicht mehr gibt..die BU und bin dann immer wieder darauf gestossen, dass das doch noch Gültigkeit hat für die, die vor 1961 geboren sind. Mein Jahrgang ist 1957.

Mein Wunsch war auf die volle EM zu klagen - die Anwältin scheint mir mittlerweile nicht mehr der Meinung zu sein. In ihrem letzten Schreiben steht:

In dem betreffenden Gespräch ist Ihre Haltung nicht so deutlich zum Ausdruck gekommen. In
Anbetracht dieser möchte ich Sie jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass die
Berufsunfähigkeitsrente einen Vorteil gegenüber der Erwerbsminderungsrente dahingehend hat,
dass die Voraussetzungen geringer sind und diese bis zum Eintritt der Altersgrenze gewährt wird.

LG

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Re: Bu oder EM/EU-Rente?

Ungelesener Beitrag von wilhelmineamalia » Mo 26. Nov 2012, 00:31

Bis jetzt ist beim Sozialgericht noch nichts entschieden. Bisher wurden nur die gesamten Unterlagen von Ärzten und Krankenhäusern eingefordert.

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Doppeloma
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Re: Bu oder EM/EU-Rente?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 26. Nov 2012, 00:48

Hallo wilhelmineamalia, :smile:
In der Ablehnung der DRV hab ich bei der Ablehnung gefunden:

Da Sie vor dem 2.Jan.1961 geboren sind, haben wir zusätzlich geprüft, ob Sie berufsunfähg sind und deshalb Rente wegen teilweiser EM bei Berufsunfähigkeit erhalten können.
Wir haben festgestellt, dass Sie in Ihrem bisherigen Beruf als kfm.Angestellte (8 Std. Büro) mind. 6 Std. tägl. erwerbstätig sein können. Deshalb sind sie nicht berufsunf. und können auch keine Rente wegen teilw. Erwerbsmind. bei Berufsunf. erhalten usw.
Damit hat dir die DRV doch schon klar gemacht, dass du (aus ihrer Sicht) keinen Anspruch auf eine Rente wegen Berufs-Unfähigkeit hast.

Kennt denn deine Anwältin diese Begründung aus der Ablehnung nicht, was stellt sie sich denn vor, wie DU das ändern könntest, ich dachte immer die Anwälte sind dafür da, sich was einfallen zu lassen für den Mandanten, um ihm weiterzuhelfen ... :Verwirrt: :Hilfe:
Da ich ja nicht allein diese Hürden schaffe, habe ich das mit Hilfe einer Rechtsanwältin in Angriff genommen.
(Die beiden GA (Orthopädie / Neurologe) bescheinigten.... 6 Std. und mehr arbeitsfähig.)
Welche GA bescheinigen das, die von der DRV oder warst du auch schon zu Gutachten die vom Gericht angeordnet wurden ??? :confused: :Gruebeln:

Das wäre schon wichtig zu wissen, dass die GA der DRV uns für 6 und mehr Stunden arbeitsfähig halten ist ja nicht besonders überraschend, sonst hättest du ja wenigstens eineTeilrente bekommen (auch ohne BU zu sein) und keine komplette Ablehnung.
Meine RA drängt mich auf die BU-Rente - unter 6 Std. nicht arbeitsfähig - zu gehen.
Dann soll sie dir doch mal erklären wie du das machen sollst, die BU wurde EINDEUTIG abgelehnt von der DRV, gerade in Büroberufen ist es ausgesprochen schwierig überhaupt noch eine BU zu bekommen, denn im Büro gibt es immer auch "Verweisberufe", die man dann (mit den vorhandenen Kenntnissen) noch machen könnte, dann braucht die DRV AUCH KEINE BU-Rente zahlen...

Ob man eine solche Stelle findet oder "inne hat" interessiert die DRV dann auch nicht mehr, für die Vermittlung in (ANDERE) Arbeit ist schließlich die AfA zuständig, so stand es (fast wörtlich !!!) in meinem Ablehnungs-Bescheid... :Verwirrt:

Ich wurde dann vom Gericht zu zwei Begutachtungen geschickt, die stellten dann BEIDE (unabhängig voneinander) fest, dass man mir mindestens seit der Antragstellung (2009) eine teilweise EM-Rente hätte zahlen MÜSSEN, so war die DRV dann gezwungen ein Angebot zu machen, wenn sie ein Urteil des Richters noch vermeiden wollten.

Da sollte deine Anwältin also in diese Richtung handeln und eine gerichtliche Begutachtung fordern (falls die nicht schon erfolgt ist), wenn die bisherigen Berichte deiner Ärzte noch nicht ausreichend sind, wurden denn ALLE aktuellen Berichte auch beim Gericht mit eingereicht... :confused:

Das beharren auf der Feststellung von BU wird dich nicht weiterbringen und eine EU-Rente (Erwerbs-Unfähigkeit) gibt es ja seit der Renten-Reform 2001 NICHT mehr, wir sind alle VIEL gesünder geworden in Deutschland, es gibt NUR noch Menschen die (Voll oder Teilweise) erwerbsgemindert sind, völlig erwerbsunfähig ist seit dem im Rentenrecht NIEMAND mehr...DAS sollte eine Anwältin die dich in EM-Rente am Gericht vertritt aber auch WISSEN...
Meine Frage wäre: was wäre die beste Lösung für mich? EM ... EU....BU ?????
Die "beste Lösung" kannst du dir nicht aussuchen, es wird die sein, die sich eventuell noch aus gerichtlich angeordneten GA ergeben könnte, eine teilweise (3 - unter 6 Stunden erwerbsfähig) oder eventuell auch volle (unter 3 Stunden erwerbsfähig) Rente wegen erwiesener Erwerbsminderung auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt" ...
Auch ich bin mittlerweile seit 8 Mon. in ALG II (78 Mon.Krankengeld + 18 Mon. ALG I hab ich nun schon hinter mir) und bin seitdem, so der Rat der SB des Jobcenters, weiter vom Orthopäden wieder krankgeschrieben.
Warum warst du NICHT durchgehend AU-bescheinigt krankgeschrieben, dazu gibt es doch hier schon jede Menge Informationen, dass es wichtig ist OHNE jede Unterbrechung AU zu sein, wenn man überhaupt eine Chance haben will , du warst also "offiziell" vor der H4-Zeit 18 Monate "gesund", jedenfalls OHNE AU-Bescheinigung...gilt das als GESUND ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Rudra
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Re: Bu oder EM/EU-Rente?

Ungelesener Beitrag von Rudra » Mo 26. Nov 2012, 01:06

Hallöchen,
wilhelmineamalia hat geschrieben: In Anbetracht dieser möchte ich Sie jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass die
Berufsunfähigkeitsrente einen Vorteil gegenüber der Erwerbsminderungsrente dahingehend hat,
dass die Voraussetzungen geringer sind und diese bis zum Eintritt der Altersgrenze gewährt wird.LG
:nein: wow, da bin ich platt. Solch eine Auskunft von einer RAin :depri:

Tja, was soll ich sagen? Mit der Aussage, die Voraussetzungen seien geringer, meint sie vermutlich, dass die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen teilweiser EM aufgrund Bu leichter zu erfüllen sind. Sie hält Dich also selbst nicht für voll erwerbsgemindert und sieht eine erfolgreiche Klagefortsetzung nur für die teilweise EM als gegeben. Ok, so etwas ergibt sich aus dem bisherigen Prozessverlauf.
Wie sie allerdings darauf kommt, dass die Rente wegen teilweiser EM aufgrund Bu bis zum Eintritt der Altersrente gezahlt werden würde, bleibt ihr Geheimnis. Diese Rente kann natürlich genauso als Zeitrente gewährt werden. Hier müsste sie ja schon ein Indiz haben, dass eine chronische Erkrankung vorliegt, die keine Besserung mehr erwarten lässt. Nur dann werden Dauerrenten wegen EM gewährt! :lesen: Da im bisherigen Verwaltungsverfahren die Rente abgelehnt wurde, halte ich dies für reine Spekulation.

Liebe WilhemineAmalia, ich könnte jetzt gut verstehen, dass Dich meine Auskünfte eher verunsichern. Das beabsichtige ich keineswegs. Vertraue Deiner Anwältin. Sie wird auch taktisch abwägen. Manchmal ist es besser, nur auf die teilweise EM zu bestehen, weil man sieht, dass die volle EM unerreichbar ist. Sie wird also auf ein Teil-Anerkenntnis der DRV hoffen bzw dass das Gericht dies der DRV empfiehlt.

:telefon: Frag sie doch einfach, ob sie keine Chance auf die volle EM sieht.

lg
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Re: Bu oder EM/EU-Rente?

Ungelesener Beitrag von wilhelmineamalia » Mo 26. Nov 2012, 01:55

Hallo Doppeloma :-)
schön, wieder von Dir..und auch noch so spät, zu lesen :applaus:
Anwälte sind dafür da, sich was einfallen zu lassen für den Mandanten, um ihm weiterzuhelfen
das dachte ich auch!
Welche GA bescheinigen das, die von der DRV oder warst du auch schon zu Gutachten die vom Gericht angeordnet wurden
bisher nur die von der DRV....
denn im Büro gibt es immer auch "Verweisberufe"
der Meinung bin ich ja nun auch...deshalb war mein Versuch, die EU Rente zu versuchen.

Normalerweise, was ich gesehen hatte, waren alle dort bis auf die vom Psychologen und seit Ende Okt.12 bin ich bei einem neuen Schmerztherapeuten, da der "alte" im Sommer zu einem anderen Khs. (nach Bayern) gewechselt hatte.
wir sind alle VIEL gesünder geworden in Deutschland
:groehl:
Warum warst du NICHT durchgehend AU-bescheinigt krankgeschrieben
der Amtsarzt der Afa hatte geschrieben: Es lieben schwerwiegende Leistungseinschränkungen vor, die die Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben nicht nur vorrübergehend mindern.
Frau ... sollte uns ggfs. nach erfolgter Aussteuerung erneut vorgestellt werden. Aktuell ist keine Leistungsfähigkeit gegeben und die Leistungen zu Lasten der ges.KK stehen im Vordergrund. Das Gutachten kann ohne Ärtzin/Arzt eröffnet werden.

Aufgrund dieses Bescheides hieß es, ich brauchte für die gesamte Zeit keine AU, da ja aus dem Bericht des AA hervorging, dass ich nicht arbeitsfähig wäre.


Hallo Rudra,
meint sie vermutlich, dass die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen teilweiser EM aufgrund Bu leichter zu erfüllen sind. Sie hält Dich also selbst nicht für voll erwerbsgemindert und sieht eine erfolgreiche Klagefortsetzung nur für die teilweise EM als gegeben.
ich denke, dass sie das damit meinte.....
Wie sie allerdings darauf kommt, dass die Rente wegen teilweiser EM aufgrund Bu bis zum Eintritt der Altersrente gezahlt werden würde, bleibt ihr Geheimnis
das erschien mir auch am rätselhaftesten.... darum hab ich ja selbst überall danach gesucht..
Hier müsste sie ja schon ein Indiz haben, dass eine chronische Erkrankung vorliegt, die keine Besserung mehr erwarten lässt
das meine Erkrankung chronisch ist, habe ich ja schriftlich. Mein Rücken wird sich nie bessern, meine Beschwerden (hauptsächlich im rechten Bein) nach den beiden Hüft-Teps werden sich nicht bessern....
ich könnte jetzt gut verstehen, dass Dich meine Auskünfte eher verunsichern
Nein - absolut nicht .... gibt mir ja meinem "Inneren Gefühl" Recht, dass was Du geschrieben hast.
Manchmal ist es besser, nur auf die teilweise EM zu bestehen
damit rechne ich normalerweise eher - darum verwirrte mich total, als sie mir das vor ca. 2 Wochen vorschlug mit der BU.


Das mit den nicht mehr als 6 Std. hat sie in einem Schreiben an das Sozialgericht am 26.10. geschickt:

"Wird betreffend die unter dem 09.10.12 seitens des angerufenen Gerichtes übermittelten
Befundberichte dergestalt Stellung genommen, dass diese – insbesondere soweit sie das in diesem
Verfahren streitgegenständliche Krankheitsbild der Klägerin betreffen – den diesseitigen Vortrag
bestätigen.
Diesen zufolge ist es der Klägerin nicht möglich, täglich mehr als sechs Stunden zu arbeiten"


Ich hoffe, ich konnte so noch einige Unklarheiten erklären

LG

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Re: Bu oder EM/EU-Rente?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 26. Nov 2012, 03:00

Hallo wilhelmineamalia, :smile:
schön, wieder von Dir..und auch noch so spät, zu lesen
na du erinnerst dich vielleicht noch, ich bin hier "die Nachteule vom Dienst" ... :lachen: :jaa:
bisher nur die von der DRV....
Ach so, ich hatte schon befürchtet, das wären Ergebnisse von gerichtlichen Begutachtungen, dann verstehe ich nicht warum deine Anwältin, da keinen Druck bei Gericht macht, das hat mein Anwalt von Beginn an gefordert, zumal die DRV-GA auch unter (vorsichtig ausgedrückt) sehr "merkwürdigen" Umständen erledigt wurden ...
Der Internist war in 17 Minuten fertig mit seiner "Untersuchung", was dazu später ALLES im GA stand konnte er in dieser Zeit gar nicht geschafft haben und der Psychiater überließ das wichtige Gespräch direkt seiner blutjungen Assistenz-Ärztin, die ersten schriftlichen "Reklamationen" meines Anwaltes dazu wurden ziemlich unverschämt von der DRV abgewehrt, mit den GA wäre alles in bester Ordnung...die später vom Gericht angeforderten Befunde meines Psychiaters waren der DRV "nicht aussagefähig genug" , man bleibe bei der bisherigen Ansicht, dass ich KEINE EM-Rente brauche /bekommen werde ...

NAJA, die gerichtlichen GA haben das dann doch etwas anders gesehen, mußte fast schmunzeln :jaa: , als ich dann lesen durfte, das psychiatrische GA der DRV ließe auf viel "Unerfahrenheit" schließen und dass man sich den Befunden /Feststellungen meines (jahrelang) behandelnden Fach-Arztes NUR VOLL anschließen könne, auch der Reha-Bericht (von 2008) kam bei denen nicht besonders gut weg, sie schrieben unter anderem von klaren Fehldiagnosen, denen sie sich NICHT anschließen können... :jaa: :cool:
der Amtsarzt der Afa hatte geschrieben: Es lieben schwerwiegende Leistungseinschränkungen vor, die die Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben nicht nur vorrübergehend mindern.
Frau ... sollte uns ggfs. nach erfolgter Aussteuerung erneut vorgestellt werden. Aktuell ist keine Leistungsfähigkeit gegeben und die Leistungen zu Lasten der ges.KK stehen im Vordergrund. Das Gutachten kann ohne Ärtzin/Arzt eröffnet werden.
Ja, so ein eindeutiges AfA-GA hatte ich auch, das besagte "keine Leistungsfähigkeit (alles unter 3 Stunden) für unbestimmte Zeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorhanden", daraufhin bekam ich von der AfA die schriftliche Aufforderung die EM-Rente einzureichen, dieses AfA-GA habe ich natürlich mit zum Antrag eingereicht, war ja schließlich der GRUND für den Antrag...
Hat die Ablehnungen durch die Rentenkasse aber auch nicht verhindert, darum empfand ich es auch als besonders makaber, wenn man dann auf die Vermittlung durch die AfA verweist, damit man die EM-Rente ablehnen kann. :Verwirrt: :Hilfe:
Aufgrund dieses Bescheides hieß es, ich brauchte für die gesamte Zeit keine AU, da ja aus dem Bericht des AA hervorging, dass ich nicht arbeitsfähig wäre.
Das mag ja alles sein, ersetzt aber KEINE AU-Bescheinigung vom behandelnden Arzt, die auch bei der KK weiterhin registriert wird, die AfA meldet das NICHT an die KK, dort fehlen dir also diese 18 Monate (du warst zwar in Behandlung aber NICHT offiziell AU geschrieben von deinem ARZT), wenn das Gericht /ein GA dort den Auszug zu den hinterlegten AU-Zeiten anfordert... :Ohnmacht:

Bei der AfA habe ich die AU nach der Aussteuerung auch nicht mehr abgegeben, hatte die aber trotzdem durchgehend ZU HAUSE, meine Firma wollte ja auch manchmal einen Nachweis haben, ob ich immer noch AU geschrieben bin, bin ja immer noch fest angestellt und habe (trotz ruhendem Arbeitsverhältnis) entsprechende Pflichten aus meinem Arbeitsvertrag.

Wir mußten ja auch noch in Hartz 4, bevor ich im Sommer endlich meine EM-Rente bewilligt bekam, die haben uns direkt in Ruhe gelassen, weil wir schon so lange AU geschrieben waren und die EM-Rente in Arbeit war, das brauchte uns dort keiner mehr anraten...

Dann drücken wir mal die Daumen, dass deine Anwältin bald auf die richtigen Ideen kommt, OHNE (mindestens) ein gerichtliches GA wird es wohl NIX werden, denn der Richter ist ja auch kein Arzt und kann deine Arzt- und Krankenhaus- Berichte medizinisch bestimmt nicht eindeutig bewerten.

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Re: Bu oder EM/EU-Rente?

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mo 26. Nov 2012, 07:28

Meine Vorgeschichte spare ich hier aus....(wer möchte, kann nochmal kurz nachlesen)
für alle die es doch lesen möchten....bzw.noch ein paar Fakten brauchen :lesen:

viewtopic.php?f=21&t=1632&p=18487#p18487

zu der Bu-Rente ....die Aussage "sie können ihren Beruf nicht mehr....")ja da sind Ärzte & Ga schnell...

aber einen anderen (Leidens gerechten) Beruf/Job zu finden ;dass ist ja nicht ihre Aufgabe...

schau hier noch mal rein :lesen: ..da ist schon einiges zum Thema Bu geschrieben...wichtig der § 240

viewtopic.php?f=3&t=102
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Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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Re: Bu oder EM/EU-Rente?

Ungelesener Beitrag von wilhelmineamalia » Mo 26. Nov 2012, 16:22

Hallo K@lle

danke für den Link zum § 240. Ja das hatte ich auch schon gelesen - doch oftmals begreift man erst richtig, wenn
jemand einen direkt darauf hinweist :Gruebeln:

Klar ist mir auch vollkommen
Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.


Das war ja auch mein Argument bei der RAin, vor allem hatte mir jemand mal vor Jahren gesagt: bevor jemand aus
dem Büro die BU bekommt, muss derjenige Kopf ab, beide Arme weg und die Beine auch ..... und selbst dann würden
sie noch irgendeine Arbeit finden.

LG wilhelmineamalia

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