Seite 1 von 1

Prozesskostenhilfe-Rechner

Verfasst: Fr 20. Apr 2012, 04:49
von k@lle
Hab da mal wieder was gefunden.. :lesen:

......Füllen Sie einfach das nachstehende Formular aus, um zu ermitteln, ob Sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen der PKH erfüllen.......

weiter......

http://www.pkh-rechner.de/

Re: Prozesskostenhilfe-Rechner

Verfasst: Fr 20. Apr 2012, 06:23
von Miko
Danke kalle,

das sollte man irgendwohin zentral setzen, damit diese Seite nicht irgendwann im "Untergrund" verschwindet.

Gruß

Miko

Re: Prozesskostenhilfe-Rechner

Verfasst: Fr 20. Apr 2012, 07:10
von k@lle
denke auch das wäre nicht schlecht.....vielleicht kann Annette es richtig einsortieren..

Re: Prozesskostenhilfe-Rechner

Verfasst: Sa 21. Apr 2012, 05:47
von stadtpflanze
DANKE und
ist erledigt K@lle

Wie alle wichtigen Links ist auch dieser jetzt unter
die wichtigsten Links
zu finden

Re: Prozesskostenhilfe-Rechner

Verfasst: Mi 27. Jun 2012, 06:43
von k@lle
hab da mal wieder was gefunden...

Der unvollständige Prozesskosenhilfeantrag

....Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist nur vollständig, wenn ihm die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt ist bzw. diese nachgereicht wird1. Der vollständige Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe muss vor Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache vorliegen. Wird die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erst nach Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache vorgelegt, war der Antrag unvollständig und daher unzulässig. Er ist zurückzuweisen. Das Gericht ist grundsätzlich nicht verpflichtet, auf die ausstehende Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hinzuweisen. Es gibt keine allgemeine Prozesskostenhilfeverschaffungspflicht.....

weiter & Quelle :lesen:

http://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/d ... htslupe%29

Re: Prozesskostenhilfe-Rechner

Verfasst: Sa 21. Jul 2012, 10:51
von k@lle
noch ein Urteil PKH... :lesen:

Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen unrichtiger Angaben

Posted: 19 Jul 2012 09:46 PM PDT

Die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung nach § 124 Nr. 2 Alt. 1 ZPO setzt nicht voraus, dass die unrichtigen Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu einer objektiv unrichtigen Bewilligungsentscheidung geführt haben.

weiter & Quelle..... :lesen:

http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/auf ... htslupe%29

Re: Prozesskostenhilfe-Rechner

Verfasst: Mo 13. Jan 2014, 07:06
von k@lle
Hab da noch was gefunden im Bezug Prozesskosten...

Reform der Prozesskostenhilfe zum 01.01.2014

http://www.juris.de/jportal/portal/t/2p ... hricht.jsp

Das neue Antragsformular für die Beratungshilfe

http://sozialberatung-kiel.de/2014/01/0 ... ungshilfe/