Was kann ich noch tun

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Uschi567
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Was kann ich noch tun

Ungelesener Beitrag von Uschi567 » Do 9. Feb 2012, 19:23

Habe sämliche Instanzen durch bis zum SG. Die VDK hatte für mich Klage eingereicht. Bekam dann einen Gutachtertermin. Der Gutachter hat sich dann mit seinem Laptop vor mich hingesetzt, und alles nach seinen Unterlagen abgefragt. Ein richtiges Gespräch war gar nicht zustande gekommen. Es war also klar, das zu meinen Ungunsten entschieden wurde.
Von der VDK erhielt ich bereits eine Woche später über das negative Gutachten bescheid. Außerdem sei beim SG die Klage aussichtslos. Vielleicht sei noch eine Rente wegen teilweiser EM bei BU möglich, falls mir meine Ärzte Atteste ausstellen würden. Nach § 109 könnte ich mir noch einen Gutachter nehmen. den ich selbst zahlen müsste, was ich aber nicht kann.
Mich würde jetzt interessieren, da ich ALG II erhalte, ob ich mir nicht vom Gericht einen Schein für Prozesskostenhilfe holen kann, um einen RA aufzusuchen?

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Re: Was kann ich noch tun

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 11. Feb 2012, 04:16

Hallo Uschi, :smile:
Habe sämliche Instanzen durch bis zum SG. Die VDK hatte für mich Klage eingereicht. Bekam dann einen Gutachtertermin.
Warst du denn VORHER von der DRV aus auch schon bei Gutachtern (welche Fachrichtungen ???), kennst du diese Gutachten, hattest du eine Reha-Maßnahme und kennst du (wenn ja) den Reha-Bericht ???

Sowas findet ja üblicherweise im Antragsverfahren statt und je nachdem was da drin gestanden hat, geht es dann weiter.
Hast du ALLES bisher mit dem VDK gemacht oder erst ab der Klage ???

Die Antworten darauf sind wichtig, um den Rest irgendwie zuordnen zu können.
Der Gutachter hat sich dann mit seinem Laptop vor mich hingesetzt, und alles nach seinen Unterlagen abgefragt. Ein richtiges Gespräch war gar nicht zustande gekommen. Es war also klar, das zu meinen Ungunsten entschieden wurde.
Welche Fachrichtung war dieser Gutachter, hattest du Begleitung dabei, wie lange (zeitmäßig) hat das GA gedauert, kann das jemand bezeugen, hast du darüber mit dem VDK gesprochen, wie das abgelaufen ist. :confused:
Die kennen doch bestimmt auch viele der GA von anderen Fällen her, wurde dir eine Kopie von dem GA ausgehändigt ???
Von der VDK erhielt ich bereits eine Woche später über das negative Gutachten bescheid. Außerdem sei beim SG die Klage aussichtslos.
Welche Aussagen führen denn zu dieser Ansicht beim VDK, tut mir leid, wenn ich so viele Fragen stelle aber mit den paar Informationen von dir, ist es nicht gut möglich dir was darauf zu antworten, ob die Klage tatsächlich aussichtslos ist oder nicht.
Vielleicht sei noch eine Rente wegen teilweiser EM bei BU möglich, falls mir meine Ärzte Atteste ausstellen würden.


Diese Aussage KANN ich NICHT nachvollziehen, wenn in dem /den Gutachten von BU NICHT die Rede ist, dann nützen Atteste deiner Ärzte da auch NICHTS.
Sowas stellen NUR Gutachter fest und NICHT die behandelnden Ärzte, was steht denn zu deinem letzten Beruf /letzte Tätigkeit drin in den Gutachten, hast du einen erlernten Beruf (zuletzt ausgeübt ???)... :Gruebeln:

Wie alt bist du denn, auch davon ist abhängig, ob du überhaupt noch eine BU-Rente bekommen würdest.
Nach § 109 könnte ich mir noch einen Gutachter nehmen. den ich selbst zahlen müsste, was ich aber nicht kann.
Wäre wahrscheinlich auch rausgeworfenes Geld, wenn bei Gericht schon soviel vorliegt, das gegen eine EM-Rente spricht, dann bringt so ein GA GAR NICHTS MEHR...
Mich würde jetzt interessieren, da ich ALG II erhalte, ob ich mir nicht vom Gericht einen Schein für Prozesskostenhilfe holen kann, um einen RA aufzusuchen?
Für einen Anwalt brauchst du einen Beratungs-Hilfe-Schein, den bekommst du beim Amtsgericht.
Ich weiß jetzt aber nicht, ob du im Moment überhaupt noch einen bekommen kannst, weil ja schon die Klage läuft... :Gruebeln:

Da bräuchtest du wahrscheinlich direkt Prozesskostenhilfe (PKH), solange dich der VDK vertritt, wird man dir aber keine bewilligen, dem VDK müßtest du also erst mal das Mandat entziehen und alleine weiter machen, bis die PKH bewilligt wurde und du einen Anwalt gefunden hast, der dann für dich arbeiten möchte.

Das wird in einem laufenden Klageverfahren, das schon als aussichtslos (vom Gericht) gesehen wird, eher NICHT mehr funktionieren.

Ich bin selber im Gerichtsverfahren mit meiner EM-Rente und habe seit dem Widerspruch einen Anwalt, der sich mit Sozialrecht /Rentensachen ganz gut auskennt, seit der Klage wird er auch über PKH (vom Staat) bezahlt, einen Beratungsschein bekommt man NUR für das vorgerichtliche Verfahren.

Dir wird wohl nicht viel übrig bleiben, als die Klage zurückzunehmen und dann direkt einen neuen Antrag auf EM-Rente zu stellen, sofern es relativ aktuelle Berichte /Befunde gibt, kannst du damit auch mehr Erfolg haben.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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