Seite 1 von 1

Überprüfungsantrag

Verfasst: Fr 4. Feb 2011, 11:36
von Esuse
Eine Möglichkeit, nach der Ablehnung eines Widerspruches.
Damit ist man im selben Zustand wie nach der Ablehnung des Antrages.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html

Bei uns läuft das gerade.