Kleine Hilfestellung wenn es denn soweit kommt.

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Miko
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Kleine Hilfestellung wenn es denn soweit kommt.

Ungelesener Beitrag von Miko » So 3. Jan 2010, 19:53

Oft ist es so, dass man, sollte ein für den Patienten ablehnendes Gutachten vorliegen (ablehnend im Sinne der Beurteilung von mehr als 6 Stunden Arbeitsfähigkeit / Tag) eine Frist wahren muss.
Die Frist beträgt, soweit ich mich erinnern kann 4 Wochen.

Da ein ablehnendes Gutachten erstmal niederschmetternd wirkt und man oft dann kaum noch Kraft besitzt eine begründete Klage zu formulieren, reicht es auch erstmal aus eine unbegründete Klage einzureichen, mit dem Hinweis, dass die Klagebegründung folgen wird.

So kann man schnell mal 6-8 Wochen gewinnen ohne etwas zu verlieren.
Gruß
Miko

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gretl
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Re: Kleine Hilfestellung wenn es denn soweit kommt.

Ungelesener Beitrag von gretl » Sa 16. Jan 2010, 17:50

Richtig miko..

Genau das hab ich mit meiner Anwältin getan..da bei mir auch noch einige Untersuchungsergebnisse ausstehen, haben wir auch erstmal den Wiederspruch formuliert und dann wird die Begründung welche wir zusammen ausarbeiten, nachgereicht..

LG gretl Bild
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Blacky
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Re: Kleine Hilfestellung wenn es denn soweit kommt.

Ungelesener Beitrag von Blacky » Sa 16. Jan 2010, 23:40

Bei mir war Termin 7.1.2010

Durch den Anwaltswechsel gab es eine "Lücke".

Seit dem 23.12.2009 wartet meine Anwältin auf die Akte vom Sozialgericht.
Schon 1x angemahnt, nichts tut sich.

Manchmal denke ich die haben keine Lust....
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Schalentierchen
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Re: Kleine Hilfestellung wenn es denn soweit kommt.

Ungelesener Beitrag von Schalentierchen » Do 21. Jan 2010, 14:50

Na ja Blacky, ob die dort "Lust" :) haben, weiß ich nicht.
Ich weiß aber, dass die vor lauter Klagen nicht mehr durchkommen.
Also muss man schon viel Geduld haben, leider leider.

LG
Schalentierchen
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Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

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