Seite 1 von 1

Kleine Hilfestellung wenn es denn soweit kommt.

Verfasst: So 3. Jan 2010, 19:53
von Miko
Oft ist es so, dass man, sollte ein für den Patienten ablehnendes Gutachten vorliegen (ablehnend im Sinne der Beurteilung von mehr als 6 Stunden Arbeitsfähigkeit / Tag) eine Frist wahren muss.
Die Frist beträgt, soweit ich mich erinnern kann 4 Wochen.

Da ein ablehnendes Gutachten erstmal niederschmetternd wirkt und man oft dann kaum noch Kraft besitzt eine begründete Klage zu formulieren, reicht es auch erstmal aus eine unbegründete Klage einzureichen, mit dem Hinweis, dass die Klagebegründung folgen wird.

So kann man schnell mal 6-8 Wochen gewinnen ohne etwas zu verlieren.

Re: Kleine Hilfestellung wenn es denn soweit kommt.

Verfasst: Sa 16. Jan 2010, 17:50
von gretl
Richtig miko..

Genau das hab ich mit meiner Anwältin getan..da bei mir auch noch einige Untersuchungsergebnisse ausstehen, haben wir auch erstmal den Wiederspruch formuliert und dann wird die Begründung welche wir zusammen ausarbeiten, nachgereicht..

LG gretl Bild

Re: Kleine Hilfestellung wenn es denn soweit kommt.

Verfasst: Sa 16. Jan 2010, 23:40
von Blacky
Bei mir war Termin 7.1.2010

Durch den Anwaltswechsel gab es eine "Lücke".

Seit dem 23.12.2009 wartet meine Anwältin auf die Akte vom Sozialgericht.
Schon 1x angemahnt, nichts tut sich.

Manchmal denke ich die haben keine Lust....

Re: Kleine Hilfestellung wenn es denn soweit kommt.

Verfasst: Do 21. Jan 2010, 14:50
von Schalentierchen
Na ja Blacky, ob die dort "Lust" :) haben, weiß ich nicht.
Ich weiß aber, dass die vor lauter Klagen nicht mehr durchkommen.
Also muss man schon viel Geduld haben, leider leider.

LG
Schalentierchen