Kleine Hilfestellung wenn es denn soweit kommt.
Verfasst: So 3. Jan 2010, 19:53
Oft ist es so, dass man, sollte ein für den Patienten ablehnendes Gutachten vorliegen (ablehnend im Sinne der Beurteilung von mehr als 6 Stunden Arbeitsfähigkeit / Tag) eine Frist wahren muss.
Die Frist beträgt, soweit ich mich erinnern kann 4 Wochen.
Da ein ablehnendes Gutachten erstmal niederschmetternd wirkt und man oft dann kaum noch Kraft besitzt eine begründete Klage zu formulieren, reicht es auch erstmal aus eine unbegründete Klage einzureichen, mit dem Hinweis, dass die Klagebegründung folgen wird.
So kann man schnell mal 6-8 Wochen gewinnen ohne etwas zu verlieren.
Die Frist beträgt, soweit ich mich erinnern kann 4 Wochen.
Da ein ablehnendes Gutachten erstmal niederschmetternd wirkt und man oft dann kaum noch Kraft besitzt eine begründete Klage zu formulieren, reicht es auch erstmal aus eine unbegründete Klage einzureichen, mit dem Hinweis, dass die Klagebegründung folgen wird.
So kann man schnell mal 6-8 Wochen gewinnen ohne etwas zu verlieren.