Seite 6 von 7

Re: Widerspruch abgelehnt - der Weg zum SG

Verfasst: Mo 4. Jul 2011, 18:34
von stadtpflanze
JA liebe Oma, zur "Vorbereitung" würde ich auch nicht hingehen wollen.
Mich interessiert dabei , warum bei einigen wenigen PERSÖNLICHES ERSCHEINEN notwendig ist, und bei anderen nicht.
Das heißt dein Dopa mußte hin, obwohl anwältich vertreten. mhhh woran die das wohl festmachen?
Vermutlich braucht man nicht persönlich erscheinen, wenn man im Krankenhaus liegt :cool:
Wenn ich mal gut drauf bin und Lust und Laune habe :grinser: gehe ich evtl mal hin, ist ja nicht weit.

Re: Widerspruch abgelehnt - der Weg zum SG

Verfasst: Mi 20. Jul 2011, 14:01
von stadtpflanze
habe mal wieder eine Frage wie es beim SG weitergeht. (bestimmmt schon mal irgendwo beantwortet :confused: )

Der Gutachtertermin war im letzten Monat. Das Gutachten wird zum Gericht geschickt.
Geht es dann automatisch an meinen Anwalt (bzw. VDK) ?
Schickt der Anwalt es mir dann auch automatisch?

Re: Widerspruch abgelehnt - der Weg zum SG

Verfasst: Mi 20. Jul 2011, 16:21
von Doppeloma
Liebe Stadtpflanze, :umarm:
Der Gutachtertermin war im letzten Monat. Das Gutachten wird zum Gericht geschickt.
Richtig, wenn der Gutachter mal soweit ist, schickt er das Gutachten ans Gericht, meines Wissens haben die dafür so bis zu 6 Wochen Zeit und zumindest beim Dopa damals dauerte es auch ungefähr so lange.

Darum waren wir ja zuletzt so wahnsinnig "überrascht" als der Herr DR. von der DRV am Telefon meinte, "das GA würde noch am selben Tag geschrieben", das ist total unüblich und Gerichts-Gutachter haben da wohl noch MEHR Zeit... :Ohnmacht:
Geht es dann automatisch an meinen Anwalt (bzw. VDK) ?
Ja, das Gericht ist ja verpflichtet ALLE Beweismittel auch dem Kläger (bzw. seiner rechtlichen Vetretung) zukommen zu lassen, damit man sich dazu äußern kann.
Schickt der Anwalt es mir dann auch automatisch?
Sollte eigentlich so sein, denn das Gericht erwartet ja (mit Terminsetzung) eine Äußerung vom Anwalt dazu und DER kann sich dazu ja eigentlich NICHT äußern, beim Gutachter war ja nicht der Anwalt.
Bei uns ging das damals dann noch mehrfach hin und her, denn der GA ist natürlich auf jede konkrete Äußerung (Gegendarstellung) vom Dopa dagegen, mit erneuten Behauptungen aus seiner Sicht "eingegangen", das kann sich also schon alleine dadurch, dann Alles noch ne Weile hinziehen.

Am Ende muss dann der Richter das ganze Beweismaterial BEIDER Seiten (!!!) noch mal komplett bewerten (sollte er jedenfalls) und daraus seine (EIGENEN) Schlüsse für die Entscheidung ziehen.
Wenn der Richter (wie beim Dopa) dem Gutachter seit "jahrzehnten, blind" vertraut, dann kann man sich die ganzen Gegendarstellungen eigentlich sparen, aber das weiß man ja vorher noch nicht. :Ohnmacht:

Bis zum Verhandlungstermin dauerte es beim Dopa nach dem Gutachtern vom Gericht, noch fast ein weiteres Jahr, allerding hatte er nicht so schnell einen Termin für dieses Gutachten wie du, bei mir tut sich ja in der Hinsicht bisher auch absolut NIX ... :Verwirrt: :Hilfe:

Leider KANN man auch daraus keinerlei sichere Schlüsse ziehen, ob das nun ein GUTES oder ein Schlechtes Zeichen ist... man KANN NUR WEITER WARTEN... :Heiss:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: :Bussi:

Re: Widerspruch abgelehnt - der Weg zum SG

Verfasst: Mi 20. Jul 2011, 16:50
von stadtpflanze
Oh vielen Dank Oma,
dann packe ich die relevante Antwort von dir in "Grundsätzliches " noch rein, damit ich (oder andere) sie nicht wieder suchen muss.

Dann bin ich mal zuerst auf das Gutavhten gespannt, und dann wie lange es bei mir bis zum Verhandlungstermin dauert?

Re: Widerspruch abgelehnt - der Weg zum SG

Verfasst: Mi 3. Aug 2011, 12:35
von stadtpflanze
Heute kam das Gutachten über den VDK bei mir an
zig Seiten
es liegt ein arbeitstägliches Leistungsvermögen von mind. 3 bis unter 6 Std bei Berücksichtigung des qualitativen Leistungsbildes vor.
nun heißt es abwarten :kaffee:

Re: Widerspruch abgelehnt - der Weg zum SG

Verfasst: Mi 3. Aug 2011, 13:03
von Esuse
Hallo Pflänzchen,

ich habe jetzt mal versucht nachzukommen....
3 bis unter 6 Stunden ist ja mal die halbe Rente (oder hattest Du die schon?), evtl kommt noch eine Arbeitsmarktrente dazu. Sicher ist das nicht das, was Du Dir wünscht, aber besser als nichts.

Re: Widerspruch abgelehnt - der Weg zum SG

Verfasst: Mi 3. Aug 2011, 13:36
von stadtpflanze
Nee, Esuse, ich habe noch gar nix.
Und was das Gericht dazu sagt, ob es eine Verhandlung gibt, das weiß man noch nicht.

Re: Widerspruch abgelehnt - der Weg zum SG

Verfasst: Mi 3. Aug 2011, 13:49
von Esuse
Vor allem kann eine Verhandlung noch ewig dauern!
Jetzt schickt das Gericht die GA zu DRV und fordert deren Stellungnahme, evtl kommt dann ein Vergleichsangebot.

Re: Widerspruch abgelehnt - der Weg zum SG

Verfasst: Do 10. Nov 2011, 14:11
von Fichtenlaus
Man spricht einen Admin an, ist schon länger aktiv und schon ist man in selbiger. :jaa:
Hallo Blacky,

möchte auch in euere "private Runde" reingelassen werden.
Ich muß nämlich demnächst auch vor das SG. Vielleicht kann ich mir da einige Tipps holen. Wäre dankbar. :jaa:

LG Fichtenlaus

Re: Widerspruch abgelehnt - der Weg zum SG

Verfasst: Di 1. Mai 2012, 07:23
von nowe3
Ich habe da man eine "Verständnisfrage":

Wenn man vor dem SG geht, bei welchem muss man dann hin?

Beispiel:

DRV Bund: in Berlin
oder in der Nähe des Wohnortes

?