jetzt muss ich euch mal was fragen....weiß zwar jetzt nicht genau, ob ich in der richtigen Sparte bin und wenn es doch falsch ist....bitte verschieben!
Danke!!!

Bei mir geht es ja jetzt darum, ob man ein Gegengutachten machen lassen soll oder nicht (schon allein weil ich ja 2x zum gleichen GA geschickt wurde und wie es überhaupt weitergehen soll, wenn auch das nächste GA wieder nix is....siehe anderes Thema unter PR).
O.k., ich also jetzt schon 2 Arzttermine hinter mir - sollte mich ja mit meinen Ärzten kurzschließen - fehlt nur noch der HA....und der hat Urlaub...na klar!
Egal, das krieg ich schon iwie, kann ja trotzdem anrufen - meinen GA-Befund hab ich ja schon abgeben, damit sie nachschauen können.
Jetzt hab ich mir doch mal Gedanken gemacht wegen eines Anwalts - also ob ich mal bei einem Solchen vllt nachfragen sollte und mich mal beraten lassen sollte, wie der denn meine Chancen überhaupt sieht.
Ich also meine SB vom VdK gefragt, wie das denn ist und was sie dazu meint.
Da ich ja echt ein absoluter Frischling auf diesem Gebiet bin und ich keine Ahnung hab, wie und was da das Beste oder Bessere ist, dachte ich, ich frag sie einfach mal - dafür ist der VdK ja da.
Sie meinte dann, dass ich das gerne machen kann, kein Problem, aber dann würde sie, also wenn ich mich für einen Anwalte entscheiden würde, rausfallen, da ja nur einer das übernehmen darf.
Wusste ich jetzt vorher auch nicht....aber iwie ist es ja auch klar.
So, jetzt steh ich iwie wieder da...was mach ich? Kann ich jetzt z.B. trotzdem mal zu nem Anwalt gehen und mich wenigsten einfach mal so unverbindlich beraten lassen und zahlt das dann, auch wenn ich dann doch beim VdK bleiben sollte, trotzdem die Rechtschutz? Also das Beratungsgespräch!

Entschuldigt bitte, wenn das alles ein bisschen naiv rüber kommt, aber in dem Fall bin ich echt ein Naivchen.

Ich weiß aber auch, dass man hier alle Fragen stellen darf - auch "dumme" lööööööööl

