Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

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Engelchen22
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Do 12. Feb 2015, 14:39

Hallo Mine,

leider habe ich Dein Posting gerade erst gelesen ! :schuechtern:

Dennoch wünsche ich Dir eine erfolgreiche und vor allem gerechte Begutachtung mit einem fairen GA !!! :jaa: :ic_up:

Berichte doch bitte wenn " es Dir danach ist " wie Dein GA gelaufen ist !!!

Schade, dass Dein Klinikaufenthalt so schlecht lief :kotzen: - das erinnert mich an meine Zeit in der psychosomatischen Station

in der ich mich wegen dieses Chefarztes( angeblicher Spezi chron Infektionen u Schmerzen ) erfolglos aufgehalten hatte -

eines habe ich dadurch gelernt - NIE NIe wieder Psychosomatik !!! :Sturkopf: :Wut:

In 5 Wochen habe ich deshalb Verhandlung :Ohnmacht: da die Gegenseite nicht einlenkt :Sturkopf:

Bin schon auf Deine Berichte gespannt - lasse Dir aber bitte die Zeit, die Du benötigst....... :koepfchen:

Alles Gute wünscht mit

LG Engelchen 22
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Mine
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » Sa 14. Feb 2015, 09:32

Hallo Ihr lieben,

Da bin ich wieder und ich habe keine guten Neuigkeiten.

Der Termin war sehr anstrengend und dauerte sehr lange. Ich war 3 Std. vor Ort.

Zuerst musste ich zig Fragebögen ausfüllen. Dafür hatte ich ca. 45 Min. Zeit. Habe ich aber leider nicht geschafft. Danach hat der GA mit mir das Gespräch geführt. Dies dauerte ca. 1,5 Std. Danach noch eine körperliche Untersuchung. Dann sagte mir der Arzt, dass ich gleich noch die restlichen Fragebögen ausfüllen solle, vorher möchte er aber noch mit mir sprechen.

So, und da sagte er dann zu mir:"ich habe zwar die Fragebögen nur kurz überflogen, aber rein auf der psychischen Ebene sind sie voll erwerbsfähig! Dass Sie momentan traurig und verzweifelt sind, ist ganz normal. Bei Ihnen ist ja auch noch längst nicht alles gelaufen. Die MMST ist überhaupt nicht gut gelaufen. Die Medis, die sie dort bekommen haben, sind für die Katz. Da geht noch einiges. Und ich werde auch in meinen Bericht schreiben, dass Sie eine Psychotherapie machen müssen. Erst stationär und dann ambulant. Dann muss man halt auf einen Termin ein Jahr warten. Das ist denn so. Sie sind noch jung. Sie sind ja keine 60 Jahre!

Danach bin ich dann heulend da raus.

Meine Freundin musste 2 x mit dem Auto anhalten, weil ich dachte, ich muss mich übergeben. Solche Kopfschmerzen hatte ich.

Zuhause angekommen, abends um 18.30 h bin ich dann gleich ins Bett.

Ich weiß nicht, wie es jetzt weitergeht.

Kann mir jemand von Euch sagen, wie es jetzt läuft? Das Gericht wird ja jetzt denn Fall abschmettern. Wann muss ich damit rechnen, wieder auf der Arbeit zu sein?

Diese Vorstellung macht mich fertig. Ich schaffe es nicht.

Bitte helft mir, was soll ich jetzt tun?

Nun liege ich im Bett mit einer fetten Erkältung und in meinem Kopf kreist nur dieses Thema.

Viele liebe Grüße
Mine

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von agnes » Sa 14. Feb 2015, 14:30

Hallo Mine :koepfchen:

Zunächst gute Besserung für deine Erkältung. :umarm:

So wie du es schilderst, hat der Gutachter gleich die Katze aus dem Sack gelassen und nach den Schilderungen wird es nicht abwegig sein, dass das SG nun die Klage als gescheitert sieht und abschmettert.

Wie es nun beruflich weitergehen kann für dich, wirst du mit dir ausmachen müssen und ggf. auch mit dem AG besprechen, ob und wie du auf dem alten Arbeitsplatz integriert werden kannst, falls diese Option für dich überhaupt noch in Frage kommt. :Gruebeln:

Ich kann deine :kack: Situation nur bedauern und hoffe für dich, dass eine psychotherapeutische stationäre/ambulante Therapie dir helfen kann/wird, wenigstens das Geschehene zu verarbeiten und dich zu stabilisieren. :umarm:

Ich hoffe, es gibt hier im Forum Mitglieder die bereits in einer solchen Situation waren und dir berichten werden, wie es insgesamt noch weiter gehen kann, ob du in die Berufung gehen kannst, welche Erfolgsaussichten bestehen dies dann positiv durchzustehen oder ob man lieber in ein paar Monaten/Jahren einen erneuten Anlauf nehmen sollte, mit aktuellen Befunden :lesen: :Laber:

Es tut mir leid für dich, dass dir diese schmerzliche Erfahrung um die EMR nicht erspart blieb bis zuletzt, obwohl du wirklich alles versucht hast, deine Beschwerden anerkannt zu bekommen.
Du bist dir auf jedenfall immer treu geblieben und hast nicht aufgegeben, dich für dich und deine Beschwerden einzusetzen, leider mit nur erneutem schmerzlichem (Miss)Erfolg. :troesten:

Jetzt warte ab, wie das SG sich melden wird und was am Ende im Gutachten und im SG-Urteil stehen wird, um auch zukunftweisend ansetzen zu können.

Alles Liebe wünscht :koepfchen: :umarm: agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von k@lle » Sa 14. Feb 2015, 15:34

Und ich werde auch in meinen Bericht schreiben, dass Sie eine Psychotherapie machen müssen. Erst stationär und dann ambulant. Dann muss man halt auf einen Termin ein Jahr warten. Das ist denn so.
könnte man aber auch so deuten ,dass für dich eine Auszeit nötig ist (sprich befristete Em auf Zeit)um dich wieder komplett arbeitsfähig/gesund zu machen...

bleibt dir nur abzuwarten wie nun entschieden wird
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Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 14. Feb 2015, 15:44

Hallo Mine, :smile:
Da bin ich wieder und ich habe keine guten Neuigkeiten.
Der Termin war sehr anstrengend und dauerte sehr lange. Ich war 3 Std. vor Ort.
ist ja nicht sehr hoffnungsvoll was du zu dem GA-Termin schreibst, wenn ich schon wieder lese, dass du massig irgendwelche Fragebögen ausfüllen solltest wird mir auch schlecht ... wenn du magst und wieder kannst, dann mach bitte ein Gedächtnisprotokoll zu dem was besprochen wurde und sei es zunächst nur dafür gut, dass man noch einige andere Fallen in deinen Antworten auf bestimmte Fragen erkennen könnte.
Zuerst musste ich zig Fragebögen ausfüllen. Dafür hatte ich ca. 45 Min. Zeit. Habe ich aber leider nicht geschafft. Danach hat der GA mit mir das Gespräch geführt. Dies dauerte ca. 1,5 Std. Danach noch eine körperliche Untersuchung. Dann sagte mir der Arzt, dass ich gleich noch die restlichen Fragebögen ausfüllen solle, vorher möchte er aber noch mit mir sprechen.
Den Kram hätte ich ihm schon "vor die Füße geworfen", sieh das jetzt bitte nicht als persönliche Kritik an, der soll nicht stundenlang Fragebögen von dir ausfüllen lassen, sondern sich ein eigenes Bild von dir machen ... damit hast du dir vermutlich keinen Gefallen getan, dass du das "klaglos" gemacht hast und nach dem Gespräch auch noch beendet hast ... ich glaube da wäre ich damals "ausgerastet" in der Praxis wenn man das verlangt hätte.
So, und da sagte er dann zu mir:"ich habe zwar die Fragebögen nur kurz überflogen, aber rein auf der psychischen Ebene sind sie voll erwerbsfähig!


Wenn das schon genügt für die Beurteilung deines Gesundheitszustandes, dann hätte man dir doch nur die Fragebögen zuschicken brauchen, letztlich war es doch egal wie viel Zeit du dafür gebraucht hast, wenn es (auch) darauf angekommen ist ... er hat das also "überflogen" und weiß schon, dass du psychisch voll Erwerbsfähig bist, also hast du keine psychischen Probleme, die eine EM-Rente erforderlich machen könnten.

Du warst ja in der Lage "konzentriert" und widerspruchslos seine Fragebögen auszufüllen, so was kann man dann auch 5 X die Woche 6 und mehr Stunden machen ... :ic_down: :kotzen:
Dass Sie momentan traurig und verzweifelt sind, ist ganz normal. Bei Ihnen ist ja auch noch längst nicht alles gelaufen. Die MMST ist überhaupt nicht gut gelaufen. Die Medis, die sie dort bekommen haben, sind für die Katz. Da geht noch einiges.


Ich dachte der soll dich nicht "behandeln" und keine Therapievorschläge machen, von denen ER (als GA) nach seiner Vorstellung meint, dass man das auch noch "ausprobieren" könne, bist du ein "Versuchskaninchen" ... ist aber "nett", dass du wenigstens verzweifelt und traurig sein darfst aus seiner Sicht, aber das kann man auch mit anderen Pillen regeln ... :confused: :Gruebeln: :Verwirrt: :Hilfe:
Und ich werde auch in meinen Bericht schreiben, dass Sie eine Psychotherapie machen müssen. Erst stationär und dann ambulant. Dann muss man halt auf einen Termin ein Jahr warten. Das ist denn so. Sie sind noch jung. Sie sind ja keine 60 Jahre!
Und bis dahin kannst du ruhig im aktuellen Zustand arbeiten gehen, oder wie soll man das jetzt interpretieren ... wieso findet der da eigentlich nichts dabei, dass du wahrscheinlich 1 Jahr auf die (angeblich) so dringende Behandlung warten sollst ... :confused: :confused: :confused:

Na, mit fast 60 Jahren ist man aber auch noch zu "jung" für die EM-Rente, das mag kein Trost für dich sein :koepfchen: aber da heißt es dann "Sie haben es doch bisher auch geschafft, dann schaffen Sie den Rest bis zur Altersrente auch noch", die drehen das immer so, wie es am Besten passen kann ... traurig nur, dass es dieses Mal wieder der gerichtliche GA gewesen ist ...
Danach bin ich dann heulend da raus.
Meine Freundin musste 2 x mit dem Auto anhalten, weil ich dachte, ich muss mich übergeben. Solche Kopfschmerzen hatte ich.
Kann ich mir gut vorstellen, dem hättest du auf den Tisch und auf seine Fragebögen :kotzen: sollen aber ganz kräftig, mehr fällt mir dazu ganz ehrlich nicht mehr ein, du kannst nicht dafür :koepfchen: , man glaubt ja immer, dass man sich selber schaden wird, wenn man so was dann ablehnt aber ich wäre dazu auch gar nicht in der Lage gewesen, mich hat es schon gestresst, wenn ich einige Behörden-Formulare ausfüllen musste, um irgendwo das notwendige Geld zu beantragen ... dafür brauchte ich meist mehrere Tage ... :Heiss:

Schon die Vorstellung, dass man mir solche Bögen schicken oder vorlegen könnte war für mich eine Unmöglichkeit, meine GA waren deswegen nicht unbedingt alle "besser" aber sogar die DRV-GA haben das nicht von mir verlangt, nur in der psychosomatischen Reha-Klinik hat man solchen :kack: mit uns am PC veranstaltet ... da war ich aber auch noch nicht mutig genug das zu verweigern, eine Mitpatientin hat das gemacht ... :teufel:

Da wurde ihr dann erst mitgeteilt, das sei ALLES freiwillig und wenn sie nicht will, muss sie das natürlich nicht machen ... :aha: :aha: :aha:

Ich denke also auch ein GA hat keine Macht das unter Zwang zu fordern und dort hätte ich das auch nicht mehr gemacht, man kann meine Gesundheit doch nicht (überwiegend) nach "Fragebögen" beurteilen wollen, wenn es um die EM-Rente gehen soll und man ohnehin schon am Gericht damit gelandet ist ... :Verwirrt: :Hilfe: :ic_down:
Ich weiß nicht, wie es jetzt weitergeht.
Du solltest auf jeden Fall am Montag direkt zu deinem behandelnden Arzt gehen und das mit ihm besprechen wie das dort abgelaufen ist, damit das auch dort dokumentiert wird, wie schlecht es dir nach diesem Termin gegangen ist. :koepfchen: :troesten:
Kann mir jemand von Euch sagen, wie es jetzt läuft? Das Gericht wird ja jetzt denn Fall abschmettern. Wann muss ich damit rechnen, wieder auf der Arbeit zu sein?
Zunächst mal muss der GA sein GA fertig machen und an das Gericht senden, dann wirst du von dort (oder deiner Rechtsvertretung) informiert werden, was der Richter dazu meint, denn DER RICHTER entscheidet wie es weiter gehen wird und nicht dieser GA ... allerdings richten die sich meist danach was in diesen GA dann geschrieben steht (sind ja selbst auch keine Ärzte, darum beauftragen sie ja med. GA dafür) und die DRV bekommt dieses GA natürlich auch.

Beim zu erwarteten Inhalt, wird man sich dort natürlich "bestätigt" fühlen, allerdings kann es auch ganz anders kommen und der GA wollte dich nur provozieren mit seinen Aussagen, dass du arbeiten kannst aus seiner Sicht, denn er sieht ja andererseits zumindest akuten Behandlungsbedarf.
Wenn es dir psychisch "so gut geht" wie er meint, wozu dann eine psychische Akut-Therapie (stationär) in einer Klinik und ambulante Psychotherapie, das braucht man eigentlich auch nicht wenn man Vollzeit Erwerbsfähig ist ??? :Verwirrt: :Hilfe:

Du kannst im Moment nur abwarten was wirklich in dem GA drinstehen wird und dann wird man dir vom Gericht her schon mitteilen, wie das Verfahren enden könnte und was man dafür von dir erwartet.

Bis dahin (mindestens) soll und muss dein Arzt dich weiter AU schreiben und danach eben nötigen Falles auch dann brauchst du auch nicht zur Arbeit, so lange der Arzt dich AU schreibt ist es EGAL was bei dem Verfahren weiter rauskommen wird ... dein Arzt MUSS weiter hinter dir stehen, nur das ist im Moment wichtig für die Frage ob du zur Arbeit zurück musst oder nicht.
Diese Vorstellung macht mich fertig. Ich schaffe es nicht.
Kann ich mir sehr gut vorstellen, im ersten Verfahren beim Dopa lief das auch schief mit dem gerichtlichen GA und in der Verhandlung hat der Richter ihm dann geraten die Klage zurück zu nehmen, weil es keine Erfolgsaussichten mehr gibt.
Unsere Hausärztin hat sich davon nicht beeindrucken lassen und hat ihn weiter AU geschrieben, so brauchte er trotzdem nicht mehr zur Arbeit, das wird ja nicht vom GA und/oder vom Richter entschieden ...

Seine Schmerzärztin hat ihn dann erneut in eine spezielle Fachklinik eingewiesen und danach haben wir mit dem neuen Befund (und den früheren Klinikberichten, die der GA ignoriert hatte) wieder einen neuen Antrag auf EM-Rente gestellt, der wurde dann später (ohne Widerspruch und Gericht) bewilligt, aber erst musste er auch noch zu einer DRV-GA ... auch dort gab es aber keine "Fragebögen" und danach dann endlich die EM-Rente.

Bis dahin war er (von unserer Hausärztin) seit fast 5 Jahren durchgehend AU geschrieben, aber sie hat immer zu ihm gestanden und hatte nicht vor seine AU zu beenden, ehe er nicht den Renten-Bescheid bei ihr vorlegen kann ... "Das stehen wir gemeinsam durch Herr Dopa :ic_up: :ic_up: :ic_up: " hat sie immer wieder betont und sie hat ihr Wort gehalten.

Auch seine Schmerztherapeutin oder unser Psychiater hätten die AU sofort weitergeführt, wenn sie das nicht durchgehalten hätte aber in der Hinsicht war auf unsere behandelnden Ärzte eben immer Verlass und darum konnte ich zumindest auch irgendwann die Angst besser "unterdrücken", wieder an den Arbeitsplatz zurück zu MÜSSEN ...

Du brauchst (d) einen AU-bescheinigenden Arzt dafür unbedingt fest an deiner Seite, dann ist alles Andere auch leichter zu ertragen, was da noch kommen könnte also sprich offen mit ihm am Montag über das GA, deine Befürchtungen und wie er dich weiter unterstützen wird, damit du seiner HILFE dabei sicher sein kannst. :lesen: :lesen: :lesen: :ic_up:

Meiner Erinnerung nach bist du auch schon lange aus dem Krankengeld ausgesteuert, da ist der MDK der KK kein Argument mehr für deinen Arzt dich damit "hängen" zu lassen, die KK interessiert es nicht mehr wie lange die AU noch weiter geht, wenn man kein Krankengeld mehr bekommt und sonst gibt es NIEMANDEN der da deinem Arzt was vorschreiben könnte.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Mine » Sa 14. Feb 2015, 16:10

Liebe Doma,

Vielen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag.

Im Moment kann ich nicht auf alles 100% eingehen, dafür geht es mir zu beschissen.
Eine Sache hätte ich da aber, die mir jetzt besonders Auf der Seele brennt.

Wie ist das denn nun mit der KV?

Ich bekomme seit 1,5 Jahren keinerlei Bezüge mehr und bin bei meiner KV als Rentenanwärterin versichert. Das bedeutet, dass ich monatlich 160€ an die KV zahle. Wenn nun die Klage abgewiesen wird, bin ich ja keine Rentenanwärterin mehr. Dann wird doch der Beitrag für die KV hochgesetzt, oder irre ich mich da? Mein Mann ist selbständig und somit privat krankenversichert. Es ist also nicht möglich, dass ich familienversichert werde.

Mein HA steht 100% hinter mir. Er hat schon vor längerer Zeit gesagt, dass er mich weiter krankschreiben wird, auch wenn es mit der Klage nichts wird. Allerdings meinte er, ich solle dann erstmal zur Arbeit und dann nach einer gewissen Zeit wieder zu ihm kommen. Diese Option finde ich allerdings überhaupt nicht gut. Ich will den AG nicht zur Last fallen. Wenn ich jetzt wieder hingehe, dann rechnen sie auch mit mir. Dann kann ich nicht wieder ausfallen. Das kann ich nicht mit mir vereinbaren.

Ich werde es auf jeden Fall mit ihm besprechen.


Ach, eins noch. Der GA hat mich nach dem ganzen gefragt, ob ich noch Fragen hätte. Ich sagte ihm, dass ich überhaupt keinen klaren Gedanken fassen kann, weil mich dieser Termin sehr angestrengt hat. Darauf ist er aber nicht eingegangen.


Danke, liebe Doma.

Viele liebe Grüße

Mine

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 14. Feb 2015, 18:10

Hallo Mine, :smile:
Im Moment kann ich nicht auf alles 100% eingehen, dafür geht es mir zu beschissen.
Eine Sache hätte ich da aber, die mir jetzt besonders Auf der Seele brennt.
du brauchst nicht auf alles eingehen, was ich dir dazu geschrieben habe, es waren nur meine Gedanken dazu und gibt dir vielleicht einige Hinweise nicht alles "zu schwarz" zu sehen ... :koepfchen: :troesten:

Hier war mal ein ziemlich junger Mann mit seiner hochschwangeren Freundin (als Beistand) beim Renten-GA und der meinte zu ihm auch was in der Art, "dass er natürlich bestimmt gerne viel Zeit hätte für den Nachwuchs wenn das Baby dann da sei, aber eigentlich sei er doch noch viel "zu jung" eine EM-Rente zu bekommen ...

Der User wusste auch nicht wirklich was er damit anfangen sollte und hatte keine große Hoffnung mehr, dass den GA überhaupt seine gesundheitlichen Probleme interessiert hätten ... zu seiner Verwunderung bekam er wenige Wochen später den EM-Renten-Bescheid auf Befristung ... man weiß echt nicht immer "wie die GA wirklich ticken" ... also warte wirklich das Ergebnis ab ehe du schon alle "Felle schwimmen siehst" ...
Ich bekomme seit 1,5 Jahren keinerlei Bezüge mehr und bin bei meiner KV als Rentenanwärterin versichert. Das bedeutet, dass ich monatlich 160€ an die KV zahle.


Daran ändert sich ja auch noch nichts bis die Entscheidung am Gericht getroffen wurde ... ich nehme mal an du bist auch dafür aktuell "freiwillig" bei einer Gesetzlichen KV versichert, das sollte sich dann auch nicht ändern, denn das geht auch ohne laufenden Antrag auf EM-Rente, weil Familienversicherung ja nicht möglich ist.
Wenn nun die Klage abgewiesen wird, bin ich ja keine Rentenanwärterin mehr. Dann wird doch der Beitrag für die KV hochgesetzt, oder irre ich mich da? Mein Mann ist selbständig und somit privat krankenversichert. Es ist also nicht möglich, dass ich familienversichert werde.
Man wird dir ganz sicher vor einer Klage-Abweisung die (Folgen- und Kostenlose) Rücknahme der Klage anbieten, das solltest du dann auch so akzeptieren, denn eine Abweisung ist ein "verlorener Prozess" in deiner DRV-Renten-Akte und die Klage-Rücknahme nur eine "Atempause" für die Vorbereitung eines neuen "Angriffs" auf die DRV ... das ist rechtlich ein sehr großer Unterschied, den kaum einer kennt ... das Verfahren gilt dann als "nie durchgeführt", da kann sich die DRV nicht so siegessicher sein, dass es bei einem neuen Antrag genau so laufen wird.

Der Richter hat kein persönliches Interesse daran dir durch die "Abweisung" noch mehr zu schaden, wenn du die Klage zurücknehmen willst, das ist auch in einer angesetzten Verhandlung noch möglich ... so war es dann beim Dopa ... nein "schön ist auch anders", den tieferen Sinn findet man darin auch erst viel später ... denn es ist eben KEINE wirkliche Niederlage gegen die DRV ... man zieht sich "nur zur Beratung zurück und sammelt neue Munition" ... :lesen: :lesen: :lesen:

Hier kann es z.B. sehr sinnvoll sein die "Vorschläge des GA" mal zu überdenken und in eine wirklich gute Klinik zu gehen, die dann vielleicht auch einen guten/klaren Bericht schreiben wird für den nächsten Antrag auf EM-Rente ... :ic_up:

Dein KV-Beitrag dürfte sich kaum ändern durch das Ende des Rentenverfahrens wirst du einfach wieder in die "normale, freiwillige" Versicherung eingeordnet, der Mindest-Beitrag liegt da meines Wissens auch "nur" bei ca. 150 Euro wenn du kein eigenes Einkommen hast ... das sollte dir deine KK dann problemlos erklären können.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Sa 14. Feb 2015, 18:20

Liebe Mine, :umarm:

puhhh das ist ja wirklich grausam, was man über Deine Begutachtung lesen muss :Ohnmacht: :Heiss:

ehrlich gesagt weiss ich im Moment gar nicht - was ich Dir antworten sollte - :koepfchen:

es ist einfach nur schrecklich u ungerecht, was man als EMR Antragsteller mitmachen und erleiden muss. :traurig:

Ich kann mich meinen Vorschreibern/innen nur anschliessen - warte bitte ab, was im GA stehen wird -

Vielleicht passiert ja noch ein Wunder und Du bekommst Deine EMR doch bewilligt - :jaa:

leider liest sich Deine Schilderung aktuell ja ehr negativ - sorry aber ich empfinde das auch so ! :amen:

Nicht der GA entscheidet über die EMR sondern das SG - DU hast alles Dir auferlegte absolviert - bis auf die PT und da hat man ja bekanntlich

enorm lange Wartezeiten auf einen freien " Platz "..... :glotzen:

GUT, dass Dich Dein HA unterstützt - er schreibt Dich sicherlich weiterhin AU.... gerade in dieser Situation, in der es Dir nachvollziehbar total mies :kotzen: geht.

Solltest Du doch einen ArbeitsVERSUCH machen müssen ! dann musst Du das eben tun... und wenn das mit der Arbeit nicht klappt - brichst Du diese eben ab....

Dann hast Du Deinen GUTEN Willen gezeigt :jaa: - aber Du bist eben nicht in der Lage dazu. Ob Deinem AG das " gefällt " kann Dir " egal " sein.

Ich könnte diese(r) :kack: GA samt DRV gerade wieder einmal das gleiche ANTUEN was diese mit uns gebeutelten Antragstellern macht.... :keule: :teufel:

@ Doppeloma hat Dir ja schon geraten unbedingt ein Gedächtnisprotokoll zu erstellen - vielleicht ist Dir das ja irgendwie/wann hilfreich !

Ich :umarm: Dich mal vorsichtig, wünsche Dir ganz viel Kraft u Energie :koepfchen:
viel Erfolg bei Deinem HA
und wünsche Dir " das alles GUT werden wird " !!!

Nachdenkliche und mitfühlende Grüsse
Engelchen 22
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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von agnes » Sa 14. Feb 2015, 19:16

Liebe Doppeloma :smile:

Ich schätze deine Beiträge, wie nahezu alle Forenteilnehmer, sehr und bewundere immer wieder aufs Neue deine Geduld, auf jedes einzelne Mitglied einzugehen. :amen:

In vielen deiner Aussagen finde auch ich mich mit meinen Meinungen wieder und kann sie nur bejahen. :jaa:

Heute möchte ich aber einmal auf Mines Gutachtenverlauf näher eingehen und für Sie und dem Gutachter eine Lanze brechen, da ich persönlich einem solch psychologisch-psychiatrischem SG Gutachten unterlag und von daher mir einzuschätzen vermag, wie es dabei Mine und auch dem Gutachter ergangen ist.

Wir alle, die Gutachten um Gutachten hinter sich haben bringen müssen wissen, dass der Gutachter nahezu keine Fragestellung sich aus den Fingern saugt, vielmehr einen Fragenkatalog von der beauftragenden Stelle erhält und diesen abzuarbeiten hat, um darüber Antworten/eine Beurteilung zu erstellen.

Zu einem psychologisch-psychiatrischem Gutachten, genau wie zu einem schmerztherapeutischen gehört es, diverse Fragebögen vom Exploranden ausfüllen/erarbeiten zu lassen.

Diese verschiedenen Fragebögen können, da sie meistens gleiche Fragestellungen auf unterschiedlicher Art beinhalten, Rückschlüsse auf Verständigung, Konzentration, Wahrheitsgehalt etc. geben.

In wie weit dabei bei dem Exploranden Druck aufgebaut wird, liegt alleine beim Gutachter und wieviel Zeit er dem Exploranden dafür einräumt.

Dass ein Explorand, aufgrund der verständlichen Nervosität ,vielleicht nicht alles leicht verständlich aufnimmt und Überforderung zeigt, wird ein fachlich versierter Gutachter einschätzen, einplanen und beachten.

Von daher finde ich es nicht unwichtig, wenn der Explorand sich die größtmögliche Mühhe gibt, hier wahrheitsgemäße Antworten zu geben und Mitarbeit zu leisten und so nach bestem Wissen und Gewissen bei der Gutachtenerstellung mitzuwirken.

Ich kann und mag von daher deine Aussage, dem Gutachter sprichwörtlich "den Kram vor die Füße zu werfen" in der Form nicht akzeptieren, dient genau diese Auswertung der Fragebögen dem Gutachter nämlich zur Einschätzung.

Es mag nit Sicherheit effektiver zur Beurteilung für den GA und stressfreier für den Exploranden sein, eine solche "Fragestunde per Fragebögen" so zu gestalten, wie ich sie erleben durfte.

Ich schildere nun im Folgenden von meinem Ablauf des psychologisch-psychiatrischen Gutachtens, welches nämlich so ablief, dass der GA mich nicht diverse Fragebögen hat ausfüllen lassen, vielmehr mich einer sehr umgänglich ruhigen Gesprächssituation unterzog und in ein Frage-Antwort-Gespräch einband, dabei diese Fragebögen nutzte und mit meinen Antworten ausfüllte.

In meinem Gutachten wurde unter der gerichtlich zu ermittelnden Fragestellung

Fragestellung-Zitat SG:
Liegen seelisch bedingte Störungen vor, ggf. welcher Art?
Wie weit können diese von Simulation oder Aggravation abgegrenzt werdeN?

letztendlich darüber vom GA festgehalten dass

Antwort-Zitat des Gutachters:
Mit großer Sicherheit liegt bei der Explorandin weder eine Simulation noch eine Agravation vor. Hierfür spricht ihre korrekte Antworttendenz bei dem Ausfüllen von psychologischen Tests und bei der Beschreibung der Symptome. Es liegen bei der Explorandin keinerlei histrionische oder übertreibende Tendenzen in der Darstellung ihrer Symptome vor.

Die Explorandin hätte keinen erkennbaren Gewinn, ihre Erkrankungen vorzutäuschen. Auch ein seelisch bedingter, d.h. neurotischer sekundärer Krankheitsgewinn ist nicht zu erkennen.
Der Referent schätzt die Persönlichkeit der Explorandin so ein, dass diese aus eigener Willensanstrengung alles tun würde, um eine Schmerzlinderung zu erreichen und ihre Arbeitsfähigkeit verbessern zu können.

Zitatende meines SG-Gutachtens!

Durch diese relativ lockere Gesprächssituation die dabei entstand, befand ich mich nicht unter Druck und der GA hat, so wie man es ja im Gutachten lesen kann, am Ende umgehend einen Eindruck von mir und über mich gewonnen, da er mich bei der Beantwortung der Fragen beobachten konnte und meine Reaktionen auf diverse Fragen auch umgehend mitbekam und für sich einzuschätzen vermochte.

Ein zusätzliches Anamnesegespräch konnte außerdem klein gehalten werden, da viele Fragen bereits durch die Fragebögen abgedeckt waren und so auch die insgesamte Begutachtungszeit auf zwei Stunden für beide Parteien im erträglichen Maß gehalten werden.

Es gab allerdings noch drei Fragebögen (eher allgemeine Schmerzfragebögen), die ich zu Hause in Ruhe ausfüllen und ihm zusenden sollte.

Wenn man aus den mir gemachten Erfahrungen nun ein Fazit ziehen sollte, dann muss man doch einräumen, dass anhand von Fragebögen dem Gutachter sich ein Bild über den Exploranden schon eröffnen lässt.

@Doppeloma, du hinterfragst die Aussage des GA, der die bereits durch Mine absolvierte MMST und ihre Medikation als nicht ausreichend erachtet und ihr gegenüber offerierte, dass er eine stationäre wie ambulante Psychotherapie befürworte dahingehend, dass sie kein Versuchskaninchen sei und er sie weder behandeln noch therapieren soll.

Richtig!

Allerdings wird er vom SG einen Auftrag haben zu erläutern, ob weitere Maßnahmen einzuleiten sind und wenn ja welche.

Die gutachterliche Aussage: " dann muss man halt auf einen Termin ein Jahr warten" interpretiere ich so, dass es bekanntlich lange Wartezeiten für einen ambulanten Therapieplatz gibt und man sich trotzdem darum bemühen sollte, um irgendwann am Zug zu sein und einen Therapieplatz inne hat.

Ich weiß nicht wie "jung" Mine ist. Allerdings dürfte das kein Ausschlusskriterium in der Begutachtung darstellen einer EMR zuzusprechen, wenn sie gerechtfertigt wäre.

Leider ist/war das bei uns allen ja der Knackpunkt, dass wir persönlich beruflich und z.T. privat es gesundheitlich nicht mehr schaffen, am Leben in einem erträglichen Maß teilzunehmen, doch bedeutet das auch für uns alle im Vergleich, dass wir rentenrechtlich zu sehen auch als EMR anzusehen sind?

Um diese Abklärung/Findungssuche geht es nunmal bei solchen Gutachten, die mit Sicherheit nicht immer gerecht verlaufen aber leider zur Abklärung/Findungssuche dazugehören und manchmal auch (und auch das muss man leide einräumen) mit Recht die Spreu vom Weizen trennen.

So manches "Weiße Schaf" hat sich als "Schwarzes" entpuppt.
(bitte nicht auf dich/euch beziehen, die ich hier im Beitrag wörtlich mit Namen angesprochen habe, es ist lediglich eine von mir gemachte Erfahrung :amen: )

Nichts für ungut, liebe @Doppeloma und @Mine, aber mir war es ein Bedürfnis, hier im Beitrag noch einmal auf die Schwierigkeit der Gutachtenstellung aus (meiner) Sicht eines Exploranden und eines Gutachters zu sprechen zu kommen, anhand von @Doppelomas Statement zu @Mines Bericht über den Verlauf ihres Gutachtens.

Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
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(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

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Re: Das SG sieht keinen Anlass einen GA zu beauftragen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 15. Feb 2015, 00:57

Liebe agnes, :smile:

kann durchaus damit leben und umgehen dass es andere Erfahrungen und Sichtweisen dazu gibt, besonders auch im Hinblick auf diese Fragebogen ... meine eigenen Erfahrungen (und bei mir gab es ja auch psychiatrische Begutachtungen, beim Dopa ebenso) besagen aber dass dies nur "Beiwerk" sein kann und keine wirklichen (allein oder überwiegend) gültigen Aussagen zum Zustand des Exploranden machen kann.

Dann müssten sie ja zwingend bei ALLEN derartigen Begutachtungen zusätzlich durchgeführt werden und nicht nach "Gutdünken" der jeweiligen GA in völlig unterschiedlichen Ausmaßen oder auch oft gar nicht ... :Gruebeln:

Da könnte ich mir durchaus vorstellen, dass bestimmte (genau definierte, gleiche) Fragebögen bei allen psychischen Begutachtungen zusätzlich dabei sein soll(t)en aber nicht so wie es bisher läuft, mal wird "sehr gründlich" damit gearbeitet und anderswo gibt es diese Fragebögen überhaupt nicht, das hat für mich auch ein wenig was mit "Gleichbehandlung" im Rahmen psychiatrischer Begutachtungen zu tun, wenn daraus so wichtige Erkenntnisse zu gewinnen sein sollen, dann wären die ja für alle Probanden gleich wichtig ...

Mein Psychiater erstellt ja selber Renten-GA für Gerichte und hat mir dazu mal genauere Informationen zukommen lassen, er hatte mich damals auch Anfangs "überzeugt" solche Testreihen mal am PC in seiner Praxis zu absolvieren.
Seine Vorstellung war auch eine "höhere Überzeugungskraft" für den Antrag auf EM-Rente und seine Interpretation meiner Test-Ergebnisse ließ für ihn keinen Zweifel aufkommen, dass es nötig sei mir die EM-Rente zu bewilligen ... die Krux an der Sache war, dass ich diese 4 Testreihen aus der eigenen Tasche bezahlen musste, denn die KK bemessen den Aussagewert sehr kritisch und übernehmen die Kosten daher nicht.

So habe ich auch dabei nur "Lehrgeld" in barer Münze gezahlt und bis auf wenige "Konzentrations- und Merkfähigkeits-Test-Formulare" liegt die Manipulationsrate beim Getesteten (das bedeutet nicht, dass es absichtlich gemacht wird, aber ich habe solche Tests eben auch gemacht und weiß wie viele Fragen da nur mit "Ja oder nein" zu beantworten gehen, auf die man lieber gar keine oder eine ganz andere Antwort geben würde) etwa genau so hoch, wie beim späteren Auswerter (da kommen ja auch die entsprechenden Antworten dazu, die der Befragte eigentlich gar nicht geben wollte, aber man soll ja unbedingt ALLES KOMPLETT beantworten) ... mit "mal kurz überfliegen" ist das eigentlich gar nicht verantwortungsvoll auszuwerten, aber das nur nebenbei ...

So haben solche Bögen eigentlich eine sehr geringe Aussagekraft und die meisten davon werden auch in Fachkreisen nicht unbedingt für "objektiv" und notwendig angesehen, der tatsächliche medizinische Wert ist zumindest bisher eher zweifelhaft, sonst wären sie bestimmt schon überall als Pflichtprogramm aufgenommen worden in die psychiatrischen Begutachtungsrichtlinien.

Die Ziel-Fragen an den gerichtlichen GA sind überall die Gleichen, es geht besonders darum, ob eine EM sehr wahrscheinlich ist oder eher nicht und ab wann sie wohl besteht und ob teilweise oder voll /auf Zeit oder auf Dauer nach den vorgelegten medizinischen Unterlagen und im ausführlichen Gespräch mit dem Antragsteller hat der GA das auch ergänzend selber festzustellen ... das wird er kaum aus (vom Antragsteller unter Druck) massenhaft selbst ausgefüllten Fragebögen ziehen können, was er dafür braucht ...

Da sehe ich wirklich eher noch Behandlungshinweise als zielführend an, ob an der aktuellen Befindlichkeit noch was zu bessern ist, denn dazu soll ja auch eine Prognose abgegeben werden, damit der Richter Hinweise hat ob es sich um eine EM auf begrenzte Zeit mit Aussichten auf Besserung und möglicher Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit (bei entsprechender Behandlung) oder eventuell schon auf Dauer handeln könnte ...

Da sind wir durchaus wieder beieinander, aber diese "Fragebogen-Flut" ist für diese Feststellungen nicht geeignet, jedenfalls nicht in diesem Umfang ... auch hier bestätigt mich mein Reha-Ergebnis ... es ging mir "bescheidener" als zu Beginn aber aus den Abschluss-Tests (zum "Beweis des Reha-Erfolges" wurden die gleichen Testreihen erneut veranstaltet) hat der Bezugstherapeut auch deutliche "Verbesserungen meiner psychischen Lage" herausgelesen ...

Jeder Auswerter "liest" das eben so heraus (jedenfalls aus den rein auf die Psyche gerichteten Fragebögen) wie er das gebrauchen kann (glaube kaum, dass der Richter diese Fragebögen bekommen wird, der erhält auch nur das Ergebnis was der GA da für sich herausgelesen hat) ... ich hatte natürlich KEINE Vorlagen aus dem ersten Test, war ja alles am PC gemacht worden aber ich glaube kaum, dass ich mich da "besser" dargestellt habe als es mir wirklich ging ... hatte ich gar keinen Anlass für ... es waren (im Reha-Bericht gab es dazu so eine Art Punkte-Vergleich) auch nur sehr geringe Abweichungen zur ersten Testreihe (am Beginn der Reha) angegeben, aber die waren durchweg POSITIV verlaufen ... :Verwirrt: :Hilfe: :Ohnmacht:

So hat eben jeder seine eigenen Erfahrungen dazu gemacht und nur daraus können wir unsere eigenen Schlüsse ziehen, der Richter wird mit den "blanken" Testergebnissen auch nicht viel anfangen können, der möchte klare "laienverständliche" Auskünfte vom GA haben, ob der Antragsteller nun medizinisch gesehen EM ist oder nicht ... :Verwirrt: :Hilfe:
Es gab allerdings noch drei Fragebögen (eher allgemeine Schmerzfragebögen), die ich zu Hause in Ruhe ausfüllen und ihm zusenden sollte.
Wenn man aus den mir gemachten Erfahrungen nun ein Fazit ziehen sollte, dann muss man doch einräumen, dass anhand von Fragebögen dem Gutachter sich ein Bild über den Exploranden schon eröffnen lässt.
Das ist doch kein Vergleich zu den diversen "Psycho-Fragebögen" die oft allgemein bei einem Psychiatrischen GA vor Ort ausgefüllt werden sollen, Schmerzfragebögen hat der Dopa auch schon etliche ausgefüllt bei seinen Schmerztherapeuten ... interessanterweise gaben gerade die DRV-GA dazu auch nur ein "müdes Lächeln" ab, das sei doch alles subjektive Einschätzung des Patienten (also nicht besonders ernst zu nehmen :Ohnmacht: ), dann sind die gleichen Fragebögen plötzlich gar nicht mehr so wichtig ...

Anamnesebögen, kein Problem, habe ich auch lieber fertig vorbereitet als die Familiengeschichte vom "Urschleim" an immer wieder zu erzählen, von durchgemachten Kinderkrankheiten bis zu relevanten Operationen im eigenen Leben, also Fragen die man auch objektiv beantworten kann ... :ic_up:

Aber welches "Bild" macht sich bitte der GA bei Fragen nach "perversen Gedanken"/"Gewaltfantasien" oder "unüblichen Sexpraktiken" zum Rahmen meiner Erwerbsfähigkeit am Arbeitsmarkt ... das sind nur einige, wenige der sehr "ausgefallenen Fragestellungen" in den Psychischen Fragebögen ... die mir persönlich so in Erinnerung geblieben sind, da sollte ich mich teilweise zu Dingen "spontan" äußern, über die ich im ganzen Leben noch nie nachgedacht hatte, aber dafür gab es keinen Platz das zu erklären und auf die Antworten zu verzichten ...

Selbst fast "normale" Fragen beinhalten schon per se eine gewisse "Deutungsfreiheit" für den Auswerter ... trinken Sie Alkohol "Ja/Nein" ... machst du JA bist du "wahrscheinlich" Alkoholiker und machst du NEIN, bist du bestimmt Einer und willst es nur nicht zugeben müssen ... es wird nicht konkret nachgefragt (was man trinkt/wann man trinkt/wie viel man trinkt), auch nicht im Gespräch ... das ist für mich nicht zielführend und nicht in Ordnung ... und solche Testbögen bekommt man eher nicht nach Hause geschickt, die soll man immer vor Ort ausfüllen, damit man sich auch keine Kopien davon machen könnte und um später mal nachzulesen, wo man sich da vielleicht selber "die Grube gegraben hat", mit seiner Ehrlichkeit und Offenheit und der Hoffnung auf die notwendige EM-Rente ... :Verwirrt: :Hilfe:

Die kostenpflichtigen Testreihen von meinem Psychiater haben wie du weißt bei der DRV auch ihre erhoffte Wirkung verfehlt, die EM-Rente wurde trotzdem abgelehnt ... aber wenigstens hat man mir zukünftig in den Begutachtungen (DRV und Gericht) solchen Psycho-Fragebogen-Unsinn erspart ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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