Mein sozialgerichtliches Verfahren
- feldhase
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Re: Mein sozialgerichtliches Verfahren
Hallo,
habe gestern von meiner Anwältin bescheid bekommen,das Sie das Gutachten von 52 Seiten vorliegen hat und es sehe Positiv aus!Ich könne es zur ansicht bekommen,wenn ich möchte,muss dafür nur die vollmacht unterschreiben,was ich tu!Möchte es haben und es kopieren,damit ich es meinen Ärzten vorlegen kann und möchte auch wissen was drin steht!Muss es halt wieder an meine Anwältin zurück schicken,aber das ist kein problem!
Darf man es eigentlich kopieren?Weiss das jemand von Euch?
Ich habe trotz der meinung meiner Anwältin,immer noch ein flaues gefühl und glaube noch nicht daran,da ich in den letzten 3 jahren so oft entschäuscht worden bin,ist mein sinn auf Gerechtigkeit futsch und der glauben an die Gerechtigkeit des Gerichts ist auch weg!
Ich habe Angst und glaube es erst,wenn das SG entschieden hat und ich es schriftlich habe,das es für mich wirklichkeit geworden ist und ich wirklich vom SG in EM-Rente geschickt werde!
lg feldhase
habe gestern von meiner Anwältin bescheid bekommen,das Sie das Gutachten von 52 Seiten vorliegen hat und es sehe Positiv aus!Ich könne es zur ansicht bekommen,wenn ich möchte,muss dafür nur die vollmacht unterschreiben,was ich tu!Möchte es haben und es kopieren,damit ich es meinen Ärzten vorlegen kann und möchte auch wissen was drin steht!Muss es halt wieder an meine Anwältin zurück schicken,aber das ist kein problem!
Darf man es eigentlich kopieren?Weiss das jemand von Euch?
Ich habe trotz der meinung meiner Anwältin,immer noch ein flaues gefühl und glaube noch nicht daran,da ich in den letzten 3 jahren so oft entschäuscht worden bin,ist mein sinn auf Gerechtigkeit futsch und der glauben an die Gerechtigkeit des Gerichts ist auch weg!
Ich habe Angst und glaube es erst,wenn das SG entschieden hat und ich es schriftlich habe,das es für mich wirklichkeit geworden ist und ich wirklich vom SG in EM-Rente geschickt werde!
lg feldhase
- Amethyst
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Re: Mein sozialgerichtliches Verfahren
Ja. Die DRV müsste Dir sogar selber Kopien zur Verfügung stellen, Du ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht.feldhase hat geschrieben:Darf man es eigentlich kopieren?Weiss das jemand von Euch?
viewtopic.php?p=4416#p4416
Selber kopieren ist aber deutlich billiger.
Habe ich bisher nie gebraucht, um Akteneinsicht zu bekommen.muss dafür nur die vollmacht unterschreiben
Ich kann es verstehen....Ich habe trotz der meinung meiner Anwältin,immer noch ein flaues gefühl und glaube noch nicht daran,da ich in den letzten 3 jahren so oft entschäuscht worden bin,ist mein sinn auf Gerechtigkeit futsch und der glauben an die Gerechtigkeit des Gerichts ist auch weg!
Die Angst kann Dir keiner nehmen, letztlich musst Du abwarten.Ich habe Angst und glaube es erst,wenn das SG entschieden hat und ich es schriftlich habe,das es für mich wirklichkeit geworden ist und ich wirklich vom SG in EM-Rente geschickt werde!
Liebe Grüße
Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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Re: Mein sozialgerichtliches Verfahren
Hallo Feldhase,
Ist doch schon mal prima!!!!
Deine Anwätin kann Dir das GA sicher zuschicken - soviel kostet Papier ja nun auch wieder nicht
Ich denke die Ärzte sollten über den GA-Inhalt schon in Kenntnis sein !
ein Ende des Kampfes gegen Windmühlen - nichts wünscht man sich sehnlicher incl des Wiederereichens der Gesundheit.
Sorry - aber es ist zum
ja schriftlich nur das zählt - vielleicht bekommst Du/Wir ein Weihnachtsgeschenk vom SG.
Ich halte DIR und UNS ALLEN die Daumen für den erlösenden DRV - Bescheid !!!
Lg Engelchen 22
Das klingt doch schon mal sehr gut! Wenn Deine Anwältin sagt, dass es POSTiV aussieht/ausfällt - dann freue Dichhabe gestern von meiner Anwältin bescheid bekommen,das Sie das Gutachten von 52 Seiten vorliegen hat und es sehe Positiv aus!Ich könne es zur ansicht bekommen,wenn ich möchte,muss dafür nur die vollmacht unterschreiben,was ich tu!Möchte es haben und es kopieren,damit ich es meinen Ärzten vorlegen kann und möchte auch wissen was drin steht!Muss es halt wieder an meine Anwältin zurück schicken,aber das ist kein problem!
Ist doch schon mal prima!!!!
Deine Anwätin kann Dir das GA sicher zuschicken - soviel kostet Papier ja nun auch wieder nicht
Da habe ich mir noch keine Gedanken gemacht, ob man das kopieren darf - habe meine bisherigen Schlechtachten immer kopiert u diese GA auch meinen Hauptbeh. Fachärzten soweit sie es haben wollten gegeben.Darf man es eigentlich kopieren?Weiss das jemand von Euch?
Ich denke die Ärzte sollten über den GA-Inhalt schon in Kenntnis sein !
Jab Feldhäschen, auch das kann ich nachvollziehen... ständig diese Enttäuschungen, Erwartungen, Hoffnungen - endlich aus den DRV u Co Mühlen rauszukommen -Ich habe trotz der meinung meiner Anwältin,immer noch ein flaues gefühl und glaube noch nicht daran,da ich in den letzten 3 jahren so oft entschäuscht worden bin,ist mein sinn auf Gerechtigkeit futsch und der glauben an die Gerechtigkeit des Gerichts ist auch weg!
ein Ende des Kampfes gegen Windmühlen - nichts wünscht man sich sehnlicher incl des Wiederereichens der Gesundheit.
Sorry - aber es ist zum
[/quote]Ich habe Angst und glaube es erst,wenn das SG entschieden hat und ich es schriftlich habe,das es für mich wirklichkeit geworden ist und ich wirklich vom SG in EM-Rente geschickt werde!
ja schriftlich nur das zählt - vielleicht bekommst Du/Wir ein Weihnachtsgeschenk vom SG.
Ich halte DIR und UNS ALLEN die Daumen für den erlösenden DRV - Bescheid !!!
Lg Engelchen 22
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Re: Mein sozialgerichtliches Verfahren
Hallo Feldhase,
Von meinem Anwalt bekam ich immer ALLE Kopien der Unterlagen, die er vom Gericht erhalten hatte (entweder nur "zur Kenntnisnahme" oder zwecks Erwiederung/Stellungnahme) und natürlich auch meine GA als die fertig waren ... er hatte auch nur noch kurz dazu geschrieben, dass zumindest die teilweise EM schon "sicher sei" und nun "die weiteren Anordnungen des Gerichtes an die DRV abzuwarten seien" ...
Geglaubt habe ich das aber damals auch noch nicht ...
Einige Wochen später kam dann das Vergleichs-Angebot, vielleicht gibt es ja noch ein tolles "Weihnachtsgeschenk" für dich, könnte noch klappen ... dass du zumindest schon mehr dazu erfährst, wie es jetzt weitergehen wird für dich ...
Dieses GA bekommt ja die DRV (als Beklagte) auch im Zuge der "Akteneinsicht" vom Gericht, die ist allerdings im Moment nicht befugt dir davon Kopien zu überlassen, wozu auch, du hast doch diesen Anspruch direkt über deine Anwältin und das Gericht ... mit dem Beklagten (DRV) "verhandelt" man da nicht mehr direkt ...
Er meinte dazu nur :"Das ist doch IHR GA, damit können Sie machen was Sie wollen" ..., natürlich sollte man es nicht in der Presse veröffentlichen lassen ... das könnte dann doch Ärger geben ...
Wir drücken dir jedenfalls weiter ganz feste die Daumen, dass deine Ungewissheit bald ein GUTES Ende hat ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Verstehe ich nicht wirklich, denn du bist die Klägerin und hast selbstverständlich Anspruch auf eine Kopie des GA, warum kopiert das die Anwältin nicht direkt für dich, die bekommt das doch später alles bezahlt ...habe gestern von meiner Anwältin bescheid bekommen,das Sie das Gutachten von 52 Seiten vorliegen hat und es sehe Positiv aus!Ich könne es zur ansicht bekommen,wenn ich möchte,muss dafür nur die vollmacht unterschreiben,was ich tu!Möchte es haben und es kopieren,damit ich es meinen Ärzten vorlegen kann und möchte auch wissen was drin steht!Muss es halt wieder an meine Anwältin zurück schicken,aber das ist kein problem!
Von meinem Anwalt bekam ich immer ALLE Kopien der Unterlagen, die er vom Gericht erhalten hatte (entweder nur "zur Kenntnisnahme" oder zwecks Erwiederung/Stellungnahme) und natürlich auch meine GA als die fertig waren ... er hatte auch nur noch kurz dazu geschrieben, dass zumindest die teilweise EM schon "sicher sei" und nun "die weiteren Anordnungen des Gerichtes an die DRV abzuwarten seien" ...
Geglaubt habe ich das aber damals auch noch nicht ...
Einige Wochen später kam dann das Vergleichs-Angebot, vielleicht gibt es ja noch ein tolles "Weihnachtsgeschenk" für dich, könnte noch klappen ... dass du zumindest schon mehr dazu erfährst, wie es jetzt weitergehen wird für dich ...
Dieses GA bekommt ja die DRV (als Beklagte) auch im Zuge der "Akteneinsicht" vom Gericht, die ist allerdings im Moment nicht befugt dir davon Kopien zu überlassen, wozu auch, du hast doch diesen Anspruch direkt über deine Anwältin und das Gericht ... mit dem Beklagten (DRV) "verhandelt" man da nicht mehr direkt ...
Ja natürlich darf man seine eigenen GA kopieren so oft man möchte und dafür Verwendung hat, aber ich habe damals auch erst bei meinem Anwalt nachgefragt, weil ich mir nicht sicher war, ob ich das "im laufenden Gerichts-Verfahren gegen die DRV" schon benutzen darf, für meinen Erhöhungsantrag an das Versorgungsamt ...Darf man es eigentlich kopieren?Weiss das jemand von Euch?
Er meinte dazu nur :"Das ist doch IHR GA, damit können Sie machen was Sie wollen" ..., natürlich sollte man es nicht in der Presse veröffentlichen lassen ... das könnte dann doch Ärger geben ...
Das kann ich immer noch voll verstehen , mir ging es damals nach dem (dicken) Brief von meinem Anwalt nicht anders ... der Brief war so dick, weil die GA-Kopien da schon mit drin waren ... deine Anwältin soll dir gleich eine Kopie machen, dann brauchst du das auch nicht mehr zurückgeben (das brauchst du nicht extra bezahlen bei ihr, das steht dir zu !!!), man reicht doch keine Original-GA durch die Gegend ... verstehe ich wirklich nicht ...Ich habe Angst und glaube es erst,wenn das SG entschieden hat und ich es schriftlich habe,das es für mich wirklichkeit geworden ist und ich wirklich vom SG in EM-Rente geschickt werde!
Wir drücken dir jedenfalls weiter ganz feste die Daumen, dass deine Ungewissheit bald ein GUTES Ende hat ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
- feldhase
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Re: Mein sozialgerichtliches Verfahren
Hallo,
habe nun mein Gutachten gelesen,52seiten waren sehr gut beschrieben und verständlich!Ich hoffe das bald der Termin zur Verhandlung ist,laut aussage meine Anwältin findet eine statt,leider!
Das Gutachten ist für mich gut ausgefallen und ich kann jetzt nur hoffen das es das Gericht genauso sieht und die DRV es anerkennt!Ohne jetzt wieder nochmal zu einem Gutachter geschickt zu werden,oder so!
Aber meine Anwältin sagt das es reicht und für mich auch da dann gut aussieht!Ich bete darum,das die Richter es genauso sehn,da Sie ja das Gutachten angefordert haben!
Nun heisst es wieder warten und hoffen!Aufgeben tu ich nicht!
Laut Gutachten bin ich nie wieder Arbeitsfähig,auch nicht wenn ich eine Therapie machen würde,da es so tief drin ist bei mir das es sich eingeschliffen hat!Ich gebe Ihr recht damit,das die ganzen jahre des leidens mich kaputt gemacht haben!Würde man mich Arbeiten schicken würde sich alles verschlimmern!
Ich hoffe das es bald vorbei ist!
LG Feldhase
habe nun mein Gutachten gelesen,52seiten waren sehr gut beschrieben und verständlich!Ich hoffe das bald der Termin zur Verhandlung ist,laut aussage meine Anwältin findet eine statt,leider!
Das Gutachten ist für mich gut ausgefallen und ich kann jetzt nur hoffen das es das Gericht genauso sieht und die DRV es anerkennt!Ohne jetzt wieder nochmal zu einem Gutachter geschickt zu werden,oder so!
Aber meine Anwältin sagt das es reicht und für mich auch da dann gut aussieht!Ich bete darum,das die Richter es genauso sehn,da Sie ja das Gutachten angefordert haben!
Nun heisst es wieder warten und hoffen!Aufgeben tu ich nicht!
Laut Gutachten bin ich nie wieder Arbeitsfähig,auch nicht wenn ich eine Therapie machen würde,da es so tief drin ist bei mir das es sich eingeschliffen hat!Ich gebe Ihr recht damit,das die ganzen jahre des leidens mich kaputt gemacht haben!Würde man mich Arbeiten schicken würde sich alles verschlimmern!
Ich hoffe das es bald vorbei ist!
LG Feldhase
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Re: Mein sozialgerichtliches Verfahren
Liebe feldhase,
ich drücke Dir gaaanz doll die Daumen, dass das Gericht auf Deiner Seite steht und Du das bald überstanden hast. Ich wünsche Dir ganz viel Kraft dafür. Liebe Grüße vom Bikergirl
ich drücke Dir gaaanz doll die Daumen, dass das Gericht auf Deiner Seite steht und Du das bald überstanden hast. Ich wünsche Dir ganz viel Kraft dafür. Liebe Grüße vom Bikergirl
- feldhase
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Re: Mein sozialgerichtliches Verfahren
Hallo,
leider wird es wohl nichts mit meinem Weihnachtsgeschenk!Bisher hat sich nichts weiter getan!Schade,ich wäre gern über die Feiertage und ins neue jahr mit einem besseren gefühl gegangen!
Ich denke das die vor und während der Feiertage eh nicht Arbeiten,das Sozialgericht nicht und die DRV nicht!Könnte ja sonst sein das die sich über Arbeiten!
Es ist traurig,das man so lange warten muss und das in der heutigen zeit der technik und internets!Die könnten auch schneller sein,wenn sie sich besser und schneller bewegen würden!Aber da es meistens doch noch Beamte sind,darf man nicht zuviel verlangen!
lg feldhase
leider wird es wohl nichts mit meinem Weihnachtsgeschenk!Bisher hat sich nichts weiter getan!Schade,ich wäre gern über die Feiertage und ins neue jahr mit einem besseren gefühl gegangen!
Ich denke das die vor und während der Feiertage eh nicht Arbeiten,das Sozialgericht nicht und die DRV nicht!Könnte ja sonst sein das die sich über Arbeiten!
Es ist traurig,das man so lange warten muss und das in der heutigen zeit der technik und internets!Die könnten auch schneller sein,wenn sie sich besser und schneller bewegen würden!Aber da es meistens doch noch Beamte sind,darf man nicht zuviel verlangen!
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Re: Mein sozialgerichtliches Verfahren
feldhase hat geschrieben:leider wird es wohl nichts mit meinem Weihnachtsgeschenk!Bisher hat sich nichts weiter getan!Schade,ich wäre gern über die Feiertage und ins neue jahr mit einem besseren gefühl gegangen!
Ich weiß mehr als Ihr!
Vorstehendes hat sich erledigt!!!!!!
Rente ab Rentenantragsstellung, März 2011 auf DAUER!!!!!!!!!!!!!
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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Re: Mein sozialgerichtliches Verfahren
Als mir die Klage wegen der Schwerbehinderung in meinem Fall etwas zu lange dauerte, habe ich an die nächste Instanz, das Landessozialgericht geschrieben.
Gefragt, was die Gründe für die Verzögerung wären. Unlust oder Personalmangel.
Heute weiß ich , dass das Landessozialgericht dafür nicht zuständig ist. Es hat das Ganze aber an den Direktor des Sozialgerichtes weiter geleitet. Der hat mir einen Brief geschrieben. Davon dass er in das gerichtliche Verfahren nicht eingreifen darf, dass er aber nachgeprüft hat, warum es so lange dauert und keinen Fehler feststellen konnte.
Ich habe ihm dann darauf zurück geschrieben und die Fehler aufgezählt. Seitdem flutscht es. Sogar so gut, dass ich wegen Fristversäumnis in der ersten Instanz verloren hatte, weil die Rechtsschutzversicherung den Betrag für den von mir geforderten Gutachtern nicht rechtzeitig überwiesen hat.
Gut, bin ich halt in der zweiten Instanz, wobei mein Anwalt geschrieben hat, dass er auch mit Rückübertragung an die erste Instanz einverstanden ist. Er will lediglich dass das Landessozialgericht dem Recht auf Gehör (§ 103 GG) statt gibt, da ihn und mich keinerlei Verschulden trifft. Die Überweisung wurde durch die Rechtschutzversicherung zugesagt und dort dann verbummelt. Das Landessozialgericht selbst hat dann den Gutachterauftrag erteilt und die Beweisfragen gestellt.
lg
Robert
Gefragt, was die Gründe für die Verzögerung wären. Unlust oder Personalmangel.
Heute weiß ich , dass das Landessozialgericht dafür nicht zuständig ist. Es hat das Ganze aber an den Direktor des Sozialgerichtes weiter geleitet. Der hat mir einen Brief geschrieben. Davon dass er in das gerichtliche Verfahren nicht eingreifen darf, dass er aber nachgeprüft hat, warum es so lange dauert und keinen Fehler feststellen konnte.
Ich habe ihm dann darauf zurück geschrieben und die Fehler aufgezählt. Seitdem flutscht es. Sogar so gut, dass ich wegen Fristversäumnis in der ersten Instanz verloren hatte, weil die Rechtsschutzversicherung den Betrag für den von mir geforderten Gutachtern nicht rechtzeitig überwiesen hat.
Gut, bin ich halt in der zweiten Instanz, wobei mein Anwalt geschrieben hat, dass er auch mit Rückübertragung an die erste Instanz einverstanden ist. Er will lediglich dass das Landessozialgericht dem Recht auf Gehör (§ 103 GG) statt gibt, da ihn und mich keinerlei Verschulden trifft. Die Überweisung wurde durch die Rechtschutzversicherung zugesagt und dort dann verbummelt. Das Landessozialgericht selbst hat dann den Gutachterauftrag erteilt und die Beweisfragen gestellt.
lg
Robert
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