Hallo mäuschen,
Die Anwältin will versuchen ob wir Prozesskostenhilfe bekommen, sie macht das für mich.
Das verstehe ich jetzt nicht, bekommt sie vom VDK zu wenig Geld, oder wie
Sie weiß doch bereits, dass es so eigentlich NICHT gedacht ist, für das Verfahren selber brauchst du KEINE PKH und ein Privat-Gutachten wird davon auch nicht bezahlt.
Die PKH am Sozialgericht ist ausschließlich für die Bezahlung eines Anwaltes notwendig!!!
Du hast doch beim VDK für die anwaltliche Vertretung deinen Extra-Obolus bezahlt und dir wurde schriftlich bestätigt, dass damit ALLE Kosten für die Prozeßdauer beglichen sind
Das verstehe ich jetzt (leider) so, dass du beim VDK "gelöhnt" hast, damit die dir die Anwältin bezahlen und vom Gericht möchte sie gerne auch noch (zusätzlich) Geld haben
Ich glaube nicht, dass das korrekt ist, an deiner Stelle würde ich da mal beim VDK nachfragen.
In meinem Antrag für Beratungshilfe war auch die Frage drin, ob ich z.B. von einem sozialen Verein Hilfe in Anspruch nehmen könnte und wenn ich das nicht in Anspruch nehme, soll ich das begründen.
DU machst dich womöglich strafbar, wenn du zusätzlich PKH beantragst, obwohl deine Rechtsvertretung doch bereits über den VDK geregelt ist und bezahlt wird
Sie will es aber Trotzdem versuchen.
Klar, wer verdient NICHT gerne DOPPELT und DU sollst deinen Kopf dafür hinhalten
Das tut sie eindeutig NICHT für dich, sondern NUR für sich selbst, aber
DU mußt den PKH-Antrag stellen und unterschreiben, bestätigen, dass es KEINE andere Möglichkeit gibt und "dich dafür nackig machen" (Einkommens-und Vermögensverhältnisse offenlegen /nachweisen!!!), das wäre MIR ZU
Vor ALLEM ist es NICHT nötig FÜR DICH, DU hast keinerlei Vorteile davon, kannst höchstens jede Menge Ärger bekommen wenn das rauskommt, denn DU hast dafür unterschrieben.
Pass auf dich auf!!!
Liebe Grüße von der Doppeloma
