Hallo zusammen,
mein Antrag auf EMR wurde im Januar 2010 gestellt und 2011 wurde - nach Ablehnung und Widerspruch - Klage eingereicht. Heute sind wir nun so weit, dass die Rentenversicherung zwar die volle EM anerkennt (Schwere Depression) und ein Vergleichsangebot unterbreitet hat. (Verschlechterung ab 07/12). In den Jahren 2010 und 2011 wurde jedoch bereits durch Gutachter der RV jeweils eine mittlere Depression bescheinigt). Jedoch ist nun der Eintritt des Leistungsfalles strittig. Nun meine Frage:
Wenn ich dieses Vergleichangebot nicht annehme wie geht es dann weiter? Kann ich in gleichem Zuge ein Gegen-Angebot machen oder kommt es dann automatisch zum Hauptklageverfahren. Falls letzteres der Fall wäre, wie lange zieht sich das dann wohl wieder hin?
Auch ergibt sich die Frage ob für die Zeit - in der durch die Gutachten in 2010 und 2011 bereits eine mittelschwere Depression bescheinigt wurde - nicht bereits die Teil-EMR vorgelegen hat und genehmigt werden müsste und ab 07/12 dann die Volle EMR.
Für Antworten im voraus recht herzlichen Dank.
Gruß
Tina
Erwerbsminderungsrente - Eintritt Leistungsfall
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Re: Erwerbsminderungsrente - Eintritt Leistungsfall
Hallo Tina,
leider kann ich dir keine konkrete Antwort geben, vielleicht meldet sich noch jemand dazu.
Ich denke jetzt mal, dass du vielleicht neue Arztberichte oder so eingereicht hast zu dieser Zeit der Verschlechterung, woher sollte die DRV das sonst wissen.
Ich würde das Vergleichsangebot annehmen!
Wie lange ist sie den befristet worden deine Rente?
Wenn du ein ein Gegenangebot unterbreitest, besteht ja auch die Gefahr, dass du zu einem erneuten Gutachten eingeladen wirst. Und was wird das für ein Gutachter sein?
Eventuell ist der dann der Meinung, dass man mit Depressionen Strukturen braucht und Sozialkontakte und mit einer ambulanten Therapie und Arbeiten gehen mehr Erfolge erzielt.
Ich würde es auf keinen Fall riskieren, hier sind so viele Leute, die kämpfen auch schon Jahre und währen froh............
Was sagt dein Anwalt dazu?
Hast du die Gutachten?
Aber Schlussentlich ist es deine Entscheidung.
Alles liebe, genieße die Zeit, die dir nun geben und vergeude nicht unnütz Kraft, die du für dich bräuchtest.
hasenstall
leider kann ich dir keine konkrete Antwort geben, vielleicht meldet sich noch jemand dazu.
Ich denke jetzt mal, dass du vielleicht neue Arztberichte oder so eingereicht hast zu dieser Zeit der Verschlechterung, woher sollte die DRV das sonst wissen.
.dass die Rentenversicherung zwar die volle EM anerkennt (Schwere Depression) und ein Vergleichsangebot unterbreitet hat. (Verschlechterung ab 07/12)
Ich würde das Vergleichsangebot annehmen!
Wie lange ist sie den befristet worden deine Rente?
Eine mittlere Depression ist doch keine Grund dir die Rente zu gewähren, da wäre eher ausschlaggebend, für wieviel Stunden dich diese Gutachten arbeitsfähig hielten. Unter drei, oder von drei bis 6 Stunden, bei mehr wie sechs Stunden kannst du Vollzeit arbeiten gehen.In den Jahren 2010 und 2011 wurde jedoch bereits durch Gutachter der RV jeweils eine mittlere Depression bescheinigt).
Die Gefahr besteht wohl eher darin, dass die dir deine Rente dann eventuell nicht mehr gewähren und meines Wissens kannst du das Angebot nur annehmen oder ablehnen. Das heißt für dich, da kannst du auch verlieren und hast gar nichts.Nun meine Frage:
Wenn ich dieses Vergleichangebot nicht annehme wie geht es dann weiter? Kann ich in gleichem Zuge ein Gegen-Angebot machen oder kommt es dann automatisch zum Hauptklageverfahren. Falls letzteres der Fall wäre, wie lange zieht sich das dann wohl wieder hin?
Genehmigt werden muss dir gar nichts, allein ein Krankheitsbild reicht dafür nicht aus.Auch ergibt sich die Frage ob für die Zeit - in der durch die Gutachten in 2010 und 2011 bereits eine mittelschwere Depression bescheinigt wurde - nicht bereits die Teil-EMR vorgelegen hat und genehmigt werden müsste und ab 07/12 dann die Volle EMR.
Wenn du ein ein Gegenangebot unterbreitest, besteht ja auch die Gefahr, dass du zu einem erneuten Gutachten eingeladen wirst. Und was wird das für ein Gutachter sein?
Eventuell ist der dann der Meinung, dass man mit Depressionen Strukturen braucht und Sozialkontakte und mit einer ambulanten Therapie und Arbeiten gehen mehr Erfolge erzielt.
Ich würde es auf keinen Fall riskieren, hier sind so viele Leute, die kämpfen auch schon Jahre und währen froh............
Was sagt dein Anwalt dazu?
Hast du die Gutachten?
Aber Schlussentlich ist es deine Entscheidung.
Alles liebe, genieße die Zeit, die dir nun geben und vergeude nicht unnütz Kraft, die du für dich bräuchtest.
hasenstall
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Re: Erwerbsminderungsrente - Eintritt Leistungsfall
vielen Dank für Deine ausführliche Schilderung.
Allerdings kann ich einen Riesen-Erfolg vermelden:
Mein Anwalt hat am Montag-Morgen mit der DRVB telefoniert und sie sind tatsächlich zu einem Ergebnis gekommen in dem sie zunächst einen Teilvergleich geschlossen haben. Der sieht so aus, dass die DRVB nun ab 01.01.12 die volle EM-Rente bezahlt. (Damit laufen dann nun auch die monatlichen Zahlungen endlich und wir können wieder etwas aufatmen). Und da mein Anwalt bei der Klageeinreichung keinen Zeitpunkt angegeben hatte ab dem die EM-Rente beantragt wird, können wir das Klageverfahren diesbezüglich in Ruhe weiterführen (Antragstellung war ja der 15.01.10).
Da nun - ich hoffe es geht zügig durch - dann auch die Nachzahlung von 01/12-09/13 kommen wird, ist unsere finanzielle Lage wieder entspannt und wir müssen nicht mehr jeden Monat kämpfen um wenigstens die fixen Kosten begleichen zu können.
Wann es sein wird kann ich natürlich nicht vorhersehen, aber wenn dann das Klageverfahren abgeschlossen ist werde ich wieder berichten.
Vielen Dank an Alle für die vielen Antworten.
Gruß
Tina
Allerdings kann ich einen Riesen-Erfolg vermelden:
Mein Anwalt hat am Montag-Morgen mit der DRVB telefoniert und sie sind tatsächlich zu einem Ergebnis gekommen in dem sie zunächst einen Teilvergleich geschlossen haben. Der sieht so aus, dass die DRVB nun ab 01.01.12 die volle EM-Rente bezahlt. (Damit laufen dann nun auch die monatlichen Zahlungen endlich und wir können wieder etwas aufatmen). Und da mein Anwalt bei der Klageeinreichung keinen Zeitpunkt angegeben hatte ab dem die EM-Rente beantragt wird, können wir das Klageverfahren diesbezüglich in Ruhe weiterführen (Antragstellung war ja der 15.01.10).
Da nun - ich hoffe es geht zügig durch - dann auch die Nachzahlung von 01/12-09/13 kommen wird, ist unsere finanzielle Lage wieder entspannt und wir müssen nicht mehr jeden Monat kämpfen um wenigstens die fixen Kosten begleichen zu können.
Wann es sein wird kann ich natürlich nicht vorhersehen, aber wenn dann das Klageverfahren abgeschlossen ist werde ich wieder berichten.
Vielen Dank an Alle für die vielen Antworten.
Gruß
Tina
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