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![Kotzen :kotzen:](./images/smilies/kotzen.gif)
das hat mich bis hierher schon so viel kraft gekostet und jetzt...ich bin am ende
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der grund für die ablehneung sind die berichte von reha...schmerzklinik...mdk-gutachten und vom soziamedizinisch-internistische gutachten...
teil des original text...
ihr wiederspruch ist zulässig aber nicht begründet..
ein wiederspruch ist begründet, wenn der angefochtene bescheid rechtswiedrig ist...die überbrüfung der sach-und rechtslage im wiederspruchverfahren hat ergeben , dass der von ihnen angefochtene bescheid diese vorraussetzung nicht erfüllt...
ich habe keinen anspruch wegen dieser 5 jahre ( text kennt bestimmt jeder )
da wäre zwar die berufliche leistung insoweit eingeschränkt,als ihnen körperlich schwere und ständig mittelschwere tätigkeiten,arbeitenin längererdauernden zwangshaltungen,tätigkeitenunter widrigen witterungseinflüssen nicht mehr zugemutet werden können..sie können jedoch leichte bis mittelschwere tätigkeiten noch vollschichtig verrichten und sind daher nichtaußerstande , unter den üblichen bedingungen des allgemeinen arbeitsmarktes mindestens drei std erwerbstätig zu sein.sie sind daher nicht voll erwerbsgemindert im sinne des §43 abs 2 sgb VI..
da kann ich noch 3 std arbeiten ..ein stück weiter in dem schreiben soll und kann ich noch mindestens 6 std für den arbeitsmarkt zur verfügung stehen...
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![Hilfe :Hilfe:](./images/smilies/Hilfe.gif)
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das ist ein teil meines schreibens....da versteht man nur
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der nächste schritt ist dann wohl das gericht.??? welcher anwalt ist wohl besser der von der vdk oder soll ich mir selber einen suchen...