Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III NEU (Alt § 125)
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Re: Nahtlosigkeit nach § 125 SGBIII
Hallo,
meine AfA befindet sich im tiefsten Ruhrgebiet (PLZ 45889). Viele Menschen, die ich dort getroffen habe, mit denen man sich unterhält während man wartet, haben mir ihre Horrorstorys erzählt. Da stehen einem die Nackenhaare zu Berge.
Ich hoffe nur, daß sich für mich das Ganze zum Guten wendet. Ich habe fast keine Energie mehr, um mich noch irgendwie zu wehren. Mein Mann ist da ganz anders, der tritt mir in den Hintern (nett gemeint), sagt, wir schaffen das zusammen. Er ist auch immer bei solchen Terminen dabei, bisher gab es deswegen auch keine Probleme.
Es ist mir unverständlich, wie man mir eiskalt ins Gesicht lügt. Die wollen doch auch ehrliche Antworten von mir, da kann ich doch wohl das selbe verlangen, oder?
Gruß Molly
meine AfA befindet sich im tiefsten Ruhrgebiet (PLZ 45889). Viele Menschen, die ich dort getroffen habe, mit denen man sich unterhält während man wartet, haben mir ihre Horrorstorys erzählt. Da stehen einem die Nackenhaare zu Berge.
Ich hoffe nur, daß sich für mich das Ganze zum Guten wendet. Ich habe fast keine Energie mehr, um mich noch irgendwie zu wehren. Mein Mann ist da ganz anders, der tritt mir in den Hintern (nett gemeint), sagt, wir schaffen das zusammen. Er ist auch immer bei solchen Terminen dabei, bisher gab es deswegen auch keine Probleme.
Es ist mir unverständlich, wie man mir eiskalt ins Gesicht lügt. Die wollen doch auch ehrliche Antworten von mir, da kann ich doch wohl das selbe verlangen, oder?
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- Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist -
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Re: Nahtlosigkeit nach § 125 SGBIII
Hallo,
nach einer schönen Woche Urlaub bin ich wieder zu Hause. Gestern war der letzte Tag meiner berufl. Reha, jetzt ist es offiziell...ich bin arbeitslos.
Ich habe heute morgen erstmal meine Post bearbeitet, dabei war auch ein Schreiben der AfA. Hier wird mir mein vorläufiges ALG 1 mitgeteilt: Summe x nach § 117 SGB III. Wie kann das denn sein? Habe ich doch vor meinem Urlaub nochmals eine Bescheinigung meiner Aussteuerung der KK per Einschreiben mit Rückschein zugeschickt.
Ich werde am Dienstag mal zum SoVD gehen, die werden mir sicherlich helfen können.
Ich werde berichten.....LG Molly
nach einer schönen Woche Urlaub bin ich wieder zu Hause. Gestern war der letzte Tag meiner berufl. Reha, jetzt ist es offiziell...ich bin arbeitslos.
Ich habe heute morgen erstmal meine Post bearbeitet, dabei war auch ein Schreiben der AfA. Hier wird mir mein vorläufiges ALG 1 mitgeteilt: Summe x nach § 117 SGB III. Wie kann das denn sein? Habe ich doch vor meinem Urlaub nochmals eine Bescheinigung meiner Aussteuerung der KK per Einschreiben mit Rückschein zugeschickt.
Ich werde am Dienstag mal zum SoVD gehen, die werden mir sicherlich helfen können.
Ich werde berichten.....LG Molly
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Re: Nahtlosigkeit nach § 125 SGBIII
Hallo,
die machen das einfach....
aber auf dem Bescheid steht eigentlich immer "nach 117 "....steht bei mir auch drauf....
aber berichte mal, was der SOVD dazu sagt..
LG
Vrori
die machen das einfach....
aber auf dem Bescheid steht eigentlich immer "nach 117 "....steht bei mir auch drauf....
aber berichte mal, was der SOVD dazu sagt..
LG
Vrori
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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Re: Nahtlosigkeit nach § 125 SGBIII
Hallo,
irgendwie verstehe ich den § 125 SGB III nicht.....zum einen heißt es, das ALG 1 darf nicht gekürzt werden. Aber wenn mir der MD bescheinigt, dass mein Restleistungsvermögen gemindert ist, darf auch das ALG 1 gekürzt werden?
"Der Unterschied zum § 117 liegt vor Allem darin, dass die Zahlung auf dein Restleistungsvermögen gekürzt wird (und du dich mit diesem festgestellten Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen mußt) wenn der
§ 125 nicht angewendet wird (bei Anwendung des § 125 ist die Leistungs-Kürzung nicht erlaubt /und man läßt dich wenn du Glück hast zumindest bis zur 1. Entscheidung der DRV in Ruhe)."
Woher weiß ich, dass ich mein ALG 1 nach § 125 und nicht nach § 117 erhalte. Auf meinem Bescheid steht lediglich, dass mein ALG 1 nach §117 gezahlt wird.
Meine Angst ist nun, daß egal was ich auch sage oder tue (gerade was eine AU anbelangt), mir das ALG 1 nach § 117 gekürzt werden kann.
Mensch, ich bin doch krank, möchte doch nur was mir zusteht. Nicht mehr, oder weniger.
Aber mit der AfA werde ich bestimmt noch einige komische Dinge erleben, oder?
LG Molly
irgendwie verstehe ich den § 125 SGB III nicht.....zum einen heißt es, das ALG 1 darf nicht gekürzt werden. Aber wenn mir der MD bescheinigt, dass mein Restleistungsvermögen gemindert ist, darf auch das ALG 1 gekürzt werden?
"Der Unterschied zum § 117 liegt vor Allem darin, dass die Zahlung auf dein Restleistungsvermögen gekürzt wird (und du dich mit diesem festgestellten Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen mußt) wenn der
§ 125 nicht angewendet wird (bei Anwendung des § 125 ist die Leistungs-Kürzung nicht erlaubt /und man läßt dich wenn du Glück hast zumindest bis zur 1. Entscheidung der DRV in Ruhe)."
Woher weiß ich, dass ich mein ALG 1 nach § 125 und nicht nach § 117 erhalte. Auf meinem Bescheid steht lediglich, dass mein ALG 1 nach §117 gezahlt wird.
Meine Angst ist nun, daß egal was ich auch sage oder tue (gerade was eine AU anbelangt), mir das ALG 1 nach § 117 gekürzt werden kann.
Mensch, ich bin doch krank, möchte doch nur was mir zusteht. Nicht mehr, oder weniger.
Aber mit der AfA werde ich bestimmt noch einige komische Dinge erleben, oder?
LG Molly
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Re: Nahtlosigkeit nach § 125 SGBIII
Hallo Doppeloma,
Der Start dieses Threads ist zwar schon eine Weile her, aber genau den habe ich gebruacht und gerade noch rechtzeitig entdeckt.
Ein einfacher druck auf den Thanks-Button war mir da einfach zu wenig.
Gerne würde ich jetzt Blumen sprechen lassen. Leider gibt es hierzu keinen Button. Deshalb bedanke ich mich mit einem Gedicht
Aber der § 125 SGB III. Stimmt der? Da lese ich einen ganz anderen Gesetzestext.
Ich habe mich jetzt intensiv mit dem § 125 des SGB III beschäftigt, sofern man das übers Internet halt machen kann.
Juris nennt einen anderen Gesetzestext zum § 125 SGB III wie Sozialgesetzbuch.de
Schaut bitte mal alle nach ob ich einen Gedankenfehler habe, oder ob da wirklich zwei vollkommen verschiedene Gesetzestexte existieren für den gleichen § des gleichen Gesetzbuches.
Der Start dieses Threads ist zwar schon eine Weile her, aber genau den habe ich gebruacht und gerade noch rechtzeitig entdeckt.
Ein einfacher druck auf den Thanks-Button war mir da einfach zu wenig.
Gerne würde ich jetzt Blumen sprechen lassen. Leider gibt es hierzu keinen Button. Deshalb bedanke ich mich mit einem Gedicht
Doppeloma zu finden, dass war mein Glück
sie half mir weiter ein großes Stück
allein durch ihr Posting ist Gott sei Dank
meine Seele gleich nicht mehr so krank
Campersie half mir weiter ein großes Stück
allein durch ihr Posting ist Gott sei Dank
meine Seele gleich nicht mehr so krank
Aber der § 125 SGB III. Stimmt der? Da lese ich einen ganz anderen Gesetzestext.
Ich habe mich jetzt intensiv mit dem § 125 des SGB III beschäftigt, sofern man das übers Internet halt machen kann.
Juris nennt einen anderen Gesetzestext zum § 125 SGB III wie Sozialgesetzbuch.de
Schaut bitte mal alle nach ob ich einen Gedankenfehler habe, oder ob da wirklich zwei vollkommen verschiedene Gesetzestexte existieren für den gleichen § des gleichen Gesetzbuches.
Zuletzt geändert von Camper1955 am Mo 14. Mai 2012, 20:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nahtlosigkeit nach § 125 SGBIII
Seit 01. April 2012 ist es der § 145 SGB III.Camper1955 hat geschrieben:Aber der § 125 SGB III. Stimmt der? Da lese ich einen ganz anderen Gesetzestext.
Gruss maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
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Re: Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III NEU (Alt § 125)
Hallo Ihr Lieben,
vielen Dank den kleinen Helferlein, die darauf aufmerksam gemacht haben, dass es eine ziemliche "Runderneuerung" des SGB III gegeben hat, die zum 01.04.2012 in Kraft getreten ist.
So befindet sich die "Nahtlosigkeit" jetzt unter dem § 145 SGB III
und der § im Leistungs-Bescheid sollte jetzt der § 136 SGB III sein,
möglich wäre auch der § 137 SGB III
Ich habe daher mal die 1. Überschrift und das Thema angepasst, eine "Generaländerung" aller Unterüberschriften ist mir zu aufwändig, vielleicht gibt es da einen einfachen Weg für (alle Antwort-Überschriften in einem Rutsch zu ändern ???), den ich aber nicht kenne...
Die Auswirkungen /Abläufe im Bereich der Nahtlosigkeit (nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld), sollten da eigentlich im Prinzip nicht anders sein, als bisher auch, man DARF aber wohl im Moment, mit noch mehr Verunsicherung bei den SB der AfA rechnen, wie einige aktuelle Leistungs-Bescheide (unter Verwendung des alten § 117) vermuten /befürchten lassen...
Ich KANN nur JEDEM raten, die Augen und Ohren besonders OFFEN zu halten und ALLES zu hinterfragen, was euch bei Gesprächen mit den SB der AfA komisch vorkommt, sie haben eine Informations- /Auskunfts- und Beratungspflicht, es ist NICHT euer Problem, wenn sie auf die (teilweise) neue Rechtslage im SGB III (noch) nicht geschult wurden.
Wer Interesse hat, sich selber schlauer als die SB zu machen, BITTE SEHR...
Hier ist das komplette NEUE SGB III
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/1.html
Liebe Grüße von der Doppeloma
vielen Dank den kleinen Helferlein, die darauf aufmerksam gemacht haben, dass es eine ziemliche "Runderneuerung" des SGB III gegeben hat, die zum 01.04.2012 in Kraft getreten ist.
So befindet sich die "Nahtlosigkeit" jetzt unter dem § 145 SGB III
und der § im Leistungs-Bescheid sollte jetzt der § 136 SGB III sein,
möglich wäre auch der § 137 SGB III
Ich habe daher mal die 1. Überschrift und das Thema angepasst, eine "Generaländerung" aller Unterüberschriften ist mir zu aufwändig, vielleicht gibt es da einen einfachen Weg für (alle Antwort-Überschriften in einem Rutsch zu ändern ???), den ich aber nicht kenne...
Die Auswirkungen /Abläufe im Bereich der Nahtlosigkeit (nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld), sollten da eigentlich im Prinzip nicht anders sein, als bisher auch, man DARF aber wohl im Moment, mit noch mehr Verunsicherung bei den SB der AfA rechnen, wie einige aktuelle Leistungs-Bescheide (unter Verwendung des alten § 117) vermuten /befürchten lassen...
Ich KANN nur JEDEM raten, die Augen und Ohren besonders OFFEN zu halten und ALLES zu hinterfragen, was euch bei Gesprächen mit den SB der AfA komisch vorkommt, sie haben eine Informations- /Auskunfts- und Beratungspflicht, es ist NICHT euer Problem, wenn sie auf die (teilweise) neue Rechtslage im SGB III (noch) nicht geschult wurden.
Wer Interesse hat, sich selber schlauer als die SB zu machen, BITTE SEHR...
Hier ist das komplette NEUE SGB III
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/1.html
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III NEU (Alt § 125)
Na da bin ich aber gespannt, was die Agentur für Arbeit mit mir macht.
Ich habe bereits eine Hospitantenstelle. Das Einzige was ich dazu noch benötige, sind Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben.
Diese verwehrt mir die DRV derzeit und das Ganze befindet sich im Klageverfahren.
Was meine Erwerbsfähigkeit betrifft, hat die DRV bisher gemeint, in meinem zuletzt ausgeübten Beruf geht es nur noch unter sechs Stunden, aber in meinem Lehrberuf geht es auch darüber. Meinen Lehrberuf habe ich zuletzt vor 28 Jahren ausgeübt und da wartet der Arbeitgeber ganz sicher nicht auf jemanden im Alter von 56 Jahren mit einem Schwerbehinderungsausweis und ohne tiefe PC-Kenntnisse.
Computer- und Internettechnisch bin ich immer noch ein Baby.
Camper
Ich habe bereits eine Hospitantenstelle. Das Einzige was ich dazu noch benötige, sind Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben.
Diese verwehrt mir die DRV derzeit und das Ganze befindet sich im Klageverfahren.
Was meine Erwerbsfähigkeit betrifft, hat die DRV bisher gemeint, in meinem zuletzt ausgeübten Beruf geht es nur noch unter sechs Stunden, aber in meinem Lehrberuf geht es auch darüber. Meinen Lehrberuf habe ich zuletzt vor 28 Jahren ausgeübt und da wartet der Arbeitgeber ganz sicher nicht auf jemanden im Alter von 56 Jahren mit einem Schwerbehinderungsausweis und ohne tiefe PC-Kenntnisse.
Computer- und Internettechnisch bin ich immer noch ein Baby.
Camper
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