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und warum bekomm ich nix?
Bu wurde festgestellt daran zweifelt keiner auch bin ich vor 1960 geb.(alle gutachten bestätigen :beruf unter 3 std)
wäre zwar nich viel moos......aber besser als GAR nix.!!
bitte einfach erklären (bin blond)bei dem ganzen beamtengeschreibsel platzt mir noch der kopf
Hast du zuletzt (also direkt vor der Renten-Antragstellung) viele in Jahre diesem Beruf (Ausbildungsberuf?) gearbeitet?
Ist das dein ursprünglich erlernter Beruf oder ein anderer?
Wurde dir im Bescheid ein Verweisungsberuf genannt, den du (nach Ansicht der DRV) noch mehr als 6 Stunden ausüben kannst?
Es zählt nur der zuletzt längere Zeit ausgeübte Beruf als Ausgangsbasis für die Berufsunfähigkeis-Rente.
Mein Männe hat z.B. die letzten 10 Jahre einen Anlernberuf ausgeübt (er hat übrigens genau das gemacht, was heutzutage ein Pförtner tut / siehe AfA "BerufeNet"), dafür wurde er von allen Gutachtern für "Berufsunfähig" erklärt.
Trotzdem hat er keinen Anspruch auf BU-Rente, da es sich in seinem Fall nicht um einen Ausbildungsberuf handelt, inzwischen gibt es dafür z.B. den Beruf der "Fachkraft für Sicherheitsdienstleistungen"!
Mein Schatz ist also (mehrfach bestätigt) sogar als Pförtner untauglich, aber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (unter Berücksichtigung seiner vielfältigen gesundheitlichen Einschränkungen) mehr als 6 Stunden arbeitsfähig.
Eine Verweisungstätigkeit muß ihm noch nichtmal von der DRV benannt werden, "ihm steht ja der ganze ungelernte Arbeitsmarkt offen!"
Bei soviel Auswahl geht es Einem, der immerhin zwei abgeschlossene Berufe aufzuweisen hat, doch gleich besser
Nur konnte er den einen (Baubereich) wegen Krankheit nicht mehr weiter ausüben und in dem anderen hat er nach der Umschulung (Bürobereich) schon mit Mitte 40 keinen Fuß mehr reinbekommen, also hat er genommen was er kriegen konnte um überhaupt Arbeit zu haben.
Alles Liebe von Doppeloma