also in meinem Fall ziemlich wenig ...Doppeloma hat geschrieben:
meines Wissens bekommen die GA der DRV die komplette (Kranken-Akte) von der DRV, also ALLES was an Reha-Berichten/eingeforderten Unterlagen (Klinik- und Arztberichte), frühere DRV-GA vorhanden ist.
Wie kann der GA denn so eine Frage stellen, wenn du die Akte gar nicht kennst?!?Der Internist bei dem ich (von der DRV) war hatte einen dicken gelben Ordner vor sich liegen, schaute mich an und fragte "ob das Alles so richtig sei, was da drin steht"...
Ich wußte weder WAS da überhaupt ALLES drin IST, noch ob stimmen kann was da drin steht, ICH kannte den Inhalt dieses fetten Ordners ja gar nicht ...,
Ich bin wirklich entsetzt, was ich hier so alles zu lesen bekomme ...
Unterlagen mit zutreffendem Inhalt würde ich auch unaufgefordert mitnehmen.In deinem Falle kann dir diese Arbeitsweise eher "von Nutzen sein", wenn du noch keine Rehas und/oder GA hattest kann da nicht viel vorhanden sein für den GA-Termin, eventuell wirst du gebeten (in der schriftlichen Einladung vom Arzt) entsprechende aktuelle Unterlagen mitzubringen, die DRV ist (trotz umfassender Schweigepflicht-Entbindung bei der Antragstellung) nicht wirklich fleißig, da selber bei den behandelnden Ärzten groß was anzufordern.
Demnach solltest du diese Aufzeichnungen einfach nur abgeben und nicht im Gespräch erläutern?Ob das Mitgebrachte dann tatsächlich auch gelesen wird, steht in den Sternen, ich sollte extra einen "Arbeits- und Krankheits-Lebenslauf" mitbringen, die GA sahen später nicht so aus, als ob das auch mal gelesen wurde, denn relevante Gesundheitsdaten wurden NICHT erwähnt, die dort aber dringestanden hatten.
Liebe Grüße,
Max