Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

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Pegasus
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Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von Pegasus » Do 1. Aug 2013, 13:20

Hallo Ihr lieben, :Hilfe:
ich hatte euch ja letztens schon geschrieben das meine BU-Rente durch ist. Der RA war der Meinung das wir das ganze außergerichtlich beenden sollten. Ich war damit einverstanden, denn wir Doppeloma schon sagte: Lieber den Spatz inder Hand, als... . Mittlerweile ist der Bescheid im Haus.
Ich habe Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung .......weil Sie berufsunfähig sind.
Dann kam die Berechnung der Rente. :Verwirrt: :traurig:
vom 1.12.2010 bis 30.6.2011 inm voller Höhe (da bekam ich Krankengeld)
vom 1.7-2011 bis 30.9.2012 nicht (da bekam ich Arbeitslosengeld)
und
ab 1.10.2012 in voller Höhe (da bekam ich keine Unterstützung :Ohnmacht: ). :Veraergert:
Ich bekam kein Hartz IV weil mein Mann und meine Schwiegermutter zusammen im Grundbuch stehen und das Haus als Einfamilienhaus deklariert ist. Schwiegermutter hätte dann für mich aufkommen müssen und das wollte ich nicht. Das Verhältnis ist nicht so toll.
Liebe Doppeloma vielleicht kannst Du mir ja noch einmal helfen. Warum bekomme ich kein Rente ausgezahlt für den Zeitraum des Arbeitslosengeldes??? Es war weniger als das Krankengeld.
Nachzahlung Ihrer Rente:
wurde geprüft und befunden das die KK noch Ansprüche hat.
Welche Ansprüche habe ich eigentlich? Da werden kurzerhand 14 Monate mal nicht angerechnet und dann von dem kläglichen Rest auch noch die KK finanziert :schimpfen: :Wut: . Habe mittlerweile natürlich Schulden angehäuft, weil man vom Krankengeld des Mannes alleine nicht leben kann :depri: . Alle die in dieser Situation waren haben erzählt das man eine saftige Nachzahlung vom Beginn des Rentenantrages an bekommt. Leben die Woanders, oder ich auf dem falschen Planeten. Mittlerweile habe ich die Hoffnung gangz aufgegeben. :Angst: Denn so ist das kein Leben mehr. Wenn ich könnte würde ich ja sofort wieder arbeiten gehen, aber es geht nicht. Und laut Bescheid wird das auch noch angerechnet und gleich wieder von der Rente abgezogen. Is ja eigentlich gut das ich nicht arbeiten kann.

Liebe Doppeloma ich bin gespannt auf deine Rückantwort. Nächste Woche Donnerstag hab e ich einen Termin beim Rentenberater. Vielleicht hast Du ja noch ein paar Tips für mich. :aha: :Neugierig:
Liebe Grüße und eine :umarm:
Pegasus :traurig:

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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 2. Aug 2013, 00:52

Hallo Pegasus, :smile:
ich hatte euch ja letztens schon geschrieben das meine BU-Rente durch ist. Der RA war der Meinung das wir das ganze außergerichtlich beenden sollten. Ich war damit einverstanden, denn wir Doppeloma schon sagte: Lieber den Spatz inder Hand, als... . Mittlerweile ist der Bescheid im Haus.
Ich habe Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung .......weil Sie berufsunfähig sind.
es ist wirklich "der Spatz in der Hand" aber eben besser als gar nichts, wenn schon deine Rechtsvertretung keine Chancen gesehen hat mehr rauszuholen aber die BU-Rente verhindert eben (leider) auch die Möglichkeit auf eine "Arbeitsmarktrente", dazu hatte ich dir aber (glaube ich :Gruebeln: ) schon irgendwo was geschrieben.
vom 1.12.2010 bis 30.6.2011 inm voller Höhe (da bekam ich Krankengeld)
vom 1.7-2011 bis 30.9.2012 nicht (da bekam ich Arbeitslosengeld)
Hier kenne ich mich leider nicht so aus wie es da mit den "Anrechnungen" läuft bei einer BU-Rente, denn theoretisch könntest du ja noch Vollzeit (was anderes) arbeiten und wenn du dafür auch AU geschrieben bist ...HMMM ...vielleicht meldet sich @Vrori noch dazu ... :confused: :Gruebeln:

Die Frage stellt sich ja, ob man die komplette Rente auf das Krankengeld anrechnen kann, dann bleibt für diesen Zeitraum natürlich kein Nachzahlungs-Betrag übrig, die KK darf aber auch keine monatlichen Fehlbeträge (weil das KG ja vermutlich deutlich drüber lag auf den Monat berechnet) bei dir oder aus der restlichen Nachzahlung einfordern.

Ähnlich sieht es mit dem ALGI aus, mach dir doch bitte mal die Mühe und liste dir das Monat für Monat auf, ab Bewilligungs-Monat der BU-Rente, denn die (Renten-) Zahlbeträge haben sich über den rückwirkenden Zeitraum ja auch geändert.

Es darf immer nur der gegenüberstehende Monatsbetrag der Rente in Ansatz gebracht werden, zumindest läuft das so bei den anderen rückwirkenden Berentungen, ob es da Berechnungsunterschiede gibt, wegen der reinen BU-Rente, das weiß ich leider nicht, das dürfte aber dann nicht zu deinem Nachteil sein ... :confused: :confused: :confused:
und
ab 1.10.2012 in voller Höhe (da bekam ich keine Unterstützung ).
Für diese Monate (bis aktuell zur ersten Renten-Überweisung lt. Bescheid) hast du in jedem Falle Anspruch auf die Nachzahlung deiner vollen (Netto-) Rente, pro Monat ohne anderes Einkommen, es muss also auf jeden Fall eine Nachzahlung geben, unabhängig davon ob die Vorleister ( KK/ AfA) ihren gesamten Betrag erstattet bekommen oder nicht.

Forderungen an dich darf es nicht geben, wenn der Ausgleich bereits über die DRV erfolgt ist, man sollte aber trotzdem darauf achten, ob das hinkommen kann was die da bei der DRV einfordern, denn die DRV kontrolliert diese Forderungen von KK und AfA nicht selber.

Einen Überblick bekommst du selber aber nur mit dieser Auflistung, wie ich sie dir oben beschrieben habe, die DRV schickt dir dann nur noch eine Abrechnung über die Gesamtbeträge, die an KK und AfA überwiesen wurden ... die Versicherungsbeiträge werden übrigens separat untereinander "ausgeglichen", darum geht es bei dir immer nur um die Netto-Beträge (also ohne Versicherungen).

Da kommt man schnell durcheinander, wenn man das nicht weiß und aus den Schreiben, die man dazu bekommt geht das nicht immer klar und verständlich hervor.
Ich bekam kein Hartz IV weil mein Mann und meine Schwiegermutter zusammen im Grundbuch stehen und das Haus als Einfamilienhaus deklariert ist. Schwiegermutter hätte dann für mich aufkommen müssen und das wollte ich nicht. Das Verhältnis ist nicht so toll.
Das verstehe ich nicht so ganz, denn deine Schwiegermutter ist dir gegenüber gesetzlich nicht unterhaltspflichtig, wenn dann nur dein Ehemann und aus einem Haus das ihm nur teilweise gehört, kann er dir auch keinen Unterhalt leisten (das ist aktuell NICHT verwertbares Vermögen), da hättest du trotzdem Anspruch gehabt ... aber die verlassen sich eben gerne darauf, dass die Leute sich nicht auskennen und dann gar keine Anträge erst stellen, schon hat der Staat wieder Geld gespart.

Ist nun allerdings müßig das noch klären zu wollen, du hast NIX (mehr) bekommen ab 01.10.1012, also steht dir ab diesem Monat deine rückwirkende (Netto-) Rente in vollem Umfang zu, mindestens dieser Betrag MUSS also als Nachzahlung zusammenkommen für dich. :lesen: :ic_up:
Liebe Doppeloma vielleicht kannst Du mir ja noch einmal helfen. Warum bekomme ich kein Rente ausgezahlt für den Zeitraum des Arbeitslosengeldes??? Es war weniger als das Krankengeld.
Das ist unerheblich, ob ALGI weniger als das Krankengeld war (das ist meistens so), davon hängt nicht ab, ob da was für dich übrig bleiben wird, sondern von der Höhe deiner monatlichen Rente zum gleichen Zeitpunkt ... bei einer Teilrente (und die BU-Rente entspricht ja nur 50% einer Vollen EM-Rente), bleibt da fast nie was übrig, wenn Vorleister zu "befriedigen sind", denn die haben ja (meist) für Vollzeit gezahlt ...

Für die ersten 6 Monate meiner rückwirkenden teilweisen EM-Rente habe ich auch keine Nachzahlung bekommen, da war ich auch noch bei der AfA und habe für fast Vollzeit ALGI bekommen, das war deutlich mehr als meine halbe EM-Rente ausgleichen konnte, aber auf den Rest mußte die AfA auch verzichten.

Von der Vollen-EM-Rente bekam die AfA dann noch 3,5 Monate erstattet aber auch nicht den vollen Monats-Betrag, so hoch wie mein ALGI war, ist auch meine Volle EM-Rente nicht, man hat den Rest aber nie von mir zurückverlangt, weil das nicht erlaubt ist.

Dabei blieb ja noch eine nette Auszahlung für mich übrig, denn die Monate in Hartz 4 haben (zum Glück) nicht meine ganze monatliche Rente "aufgefressen, es kommt eben immer auch darauf an wie hoch die Rente ist, die man dann ausgezahlt bekommt, das ist ja nicht bei jedem gleich.

Es gibt viele Leute die liegen mit ihrer Rente (sogar mit einer vollen EM-Rente) noch unter dem Hartz 4-Satz und dann bleibt natürlich keine Nachzahlung übrig, für Monate ganz ohne anderes Einkommen muss aber immer die Rente nachträglich ausgezahlt werden an den Rentner.
Nachzahlung Ihrer Rente:
wurde geprüft und befunden das die KK noch Ansprüche hat.
Wenn die KK gezahlt hat in der Zeit der rückwirkenden Bewilligung, dann ist das nun mal leider so, bei rechtzeitiger Rentenleistung hättest du das Krankengeld gar nicht bekommen oder deutlich weniger ???
Du solltest auch die AfA informieren, dass dir jetzt die BU-Rente bewilligt wurde, damit die ihre Ansprüche direkt an die DRV geben, für dich ist das später deutlich komplizierter, wenn die sich dann an dich wenden bist du verpflichtet das selber zu klären, falls die Restnachzahlung schon auf deinem Konto ist.

Die haben nunmal (zumindest teilweise) gezahlt, obwohl es die DRV hätte tun müssen, zusätzlich zur BU-Rente hättest du diese Beträge ja gar nicht erhalten ... oder eventuell einen geringeren Anspruch gehabt. :confused: :Gruebeln:
Welche Ansprüche habe ich eigentlich? Da werden kurzerhand 14 Monate mal nicht angerechnet und dann von dem kläglichen Rest auch noch die KK finanziert .


Nun mal langsam, welche 14 Monate werden wo nicht "angerechnet" :Gruebeln: , meinst du jetzt bei der Bewilligung der BU-Rente hätte das 14 Monate früher sein müssen oder wie ist das jetzt zu verstehen ???
Darauf kann man sich leider nicht mehr berufen, wenn man einem Vergleich so zugestimmt hat, dann ist das nunmal jetzt so gültig, wie es "vereinbart" wurde ... was war denn in diesen 14 Monaten, hast du da noch gearbeitet ... :confused: :confused: :confused:

Dann gibt es auch keine BU-Rente oben drauf sondern nur im Rahmen der für dich zutreffenden Zuverdienstgrenzen, ich verstehe da gerade nicht genau, was du damit meinst.
Üblicherweise gibt es Rente oder eine andere Leistung (Lohn / Krankengeld/ ALGI / Harzt 4), beides zugleich gibt es eher selten und bei rückwirkenden Bewilligungen von EM-Rente wird das oft fast alles von den Vorleistern "aufgesaugt", da kann man froh sein, wenn überhaupt noch ein Nachzahlungsbetrag übrig bleibt, weil man eine Zeit lang leider von Niemandem mehr irgendwelche Leistungen bekommen hat.

Beim Dopa war das nach der AfA der Fall, weil wir uns auch solange wie möglich vor dem Gang zum JC gedrückt haben, so war er auch rund 6 Monate völlig ohne eigenes Einkommen, bis mein ALGI auch abgelaufen war.
Nur dadurch bekam er überhaupt eine Renten-Nachzahlung, eben für diese rund 6 Monate, der Rest ging direkt an das JobCenter. :Heiss:
Habe mittlerweile natürlich Schulden angehäuft, weil man vom Krankengeld des Mannes alleine nicht leben kann . Alle die in dieser Situation waren haben erzählt das man eine saftige Nachzahlung vom Beginn des Rentenantrages an bekommt.
Wenn die Rente gar nicht ab Beginn des Renten-Antrages bewilligt wird und es statt einer vollen EM-Rente eine halbe wegen BU wird, dann bekommt man eben keine Nachzahlung ab der Antragstellung ... die kann es ja nur geben, wenn der Anspruch auf Rente auch ab diesem Termin anerkannt wird.

Die Vorstellungen "was unter einer saftigen Nachzahlung" zu verstehen ist, sind zudem abhängig davon welchen konkreten Renten-Betrag man (pro Monat) dann überhaupt erhalten wird und der ergibt sich aus der eigenen Lebens- und Arbeitsgeschichte, kann also sehr unterschiedlich sein.

Erzählen können die Leute viel und gerne "wenn der Tag lang ist" :Laber: , kennst du deren Lebensweg und Renten-Ansprüche so genau, dass du einschätzen kannst was die so unter einer "saftigen Nachzahlung verstehen", für den Einen sind 500 € viel Geld und für einen Anderen erst 50.000 €, die wird aber kaum ein normaler Arbeiter als Renten-Nachzahlung bekommen.

Mit Schulden gehen wohl fast ALLE aus dieser Situation, ich habe auch nicht aus "Spaß" in Privatinsolvenz gehen müssen, hätte da auch gerne drauf verzichtet und meine Rest-Renten-Nachzahlung ging direkt (fast komplett) auf das Konto meiner Treuhänderin ... es war noch lange offen, ob ich davon überhaupt was für mich /für uns verwenden darf ...

Fand ich auch nicht so besonders toll, denn wir waren auch nur durch unsere Krankheiten in diese Situation geraten, hatten bis dahin beide zusammen recht gut verdient, jetzt müssen wir mit ca. der Hälfte davon auskommen, aber wenigstens konnte die PI inzwischen abgeschlossen werden und ich bekam (nach Abzug der Verfahrenskosten) den Rest meiner Renten-Nachzahlung zur eigenen Verfügung zurück.

Da habe ich die Forderungen der Vorleister fast als normal hingenommen, die hätten ja gar nicht zahlen brauchen, wenn ich meine Rente früher bekommen hätte, vielleicht kannst du versuchen das mal von der Seite zu betrachten ... ich kenne auch viele Leute, leider erzählen die auch gerne mal Sachen, um sich interessant zu machen ...

Es gab früher auch Leute, die mich (und den Dopa) schief angesehen haben und meinten "wie blöde wir doch seien, uns so abzurackern..." sie hätten ein Attest vom Arzt bekommen und nun wären sie in "Frührente", das wäre doch alles ganz einfach ... :Verwirrt: :Hilfe:

Ich glaube wir wissen beide, dass diese Zeiten lange vorbei sind und wie lange man inzwischen oft verzweifelt um die "Frührente" kämpfen muss, wenn man wirklich nicht mehr kann ... :confused: :Gruebeln:
Leben die Woanders, oder ich auf dem falschen Planeten. Mittlerweile habe ich die Hoffnung gangz aufgegeben. Denn so ist das kein Leben mehr. Wenn ich könnte würde ich ja sofort wieder arbeiten gehen, aber es geht nicht.


Nein, die leben nicht wo anders, wahrscheinlich geben die nur an, weil sie dir ja nichts davon beweisen brauchen, oder haben noch Renten bewilligt bekommen, als das tatsächlich noch deutlich "einfacher" war, dann gab es aber eher auch keine sehr hohen Nachzahlungen, weil es gar nicht so lange dauerte bis der Bescheid kam ... ich habe immer meine Probleme damit solche Geschichten zu glauben und du solltest dein Leben und deinen Lebensmut auch nicht daran orientieren, was andere dir (wahrscheinlich) für nette Märchen erzählen. :Gruebeln:
Und laut Bescheid wird das auch noch angerechnet und gleich wieder von der Rente abgezogen. Is ja eigentlich gut das ich nicht arbeiten kann.
Bitte lies dir das nochmal in Ruhe durch denn das stimmt so nicht, wie du das bisher verstehst, sogar zu einer EM-Vollrente darf man bis zu 450 € im Monat dazu verdienen und es wird kein Cent davon angerechnet, bei einer Teilweisen EM-Rente oder wegen BU sind die Zuverdienstgrenzen noch deutlich höher und die Rente wird weiter dazu gezahlt ... man kann sich auch in die negative Schiene gut reinsteigern ...

Wenn du Schulden hast die du nicht bezahlen kannst auf lange Sicht, dann geh zur Schuldnerberatung und lass dir helfen, es ist keine Schande in Privatinsolvenz zu gehen, das Haus deines Mannes und deine Schwiegermutter hat damit überhaupt NICHTS zu tun, damit kannst du dich ganz alleine aus ganz persönlichen eigenen Schulden befreien.

Auch Wohngeld kann man beantragen (trotz Wohneigentum), auch mit weniger Geld kann das Leben noch sehr schön sein, wenn man versucht auch wieder etwas positiver in die Zukunft zu schauen ... es ist nicht einfach aber es kann funktionieren und zumindest ein wenig Renten-Nachzahlung wirst du bekommen, für die letzten Monate wo dir keiner mehr was gezahlt hat.

Wieviel das sein könnte weiß ich nicht, ich kenne ja deine Monatsrente nicht, was dir ein Rentenberater dazu sagen kann weiß ich nicht, der kann deinen Renten-Anspruch eventuell überprüfen, ob da bei der DRV alles richtig berechnet wurde, aber mehr kann der auch nicht machen.

An den rechtlichen Ansprüchen der Vorleister (KK /AfA) kann der auch nichts ändern, ich weiß nicht was du sonst davon erwartest, ist das ein Privater Berater (der auch noch Extra-Geld kostet) oder einer von der DRV ???

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von Pegasus » Fr 2. Aug 2013, 16:11

Liebe Doppeloma, hallo Ihr Lieben,
die 14 Monate ohne Rentenanspruch sind vom 1.7.11-30.9.12 wo ich Arbeitslosengeld bezogen habe. Es war mir nicht bekannt das man bei Arbeitslosenunterstüzung keine Rentenansprüche hat. dabei sagte mir eine Gutachterin bei einer Untersuchung das die BU-Rente dazu dient den Verlust den man durch die Arbeit die man evtl. noch leisten kann, ausgleichen zu können, um einen normalen Verdienst wieder zu haben. Aus dem Hinzuverdienst werde ich nicht schlau. Da steht was von 2,28 Entgeltpunkten bei einem Betrag von 1721 €. Das wird auch eine Frage beim Rentenberater sein.
Mein Mann bekommt mtl. etwas über 800,- € Krankengeld und demnächst Arbeitslosengeld. Er hat einen GdB von 80 % und trotzdem wurde er gekündigt aufgrund seiner Erkrankung (Krebs). Ab 1.8. bekomme ich nun 430,- € Rente und somit liegen wir über den Satz von 1165.- € und bekommen also kein Wohngeld oder andere Leistungen laut Sozialamt.
Meine Schulden sind Gott sei dank nicht so hoch (fast 2000,- €). Aber bei einem kleinen Verdienst kann man diese Last nur langsam wieder abbauen und das nervt mich.
Es liegt sicher daran das ich mich mit meiner Situation total überfordert fühle. Ich fühle mich halt so hilflos, machtlos und bin so was von sauer das ich meinen Beitrag zum Leben nicht mehr leisten kann. Manchmal möchte ich einfach nur meiner Mutter folgen die vor 4 Monaten friedlich in meinen Armen einschlafen durfte. Aber es sind Menschen um mich herum die mich brauchen. Allen voran mein Mann, mein Vater und dann meine Erwachsenen Kinder.
Liebe Doppeloma, ich danke Dir für Deine Zeilen, Du hast mir wieder mal super geholfen.
Ich hoffe, ich konnte Deine Fragen beantworten und verbleibe
mit lieben Grüßen
Pegasus

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