laufender Widerspruch
- Hamburger Deern
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Re: laufender Widerspruch
jo, und was für ein Unikat
o.k. dann behalte ich dat mal so im Hinterkopf mit dem §
habe hier auch etwas gefunden was ich notiert hatte §48SGB10 Abs 1
aber dat kann nicht das sein was ich suche
Und jo, bin aus HH (wenn auch nicht gefühlt )
Ich ahne schreckliches was da jetz noch so kommen wird aber da muss ich nun auch noch durch
aber informieren muss ich das JC ja eh, nur zu schade das meine alte SB nicht mehr dort ist denn der hätte ich den Renten Bescheid auch zu gerne noch persönlich unter die Nase gehalten. Wäre doch nett zu erfahren ob sie dann immer noch der Meinung wäre mit Menschen wie mir wäre eine Berufsfindung doch "sooooo sinnvoll"
Muss ich jetzt hier eigentlich nen Asyslantrag stellen?
o.k. dann behalte ich dat mal so im Hinterkopf mit dem §
habe hier auch etwas gefunden was ich notiert hatte §48SGB10 Abs 1
aber dat kann nicht das sein was ich suche
Und jo, bin aus HH (wenn auch nicht gefühlt )
Ich ahne schreckliches was da jetz noch so kommen wird aber da muss ich nun auch noch durch
aber informieren muss ich das JC ja eh, nur zu schade das meine alte SB nicht mehr dort ist denn der hätte ich den Renten Bescheid auch zu gerne noch persönlich unter die Nase gehalten. Wäre doch nett zu erfahren ob sie dann immer noch der Meinung wäre mit Menschen wie mir wäre eine Berufsfindung doch "sooooo sinnvoll"
Muss ich jetzt hier eigentlich nen Asyslantrag stellen?
Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.
- reallyangry
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Re: laufender Widerspruch
Na klar, und erst einmal ab mit dir in Turnhallen und Notunterkünfte, bis wir deinen Asylantrag ausführlich geprüft haben!!!!Muss ich jetzt hier eigentlich nen Asyslantrag stellen?
Und wenn'de nicht spurst, dann kommen wir und drücken dir unsere Stiefel in den Nacken bis du freiwillig deinen Antrag zurückziehst und uneingeschränkt wieder ins volle Erwerbsleben zurückkehrst.
Ok, mal ernsthaft: Herzlichen Glückwunsch zur EM. Das iss ja suuuper, dass dieser Stress nu vorbei ist.
Und ich votiere schon mal vorab für einen positiven Bescheid bezüglich deines "Asylantrages." Dieses Forum lebt ja auch davon, dass diejenigen, die die Rente durch haben es mit ihren Beiträgen und Ratschlägen berreichern.
LG
ReallyAngry
Wer als Werkzeug nur einen Hammer hat, sieht in jedem Problem einen Nagel.
(Paul Watzlawik, Philosoph und Psychotherapeut, 1921-2007)
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- Hamburger Deern
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Re: laufender Widerspruch
hmmmm, und wenn hier gar keine Turnhalle ist....
Ob ich dieses Forum mit meinen Beiträgen wirklich bereichere möchte ich fast bezweifeln , aber zumindest trage ich dann hier zwischendurch zur allgemeinen Erheitrerung bei
Ob ich dieses Forum mit meinen Beiträgen wirklich bereichere möchte ich fast bezweifeln , aber zumindest trage ich dann hier zwischendurch zur allgemeinen Erheitrerung bei
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Re: laufender Widerspruch
@Hamburger Deern
Auch aus dem schwärzesten Süden der Republik meinen herzlichen Glückwunsch.
LG
Robert
Auch aus dem schwärzesten Süden der Republik meinen herzlichen Glückwunsch.
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Robert
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Re: laufender Widerspruch
@Hamburger deern
Auch von mir herzliche Glückwünsche zu deinem Erfolg
Komm erst einmal zur Ruhe und genieße die Zeit ohne DRV-Stress
Liebe Grüße
powerpeku
Auch von mir herzliche Glückwünsche zu deinem Erfolg
Komm erst einmal zur Ruhe und genieße die Zeit ohne DRV-Stress
Liebe Grüße
powerpeku
Es ist keine Schande hinzufallen, aber es wäre eine Schande, nicht mehr aufzustehen!
- Hamburger Deern
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Re: laufender Widerspruch
ach ja, als hätte ichs gerochen....heute kanm der Bescheid vom JC, ab 01.11.14 aufgehoben. Nach § 48 Abs.1 Satz 1, + die Entscheidung beruht auf §11.
Das heiß also im Klartext das wir dann zum 1 KEIN Geld auf dem Konto haben
(die erste Rente gibts ja erst am Ende des nächsten Monats)
Der Hinweiß bzgl. Anspüchen nach dem SGB XII steht auch gleich mit drauf
Also das mit dem Rentnerdarsein "genießen" wird dann doch wohl noch etwas dauern
Das heiß also im Klartext das wir dann zum 1 KEIN Geld auf dem Konto haben
(die erste Rente gibts ja erst am Ende des nächsten Monats)
Der Hinweiß bzgl. Anspüchen nach dem SGB XII steht auch gleich mit drauf
Also das mit dem Rentnerdarsein "genießen" wird dann doch wohl noch etwas dauern
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- hasenstall
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Re: laufender Widerspruch
Hallo Hamburger Deern,
jetzt darfst du den Widerspruch schreiben!
Berufe dich auf den § § 38 SGB XII, wegen dem Darlehen und druck dir noch die Pdf-Datei dazu aus. Damit müssen die dir das Darlehen gewähren, dass du aber nicht zurückzahlen musst.
Hoffe mal, dass der Link funzt:
Pdf-Datei
Da gabs mal einen Tread im Elo-forum zu (von da hab ich den § auch geklaut) und es hat anscheinend auch funktioniert.
drück dir die Daumen
Alles liebe hasenstall
jetzt darfst du den Widerspruch schreiben!
Berufe dich auf den § § 38 SGB XII, wegen dem Darlehen und druck dir noch die Pdf-Datei dazu aus. Damit müssen die dir das Darlehen gewähren, dass du aber nicht zurückzahlen musst.
Hoffe mal, dass der Link funzt:
Pdf-Datei
Da gabs mal einen Tread im Elo-forum zu (von da hab ich den § auch geklaut) und es hat anscheinend auch funktioniert.
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"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen!" "Ich lächelte, war froh und es kam schlimmer!"
- Doppeloma
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Re: laufender Widerspruch
Hallo liebes Hasenställchen,
kaum aus dem Urlaub zurück überschlagen sich hier ja die Ereignisse bei unserer @Hamburger Deern aber nun wenigstens (endlich) überwiegend im positiven Sinne ...
Diese PDF ist sehr interessant ... und hat schon den Weg auf meinen PC gefunden, allerdings gilt das wohl nur für Ansprüche nach Kapitel 3 SGB XII (HLU /Sozial-HILFE), darauf hat man ja mit EM-Rente ohne Befristung auch keinen Anspruch mehr ... das wäre ein Anspruch nach Kapitel 4 SGB XII (Grusi im Alter und bei EM auf Dauer) ...
In den Richtlinien der AfA, die ja auch für JC gelten (sollten) beim Übergang in eine (dort Alters-) Rente ist das aber auch klar gestellt worden, dass die "Änderung der Verhältnisse" nach § 48 SGB X Abs.1 erst bewirkt ist NACH dem Zufluss der ersten Rente auf dem Konto, mit dem Bescheid kann man ja weder Miete zahlen, noch im Laden einkaufen gehen bis dahin ...
Hier hat man sich nach der realen Verfügbarkeit der (zukünftigen) finanziellen Mittel zu richten und nicht nach einem Bescheid der die Zahlung zunächst nur ankündigt, das verändert noch gar nichts, weil man das Geld noch nicht ausgeben kann für den Lebensunterhalt.
Leider richten sich die JC da eher selten nach und stellen gerne direkt zum Beginn des ersten Renten-Zahl-Monates (lt. Rentenbescheid) ein, obwohl denen durchaus bekannt ist, dass die Renten (seit Jahren inzwischen) erst am Monatsende überwiesen werden und bis dahin verbleibt man beim SGB II und hat Anspruch weil die Bedürftigkeit noch immer gegeben ist.
Einen Ausgleich haben die im Fall des Falles untereinander zu regeln, denn zum Glück ist ja nicht jeder EM- oder Altersrenter auf Dauer dann noch anschließend vom SGB XII abhängig, die würden den Antragsteller wegen dieser kurzfristigen Zahlungslücke dann also auch wegschicken und am Ende ist mal wieder Keiner "zuständig" ... der Bescheid wurde zu früh aufgehoben und das werden wir denen ganz deutlich klar machen, die Begründung sollten sie in ihren eigenen Arbeitsanweisungen nachlesen können ...
Wir werden denen schon mitteilen, was "Ambach" ist und wenn sie schon meinen, dass ohnehin zukünftig kein Anspruch mehr auf soziale Leistungen bestehen wird, dann sind sie erst Recht zuständig bis dahin (Zufluss der ersten Rente auf dem Konto) weiter das bisherige Existenzminimum zu sichern ... man erspart sich aber zu gerne die zusätzliche Arbeit bei (absehbaren) "Überzahlungen" dann (nach Zufluss der ersten Renten-Zahlung) Beträge zurückfordern zu müssen ... so hat man das bei mir ja auch gemacht mit dem "freundlichen" Hinweis, dass ich dem Amt damit Arbeit erspart habe ...
Nur sind wir nicht auf der Welt denen Arbeit zu ersparen für die sie nun mal zuständig sind und bezahlt werden, ich hatte auch nur Glück, dass meine restliche Renten-Nachzahlung noch rechtzeitig auf dem Konto war, ansonsten hatten wir uns schon auf den letzten Kampf mit dem JC vorbereitet, wenn am Monatsletzten kein Geld gezahlt wird ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
kaum aus dem Urlaub zurück überschlagen sich hier ja die Ereignisse bei unserer @Hamburger Deern aber nun wenigstens (endlich) überwiegend im positiven Sinne ...
Diese PDF ist sehr interessant ... und hat schon den Weg auf meinen PC gefunden, allerdings gilt das wohl nur für Ansprüche nach Kapitel 3 SGB XII (HLU /Sozial-HILFE), darauf hat man ja mit EM-Rente ohne Befristung auch keinen Anspruch mehr ... das wäre ein Anspruch nach Kapitel 4 SGB XII (Grusi im Alter und bei EM auf Dauer) ...
In den Richtlinien der AfA, die ja auch für JC gelten (sollten) beim Übergang in eine (dort Alters-) Rente ist das aber auch klar gestellt worden, dass die "Änderung der Verhältnisse" nach § 48 SGB X Abs.1 erst bewirkt ist NACH dem Zufluss der ersten Rente auf dem Konto, mit dem Bescheid kann man ja weder Miete zahlen, noch im Laden einkaufen gehen bis dahin ...
Hier hat man sich nach der realen Verfügbarkeit der (zukünftigen) finanziellen Mittel zu richten und nicht nach einem Bescheid der die Zahlung zunächst nur ankündigt, das verändert noch gar nichts, weil man das Geld noch nicht ausgeben kann für den Lebensunterhalt.
Leider richten sich die JC da eher selten nach und stellen gerne direkt zum Beginn des ersten Renten-Zahl-Monates (lt. Rentenbescheid) ein, obwohl denen durchaus bekannt ist, dass die Renten (seit Jahren inzwischen) erst am Monatsende überwiesen werden und bis dahin verbleibt man beim SGB II und hat Anspruch weil die Bedürftigkeit noch immer gegeben ist.
Einen Ausgleich haben die im Fall des Falles untereinander zu regeln, denn zum Glück ist ja nicht jeder EM- oder Altersrenter auf Dauer dann noch anschließend vom SGB XII abhängig, die würden den Antragsteller wegen dieser kurzfristigen Zahlungslücke dann also auch wegschicken und am Ende ist mal wieder Keiner "zuständig" ... der Bescheid wurde zu früh aufgehoben und das werden wir denen ganz deutlich klar machen, die Begründung sollten sie in ihren eigenen Arbeitsanweisungen nachlesen können ...
Wir werden denen schon mitteilen, was "Ambach" ist und wenn sie schon meinen, dass ohnehin zukünftig kein Anspruch mehr auf soziale Leistungen bestehen wird, dann sind sie erst Recht zuständig bis dahin (Zufluss der ersten Rente auf dem Konto) weiter das bisherige Existenzminimum zu sichern ... man erspart sich aber zu gerne die zusätzliche Arbeit bei (absehbaren) "Überzahlungen" dann (nach Zufluss der ersten Renten-Zahlung) Beträge zurückfordern zu müssen ... so hat man das bei mir ja auch gemacht mit dem "freundlichen" Hinweis, dass ich dem Amt damit Arbeit erspart habe ...
Nur sind wir nicht auf der Welt denen Arbeit zu ersparen für die sie nun mal zuständig sind und bezahlt werden, ich hatte auch nur Glück, dass meine restliche Renten-Nachzahlung noch rechtzeitig auf dem Konto war, ansonsten hatten wir uns schon auf den letzten Kampf mit dem JC vorbereitet, wenn am Monatsletzten kein Geld gezahlt wird ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
- Hamburger Deern
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Re: laufender Widerspruch
ach Leute ihr seid einfach klasse
Ich möchte es hier auch nochmal betonen, ohne eure Hilfe hier wäre ich diesen schweren Weg ganz sicher nicht noch einmal gegangen.
Ich möchte es hier auch nochmal betonen, ohne eure Hilfe hier wäre ich diesen schweren Weg ganz sicher nicht noch einmal gegangen.
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Re: laufender Widerspruch
Widerspruch ist abgegeben.
DANKE Doppeloma
Das Schreiben hätte ich so definitiv nicht hinbekommen
Nun bin ich sehr gespannt was die nun tun werden......
DANKE Doppeloma
Das Schreiben hätte ich so definitiv nicht hinbekommen
Nun bin ich sehr gespannt was die nun tun werden......
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