laufender Widerspruch
- Hamburger Deern
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Re: laufender Widerspruch
Gibt es etwas Neues?
NÖ
Ich warte .....und warte ....und warte.........
NÖ
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Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.
- Hamburger Deern
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Re: laufender Widerspruch
der große weiße Umschlag war heute in meinem Briefkasten...
endlich hat das Warten ein Ende.....auch wenn ich es noch nicht wirklich glauben kann
Rente wegen voller Erwerbsminderung.
...wird längstens bis 2034 gezahlt (bis zur Regelaltersgrenze)
Heißt das jetzt tatsächlich KEINE weiteren Untesuchungen mehr bei weiteren Gutachtern ?
Dem JC muss ich das ja nun mitteilen, logo, und nu finde ich den doofen § nicht wieder den ich mir extra notiert hatte
irgendwie müsste daraus hervorgehen das das JC noch zahlen muss bis die erste Rente auch wirklich eingegangen ist.
kann mir da bitte nochmal wer auf die Sprünge helfen
endlich hat das Warten ein Ende.....auch wenn ich es noch nicht wirklich glauben kann
Rente wegen voller Erwerbsminderung.
...wird längstens bis 2034 gezahlt (bis zur Regelaltersgrenze)
Heißt das jetzt tatsächlich KEINE weiteren Untesuchungen mehr bei weiteren Gutachtern ?
Dem JC muss ich das ja nun mitteilen, logo, und nu finde ich den doofen § nicht wieder den ich mir extra notiert hatte
irgendwie müsste daraus hervorgehen das das JC noch zahlen muss bis die erste Rente auch wirklich eingegangen ist.
kann mir da bitte nochmal wer auf die Sprünge helfen
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Re: laufender Widerspruch
Super
Was allerdings sein kann (muss aber auch nicht sein), dass man von Zeit zu Zeit eine Überprüfung ansetzt, d.h. bezgl. Zuverdienst etc. schriftl. anfragt.
Nun mal ein wenig entspannte Tage in den Alltag hineinbringen wünscht agnes
P.S. wegen dem §
Im Großen und Ganzen ja.Heißt das jetzt tatsächlich KEINE weiteren Untesuchungen mehr bei weiteren Gutachtern ?
Was allerdings sein kann (muss aber auch nicht sein), dass man von Zeit zu Zeit eine Überprüfung ansetzt, d.h. bezgl. Zuverdienst etc. schriftl. anfragt.
Nun mal ein wenig entspannte Tage in den Alltag hineinbringen wünscht agnes
P.S. wegen dem §
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.
Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468
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- Engelchen22
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Re: laufender Widerspruch
Liebe Hamburger Deern,
welch super super tolle Neuigkeiten
es freut mich sehr für Dich
nun hat das Warten auf den DRV Bescheid endlich ein Ende und Du musst in Zukunft sicher keine Panik mehr vor grossen
weissen Briefumschlägen haben. Cool !
Die Schlechtachter können sich auch die Arbeit sparen und auch dieser GA- Horror scheint vorbei zu sein - wie Cool !
Wie @ Agnes ja schreibt - die schriflichen Anfragen bzw Überprüfungen, bekommst Du ganz sicher bewältigt !
Und der finanzielle Stress scheint mit dem Bescheid ja auch - so denke ich etwas kleiner geworden zu sein.
Leider bleiben ja noch immer die Erkrankungen und die damit verbundenen Probleme.
Nun kannst Du erstmal durchatmen und Dich vom DRV-Stress erholen.
Weiterhin alles alles Gute wünscht Dir
mit lieben Grüssen
Engelchen 22
welch super super tolle Neuigkeiten
es freut mich sehr für Dich
nun hat das Warten auf den DRV Bescheid endlich ein Ende und Du musst in Zukunft sicher keine Panik mehr vor grossen
weissen Briefumschlägen haben. Cool !
Die Schlechtachter können sich auch die Arbeit sparen und auch dieser GA- Horror scheint vorbei zu sein - wie Cool !
Wie @ Agnes ja schreibt - die schriflichen Anfragen bzw Überprüfungen, bekommst Du ganz sicher bewältigt !
Und der finanzielle Stress scheint mit dem Bescheid ja auch - so denke ich etwas kleiner geworden zu sein.
Leider bleiben ja noch immer die Erkrankungen und die damit verbundenen Probleme.
Nun kannst Du erstmal durchatmen und Dich vom DRV-Stress erholen.
Weiterhin alles alles Gute wünscht Dir
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Engelchen 22
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Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
Jeder Mensch braucht einen Engel...
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- Amethyst
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Re: laufender Widerspruch
Liebe Hamburger Deern!
Herzlichen Glückwunsch! Ich war 2012 genauso baff, als ich nach nur einer befristeten Verlängerung nach insgesamt nur etwas mehr als 4 Jahren Rentendauer die unbefristete Rente bekam und das sogar ohne Begutachtung.
Ich freue mich echt für Dich, das nimmt so viel Druck raus! Genieße es!
Liebe Grüße
Annette
Herzlichen Glückwunsch! Ich war 2012 genauso baff, als ich nach nur einer befristeten Verlängerung nach insgesamt nur etwas mehr als 4 Jahren Rentendauer die unbefristete Rente bekam und das sogar ohne Begutachtung.
Meine auch, bis Ende August 34. Dann gehen wir ja fast zeitgleich in Altersrente. ;-)...wird längstens bis 2034 gezahlt (bis zur Regelaltersgrenze)
Bei mir fragen sie einmal im Jahr wegen Hinzuverdienst, weil ich ja einen Minijob habe. Ich lasse mir das dann vom Arbeitgeber bescheinigen, schicke das hin und kriege dann ein Schreiben dass sich nichts ändert, ich halte ja auch brav die Bedingungen ein.Was allerdings sein kann (muss aber auch nicht sein), dass man von Zeit zu Zeit eine Überprüfung ansetzt, d.h. bezgl. Zuverdienst etc. schriftl. anfragt.
Ich freue mich echt für Dich, das nimmt so viel Druck raus! Genieße es!
Liebe Grüße
Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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- Hamburger Deern
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Re: laufender Widerspruch
ach Leute, DANKE für eure lieben Worte
Ich wusste es ja schon etwas länger, habe aber bewußt brav geschwiegen
denn erst der Bescheid zählt ja wirklich
so ganz kann ich das alles noch gar nicht glauben nach so langem Kampf
natürlich freue ich mich unglaublich so einiges an Stress, Terminen etc. endlich bald los zu sein
andererseits macht einem so ein Bescheid einfach noch mal sehr bewußt wie kaputt man wirklich ist
Das ich jetzt diesen doofen § verdöselt habe macht mich schon wieder janz wuschig
ich bin manchmal einfach n Vollhorst
Ich wusste es ja schon etwas länger, habe aber bewußt brav geschwiegen
denn erst der Bescheid zählt ja wirklich
so ganz kann ich das alles noch gar nicht glauben nach so langem Kampf
natürlich freue ich mich unglaublich so einiges an Stress, Terminen etc. endlich bald los zu sein
andererseits macht einem so ein Bescheid einfach noch mal sehr bewußt wie kaputt man wirklich ist
Das ich jetzt diesen doofen § verdöselt habe macht mich schon wieder janz wuschig
ich bin manchmal einfach n Vollhorst
Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.
- hasenstall
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Re: laufender Widerspruch
Hallo Hamburger Deern,
ist es vielleicht der:
§ 38 SGB XII
Lieben Gruß von hasenstall
PS: Der leckere alte Besen, da muss ich immer noch
herzlichen Glückwunsch, hätt ich fast vergessen!
ist es vielleicht der:
§ 38 SGB XII
Quelle ist eine PDF-Datei der Stadt Hamburg (ich bin zu doof das zu verlinken)„2.3 Vorrang von Erstattungsansprüchen und Anspruchübergängen
Hat der Hilfesuchende Sozialleistungen beantragt, die noch nicht gewährt werden (z. B. Zeitraum zwischen Rentenantragstellung und Rentenauszahlung) und ist deshalb vorübergehend eine Hilfebedürftigkeit eingetreten, ist eine Darlehensvergabe nach § 38 SGB XII ausgeschlossen. In diesen Fällen geht der gesetzlich verankerte Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträger gegen den zuständigen Leistungsträger (=> §§ 102 ff SGB X) als Sonderregelung vor und dem Hilfesuchenden ist eine nicht zurückzahlbare Beihilfe nach dem Regelwerk des SGB XII zu gewähren.“
Sollten die dir einen Aufhebungsbescheid schicken, dann kannst du vielleicht im Widerspruch auf den § hinweisen. Anscheinend hat das schon bei ein paar geklappt.daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.../Akte_111.20-3-1-9.pdf
01.01.2012 - Voraussetzungen zur Leistungsgewährung nach§ 38 SGB XII ... 2.3 Vorrang von Erstattungsansprüchen und Anspruchübergängen. Hat der Hilfesuchende Sozialleistungen beantragt, die noch nicht gewährt ... B. Zeitraum zwischen Rentenantragstellung ... 1 n diesen Fällen geht der gesetzlich verankerte.
Lieben Gruß von hasenstall
PS: Der leckere alte Besen, da muss ich immer noch
herzlichen Glückwunsch, hätt ich fast vergessen!
"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen!" "Ich lächelte, war froh und es kam schlimmer!"
- Hamburger Deern
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Re: laufender Widerspruch
danke
ja, das könnte es sein
"2.3 Vorrang von Erstattungsansprüchen und Anspruchübergängen
Hat der Hilfesuchende Sozialleistungen beantragt, die noch nicht gewährt werden (z. B. Zeitraum zwischen Rentenantragstellung und Rentenauszahlung) und ist deshalb vorübergehend eine Hilfebedürftigkeit eingetreten, ist eine Darlehensvergabe nach §.l§.SGB XII (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb 12/ 38.htmll ausgeschlossen. 1 n diesen Fällen geht der gesetzlich verankerte Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträger gegen den zuständigen Leistungsträger (=> §§ 102 ff SGB X) als Sonderregelung vor und dem Hilfesuchenden ist eine nicht zu rückzahlbare Beihilfe nach dem Regelwerk des SGB XII zu gewähren."
obwohl, so wirklich verstehe ich dieses Beamtendeutsch mal wieder nicht :-/
Und diese Sonderregelung §§ 102 ff SGB X betrifft das JC und nicht das Grundsicherungsamt?
Mannmannmann ich mach mir schon wieder nen Kopp.....
Und ja, der "alte Besen" war wirklich ne total klasse Idee von der D-Oma, gell
Und die ist jetz schuld wenn ich mindestens 4 Kilo zugenommen habe
ja, das könnte es sein
"2.3 Vorrang von Erstattungsansprüchen und Anspruchübergängen
Hat der Hilfesuchende Sozialleistungen beantragt, die noch nicht gewährt werden (z. B. Zeitraum zwischen Rentenantragstellung und Rentenauszahlung) und ist deshalb vorübergehend eine Hilfebedürftigkeit eingetreten, ist eine Darlehensvergabe nach §.l§.SGB XII (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb 12/ 38.htmll ausgeschlossen. 1 n diesen Fällen geht der gesetzlich verankerte Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträger gegen den zuständigen Leistungsträger (=> §§ 102 ff SGB X) als Sonderregelung vor und dem Hilfesuchenden ist eine nicht zu rückzahlbare Beihilfe nach dem Regelwerk des SGB XII zu gewähren."
obwohl, so wirklich verstehe ich dieses Beamtendeutsch mal wieder nicht :-/
Und diese Sonderregelung §§ 102 ff SGB X betrifft das JC und nicht das Grundsicherungsamt?
Mannmannmann ich mach mir schon wieder nen Kopp.....
Und ja, der "alte Besen" war wirklich ne total klasse Idee von der D-Oma, gell
Und die ist jetz schuld wenn ich mindestens 4 Kilo zugenommen habe
Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.
- hasenstall
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Re: laufender Widerspruch
Ja, die Doma, ein Unikat
Diese pdf Datei, die druckst du dir aus, berufst dich auf diesen § § 38 SGB XII
Der § zeigt ja nur an, dass man Anspruch auf das Darlehen hat, das ja dann mit der pdf-Datei auch wieder hinfällig wird. (zum Glück bist du, denk ich mal, aus HH)
Und das Ganze gleich, sobald die dir den Bescheid schicken, dass die auf den 1. die Zahlung einstellen wollen!
Du bekommst erst am letzten die Rente und diesen einen Monat haben die zu überbrücken PUNKT.
Man kanns ja versuchen, vor allem brauchst du dir keinen Kopf machen, dass du eine Monat ohne Kohle dastehst-
Du schaffst es. lass dich mal
Lieben Gruß von der hasenstall
Diese pdf Datei, die druckst du dir aus, berufst dich auf diesen § § 38 SGB XII
Der § zeigt ja nur an, dass man Anspruch auf das Darlehen hat, das ja dann mit der pdf-Datei auch wieder hinfällig wird. (zum Glück bist du, denk ich mal, aus HH)
Und das Ganze gleich, sobald die dir den Bescheid schicken, dass die auf den 1. die Zahlung einstellen wollen!
Du bekommst erst am letzten die Rente und diesen einen Monat haben die zu überbrücken PUNKT.
Man kanns ja versuchen, vor allem brauchst du dir keinen Kopf machen, dass du eine Monat ohne Kohle dastehst-
Du schaffst es. lass dich mal
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