Hallo riesman,
Mir fällt auf das ich noch keine AU Bescheinigung nachgewiesen hab, vielleicht haben
sie mich deswegen angeschrieben. Ich war das von der AfA so gewohnt und habe einfach
nicht daran gedacht.
Dann können die ja nicht wissen, dass du AU geschrieben bist, es besteht also doch noch Hoffnung, dass man dich dann in Ruhe lassen wird, das halten die JC aber sehr unterschiedlich, einen Anspruch auf Ruhe hat man deswegen leider nicht.
Du bist
JETZT wieder verpflichtet eine Au zu melden und laufend (nach der Verlängerung) nachzuweisen, was mal bei der AfA war kannst du jetzt getrost vergessen.
Im ALGII gilt die "Nahtlosigkeit" nicht mehr und wenn du nicht nachweislich AU bist, dann bist du verpflichtet dich um Arbeit zu bemühen, dein Antrag auf EM-Rente ist dafür nicht ausreichend, bis dazu entschieden wurde bleibst du gesetzlich gesehen
Erwerbsfähig für mindestens 3 Stunden (so musstest du das ja auch auf dem Antrag ankreuzen) und ohne Bescheinigung vom Arzt für das JC auch (voll) "Arbeits-Fähig" ...
Ich werde gleich nächste Woche die laufende AU nachweisen und dann folgend immer die aktuelle einreichen.
Da werden sie auch sehen das ich seit knapp drei Jahren durchgehend AU bin, eigentlich müssten die das
auch wissen.
Das hättest du eigentlich sofort mit angeben /nachweisen müssen (§ 56 SGB II verlangt das von dir), das JC ist jetzt dein "Chef" woher sollen die das wissen müssen ???
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/56.html
Die dürfen nicht einfach solche Daten mit der AfA austauschen, das ist eine ganz andere Behörde auch wenn teilweise Geld von der AfA mit drin steckt für die Arbeits-Vermittlung ... der Rest (Lebensunterhalt / Miete) kommt aus "sozialen Steuergeldern", darum "ticken da die Uhren auch teilweise sehr anders" ... das ist sozusagen "Sozial-
HILFE" für Arbeitslose die sonst keine anderen Ansprüche mehr haben.
Das eine Klage vor dem SG läuft habe ich bei der Antragstellung nachgewiesen.
Das war schon sehr wichtig aber das alleine genügt nicht, ohne AU-Bescheinigung musst du dort trotzdem der Arbeitsvermittlung (oder irgendwelchen Sinnlos-Maßnahmen) voll zur Verfügung stehen, für kranke Antragsteller auf EM-Rente ist das eigentlich nicht vorgesehen, für die gibt es aber keine andere Möglichkeit, wenn die DRV (noch) keine Rente zahlen will und alle Lohnersatz-Leistungen (KG / ALGI) abgelaufen sind ...
Sie haben mir mitgeteilt, dass sie mit mir die notwendige EGV abschließen wollen.
Das ist zwar (eigentlich) sinnlos für dich aber die spulen eben ihr Programm ab, was üblicherweise bei den "Langzeit-Arbeitslosen" vorgesehen ist, eine EGV ist nicht "zwingend notwendig" abzuschließen, auch da haben die SB einen Ermessensspielraum, wenn es eigentlich keinen Sinn ergeben kann.
Die EGV ist ein VERTRAG und Verträge schließt man zum beiderseitigen Vorteil ab, es ist nicht "notwendig" für dich einen Vertrag mit deinem SB abzuschließen.
Meist stehen da ohnehin viele Dinge drin die schon gesetzlich geregelt sind oder gar nicht zulässig wären und das muss man nicht auch noch "freiwillig" unterschreiben, das Amt kann dann ersatzweise einen VA (Bescheid) daraus machen, es gibt also keinen Grund für "Drohungen" wenn du nicht unterschreiben willst ... zumindest kannst du verlangen einen
VERTRAG (die EGV) erst mal in Ruhe zu prüfen oder fachlich prüfen zu lassen ...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/15.html
Ich soll auch Unterlagen (zb. Gutachten) mitbringen, die für die weitere Zusammenarbeit wichtig sein könnten.
Es gibt keine Gutachten die für die weitere Zusammenarbeit wichtig wären.
Es gibt vor Allem keine Rechtsgrundlagen dafür, dass ein Arbeitsvermittler Zugang zu medizinischen Unterlagen bekommen muss, in dieser Richtung gilt das Gleiche wie bei der AfA ... solche Sachen gehören
NUR zu einem Arzt und die SB sind keine Ärzte außerdem geht die das überhaupt
NICHTS an, die haben auch keine Macht die DRV zu überzeugen, dass man dir eine EM-Rente zahlen müsste ... auch wenn die manchmal so tun als könnten sie da irgendwas bewirken ...
Das einzige GA was du denen vorlegen kannst ist der
TEIL B der ärztlichen Stellungnahme / Leistungseinschätzung von der AfA, denn auch darauf haben die keinen direkten Zugriff, aber du kannst es auch bleiben lassen, mit AU kannst du sowieso nicht vermittelt werden, dann brauchen die das eigentlich auch nicht und wenn sie meinen gesundheitlich was "prüfen" zu müssen gibt es auch da die Vorschrift, dass man dich zum ÄD schicken muss.
Uns hat man damit fast 2 Jahre komplett in Ruhe gelassen, wir brauchten nicht mal die AU regelmäßig vorweisen aber das können die alle selbst festlegen wie sie das halten wollen, zunächst mal ist man dazu verpflichtet denen das unaufgefordert, regelmäßig nahzuweisen wenn man AU ist.
Mit den SB braucht man sich allerdings auch dort nicht über seine gesundheitlichen Probleme auszutauschen und auf medizinische Unterlagen (welcher Art auch immer) haben die keinen Anspruch.
Der Termin ist in drei Wochen, ich werde ihn wohl war nehmen. Falls sie mir eine EGV vorlegen,
werde ich es so machen wie du geschrieben hast.
Dann schau sie dir interessiert kurz an und steck sie ein, damit du sie "in Ruhe zu Hause" prüfen kannst, du unterschreibst nie Verträge ohne gründliche Prüfung, das ist dein Gutes Recht, das machst sonst im Leben auch nicht anders denke ich mal ... 10 - 14 Tage sollten "angemessen" sein wenn man dich fragt wie lange du so prüfen willst, lege dich nicht auf eine Abgabe mit Unterschrift fest, wenn die was wollen dann müssen sie dich eben wieder schriftlich einladen ... das Formular kann man allerdings auch mit der Post schicken ... und wenn du nicht unterschreibst dann merken die das schon irgendwann selber ...
Das brauchst du denen auch nicht zu erklären und zu begründen, es entspricht dann wohl nicht deinen Interessen was in diesem Vertrag geschrieben steht ... Forderungen nach Gutachten / Gesundheitsunterlagen oder gar nach "Stabilisierung deiner Gesundheit" sind unzulässige Inhalte (haben nichts mit Eingliederung in Arbeit zu tun), dazu kann man sich ganz sicher nicht mit Unterschrift verpflichten müssen.
Wird dir dann ein ersetzender Bescheid zugestellt ist es aber wichtig, dass du den "Vertragsvorschlag" noch selbst in den Händen hast, sonst kannst du ja nicht mal vergleichen ob da in groben Zügen der gleiche Unsinn drin steht, das ist dann aber ein "amtlicher Bescheid" und dagegen kann man Widerspruch einlegen wenn das nicht in Ordnung ist was da drin steht ... manchmal lohnt sich das aber nicht weil man mehr
RUHE haben kann, wenn man das dann einfach mal "so laufen lässt".
Daran ist dann nämlich auch dein SB gebunden bis der VA mal abgelaufen wäre ... und was rechtlich nicht zulässig ist wird es auch nicht "als Bescheid verkleidet" sein ... in einem Vertrag (EGV) bist du aber durch deine Unterschrift bereits mit
ALLEM (Unsinn) einverstanden der da drin steht ...
Dazu kann man dich auch beim JC nicht zwingen (eine EGV zu unterschreiben) und das Geld ist auch nicht davon abhängig zu machen, die SB bekommen dann aber "Pluspunkte" bei ihren Vorgesetzten wenn sie das geschafft haben den "Kunden" dazu zu überreden mit Jedem Mist per Unterschrift einverstanden zu sein ... bei Widersprüchen der "Kunden" gegen unzulässige / unrichtige Bescheide sind die meist nicht so zufrieden mit ihren Mitarbeitern ...
Wie verhält es sich den eigentlich mit dem Gutachten das vom SG beauftragt wurde, sollte man
das irgendwann anfordern lassen oder erst mal abwarten?
Die gerichtlich beauftragten GA bekommst du später automatisch (oder über deine Rechtsvertretung) vom Gericht zugestellt, die brauchst du nicht anfordern.
Werden mehrere GA beauftragt wird erst mal alles abgewartet, die haben bis zu 3 Monate Zeit das GA zu erstellen, so wurde mir das jedenfalls damals vom Gericht schon mitgeteilt, auch dass die GA nicht berechtigt sind (dem Probanden) direkt Auskünfte zu erteilen, wie sie sich äußern werden ...
Mein erstes GA (Internist) war im Dezember und das 2. (Psychiater) im folgenden Februar, die haben das dann auch noch abgestimmt und der Internist hatte den Auftrag (vom Gericht) das komplette GA zu machen, vom Psychiater waren aber auch einige separate Seiten dabei ... etwa im April des selben Jahres bekam ich dann Post von meinem Anwalt und da waren die GA dabei und der Hinweis, dass jetzt die "Anordnungen des Richters an die DRV abzuwarten sind" ... mehr hatte mir mein Anwalt damals auch noch nicht mitgeteilt, aber die GA waren ziemlich eindeutig, da hatte die DRV wohl keine Wahl mehr und musste ein Angebot machen ...
Der Vergleich wurde mir dann mitgeteilt und ich war letztlich einverstanden damit und im Sommer kamen dann die Bescheide von der DRV (Teilweise EM-Rente bis zur Altersgrenze ergänzt in volle Arbeitsmarktrente befristet), mehr konnte auch mein Anwalt damals nicht heraus holen, denn die GA hatten eigentlich klar den Anspruch ab der Antragstellung bestätigt ...da wäre aber keine Befristung für die DRV mehr möglich gewesen (lag schon mehr als 3 Jahre zurück der Antrag) und direkt Voll bis zur Altersrente "wollten die wohl immer noch nicht" ...
So hat die DRV also noch immer teilweise ihren Willen durchsetzen können, aber mir ist das inzwischen egal ... 6 Monate nach Abschluss des Verfahrens bekam ich im 1. Verlängerungsantrag (zur Arbeitsmarktrente) bewilligt, was man (die DRV) mir am Gericht noch nicht geben wollte ... ganz ohne weiteres Theater war der Bescheid dazu in weniger als 2 Wochen im Briefkasten ...
Volle EM-Rente bis zur Altersrente und seit dem habe ich endlich wirklich meine Ruhe ...
Das kannst du auch schaffen, hab noch etwas Geduld und du wirst die GA rechtzeitig lesen können, aber zunächst mal hat der Richter Anspruch darauf, der das in Auftrag gegeben hat um seine Entscheidungen treffen zu können ...
Das JC hat übrigens auch auf solche GA keinen Anspruch, am Besten erzählst du gar nicht viel davon was genau in der Angelegenheit gerade läuft bei Gericht (das dauert, man muss viel Geduld haben, es gibt
NICHTS Neues, meine Mitteilungspflichten dazu sind mir bekannt ...
), es genügt wenn du irgendwann den EM-Rentenbescheid vorlegen kannst beim Amt, alles andere hat für deinen /euren Anspruch beim JC ohnehin keine Bedeutung ...
Liebe Grüße von der Doppeloma