Hallo Anni,
HU HU endlich der Rentenbescheid ist da ....
bewilligt vom 01.04.2015 bis 30.09.2017 erstmal ...
scheint ja ein sehr gutes Jahr zu sein bei der DRV, so viele Bewilligungen wie dieses Jahr hatten wir (glaube ich jedenfalls) noch nie ...
jetzt aber meine Frage erste Zahlung bekommen wir ab 01.12.2015 aber zahlt jetzt so lange noch das Arbeitsamt ? Wir haben auch anspruch drauf ! Die haben erst einmal gezahlt ...
Wie dir schon geschrieben wurde wird die erste Rente (für Dezember) erst am Ende des Monats überwiesen, das "Arbeitsamt" (AfA) ist allerdings berechtigt die Zahlungen sofort einzustellen, wenn du den Bescheid zur EM-Rente (1. Seite kopieren genügt !!!) dort vorgelegt hast und dazu bist du verpflichtet, denn es handelt sich um eine "grundlegende Änderung deiner finanziellen und persönlichen Verhältnisse" ...
Wer kann mir da weiterhelfen denn ich muss das ja dort jetzt melden .. Nicht das die die Zahlungen einfach bis Dez. jetzt einstellen ?
Doch, das können die machen, denn der Sinn der "Nahtlosigkeit" nach § 145 SGB III ist als erfüllt anzusehen und mit bewilligter voller EM-Rente hast du keinen Anspruch mehr auf ALGI, du kannst dem Arbeitsmarkt (auch nicht mehr fiktiv mit deinem "Restleistungsvermögen") zur Verfügung stehen.
Diesen Vorlauf (von ca. 2 Monaten) gibt es aber immer, wenn eine EM-Rente rückwirkend bewilligt wurde, damit die Abrechnungen zwischen der DRV und den Vorleistern (KK/AfA) stattfinden können, wenn die AfA nicht mehr zahlt, bekommt sie natürlich auch keine "Erstattungen" für diese Zeiten von der DRV ...
Bitte melde das bei der AfA umgehend und nachweislich schriftlich (also
NICHT anrufen, das genügt nicht und kannst du später auch nicht beweisen!), dann wirst du (vermutlich) sehr bald den Aufhebungsbescheid bekommen (achte darauf, dass nach § 48 SGB X Abs. 1 aufgehoben wird, für die Zukunft), denn von dir darf die AfA nichts zurückfordern für die Vergangenheit.
Das muss sie mit der DRV klären und die entnehmen das dann deiner Nachzahlung (in der Rentenhöhe für den gleichen Monat), genau so wird das mit der KK gemacht und was dann als Nachzahlung noch übrig bleibt wird auch die (noch) fehlenden Renten für Oktober /November enthalten.
Du bekommst aber vorher noch eine schriftliche Abrechnung dazu von der DRV, dann weißt du genau was aus deiner Renten-Nachzahlung (wenige Tage nach dieser Abrechnung) überwiesen wird ...
Im Allgemeinen geht das recht zügig über die Bühne, AfA und KK werden (sollten) dir dazu auch noch Informationen schicken, spätestens aus dem Aufhebungsbescheid (von der AfA) wirst du wissen, ob die noch weiter zahlen werden oder nicht, verpflichtet ist die AfA dazu jetzt aber
NICHT mehr ...
ALGI bekommen NUR Erwerbsfähige, die (wenigstens theoretisch) noch in Arbeit vermittelt werden könnten ...
Bleib mal ganz ruhig
und wenn du weitere Post bekommst mit der du nichts anfangen kannst, dann melde dich einfach
HIER und frage nach ... es ist wie so oft im Leben, "es wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wurde" ...
Bis dahin lass die gute und beruhigende Nachricht erst mal etwas "sacken" ... der Rest ergibt sich fast von selbst ...
Liebe Grüße von der Doppeloma