arbeitsunfähig aus Reha

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
norchen
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arbeitsunfähig aus Reha

Beitrag von norchen » Mo 11. Feb 2013, 10:38

Hallo ihr lieben
Ich brauch mal wieder eueren Rat und Hilfe
Ich werde Mittwoch au aus der Reha entlassen und im Mai ausgesteuert.
Was mache ich als nächstes? Erst AA wegen ALG 1 dann Antrag EM Rente? Oder umgekehrt?
Kann das AA mich drängen mich zu bewerben irgendwo obwohl ich ja ungekündigt bin?
Und ich hab mal wieder Angst vor all dem was da "draußen" nun auf mich zukommt. ..
Habe gelesen das ich keine krankmeldung zum AA bringen muss, bekomme aber sicher dann wieder den gelben krankenschein oder??? Oh man meine nerven liegen blank, meine derzeitigen Erfahrungen mit der DRV sind auch nicht die besten, selbst Teilhabe haben die mir 2011 wg Schreibtischstuhl ratz fatz abgelehnt. Hat AG dann übernommen. ..
LG noch aus der Reha
Norchen

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Re: arbeitsunfähig aus Reha

Beitrag von Kicki » Mo 11. Feb 2013, 14:59

Hallo norchen,

ich denke, Du hast noch einige Zeit vor Dir, in der Du Dich in Ruhe erstmal nur um Dich kümmern kannst. Bis zur Aussteuerung ist noch ein Weilchen hin.

Ich werde Mittwoch au aus der Reha entlassen
das erleichtert Dir schonmal vieles, wenn Du AU entlassen wirst, wird die Krankenkasse kein Theater machen, weil Du weiterhin krank geschrieben wirst.

und im Mai ausgesteuert
hast Du deswegen von der Krankenkasse schon Bescheid bekommen oder wie kommst Du auf Mai?

Was mache ich als nächstes? Erst AA wegen ALG 1 dann Antrag EM Rente? Oder umgekehrt?
wenn Du von der KK das Datum der Aussteuerung hast, haben die in dem Brief sicher auch geschrieben, dass Du Dich bei der afa melden sollst. Wenn Du den Brief hast, gehst Du damit zur afa um Dich zu melden. Das ist wohl erstmal alles, denn solange Du noch nicht ausgesteuert bist, wollen die Dich gar nicht sehen.

Da Du wegen Aussteuerung ALG1 beantragen wirst, wirst Du einen Fragebogen für den med. Dienst der afa bekommen. Diesen auszufüllen ist freiwillig, ebenso die Unterschrift für die Schweigepflichtsentbindung!! Wenn Du "Glück" hast, bekommst Du einen Termin zur persönlichen Untersuchung. Wenn nicht, wird ein Gutachten nach Aktenlage erstellt. Dieses GA dient dazu, Deine Restleistungsfähigkeit festzustellen, mit der Du Dich dann auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen mußt (das ist so, da Du durch Krankheit ja gar nicht vermittelbar wärest und somit auch keinen Anspruch auf ALG1 hättest. Also muß der Amtsarzt feststellen, was Du neben Deiner Erkrankung noch leisten könntest)
Dann gibt es wohl zwei möglichkeiten.

Erstens: Er hält Dich für eingeschränkt oder voll vermittelbar
Zweitens: Du wirst aufgefordert, die EMR zu sbeantragen.

Vorab sollteman die EMR nicht beantragen, dazu kann Dir sicher wer anders mehr erklären.


Kann das AA mich drängen mich zu bewerben irgendwo obwohl ich ja ungekündigt bin?
ich glaube, dass das nicht möglich ist. Da schreibt Dir sicher Doppeloma noch was zu!

Und ich hab mal wieder Angst vor all dem was da "draußen" nun auf mich zukommt. ..
ja, das kenne ich :umarm: - ich bin fast bereit, aufs ALG zu verzichten, um mir das Gezeter zu ersparen...

Habe gelesen das ich keine krankmeldung zum AA bringen muss,
Du darfst keine AU zur afa bringen, denn dann bist Du nicht vermittelbar und "fliegst raus" - die AU brauchst Du dennoch: für Deine Unterlagen (um ggf nachweisen zu können, dass Du nicht doch plötzlich wundergeheilt bist!)

bekomme aber sicher dann wieder den gelben krankenschein oder???
ich bekomme den gelben krankenschein, weil ich jedesmal beim Doc darum bitte. Da interessiert es gar nicht, dass ich ausgesteuert bin. Wer anders hier im Forum bekommt jedes Mal nur ein kostenpflichtiges Attest vom Doc, Du kannst auch bei Deiner KK fragen, ob die ein Formblatt haben, auf dem Dein Doc die AU fortlaufend weiter bestätigen kann.

Oh man meine nerven liegen blank, meine derzeitigen Erfahrungen mit der DRV sind auch nicht die besten, selbst Teilhabe haben die mir 2011 wg Schreibtischstuhl ratz fatz abgelehnt. Hat AG dann übernommen. ..
LG noch aus der Reha
versuch Dich zu entspannen, Dich DARÜBER zu nerven ist noch zu früh! Und was später kommt, ist überall ziemlich ähnlich, mit der Unterstützung hier wirst Du das sicher gut hinbekommen!

lg
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Re: arbeitsunfähig aus Reha

Beitrag von norchen » Mo 11. Feb 2013, 17:22

Danke für deine Antwort
Und ja das Schreiben der KK liegt schon zu Hause...das sagte mir mein Mann schon

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Re: arbeitsunfähig aus Reha

Beitrag von Kicki » Mo 11. Feb 2013, 17:35

:Veraergert: Die könnens wohl nich erwarten Dich loszuwerden... :schimpfen:

mach Dich nicht verrückt, wenn Du wieder kannst, gehste damit zusammen mit Deinem Mann zur afa und guckst Dir erstmal an, wie es weiter geht. Da passiert erstmal noch gar nichts!

lg

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Re: arbeitsunfähig aus Reha

Beitrag von elzesuse » Mo 11. Feb 2013, 19:21

Liebes Norchen
da biste ja :grinser: . Also wenn du zu Hause bist gehst du erst mal zum AA dort zeigst du denen deinen Brief von der KK. Dort bekommst du deinen Antrag .....den musst du ausfüllen. Du bekommst einen Termin wann du den Abgeben musst. Anschließend kommt ein Termin von einem SB und dann nimmste dein Schätzelein mit und den Hund :applaus: . Ne mit dem Hund war ein Scherz :groehl: .
Nur die Ruhe du schaffst das .... :koepfchen:
Wir helfen dir das weißt du ja
GGLG Sanne

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Re: arbeitsunfähig aus Reha

Beitrag von norchen » Fr 22. Feb 2013, 09:09

ein liebes hallo in die runde...

gestern war ich bei der drv um zu klären wie es nun weiter gehen soll. die beraterin gab mir dann gleich mal einen antrag für emr, sowie einen termin für die abgabe, der erst amm 22.04. ist, mit. den termin begründete sie damit, das ich ja noch bis 26. mai krankengeld bekommen würde und das höher als die emr wäre und dann fügte sie noch hinzu, das sie auch früher keinen termin frei hätte und sie dies auch der krankenkasse so mitteilen würde, sollten die ein problem damit haben...
dem antrag legte sie ein zweiten zettel, einen selbsteinschätzungsbogen, formular r 215, zum freiwillig ausfüllen bei.
nun die frage, ist es sinnvoll diesen zettel auszufüllen??? ich bin momentan glaube ich die letzte die realistisch einschätzen kann, ob, wie, was ,wann ,wo ect. ich noch arbeitsfähig bin. momentan dreht sich alles in meinem kopf und ich muss das ganze ergebnis der reha auch immer noch verdauen.
beim arbeitsamt war ich anschließend und da sagte man mir, das ich erst ab 27.02. mich melden sollte und ich ja nicht unbedingt drei monate vorher mich pünktlich melden muss, da ich keine meldepflicht, wie z.b. andere die arbeitslos werden, hätte.
da ich überhaupt keine erfahrungen in diesen bereichen habe würde ich mich mal über einige tipps und ratschläge von euch freuen.
lg norchen

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Re: arbeitsunfähig aus Reha

Beitrag von Esuse » Fr 22. Feb 2013, 10:53

Hallo Diana, ich habe Dir ja schon eine Mail geschrieben.

Denk dran, daß Schweigepflichtsentbindungen und Gesundheitsfragebogen freiwillig sind und besser nicht ausgefüllt werden. Aber Du hast ja auch einen passenden Rehabericht wenn der Rehaantrag zum Rentenantrag umgedeutet wird, sollte es nicht so schwirieg sein, aber bei der DRV weiß man ja nie.

Und da Du mir gesagt hast, daß Dir die Suche im Moment schwerfällt, habe ich mal gesucht.

http://krank-ohne-rente.de/viewtopic.ph ... ntenantrag
Liebe Grüße

Esuse

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Re: arbeitsunfähig aus Reha

Beitrag von norchen » Fr 22. Feb 2013, 13:45

Ich wollte mal euch noch kurz schreiben was in dem schreiben der kk steht.
Gutachter vom mdk hat ihre erwerbsfähigkeit als erheblich gefährdet eingestuft und ich solle Reha Antrag stellen, soweit so gut, hatte ich ja gemacht, dann kommt:
Ein solcher Antrag gilt gemäß Paragraph 116 Abs.2 SGB VI auch als rentenantrag, wenn die oben genannte Maßnahme erfolglos waren oder bereits im Vorfeld als nicht Erfolg versprechen eingestuft werden...
Meinen zuständigen Rentenversicherung würde darüber informiert.
Auch müsste ich künftige abgaben bestimmter Erklärungen gegenüber der drv mit der kk abstimmen und Zustimmung einholen...k.a.was damit gemeint ist...

So war dann zur Reha und wurde als arbeitsunfähig entlassen.
Doc erzählte noch so was in der Art auch keine Wiedereingliederung da ich ja schon einen leichten Job hätte...
Was nun genau im Bericht stehen wird weiss ich nicht...

Ist das nun so das der rehaantrag in einen rentenantrag umgewandelt wird?
Aber einen Antrag auf EMR muss ich ja trotzdem noch stellen, jedenfalls sagte die Tante bei der drv gestern nix anderes und gab mir den Antrag plus abgabebereit mit...

Tja ich verstehe das alles nicht, der sozialberater in der Reha meinte sogar das ich unter Umständen gar keinen Antrag mehr stellen müsste.
Blickt ihr hier durch? Ich leider nicht.
! Lieben dank schon mal
Norchen

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Re: arbeitsunfähig aus Reha

Beitrag von maday » Fr 22. Feb 2013, 14:21

Hallo Norchen,

auch ich hatte im Nov. 2009 und im April 2011 Anträge auf Teilhabe am Arbeitsleben bzw. einen Antrag auf medizinische REHA gestellt. Wurde zunächst erst einmal alles abgelehnt, ich bin in Widerspruch gegangen und bei dem Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben habe ich sogar Klage eingereicht. Auf Grund meines Widerspruchs nach der Ablehnung des Antrages auf medizinische REHA mußte ich zum Gutachter und dieser stellte fest, dass bereits eine Erwerbsminderung vorliegt. Deshalb hat sich der Gutachter ebenfalls gegen eine medizinische REHA ausgesprochen und der RV den Vorschlag unterbreitet, mir Erwerbsminderungsrente zu geben. Das Gutachten war im Januar 2012.

Eine Woche später hatte die RV das Gutachten vorliegen. Nun lief dies folgendermaßen ab: Intern wurde bei der RV entschieden, dass meinem Widerspruch nicht entsprochen werden kann und deshalb gingen meine Unterlagen zur Zentralen Widerspruchsstelle. Meine Angelegenheit wurde erst im Juni 2012 bei der Widerspruchsstelle behandelt, mit dem Ergebnis, Widerspruch ist aufgrund der bereits vorliegenden Erwerbsminderung abzulehnen. So habe ich dann Ende Juni den Bescheid erhalten.

In dem Bescheid stand dann weiter: um mir keine Nachteile entstehen zu lassen, wird mein REHA-Antrag in einen EMR-Antrag umgedeutet und ich möchte innerhalb von 4 Wochen die beiliegenden Formulare ausfüllen und an die RV zurück schicken. Diese Formulare waren der Rentenantrag und der Antrag für der Krankenkasse der Rentner. Nun war alles nur noch eine Formsache, ich habe am 09.07. meinen Rentenantrag persönlich in einer Beratungsstelle abgegeben. Ende Juli wurde dann bei der RV mein Rentenbescheid geschrieben und an meinen RA verschickt.

Die erste Rentenzahlung erfolgte Ende September 2012 und die Nachzahlung habe ich erst Ende Oktober 2012 erhalten. Grund für die späte Nachzahlung war, dass ich gegen den ersten Rentenbescheid in Widerspruch gegangen bin und ein neuer Bescheid erstellt wurde. Beide Bescheid galten aber gleichzeitig und damit konnte das Jobcenter nicht umgehen und hat seine Ansprüche zunächst nur teilweise angemeldet. Den zweiten Bescheid hat das JC gar nicht für vollgenommen.

Nun muss ich Verlängerung beantragen, denn mir wurde 2 Jahre rückwirkend die Rente gewährt und deshalb laufen meine 3 Jahre Ende Juli 2013 aus. Ich hoffe, dass die Verlängerung ohne große Probleme über die Bühne geht. Zur Zeit geht es mir nicht so gut, warte auf einen Platz in der Tagesklinik, zumindest habe ich bereits einen Termin beim OA zum Aufnahmegespräch. Hoffe dann nach Ostern in die Klinik zu können. Normalerweise werden jetzt die Plätze für Juni vergeben.

Ach ja, auch mir hatte man erst gesagt, dass ich evtl. keinen seperaten Antrag auf EMR stellen muss, aber es kam dann anders. Aber wie erwähnt, es ist dann nur noch eine Formsache.

Die Klage auf Teilhabe am Arbeitsleben habe ich im Dezember 2012 nun endlich zurück genommen, bis dahin hatte sich fast nichts gerührt. Im Dezember wollte mich das SG dann zum Gutachter schicken (da habe ich schon ein halbes Jahr meinen Rentenbescheid in den Händen gehalten).

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: arbeitsunfähig aus Reha

Beitrag von Vrori » So 24. Feb 2013, 20:33

Hallo,

was sagte denn der Sozialdienst in der REHA? wurde der nicht eingeschaltet?

m.E. solltest du nun den Antrag auf EM-Rente stellen und die DRV wird intern dann einen "Versicherungsfall" basteln..d.h. sie legen fest, ab wann ggf. Erwerbsminderung anzunehmen ist..
und wenn du den Antrag gestellt hast, mußt du halt warten,warten...und warten...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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