Liebe Leser und Wissenden
Frage zum Fall A: volle EM Rente
zum Fall B: Teilerwerbsminderung
Wenn die Rente rückwirkend zum Antragsdatum bewilligt wird,muß ich dann die Differenz,welche mein Krankengeld höher als die Rente war zurückzahlen?
Wenn Ja,heißt das ja das ich ab Antragsstellung bereits das Geld beisete legen müßte.
Krankengeldrückzahlung
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Re: Krankengeldrückzahlung
Hallo,
nein, die KK hat dann Pech gehabt...
Beispiel: krankengeld 1000 Euro monatlich
Rente 700 Euro monatlich..
dann bekommt die KK von der DRV nur die 700 Euro zurück, der Rest verbleibt dir..
Keine Bange..
nein, die KK hat dann Pech gehabt...
Beispiel: krankengeld 1000 Euro monatlich
Rente 700 Euro monatlich..
dann bekommt die KK von der DRV nur die 700 Euro zurück, der Rest verbleibt dir..
Keine Bange..
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Re: Krankengeldrückzahlung
Hallo Vrori
Bist du da Sicher ?
Hatte 2 Faelle in meiner Bekanntschaft denen wurde das zu viel bezahlte Krankengeld von ihrer Rentennachzahlung die sie bekommen haben gleich einbehalten.
Bei dem ein ist es 2 und beim anderen 3 Jahre her.
Gruß Karl
Bist du da Sicher ?
Hatte 2 Faelle in meiner Bekanntschaft denen wurde das zu viel bezahlte Krankengeld von ihrer Rentennachzahlung die sie bekommen haben gleich einbehalten.
Bei dem ein ist es 2 und beim anderen 3 Jahre her.
Gruß Karl
- Fatbob
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Re: Krankengeldrückzahlung
Beispiel von Vrori..
Du bekommst 700€ EM-Rente
Rückwirkend für 8 Monate.
davon hast du 4 Monate je 1000€ Krankengeld bekommen, und 4 Monate 900€ ALG1.
die DRV überweist genau 4x 700€ an krankenkasse, und 4x 700€ an Afa.
damit ist alles abgegolten.
Krankengeld und Afa z.b ist eine Versicherungsleistung, du hast dafür eingezahlt, sie können
froh sein überhaupt was zu bekommen.
Das selbe gilt für leistungen vom JC/Sozialamt.
Sollte deine Rente höher sein bekommst du sogar noch den überschuss nachgezahlt.
lg
ps: deine Freunde haben ihren Rentenbescheid mit sicherheit nicht richtig gelesen.
Die DRV hat das Geld in der hand, und sie rückt nur raus was du auch wirklich im Monat an rente
bekommst, nicht mehr.
Du bekommst 700€ EM-Rente
Rückwirkend für 8 Monate.
davon hast du 4 Monate je 1000€ Krankengeld bekommen, und 4 Monate 900€ ALG1.
die DRV überweist genau 4x 700€ an krankenkasse, und 4x 700€ an Afa.
damit ist alles abgegolten.
Krankengeld und Afa z.b ist eine Versicherungsleistung, du hast dafür eingezahlt, sie können
froh sein überhaupt was zu bekommen.
Das selbe gilt für leistungen vom JC/Sozialamt.
Sollte deine Rente höher sein bekommst du sogar noch den überschuss nachgezahlt.
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Die DRV hat das Geld in der hand, und sie rückt nur raus was du auch wirklich im Monat an rente
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Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...
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Re: Krankengeldrückzahlung
Hallo,
wenn jemand einen Rentenantrag stellt, dann wird die KK oder die Afa ja darüber informiert.
Die stellen sofort einen Ersatzanspruch bei der DRV...d.h. sie melden an: hier, wir zahlen Leistungen und wenn rückwirkend Rente bewilligt wird, dann wollen wir die Rente...höchstens bis zur Höhe des KG oder des ALG I..
da die Rente eh immer niedriger ist, kann die KK oder die Afa nur den Teil in Höhe der Rente zurückbekommen..
glaub mir, ich hab 40 Jahre bei einer KK gearbeitet...
wenn deine Bekannten tatsächlich selber noch einen Betrag an die KK oder Afa überweisen mußten, weil die DRV ja nicht mehr als diese Beispielrente von 700 Euro auszahlt,...dann sind sie betrogen worden...
noch einmal...
Rente ab 1.1.2010...700 Euro
KG ab 1.1.2010...1000 Euro...
die DRV zahlt erst ab 1.1.2012 aus...
also dicke fette Nachzahlung von ..12 Monate 2010, 12 Monate 2011.....24 Monate x 700 Euro Rente...16.800 Euro Nachzahlung..
(freu)..
die KK hält die Hand auf und sagt: Stopp...wir haben 24 Monate KG gezahlt...24 x 1000 Rente...24.000 Euro KG
sie bekommen dann von der Nachzahlung genau 16.800 Euro (monatlich 700 Eurp)
und der Rest verbleibt dem Neu-Rentner..
denn er hatte ja Anspruch auf das KG...sein Gesamtanspruch auf KG ist auch aufgebraucht..
die KK darf sich dann aber den Teil wieder holen, der auf die Rente entfällt...
ich hoffe, ich hab das bisschen verständlich rübergebracht...
und es gibt immer wieder KK die dann von dem Leistungsbezieher noch eine Rückzahlung fordern und das ist rechtswidrig...
hier noch kurz
Erstattungsanspruch
Entfällt für die Vergangenheit wegen einer nachträglichen Rentenbewilligung der Anspruch auf eine andere Sozialleistung (zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld oder -hilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung), kann sich für den anderen Sozialleistungsträger (zum Beispiel Krankenkasse, Arbeitsamt, Sozialamt oder Grundsicherungsamt) ein Erstattungsanspruch auf die Rentennachzahlung ergeben.
Der Rentenversicherungsträger behält deshalb in solchen Fällen die Rentennachzahlung zunächst ein. Der andere Sozialleistungsträger muss dann beim Leistungsberechtigten keine Rückforderung mehr geltend machen.
und hier
http://www.dvbs-online.de/spezial/2006- ... 48-550.htm
wenn jemand einen Rentenantrag stellt, dann wird die KK oder die Afa ja darüber informiert.
Die stellen sofort einen Ersatzanspruch bei der DRV...d.h. sie melden an: hier, wir zahlen Leistungen und wenn rückwirkend Rente bewilligt wird, dann wollen wir die Rente...höchstens bis zur Höhe des KG oder des ALG I..
da die Rente eh immer niedriger ist, kann die KK oder die Afa nur den Teil in Höhe der Rente zurückbekommen..
glaub mir, ich hab 40 Jahre bei einer KK gearbeitet...
wenn deine Bekannten tatsächlich selber noch einen Betrag an die KK oder Afa überweisen mußten, weil die DRV ja nicht mehr als diese Beispielrente von 700 Euro auszahlt,...dann sind sie betrogen worden...
noch einmal...
Rente ab 1.1.2010...700 Euro
KG ab 1.1.2010...1000 Euro...
die DRV zahlt erst ab 1.1.2012 aus...
also dicke fette Nachzahlung von ..12 Monate 2010, 12 Monate 2011.....24 Monate x 700 Euro Rente...16.800 Euro Nachzahlung..
(freu)..
die KK hält die Hand auf und sagt: Stopp...wir haben 24 Monate KG gezahlt...24 x 1000 Rente...24.000 Euro KG
sie bekommen dann von der Nachzahlung genau 16.800 Euro (monatlich 700 Eurp)
und der Rest verbleibt dem Neu-Rentner..
denn er hatte ja Anspruch auf das KG...sein Gesamtanspruch auf KG ist auch aufgebraucht..
die KK darf sich dann aber den Teil wieder holen, der auf die Rente entfällt...
ich hoffe, ich hab das bisschen verständlich rübergebracht...
und es gibt immer wieder KK die dann von dem Leistungsbezieher noch eine Rückzahlung fordern und das ist rechtswidrig...
hier noch kurz
Erstattungsanspruch
Entfällt für die Vergangenheit wegen einer nachträglichen Rentenbewilligung der Anspruch auf eine andere Sozialleistung (zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld oder -hilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung), kann sich für den anderen Sozialleistungsträger (zum Beispiel Krankenkasse, Arbeitsamt, Sozialamt oder Grundsicherungsamt) ein Erstattungsanspruch auf die Rentennachzahlung ergeben.
Der Rentenversicherungsträger behält deshalb in solchen Fällen die Rentennachzahlung zunächst ein. Der andere Sozialleistungsträger muss dann beim Leistungsberechtigten keine Rückforderung mehr geltend machen.
und hier
http://www.dvbs-online.de/spezial/2006- ... 48-550.htm
LG
Vrori
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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Re: Krankengeldrückzahlung
Hallo!
Das ist im Prinzip auch richtig, die KK verechnet die Rentennachzahlung mit dem Krankengeld. Aber wenn das Krankengeld höher war als die Rente es ist, muss man die Differenz definitiv nicht an die KK zurückzahlen.
Rechtsgrundlage siehe hier.
viewtopic.php?p=9389#p9389
Liebe Grüße
Annette
Karla1 hat geschrieben: Bist du da Sicher ?
Hatte 2 Faelle in meiner Bekanntschaft denen wurde das zu viel bezahlte Krankengeld von ihrer Rentennachzahlung die sie bekommen haben gleich einbehalten.
Das ist im Prinzip auch richtig, die KK verechnet die Rentennachzahlung mit dem Krankengeld. Aber wenn das Krankengeld höher war als die Rente es ist, muss man die Differenz definitiv nicht an die KK zurückzahlen.
Rechtsgrundlage siehe hier.
viewtopic.php?p=9389#p9389
Liebe Grüße
Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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Re: Krankengeldrückzahlung
Ich danke Euch für die promten Antworten.
Anscheinend war das Thema auch bei anderen nicht so ganz klar.
Wieder was gelernt
der Stahlkocher
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